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Rechtsprechung
   KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17 - 121 AR 36/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14829
KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17 - 121 AR 36/17 (https://dejure.org/2017,14829)
KG, Entscheidung vom 28.02.2017 - 5 Ws 50/17 - 121 AR 36/17 (https://dejure.org/2017,14829)
KG, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 - 121 AR 36/17 (https://dejure.org/2017,14829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 140 Abs 2 StPO, § 140 Abs 3 S 1 StPO, § 143 StPO, § 29 Abs 1 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Notwendige Verteidigung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Fortgeltung einer Pflichtverteidigerbestellung im Berufungsverfahren; Voraussetzungen für die Aufhebung einer Beiordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Berufungsverfahren nach Teileinstellung des Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Berufungsverfahren nach Teileinstellung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (14)

  • KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13

    Notwendigkeit der Verteidigung, Vertrauensschutz

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485 ; wistra 2016, 423 ; Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 - juris = StRR 2013, 442 Ls).

    Rn. 7 Nicht schutzwürdig ist das Vertrauen des Angeklagten auf die einmal getroffene positive Entscheidung des Gerichts, wenn sich die für die Anordnung der Pflichtverteidigung maßgeblichen Umstände wesentlich geändert haben oder das Gericht von objektiv falschen Voraussetzungen ausgegangen ist (…vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; KG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10 September 2013 - 4 Ws 116/13 - juris).

  • KG, 30.12.2015 - 4 Ws 140/15

    Pflichtverteidigung: Rücknahme einer Beiordnung

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485 ; wistra 2016, 423 ; Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 - juris = StRR 2013, 442 Ls).

    Rn. 13 Hierzu ist anzumerken, dass es sich bei der Schwelle von einem Jahr Freiheitsstrafe nicht um eine starre Grenze handelt (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135, 136; OLG Karlsruhe StV 2002, 299; KG StV 2016, 485 - juris Rdn. 10 [ebenfalls eine Straferwartung von elf Monaten betreffend]; StV 1985, 448, 449;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.), vielmehr jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

  • KG, 26.01.2000 - 4 Ws 18/00
    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17
    Hinzu kommt, dass der Angeklagte, der burkinischer Staatsangehöriger ist, im Falle einer Verurteilung schwerwiegende ausländerrechtliche Nachteile zu gewärtigen haben könnte (…zu deren Berücksichtigung vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; KG, Beschlüsse vom 9. November 2001 - 4 Ws 190/01 - und 26. Januar 2000 - 4 Ws 18/00 -, jeweils juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 140 Rdn. 25).

    Zwar deutet der bekannte Akteninhalt darauf hin, dass der Angeklagte über eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG verfügt und daher ohnehin bereits eine bestandskräftige - lediglich wegen Unmöglichkeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgesetzte - Abschiebung nach § 58 Abs. 1 Satz 1 AufenthG vorliegt, so dass insbesondere eine infolge einer Verurteilung zu treffende Ausweisungsentscheidung nicht im Raum steht (zu einer ähnlichen Konstellation vgl. KG, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 4 Ws 18/00 - juris Rdn. 5).

  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je …

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17
    Sie ist insbesondere nicht durch die Vorschrift des § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen, die auch für Entscheidungen des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts gilt (vgl. KG, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 2 Ws 194-195/12 - und 20. Oktober 2008 - 2 Ws 522/08 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 305 Rdn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10

    Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung bei einer objektiven Änderung der …

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485 ; wistra 2016, 423 ; Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 - juris = StRR 2013, 442 Ls).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 3 Ss 102/00

    Notwendige Verteidigung

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17
    Rn. 13 Hierzu ist anzumerken, dass es sich bei der Schwelle von einem Jahr Freiheitsstrafe nicht um eine starre Grenze handelt (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135, 136; OLG Karlsruhe StV 2002, 299;… KG StV 2016, 485 - juris Rdn. 10 [ebenfalls eine Straferwartung von elf Monaten betreffend]; StV 1985, 448, 449;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.), vielmehr jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17
    Rn. 14 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 464 Rdn. 2, § 473 Rdn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers, die hier zu treffen war (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 464 Rdn. 11a m.w.N.), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (…vgl. LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 473 Rdn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.1985 - 1 Ss 259/84

    Revision aufgrund Sachbeschwerde und Verfahrensrüge; Voraussetzungen der …

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17
    Rn. 13 Hierzu ist anzumerken, dass es sich bei der Schwelle von einem Jahr Freiheitsstrafe nicht um eine starre Grenze handelt (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135, 136; OLG Karlsruhe StV 2002, 299;… KG StV 2016, 485 - juris Rdn. 10 [ebenfalls eine Straferwartung von elf Monaten betreffend]; StV 1985, 448, 449;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.), vielmehr jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.
  • KG, 21.04.2016 - 2 Ws 122/16

    Pflichtverteidigerbestellung: Aufhebung der Beiordnung bei Änderung der …

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485 ; wistra 2016, 423 ; Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 - juris = StRR 2013, 442 Ls).
  • BGH, 16.11.1954 - 5 StR 299/54

    Verteidigerbestellung - Nachträgliche Rückgängigmachung - Absichtsänderung - …

    Auszug aus KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485 ; wistra 2016, 423 ; Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 - juris = StRR 2013, 442 Ls).
  • KG, 16.07.1985 - 4 Ws 170/85

    Bestellung; Verteidiger; Angeklagter; Verteidigungsfähigkeit; Sprachkenntnisse

  • OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 3 Ws 273/94
  • OLG Schleswig, 21.10.1983 - 1 Ws 734/83
  • KG, 09.11.2001 - 4 Ws 190/01
  • OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21

    Keine starre Grenze bei Rechtsfolgenerwartung für Beiordnung eines Rechtsanwalts; …

    Rn. 11 Weiterhin besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit dahingehend, dass die genannte Straferwartung von einem Jahr nicht als starre Grenze anzusehen ist (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2017, 5 Ws 50/17, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Juni 1998, 1 Ws 351/98, Rn. 5, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 13. August 2018, 1 Ws 179/18, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 4. März 1991, 3 Ss 201/90, Rn. 9, zitiert nach juris), sondern bei Vorliegen anderer gewichtiger Umstände sowohl nach oben als auch nach unten davon abgewichen werden kann.
  • KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20

    Auslegung des § 143 Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des …

    Diese Regelung durchbricht den nunmehr in § 143 Abs. 1 StPO festgeschriebenen Grundsatz, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers regelmäßig erst mit der Rechtskraft der das Strafverfahren abschließenden Entscheidung endet (…vgl. BT-Drucks. 19/13829, S. 44; zur früheren Rechtslage s. etwa Senat, Beschluss vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, juris Rn. 6 ).

    Offen bleiben kann, ob die Mitwirkung eines Verteidigers nach § 140 Abs. 2 StPO geboten ist und ob der angefochtene Beschluss insoweit - wie von dem Beschwerdeführer gerügt - die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge(n) in unzulässiger Weise schematisch verneint hat (vgl. dazu etwa KG…, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 4 Ws 62/19 -, juris Rn. 12 ; Senat, Beschluss vom 28. Februar 2017, a. a. O., Rn. 12 f.).

  • AG Singen, 23.10.2024 - 60 Cs 25 Js 17110/24

    Notwendige Verteidigung bei drohender Ausweisung wegen Falschangaben im …

    Dabei gilt, dass auch mittelbare schwerwiegende Nachteile, die der Angeklagte infolge einer Verurteilung zu erwarten hat, bei der Beiordnungsentscheidung zu berücksichtigen sind (KG, Beschl. v. 28.02.2017 - 5 Ws 50/17 - 121 AR 36/17, BeckRS 2017, 109349;… LG Bremen, Beschl. v. 14. März 2024 - 2 Qs 3/24 -, juris Rn. 5; LG Oldenburg, Beschl. v. 15.10.2012 - 4 Qs 318/12, BeckRS 2013, 10658;… sowie Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. (2023), § 140 Rn. 23c m.w.N.).

    Rn. 4 Anerkannt ist, dass die Ausweisung als Konsequenz eines Strafverfahrens einen schwerwiegenden Nachteil i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO darstellt (KG, Beschl. v. 28.02.2017 - 5 Ws 50/17 - 121 AR 36/17, BeckRS 2017, 109349 Rn. 13; BayObLG, Beschl. v. 26.11.1992 - 4 St RR 210/92, StV 1993, 180;… LG Bremen, Beschl. v. 14. März 2024 - 2 Qs 3/24 -, juris Rn. 7; LG Oldenburg, Beschl. v. 15.10.2012 - 4 Qs 318/12, BeckRS 2013, 10658; LG Berlin, Beschl. v. 04.03.2003 - 516 Qs 45/03, BeckRS 2003, 5920; LG Heilbronn, Beschl. v. 15.02.2002 - 3 Qs 27/02, NStZ-RR 2002, 269 f.;… Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. (2021), § 140 Rn. 73;… Krawczyk, in: BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra, 52. Edition (Stand: 01.07.2024), § 140 Rn. 26;… Willnow in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 9. Aufl. (2023), § 140 Rn. 27a;… Kämpfer/Travers in: Münchener Kommentar zur StPO, 2. Aufl. (2023), § 140 Rn. 33; Röder/Stahlmecke, Strafrecht trifft Aufenthaltsrecht, Asylmagazin 3/2021, 66, 67; mit Kritik an der praktischen Umsetzung auch Lederer, Pflichtverteidigung bei Ausländern, StV 2023, 629, 631).

  • OLG Frankfurt, 13.02.2025 - 7 Ws 16/25

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung nach Haftentlassung

    Zur früheren Rechtslage war anerkannt, dass es bei der Pflichtverteidigerbestellung bleiben musste, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens nur seine subjektive Auffassung hinsichtlich der Notwendigkeit der Pflichtverteidigung durch eine andere Beurteilung ersetzten wollte oder ein während des Verfahrens neu zuständig werdendes Gericht die Auffassung des Vordergerichts nicht zu teilen vermochte (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1954 - 5 StR 299/54; OLG Köln…, Beschluss vom 19. September 2005 - 2 Ws 443 - 444/05, juris Rn. 7; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 9. November 2010 - III-4 Ws 615/10, juris Rn. 5; KG Berlin…, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - 4 Ws 140/15, juris Rn. 8; Beschluss vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17, Rn. 6).

    Etwas anderes konnte dann gelten, wenn das Vertrauen des Angeklagten auf die einmal getroffene positive Entscheidung nicht schutzwürdig war, weil sich die für die Anordnung der Pflichtverteidigung maßgeblichen Umstände wesentlich geändert haben oder das Gericht von objektiv falschen Voraussetzungen ausgegangen war bzw. die Bestellung in grob fehlerhafter Verkennung der Voraussetzungen des § 140 StPO vorgenommen hatte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17, Rn. 7; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 9. November 2010 - II-4 Ws 615/10, juris Rn. 6;… Krawczyk in BeckOK-StPO, 54. Ed., § 143 Rn. 8, jeweils m.w.N.).

  • LG Köln, 11.12.2024 - 111 Qs 118/24

    Pflichtverteidiger, Aufhebung der Bestellung, Ausnahmegründe, Schwere der Tat, …

    Ist demnach die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet und ein Verteidiger bestellt worden, gebietet der Grundsatz des prozessualen Vertrauensschutzes hieran festzuhalten (KG BeckRS 2017, 109349; StV 2017, 154; 2016, 485; LG Halle BeckRS 2020, 30356).

    Eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung kommt demgegenüber in Betracht, wenn das Gericht die Bestellung in grob fehlerhafter Verkennung der Voraussetzungen des § 140 StPO vorgenommen hat (KG BeckRS 2017, 109349; 2013, 19710) oder sich die für die Bestellung maßgeblichen Umstände wesentlich geändert haben (KG BeckRS 2013, 19711).

  • OLG Nürnberg, 23.05.2023 - Ws 468/23

    Keine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung wegen Erteilung der …

    Eine bloße Änderung der rechtlichen Bewertung des Vorliegens der Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung kann aus Gründen des prozessualen Vertrauensschutzes eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung nicht begründen (KG, Beschluss vom 28.02.2017, 5 Ws 50/17; OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.03.2023, Ws 173-174/23, sowie Beschluss vom 04.04.2023, Ws 294/23).
  • KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17

    Strafverfahren: Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung durch das …

    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485 ; wistra 2016, 423 ; Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).
  • LG Bremen, 14.03.2024 - 2 Qs 3/24

    Pflichtverteidiger, Beiordnungsgrund, ausländischer Beschuldigter, drohende …

    Dabei gilt, dass auch mittelbare schwerwiegende Nachteile, die der Angeklagte infolge einer Verurteilung zu erwarten hat, bei der Beiordnungsentscheidung zu berücksichtigen sind (KG, Beschl. v. 28.02.2017 - 5 Ws 50/17-121 AR 36/17, BeckRS 2017, 109349; LG Oldenburg, Beschl. v. 15.10.2012 - 4 Qs 318/12, BeckRS 2013, 10658;… sowie Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. (2023), § 140 Rn. 23c m.w.N.).
  • LG Kaiserslautern, 27.11.2020 - 5 Qs 84/20

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, ausländerrechtliche Folgen

    Schwerwiegende Nachteile neben der eigentlichen strafrechtlichen Sanktion, die die Schwere der Tat im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO begründen können, ergeben sich vorliegend auch nicht aus möglichen ausländerrechtlichen Folgen einer Verurteilung des Angeklagten, insbesondere aus der konkreten Gefahr einer Ausweisung (vgl. hierzu KG Berlin, Beschlüsse vom 28.02.2017 - 5 Ws-60/17 BeckRS 2017, 109349, zit. nach beck-online, und vom 26.01.2000 - 4 Ws 18/00, zit. nach juris).
  • KG, 08.04.2024 - 2 Ws 56/24

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

    Diese Regelung durchbricht den nunmehr in § 143 Abs. 1 StPO festgeschriebenen Grundsatz, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers regelmäßig erst mit der Rechtskraft der das Strafverfahren abschließenden Entscheidung endet (…vgl. BT-Drucks. 19/13829, S. 44; KG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 Ws 65/20 - zur früheren Rechtslage Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 Ws 194/17 sowie KG, Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 - und vom 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).
  • OLG Nürnberg, 04.04.2023 - Ws 294/23

    Keine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei geänderter Rechtsauffassung

  • OLG Nürnberg, 07.03.2023 - Ws 173/23

    Fehlerhafte Entpflichtung des Verteidigers in Berufungsinstanz - Vertrauensschutz …

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