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   OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08 (1)   

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OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08 (1) (https://dejure.org/2008,5302)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.10.2008 - 13 U 10/08 (1) (https://dejure.org/2008,5302)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 13 U 10/08 (1) (https://dejure.org/2008,5302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § ... 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; VerbrkrG § 9 Abs. 1; ; VerbrkrG § 9 Abs. 1 S. 2; ; VerbrkrG § 18 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1; BGB § 280
    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Dabei kann die wirtschaftliche Einheit unwiderleglich nur vermutet werden, wenn die Anlageunterlagen zugleich mit dem Kreditantrag vorgelegt worden sind (BGH, Urt. v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06, BGHReport 2008, 862 (863)).

    Die Verträge müssen sich wechselseitig bedingen bzw. der eine seinen Sinn erst durch den anderen erhalten (BGH, Urt. v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06, BGHReport 2008, 862 (863)).

    Dazu bedarf es der Verknüpfung beider Verträge durch konkrete Umstände (Verbindungselemente), die sich nicht wie notwendige Tatbestandselemente abschließend umschreiben lassen, sondern im Einzelfall verschieden sein oder gar fehlen können, wenn sich die wirtschaftliche Einheit aus anderen Umständen ergibt (Staudinger/Kessal-Wulf, BGB Bearb. 2004 § 358 Rn. 31 m.w.N.; BGH, Urt. v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06, BGHReport 2008, 862 (863)).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Mangels eigener Aufklärungspflicht kann die Bank auch grundsätzlich nicht für eine unterlassene Aufklärung des Verbrauchers durch den Anlageberater oder -vermittler verantwortlich gemacht werden (BGH, WM 2006, 1194 (1201 f.).

    Dem Kläger kommt auch nicht die von der Rechtsprechung des BGH in jüngerer Zeit entwickelte Beweiserleichterung hinsichtlich eines Wissensvorsprungs der Bank zugute; nach dieser Rechtsprechung wird die Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung des Verkäufers, Vermittlers oder Fondsinitiators widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles objektiv evident so grob falsch ist, dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (vgl. BGH, WM 2006, 1194 (1200)).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Denn wenn jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht wird, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann er - auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung - dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH, NJW 1998, 302 (304)).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Dies bedeutet, dass ein Anspruch mit Ablauf des 31.12.2004 verjährt ist, wenn er vor dem 01.01.2002 entstanden ist und die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ebenfalls vor dem 01.01.2002 vorlagen (BGH, NJW 2007, 1584).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Von einer solchen Mitwirkung ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich dem Verkäufer gegenüber zuvor zur Finanzierung bereit erklärt hatte (st. Rspr., vgl. u.a. BGHZ 167, 252, (257); BGH, WM 2007, 1456, (1458); BGH, WM 2008, 244, (245 f.) m.w.N.).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Grundsätzlich ist eine Bank, die selbst keine Beratung vornimmt, nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des zu finanzierenden Geschäfts sowie über Gefahren und Risiken der Verwendung des Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2003, 2821 (2822).
  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Von einer solchen Mitwirkung ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich dem Verkäufer gegenüber zuvor zur Finanzierung bereit erklärt hatte (st. Rspr., vgl. u.a. BGHZ 167, 252, (257); BGH, WM 2007, 1456, (1458); BGH, WM 2008, 244, (245 f.) m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Ihre Rechtfertigung findet diese Auffassung darin, dass bereits die Investition als solche in ein den Zwecken des Investors nicht entsprechendes Objekt einen Schaden darstellt, der den Geschädigten in die Lage versetzt, im Klagewege die Rückabwicklung des Geschäfts geltend zu machen (BGH, NJW 1992, 1223 (1224); WM 2004, 1823).
  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Dies ist der Fall, sobald der Geschädigte in der Lage ist, seine Ansprüche zumindest in Form einer zulässigen Feststellungsklage gerichtlich geltend zu machen (so schon RGZ 153, 101 (106, 107); BGH, WM 1978, 496; NJW 1972, 154; BGHZ 73, 363 (365); BGHZ 79, 176 (178); BGHZ 96, 290 (294); BGH, NJW 1987, 1887).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Unter Zugrundelegung dieses Vorbringens steht dem Kläger, dem es nach seiner Behauptung gerade auf die langfristige Ausschüttungsgarantie ankam, gegen die Beklagte 1) wegen der unrichtigen Aussage zur Dauer der Ausschüttungsgarantie ein Schadensersatzanspruch zu; die Tatsache, dass sich aus dem Prospekt die tatsächliche Dauer der Ausschüttungsgarantie ergab, würde die Pflichtverletzung nicht entfallen lassen, denn der Umstand, dass der Prospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für den Anlageberater, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1690).
  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 201/03

    Zurechnung des Wissens eines in einer Filiale tätigen Bankangestellten;

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

  • BGH, 19.06.2007 - XI ZR 142/05

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der wirtschaftlichen Einheit von Kreditvertrag

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

  • BGH, 21.02.2005 - II ZR 112/03

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Geschäftsführer

  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

  • BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02

    Nachweis der Bevollmächtigung

  • BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 97/84

    Anforderung an Substantiierung des Schadensersatzanspruchs gegen den

  • BGH, 28.10.1971 - II ZR 49/70

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund fahrlässiger Abgabe eines fehlerhaft

  • OLG Bamberg, 27.09.2004 - 4 U 148/04

    Zur Frage des Widerrufs einer Darlehensvereinbarung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG

  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 304/75

    Beginn der Verjährungsfrist

  • OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 18 U 28/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung:

  • BGH, 27.09.2004 - II ZR 321/03

    Einwendungsdurchgriff bei einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

  • LG Köln, 06.12.2007 - 15 O 593/06

    Pflichtverletzung durch Falschberatung mit der Behauptung einer 10jährigen

  • RG, 01.12.1936 - III 271/35

    1. Können Mängel der Begründung einer nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Eine Reihe von Oberlandesgerichten hält es für einen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechtfertigenden schweren Verstoß gegen die Gebote des eigenen Interesses des Anlageinteressenten, wenn er es im Zusammenhang mit einer bedeutsamen Investitionsentscheidung unterlässt, den ihm von einem Anlageberater oder einem Anlagevermittler zur Verfügung gestellten Anlageprospekt durchzulesen, und aus diesem Grunde nicht bemerkt, dass er falsch beraten oder ihm eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist (so OLG Frankfurt am Main, OLGR 2008, 880, 881 f und Beschluss vom 20. September 2007 - 14 W 75/07 - juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 18. April 2008 - I-16 U 275/06 - juris Rn. 58 ff; OLG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 13 U 10/08 - juris Rn. 7 f; Brandenburgisches OLG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 12 U 140/08 - juris Rn. 26 ff und vom 30. April 2009 - 12 U 225/08 - juris Rn. 24; OLG Celle, OLGR 2009, 121) Dabei wird teilweise grob fahrlässige Unkenntnis selbst für den Fall bejaht, dass der Prospekt erst bei oder sogar kurz nach der Zeichnung übergeben worden ist (OLG Köln aaO; Brandenburgisches OLG aaO), teilweise nur für den Fall, dass der Prospekt ausreichende Zeit vor dem abschließenden Beratungsgespräch vorgelegen hat (OLG Celle aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.11.2008 - 13 U 10/08   

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OLG Köln, 24.11.2008 - 13 U 10/08 (https://dejure.org/2008,14010)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.11.2008 - 13 U 10/08 (https://dejure.org/2008,14010)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. November 2008 - 13 U 10/08 (https://dejure.org/2008,14010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

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  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Zurückweisung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Täuschung über eine Mietgarantie, da die Ansprüche verjährt sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 06.12.2007 - 15 O 593/06

    Pflichtverletzung durch Falschberatung mit der Behauptung einer 10jährigen

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2008 - 13 U 10/08
    Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 06.12.2007 - 15 O 593/06 - zurückgewiesen.
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