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   VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11 u.a.   

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VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11 u.a. (https://dejure.org/2012,460)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.02.2012 - 13 L 191.11 u.a. (https://dejure.org/2012,460)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 13 L 191.11 u.a. (https://dejure.org/2012,460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für Tilla-Durieux-Park tragen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anliegerkosten eines Parks

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für neuen Park in Berlin-Tiergarten tragen - Park hat Funktion eines Gartenersatzes und stellt beitragsfähige Erschließungsanlage gemäß Baugesetzbuch dar

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2010 - 9 S 114.09

    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließungsbeitrag; Grünanlage; Kinderspielplatz;

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11
    Es muss sich um eine nach den örtlichen Verhältnissen vernünftige und in diesem Sinne gebotene Lösung handeln (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2010 - OVG 9 S 114.09 -).

    Diese Grenze wird erst dann überschritten, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2010 - OVG 9 S 114.09 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts werden durch eine selbstständige Grünanlage Grundstücke erschlossen, die mit ihrem der Anlage nächstliegenden Punkt nicht weiter als 200 m Luftlinie von der äußeren Begrenzung der ihnen zugewandten Seite der Anlage entfernt sind; Rechtssicherheit (Berechenbarkeit) und Praktikabilität erforderten, dass das jeweilige Abrechnungsgebiet möglichst eindeutig und ohne nennenswerten Aufwand bestimmbar ist (BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1985 - BVerwG 8 C 17-20.84 -, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 46, S. 34; s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2010 - OVG 9 S 114.09 -).

    Dass ein Grundstück nur mit seiner Rückseite oder nur mit wenigen Quadratmetern innerhalb des 200 m Bereichs liegt, ändert nichts daran, dass es in seiner Gesamtheit erschlossen und damit beitragspflichtig ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2010 - OVG 9 S 114.09 -).

  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87

    Erforderlichkeit einer selbständigen öffentlichen Grünanlage; Erhöhung des

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11
    Der Park hat mit knapp 25.000 qm Größe keine die Abrechenbarkeit hindernde Ausdehnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 71/87 -: erst bei einer Größe, die dem Englischen Garten in München oder dem Tiergarten vergleichbar ist).

    Das trifft erst zu, wenn die Fläche einer solchen Gesamtanlage die typische Größenordnung von Grünanlagen innerhalb von Baugebieten sprengt und sich angesichts dessen der Eindruck aufdrängt, sie könne in ihrer Bedeutung für die physische und psychische Erholung von Menschen nicht nur einem Baugebiet oder einzelnen zusammenhängenden Baugebieten zuzuordnen sein, sie komme vielmehr nach ihrer Funktion, wie etwa der Tiergarten in Berlin oder der Englische Garten in München, einer ganzen Gemeinde oder (bei größeren Städten) einem ganzen Ortsteil zugute (vgl. im einzelnen Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 71.87 - a.a.O., S. 46).

    Selbst wenn die Vorschrift im Hinblick auf § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB ("mindestens" 10 vom Hundert) in dieser Weise auszulegen sein sollte, so lägen jedenfalls die vom BVerwG (Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 71/87 -) entwickelten Voraussetzungen, unter denen der Eigenanteil zwingend heraufzusetzen ist, nicht vor.

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11
    Die Notwendigkeit einer selbstständigen Grünanlage beurteilt sich danach, ob die Herstellung einer solchen Anlage - die der physischen und psychischen Erholung der in den angrenzenden Baugebieten lebenden Menschen dient und damit die Funktion eines "Gartenersatzes" hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 8 C 28/92 -, BVerwGE 97, 195 [198]) - für das ihr zuzurechnende Gebiet zu dessen Erschließung als nach städtebaulichen Grundsätzen angemessene Lösung erscheint.

    Die Zweckbestimmung einer Grünanlage wird durch kleinere, dem Grünflächencharakter nicht entgegenstehende Spieleinrichtungen nicht berührt; die Kosten für einen derartigen unselbständigen Spielplatz als Bestandteil einer selbständigen Grünanlage sind demgemäß abrechenbar (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 11/94 -, BVerwGE 100, 104 [111]; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 8 C 28/92 -).

  • VGH Bayern, 17.10.2008 - 6 B 06.1138

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11
    Der Umstand, dass die Rasenflächen leicht geneigt sind, schließt ein Betreten und Aufhalten auf diesen Flächen auch durch ältere Menschen nicht aus, womit die grundsätzliche Eignung zu Erholungszwecken nicht zweifelhaft ist (vgl. VGH München, Urteil vom 17. Oktober 2008 - 6 B 06.1138 -).

    Dass der Antragsgegner die vereinzelten Steilflächen in der Rasenskulptur wegen eventuell eingeschränkter Nutzbarkeit nicht abrechnen durfte, drängt sich wegen des geringfügigen Ausmaßes und weil sie Bestandteil der künstlerisch gestalteten Rasenskulptur sind, jedenfalls bei summarischer Prüfung nicht auf (in dem von Antragstellerseite genannten Urteil des VGH München vom 17. Oktober 2008 - 6 B 06.1138 - ging es demgegenüber um eine von vorneherein vorhandene größere Böschungsfläche).

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11
    Die Zweckbestimmung einer Grünanlage wird durch kleinere, dem Grünflächencharakter nicht entgegenstehende Spieleinrichtungen nicht berührt; die Kosten für einen derartigen unselbständigen Spielplatz als Bestandteil einer selbständigen Grünanlage sind demgemäß abrechenbar (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 11/94 -, BVerwGE 100, 104 [111]; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 8 C 28/92 -).
  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11
    Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 Alt. 2 VwGO liegt vor, wenn dem Abgabepflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer gut zu machen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. OVG Berlin Beschluss vom 7. Mai 2008 - OVG 9 S 11.08 - [Abdruck S. 5] unter Hinweis auf den Beschluss des BFH [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO] vom 31. Januar 1967 - VI S 9/66 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 9 S 11.08

    Straßenausbaubeitragsrecht: Abschnittbildung, Verbesserungsvorteil und Vermeidung

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11
    Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 Alt. 2 VwGO liegt vor, wenn dem Abgabepflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer gut zu machen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. OVG Berlin Beschluss vom 7. Mai 2008 - OVG 9 S 11.08 - [Abdruck S. 5] unter Hinweis auf den Beschluss des BFH [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO] vom 31. Januar 1967 - VI S 9/66 -).
  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 47.91

    Erschließungsbeitragsrecht; Notwendigkeit einer Grünanlage

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11
    Aus dem Urteil vom 13. August 1993 - 8 C 47/91 - ergibt sich vielmehr, dass alle in Betracht kommenden Grünanlagen zusammengenommen eine Fläche von deutlich über 100.000 qm erreichen müssen:.
  • VG Düsseldorf, 06.12.2007 - 12 L 1749/07

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines kommunalabgabenrechtlichen

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11
    Wegen des noch nicht abgeschlossenen Grunderwerbs begann die vierjährige Erhebungsfrist erst mit dem - zulässigen (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 EBG) und im Erschließungsbeitragsbescheid ausdrücklich erwähnten - Ausspruch der Kostenspaltung im August 2011 (vgl. §§ 14 Nr. 1, 21 Abs. 2, 3 EBG, sowie VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 L 1749/07 -).
  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99

    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip;

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11
    Diese Grenze wird erst dann überschritten, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2010 - OVG 9 S 114.09 -).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93

    Erschließungsvorteil für Gewerbegrundstück durch Grünanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 13 S 2871/97

    Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien und Herzegowina

  • VG Münster, 18.01.2006 - 3 K 3960/03

    Berechtigung einer Gemeinde zur Erhebung eines Kostenerstattungsbetrags für die

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1147

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 70.09

    Park: Anlieger können an Finanzierung beteiligt werden

  • VG Berlin, 28.01.2015 - 13 K 290.12

    Tilla-Durieux-Park: Anlieger müssen doch nicht zahlen

    An der noch in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (z. B. Beschluss vom 17. Februar 2012 - VG 13 L 191.11 -) geäußerten gegenteiligen Auffassung hält der Einzelrichter nach nochmaliger Prüfung nicht fest.

    Die Notwendigkeit einer solchen Zuordnung ergibt sich aus den unterschiedlichen beitragsrechtlichen Folgen der Zuordnung, dem deutlich unterschiedlichen Kreis der Beitragsschuldner: Bei einer Einstufung als Grünanlage i. S. des § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB sind beitragspflichtig die Eigentümer der Grundstücke, die sich innerhalb eines 200-m-Radius befinden (vgl. nur den Beschluss der erkennenden Kammer vom 17. Februar 2012 - VG 13 L 191.11 -, m.w.N.); bei einer Einstufung als Ausgleichsfläche für öffentliche Straßenbaumaßnahmen sind beitragspflichtig - weil die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen zum beitragsfähigen Aufwand für die erstmalige Herstellung der Straße gehören (Driehaus, a.a.O. § 13 Rn. 57) - die Straßenanlieger.

  • VG Köln, 15.05.2018 - 17 K 4264/16
    So auch im Eilverfahren noch VG Berlin, Beschluss vom 17.02.2012 - 13 L 191.11 -, juris, Rn. 10 ff.
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