Rechtsprechung
| EuGH, 18.10.1988 - 121/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
Verordnung Nr. 1530/78 vom 30. Juni 1978 Art. 4 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 516/77 vom 14. März 1977 Art. 3a
- EU-Kommission
Bayernwald Früchteverwertung / Deutschland
Verordnung Nr . 516/77 des Rates, Artikel 3 a Absatz 5 - Verordnung Nr . 1530/78 der Kommission, Artikel 4 Absatz 2
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Produktionsbeihilfe - Voraussetzungen für die Gewährung - Verpflichtung zur Führung einer Lagerbuchhaltung - Tragweite - Rechtmässigkeit
- EU-Kommission
Bayernwald Früchteverwertung / Deutschland
- Wolters Kluwer
Auslegung und der Gültigkeit des Art. 4 Abs. 2 Verordnung Nr. 1530/78; Einführung einer Produktionsbeihilferegelung für bestimmte aus in der Gemeinsschaft geerntetem Obst und Gemüse hergestellte Erzeugnisse; Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe; Führung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Produktionsbeihilfe - Voraussetzungen für die Gewährung - Verpflichtung zur Führung einer Lagerbuchhaltung - Tragweite - Rechtmässigkeit - [Verordnung Nr. 516/77 des Rates, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beihilfe für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Voraussetzungen für die Gewährung.
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 19.03.1987 - I/3 E 614/84
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1988 - 121/87
- EuGH, 18.10.1988 - 121/87
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.88
Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Geldleistung - Wegfall der Bereicherung …
Die Pflicht zur Führung der Mengenbilanz dient - ebenso wie ähnliche Buchführungspflichten in zahlreichen anderen Fällen der Subventionsvergabe durch die Europäischen Gemeinschaften (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 18. Oktober 1988 - Rs 121/87 - EuGH 1988 S. 6273, 6292) - erkennbar der Kontrolle der Beihilfeberechtigung durch die zuständigen Behörden.Soweit der Senat in seinem die Revision zulassenden Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 3 B 27.87 - ausgeführt hat, es sei nicht auszuschließen, daß über die Auslegung des Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eingeholt werden müsse, ist dem jedenfalls für die hier erörterte Frage, welche Auswirkungen eine unvollständige Mengenbilanz auf die Beihilfeberechtigung hat, inzwischen durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Oktober 1988 - Rs 121/87 - (…a.a.O.) die Grundlage entzogen.
- EuGH, 27.10.2011 - C-402/10
Société Groupe Limagrain Holding - Landwirtschaft - Verordnungen (EWG) Nrn. …
Die zuständigen nationalen Behörden sollen durch die Anwendung dieser Regelung jederzeit nach einem in allen Mitgliedstaaten einheitlichen Verfahren überprüfen und sicherstellen können, dass die für die Gewährung der beantragten Erstattung erforderlichen materiellen Voraussetzungen, wie sie in den unionsrechtlichen Vorschriften festgelegt sind, erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 1988, Bayernwald Früchteverwertung, 121/87, Slg. 1988, 6273, Randnr. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88
Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft gegen Butterabsatz Osnabrück-Emsland …
Entscheidung des Gerichtshofes, daß das als Voraussetzung für die Gewährung einer Produktionsbeihilfe in einer Kommissionsverordnung aufgestellte Erfordernis, daß die Empfänger dieser Beihilfe eine Lagerbuchhaltung führen, Teil des Kontroll- und Beweissystems ist, das notwendig ist, um das reibungslose Funktionieren der Beihilferegelung zu gewährleisten (Urteil vom 18. Oktober 1988 in der Rechtssache 121/87, Bayernwald Früchteverwertung GmbH/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1988, 6273, Randnrn.
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Rechtsprechung
| RG, 04.06.1887 - Rep. I. 121/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Auf Fehler der Ware geschützte Einreden des Käufers gegen den Verkäufer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 18, 155
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1988 - 121/87 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Bayernwald Früchteverwertung GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland.
Beihilfe für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Voraussetzungen für die Gewährung
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 19.03.1987 - I/3 E 614/84
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1988 - 121/87
- EuGH, 18.10.1988 - 121/87
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 14.01.1981 - 819/79
Deutschland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1988 - 121/87
Natürlich gibt es Fälle, in denen, um sicherzustellen, daß die Ziele der Rechtsvorschriften erreicht und Betrügereien vermieden werden, die Kommission berechtigt ist, genaue Verfahrensvorschriften festzulegen, die streng einzuhalten sind (vgl. Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, und Rechtssache 819/79, Deutschland/ Kommission, Slg. 1981, 21). - EuGH, 07.02.1979 - 18/76
Deutschland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1988 - 121/87
Natürlich gibt es Fälle, in denen, um sicherzustellen, daß die Ziele der Rechtsvorschriften erreicht und Betrügereien vermieden werden, die Kommission berechtigt ist, genaue Verfahrensvorschriften festzulegen, die streng einzuhalten sind (vgl. Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, und Rechtssache 819/79, Deutschland/ Kommission, Slg. 1981, 21). - EuGH, 15.05.1984 - 121/83
Zuckerfabrik Franken / Hauptzollamt Würzburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1988 - 121/87
Meines Erachtens gilt, was in der Rechtssache 121/83 (Zuckerfabrik Franken, Slg. 1984, 2039, Randnr. 13 der Entscheidungsgründe) zu anderen, aber vergleichbaren Rechtsvorschriften gesagt worden ist, nämlich daß "diese Vorschrift..., was die Zuständigkeit der Kommission angeht, so zu verstehen [ist], daß diese befugt ist, alle für die Durchführung der Grundverordnung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit diese nicht gegen die Grundverordnung oder die Anwendungsregeln des Rates verstoßen".
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