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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2015
VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96 (https://dejure.org/1996,2015)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.10.1996 - 12 UE 628/96 (https://dejure.org/1996,2015)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 12 UE 628/96 (https://dejure.org/1996,2015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    ( Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Hessen; zur Sachdienlichkeit einer Klageänderung; zur Befristung der Wirkungen der Ausweisung und zum Einvernehmen gem AuslG 1990 § 64 Abs 2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 55
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (19)

  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94

    Zur örtlich zuständigen Behörde bei Ausweisung eines Strafgefangenen; Prüfung …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96
    Rn. 34 Anders als noch § 20 Abs. 2 AuslG 1965 enthält das Ausländergesetz 1990 keine Regelungen mehr über die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde (Hess. VGH, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94 - Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., 1993, § 63 AuslG Rdnr. 2).

    Die Bestimmungen des § 63 AuslG betreffen daher nur die sachliche und nicht mehr die örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Ausländerbehörde (Hess. VGH, 08.05.1995, a.a.O.;… Kanein/Renner, a.a.O.;… VG Darmstadt, 25.02.1994, a.a.O.).

    Zwar fehlt es in Hessen an gesetzlichen Vorschriften, mit denen ausdrücklich die örtliche Zuständigkeit der Behörden zur Ausführung des Ausländergesetzes bestimmt wird (Hess. VGH, 08.05.1995, a.a.O.); denn weder die Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben der Gefahrenabwehr an die allgemeinen Polizeibehörden vom 18. Juli 1972 (GVBl. I S. 255; zuletzt geändert durch Verordnung vom 07.04.1992, GVBl. I S. 135 - Zuweisungsverordnung -) noch die Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden vom 21. Juni 1993 (GVBl. I S. 260, geändert durch Verordnung vom 23.09.1994, GVBl. I S. 428) befassen sich mit der örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörde.

    Angesichts des eindeutigen Wortlauts von § 1 Zuweisungsverordnung (…a.a.O.) hält der Senat die Zuordnung zum Gefahrenabwehrrecht und damit die Anwendung von § 100 HSOG nunmehr hinsichtlich des gesamten Ausländerrechts nach geltendem Recht für zwingend (zurückhaltender noch Senat, 08.05.1995, a.a.O.).

    Rn. 37 Die sachliche Unangemessenheit der Anwendung von Vorschriften des HSOG für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im Bereich der Ausländerbehörden führt zu vielfältigen praktischen Schwierigkeiten bei der Gesetzesanwendung und - auslegung (siehe bereits Hess. VGH, 08.05.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81

    Ausländer - Ausweisung - Befristung - Sperrwirkung - Ermessen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96
    Rn. 33 a. Unter der Geltung des Ausländergesetzes 1965 wurde im Hinblick auf die Regelung in § 15 Abs. 1 Satz 3 AuslG (vom 28. April 1965 - BGBl. I S. 353) die Zuständigkeit derjenigen Ausländerbehörde für die Befristung angenommen, die die Ausweisung verfügt hat (BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81 -, EZAR 125 Nr. 4;… Kanein, AuslR, 4. Aufl., 1988, § 15 AuslG Rdnr. 1).

    Die im Rahmen der Entscheidung über die Befristung vorzunehmende Prüfung erstreckt sich nicht auf die Frage, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vorliegen (so bereits zu § 15 AuslG 1965 BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81 -, EZAR 125 Nr. 4).

    Hieraus kann zumindest entnommen werden, dass bei Ausweisungen wegen einer Straftat die jeweilige Tilgungsfrist für die Tat die Obergrenze für eine Befristung darstellt (BVerwG, 05.04.1984, a.a.O.;… GK-AuslR, a.a.O., Rdnr. 56).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 11 S 1457/92

    Befristung der Wirkungen einer Ausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96
    Auf einen entsprechenden Antrag hin steht die Befristung hingegen nicht mehr wie nach § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 im Ermessen der Behörde, sondern ist in der Regel auszusprechen (OVG Hamburg, 26.03.1992 - Bf VII 71/91 -, EZAR 047 Nr. 1 = NVwZ 1992, 1115; VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 11 S 1457/92 - VG Berlin, 28.04.1995 - 35 A 340/94 -, InfAuslR 1995, 319;… Kanein/Renner, a.a.O., § 8 AuslG Rdnr. 18;… GK-AuslG, § 8 AuslG Rdnr. 25;… Hailbronner, AuslR, § 8 AuslG Rdnr. 39; a. A. OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 13 A 11580/91 -).

    Auch eine aufgrund von § 47 AuslG erfolgte Ausweisung genügt allein nicht, um einen Ausnahmefall anzunehmen (VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992, a.a.O.;… Renner, a.a.O.;… Hailbronner, a.a.O., § 8 AuslG Rdnr. 42).

  • VG Darmstadt, 25.02.1994 - 5 G 1669/93

    Möglichkeit einer Ausweisung eines im offenen Strafvollzug einer beruflichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96
    Die örtliche Zuständigkeit für Entscheidungen über die nachträgliche Befristung einer Ausweisung richtet sich nach § 100 Abs. 1 Satz 2 HSOG (a.; so auch VG Darmstadt, 25.02.1994 - 5 G 1669/93 -, NVwZ-RR 1994, 417;… Rumpf in: Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, B 100, § 63 AuslG Rdnr. 89).

    Die Bestimmungen des § 63 AuslG betreffen daher nur die sachliche und nicht mehr die örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Ausländerbehörde (…Hess. VGH, 08.05.1995, a.a.O.;… Kanein/Renner, a.a.O.; VG Darmstadt, 25.02.1994, a.a.O.).

  • Drs-Bund, 12.05.1989 - BT-Drs 11/4541
    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96
    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten die Wirkungen der Ausweisung nicht mehr nur nach Ermessen, sondern in der Regel befristet werden (BT-Drs. 11/6321, S. 57 und 11/4541, S. 10).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96
    Rn. 53 Die Bestimmung über die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung bietet der Ausländerbehörde ein geeignetes rechtsstaatliches Mittel dafür, die einschneidenden Folgen einer Ausweisung für die persönliche Lebensführung des Ausländers einzuschränken und insbesondere bei generalpräventiv motiviert gewesenen Ausweisungen zu verhindern, dass sich die ausländerrechtliche Maßnahme im Verhältnis zu der beabsichtigten Abschreckung anderer Ausländer als unverhältnismäßiger Eingriff erweist (BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386 = EZAR 123 Nr. 2).
  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96
    Im übrigen konnte sich der Kläger damals bereits deshalb nicht auf eine ihm günstige Rechtsposition aus dem ARB 1/80 berufen, weil er zum Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung bereits seit fast eineinhalb Jahren in Untersuchungs- bzw. Strafhaft saß und damit nicht dem regulären Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung stand (Hess. VGH, 15.12.1993 - 12 TH 2030/93 -, EZAR 025 Nr. 8 = NVwZ-RR 1994, 356; vgl. auch BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95 -, EZAR 035 Nr. 14).
  • VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95

    Voraussetzungen des AuslG 1990 § 100 Abs 1: Berechnung der Aufenthaltsdauer - …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96
    Wenn die oberste Landesbehörde mit bindender Wirkung für die nachgeordneten Behörden die "Vorläufigen Anwendungshinweise" zum Ausländergesetz generell als Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen wollte, spricht vieles dafür, dass hierzu - im Hinblick auf die rechtsnormgleichen Wirkungen gegenüber den rechtsunterworfenen Bürgern - eine Veröffentlichung erforderlich ist (siehe ähnlich zu Erlassen nach § 32 AuslG OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1994 - 17 B 2830/93 -, EZAR 015 Nr. 5 und zu Abschiebungstopps nach § 54 AuslG Hess. VGH, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 -, EZAR 046 Nr. 5).
  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78

    Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96
    Art. 6 GG erfordert bei der Fristbemessung insbesondere die Berücksichtigung einer Ehe oder Eheschließung mit einem Deutschen oder in Deutschland lebendem ausländischen Partner (BVerwG, 03.06.1982 - 1 C 241/79 -, EZAR 125 Nr. 3; BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78 -, EZAR 125 Nr. 1;… Renner, Einreise und Aufenthalt, a.a.O., S. 135;… GK-AuslR, § 8 AuslG Rdnr. 48 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1994 - 17 B 2830/93

    Fortbestand der sofortigen Vollziehbarkeit der ablehnenden Entscheidung; Anspruch …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96
    Wenn die oberste Landesbehörde mit bindender Wirkung für die nachgeordneten Behörden die "Vorläufigen Anwendungshinweise" zum Ausländergesetz generell als Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen wollte, spricht vieles dafür, dass hierzu - im Hinblick auf die rechtsnormgleichen Wirkungen gegenüber den rechtsunterworfenen Bürgern - eine Veröffentlichung erforderlich ist (siehe ähnlich zu Erlassen nach § 32 AuslG OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1994 - 17 B 2830/93 -, EZAR 015 Nr. 5 und zu Abschiebungstopps nach § 54 AuslG Hess. VGH, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 -, EZAR 046 Nr. 5).
  • BVerwG, 03.06.1982 - 1 C 241.79

    Aufenthaltsrecht - Schutz der Ehe - Ermessen der Ausländerbehörde - Befristete …

  • VGH Hessen, 15.12.1993 - 12 TH 2030/93

    ASSOZIATIONSRATSBESCHLUß; Massgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob …

  • VGH Hessen, 12.08.1996 - 10 UE 3744/95

    Ermessensausübung im Rahmen des Kindernachzugs nach AuslG 1990 § 20 Abs 2 und Abs …

  • VG Berlin, 28.04.1995 - 35 A 340.94

    Befristung der Wirkung der Abschiebung; Unbefristete Fernhaltung eines Ausländers …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 13 A 11580/91

    Befristung der Ausweisung ; Gewaltstraftat ; Schuldunfähigkeit ; Schizophrenie

  • OVG Hamburg, 26.03.1992 - Bf VII 71/91

    Befristung; Ausländer; Abschiebung; Ausreisefrist

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche …

  • BVerwG, 27.08.1962 - VIII C 415.59
  • OVG Hamburg, 06.05.1993 - Bf VII 10/93

    Ausländerrecht; Befristung der Wirkungen einer Ausweisung; Rechtsanspruch auf …

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung; …

    Diese Regelung bezieht sich nicht nur auf die Änderung einer bereits verfügten Befristung, sondern erfasst nach ihrem Sinn und Zweck auch die erstmalige Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (…vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand August 2008, § 72 AufenthG Rn. 11; zur Vorgängervorschrift des § 64 Abs. 2 AuslG 1990 auch VGH Kassel, Urteil vom 28. Oktober 1996 - 12 UE 628/96 - DVBl 1997, 913).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 18 B 1853/96

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden

    Rn. 18 vgl. z. B. Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 11. Auflage, Rdnr. 440; Hess. VGH, Urteil vom 8. Mai 1995 - 12 UE 3336/94 -, EZAR 032 Nr. 11, und Urteil vom 28. Oktober 1996 - 12 UE 628/96 -, EZAR 601 Nr. 5,.

    Rn. 21 Ebenso: OVG NW, Beschluß vom 18. November 1994 - 17 B 4927/94 -, sowie VG Düsseldorf in dem nach der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil vom 16. November 1996 - 24 K 7022/95 - sowie in den Beschlüssen vom 30. Januar 1997 - 24 L 444/96 und 24 L 395/97 - zustimmend auch Rumpf in: Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, § 63 AuslG Rdnr. 92 sowie 97 bis 99; vgl. ferner zu der ähnlich gelagerten Rechtslage in Niedersachsen und Hessen: OVG Lüneburg, Urteil vom 24. August 1995 - 11 L 1047/95 -, sowie Hess. VGH, Urteil vom 28. Oktober 1996 - 12 UE 628/96 -, a.a.O.

    Rn. 26 - vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. Oktober 1996 - 12 UE 628/96 -, a.a.O., zu etwaigen negativen Kompetenzkonflikten, für die es in Nordrhein-Westfalen z. Zt. aber keine Anhaltspunkte gibt -.

    Rn. 32 Vgl. zum letzteren Hess. VGH, Urteil vom 28. Oktober 1996 - 12 UE 628/96 -, a.a.O.

  • VGH Hessen, 23.07.2007 - 11 UZ 601/07

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG über die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung bietet der Ausländerbehörde ein geeignetes rechtsstaatliches Mittel dafür, die einschneidenden Folgen einer Ausweisung für die persönliche Lebensführung des Ausländers einzuschränken und zu verhindern, dass sich die ausländerrechtliche Maßnahme als unverhältnismäßiger Eingriff erweist (BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386; Hess. VGH, 28.10.1996 - 12 UE 628/96 -, DVBl. 1997, 913; Hess. VGH, 12.05.2004 - 12 UE 494/04 - n.v.).

    Die Bemessung der Länge der Frist steht im pflichtgebundenen Ermessen der Ausländerbehörde (Hess. VGH, 28.10.1996, a.a.O.).

    Für die Kriterien der Ermessensausübung kann auf die Maßstäbe des § 55 Abs. 1 und Abs. 3 AufenthG zurückgegriffen werden (Hess. VGH, 28.10.1996, a.a.O. zu den gleichlautenden Vorgängervorschriften im Ausländergesetz).

    Der Rechtsprechung des Senats entspricht es weiter, in Verfahren über die Befristung einer Ausweisung in den Entscheidungsgründen einen zeitlichen Rahmen mit Festlegung einer Obergrenze für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens anzugeben, um einerseits dem Wesen eines Bescheidungsurteils, das lediglich den Rahmen rechtmäßiger behördlicher Ermessensausübung festlegt, gerecht zu werden, und andererseits durch Hinweise für die konkrete Fristbemessung innerhalb des behördlichen Spielraums effektiven Rechtsschutz zu gewähren (siehe bereits Hess. VGH, 28.10.1996, a.a.O.;… 12.05.2004, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2015 - 70 A 13.12

    Vertreter nach § 119 FlurbG; Abwesenheitspflegschaft; angemessene Vergütung; …

    Ob eine derartige Klageänderung in einem Fall, dass ein bei einer zuständigen Behörde gestellter Antrag nach behördeninterner Weiterleitung durch eine unzuständige Behörde beschieden wird, darüber hinaus auch sachdienlich ist (so selbst noch für das Berufungsverfahren: HessVGH, Urteil vom 28. Oktober 1996 - 12 UE 628/96 -, DVBl. 1997, 914 Ls. 3, dem folgend Ortloff/Riese in: Schoch u.a., VwGO, Loseblattkommentar, Lief. Okt. 2008, § 91 Rz. 64; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. August 1962 - VIII C 415.59 -, Buchholz 310 § 91 Nr. 2), kann deshalb hier dahinstehen.
  • BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10

    Widerspruch eines Asylantrages als Asylfolgeantrag zu einer Haftanordnung; …

    Damit hat sich der hessische Gesetzgeber dafür entschieden, das gesamte Ausländerrecht dem Recht der Gefahrenabwehr zuzuordnen (VGH Kassel BeckRS 1997, 21064).

    Die Vorschrift bedeutet eine § 3 Abs. 1 HessVwVfG verdrängende Regelung (VGH Kassel BeckRS 1997, 21064).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 11 S 59/03

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung; unerlaubte Wiedereinreise

    Andererseits sind die aufenthaltsrechtlichen Verstöße des Klägers aber auch nicht als außergewöhnlich hartnäckig oder als außergewöhnlich schwerwiegend einzustufen, da die besonderen Umstände der Wiedereinreise zu würdigen sind (dazu im einzelnen wiederum unten 3.) und der Kläger darüber hinaus zwischenzeitlich auch die ihm durch Leistungsbescheid aufgegebenen Kosten der Abschiebung erstattet hat (zu diesem Gesichtspunkt als wichtigem öffentlichen Belang vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.6.1998 - 13 S 1099/96 -, InfAuslR 1998, 433; Hess. VGH, Beschluss vom 25.6.1998 - 13 ZU 1215/98 -, InfAuslR 1998, 445; Urteil vom 28.10.1996 - 12 UE 628/96 -, ESVGH 47, 55 = DVBl. 1997, 913).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.1997 - 11 L 3049/96

    Wirkungen der Ausweisung; Befristung; Ausnahme; Straffälligkeit

    Die im Rahmen der Entscheidung über die Befristung vorzunehmende Prüfung erstreckt sich nicht auf die Frage, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vorliegen (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 28.10.1996 - 12 UE 628/96 -).

    Ein Ausnahmefall liegt nur dann vor, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls von dem gesetzlich angenommenen Normalfall so signifikant abweichen, daß ein gänzliches Absehen von der Befristung geboten ist (…OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.1996, EZAR 039 Nr. 2; Hess. VGH, Urt. v. 28.10.1996, aaO).

    Ein Ausnahmefall kann insbesondere in Betracht gezogen werden, wenn wegen einer außerordentlichen Gefährlichkeit des Ausländers dessen dauerndes Fernhalten vom Bundesgebiet geboten ist (Hailbronner, AuslR, § 8 AuslG RdNr. 41), wenn ein abgeschobener Ausländer sich besonders hartnäckig der Abschiebung widersetzt hat und mehrmals abgeschoben werden mußte (…OVG Hamburg, Urt. v. 26.3.1992, EZAR 047 Nr. 1 = NVwZ 1992, 1115), wenn ein abgeschobener Ausländer anschließend illegal wieder einreist und dabei einen Regel-Ausweisungsgrund schafft (…OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.1996, aaO), so lange der Ausländer die Kosten einer Abschiebung nicht bezahlt hat (…OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.1989, EZAR 136 Nr. 1 = InfAuslR 1990, 60;… Hailbronner, aaO, § 8 RdNr. 43), oder wenn der Ausländer erneut straffällig geworden ist (Hess. VGH, Urt. v. 28.10.1996, aaO, Renner, Einreise und Aufenthalt, aaO, S. 135).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2008 - 18 B 210/08

    Ausweisung Befristung Betretenserlaubnis örtliche Zuständigkeit Einvernehmen …

    hierzu Hess. VGH, Urteil vom 28.10.1996 - 12 UE 628/96 -, EZAR 601 Nr. 5; VG Oldenburg, Beschluss vom 15.11.2005 - 11 A 1421/05 -, juris.

    Hess. VGH, Urteil vom 28.10.1996 - 12 UE 628/96 -, aaO.; Gutmann, in: GK-AuslR, § 72 AufenthG Rn. 23; Hailbronner, AuslR, § 72 AufenthG Rn. 9.

  • VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung; …

    Sollte die Ausländerbehörde der Antragsgegnerin mit ihren Ausführungen die "Vorläufigen Anwendungshinweise" gemeint haben, die weder vom Bundesinnenministerium autorisiert noch vom Hessischen Innenministerium für die hessischen Ausländerbehörden zur Beachtung vorgeschrieben sind, so ist daran zu erinnern, dass diese für Ausländerbehörden in Hessen in keiner Weise verbindlich sind (vgl. dazu: Hess. VGH, 28.10.1996 - 12 UE 628/96 -, EZAR 601 Nr. 5 = ESVGH 47, 55 = DVBl. 1997, 913 = hess. JMBl. 1997, 203).
  • VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 3542/96

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde in Hessen, hier: Ausweisung aus der Haft

    Die örtliche Zuständigkeit für ausländerrechtliche Entscheidungen richtet sich in Hessen nach § 100 Abs. 1 Satz 2 HSOG (a.; Hess. VGH, 28.10.1996 - 12 UE 628/96 - so auch VG Darmstadt, 25.02.1994 - 5 G 1669/93 -, NVwZ-RR 1994, 417;… Rumpf in: Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, B 100, § 63 AuslG Rdnr. 89).

    Außerdem lässt sich durch eine Zuständigkeit der Ausländerbehörde des vor der Haft bestehenden und nach der Haft zu erwartenden gewöhnlichen Aufenthalts eine Aufsplitterung der Zuständigkeit (siehe dazu Hess. VGH, 28.10.1996 - 12 UE 628/96 -) bei der möglicherweise zu treffenden nachträglichen Entscheidung über die Befristung einer Ausweisung vermeiden.

  • VGH Hessen, 09.01.2004 - 12 TG 3002/03

    EG-Ausweisung; örtliche Zuständigkeit; Freiheitsstrafe wegen Schleusens

  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96

    Einreisezeitpunkt als maßgeblicher Zeitpunkt für die Befreiung vom Erfordernis …

  • VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15

    Nebenbestimmung Wohnsitzauflage-Schutz des Kindeswohls

  • VGH Bayern, 03.06.2019 - 10 C 19.616

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die die Bewilligung von Prozesskostenhilfe …

  • VGH Hessen, 18.02.1997 - 10 UE 459/96

    Erfolglose Klage einer kommunalen Gebietskörperschaft gegen das Land auf …

  • VGH Hessen, 11.11.1996 - 12 UE 1533/96

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 bei Tätigkeit …

  • VGH Hessen, 24.03.1998 - 13 TZ 1048/98

    Ausweisungsschutz aufgrund FreundschVtr USA Art 2 Nr 5

  • VG Hamburg, 11.11.2016 - 15 E 6045/16

    Antrag auf Duldung eines werdenden Vaters türkischer Staatsangehörigkeit; …

  • VGH Hessen, 25.06.1998 - 13 UZ 1215/98

    Befristung der Sperrwirkung der Ausweisung wegen noch nicht beglichener …

  • VG Kassel, 28.08.2003 - 4 E 505/03
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