Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 28.08.2014

Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13774
OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14 (https://dejure.org/2014,13774)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.05.2014 - 13 U 15/14 (https://dejure.org/2014,13774)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 13 U 15/14 (https://dejure.org/2014,13774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,13774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Auf konkrete E-Mail-Adresse beschränkte Unterlassungserklärung bei unverlangter E-Mail-Werbung unzureichend - Der Unterlassungsanspruch wegen unverlangter E-Mail-Werbung ist nicht auf ein Verbot der Versendung von E-Mails an eine konkrete E-Mail-Adresse beschränkt.

  • webshoprecht.de

    Unterlassungserklärung mit einer E-Mail-Adresse und Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren

  • online-und-recht.de

    Check-E-Mail im Double Opt-In-Verfahren ist keine unerlaubte Werbe-Nachricht

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkte Unterlassungserklärung bei unverlangter E-Mail-Werbung unzureichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    SPAM: Ist das Double-Opt-In-Verfahren im Rahmen von Newsletter-Werbung doch zulässig?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Double-Opt-In Mail ist keine unzulässige Werbung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch wegen Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung nicht auf konkrete E-Mailadresse beschränkt

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Marketing: Unterlassungsanspruch erstreckt sich nicht nur auf eine E-Mailadresse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unverlangte E-Mail-Werbung

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Double-Opt-In zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot der Zusendung unerwünschter Werbemails bezieht sich auf sämtliche E-Mail-Adressen des Betroffenen - Keine Beschränkung des Verbots auf bislang bekannte Adressen

Besprechungen u.ä.

  • kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang der Unterlassungsverpflichtung bei E-Mail-Werbung

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 7 O 61/13
  • OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 611
  • MIR 2014, Dok. 089
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14
    Die Einhaltung dieser Voraussetzungen kann der Versender von Werbe-Mails durch das sog. "double-opt-in-Verfahren" (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 -I ZR 164/09, juris) in zumutbarer Weise für jede einzelne E-Mail-Adresse sicherstellen: bb) Zwar erstreckt sich eine die konkrete Verletzungsform wiedergebende Unterwerfungserklärung ebenso wie ein entsprechender Unterlassungstitel im Allgemeinen nicht nur auf identische, sondern auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der Verletzungshandlung aufweisen.

    Der Beweiswert dieses Verfahrens mag betreffend Telefonwerbung gering sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 -I ZR 164/09 -, juris Tz. 49 f.), dürfte jedoch betreffend die hier in Frage stehende E-Mail-Werbung ausreichend sein.

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14
    Auch der Bundesgerichtshof hat einen im Wesentlichen gleichartigen Antrag für hinreichend bestimmt erachtet (BGH, Urteil vom 12. September 2013 -I ZR 208/12, juris Tz. 131).

    a) Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit werblichem Inhalt an ein Unternehmen - zu dem auch eine Rechtsanwaltskanzlei zählt - stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, der nicht im Sinne des § 3 UWG unerheblich ist, eine unzumutbare Belästigung i. S. d. § 7 UWG darstellt und damit nach der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Interessen rechtswidrig ist (vgl. im Einzelnen: BGH, Urteil vom 12. September 2013, a. a. O., Tz. 15, 20 ff.; Urteil vom 20. Mai 2009 - IZR 218/07, juris Tz. 11).

  • OLG München, 27.09.2012 - 29 U 1682/12

    Double-Opt-In

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14
    Der Senat neigt entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 27. September 2012 - 29 U 1682/12 -, juris Tz. 51 ff.) auch dazu, die Übersendung einer Aufförderung zur Bestätigung im Rahmen des double-opt-in-Verfahrens nicht als unzulässige Werbung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG anzusehen (ebenso: Köhler, a. a. O., § 7 Rdnr. 189).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04

    Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14
    Entsprechend dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. November 2004 (VI ZR 65/04, juris) ist die Beschwer im vorliegenden Fall mit 3.000 EUR zu bewerten.
  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14
    Die von der Beklag ten zitierten abweichenden Bewertungen der Beschwer beziehen sich - soweit ersichtlich - nicht auf Zusendungen an gewerblich tätige Empfänger (vgl. zur Differenzierung auch: OLG Hamm, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 6 U 95/13 -, juris Tz. 13) und betreffen zudem jedenfalls überwiegend die Wertfestsetzung in einstweligen Verfügungsverfahren.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14
    Grundsätzlich hat der Versender von Werbung darzulegen, dass eine Einwilligung hierzu vorliegt und diese insbesondere von dem Adressaten stammt (BGH, Urteil vom 11. März 2004 -I ZR 81/01, juris Tz. 40 ff., 43).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 15 U 64/15

    Bestätigungs-Mail bei Double-Opt-In ist zulässig

    Im Rahmen des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG hat der Werbende bei Werbung unter Verwendung elektronischer Post darzulegen und zu beweisen, dass im Zeitpunkt der Werbung eine vorherige ausdrückliche Einwilligung vorlag (BGH, GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung I; BGH, WRP 2011, 1153 - Double-opt-in-Verfahren; OLG München, GRUR-RR 2013, 226; OLG Celle, WRP 2014, 1218).

    Verwendet der Unternehmer für Werbe-Emails Adressdaten, für die ein Einverständnis der Verbraucher nicht oder nicht ausreichend dokumentiert ist, hat er die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen zu tragen (OLG Celle, WRP 2014, 1218; für Werbeanrufe BGH, GRUR 2011, 1153 - Double-opt-in-Verfahren).

    Die Übersendung einer solchen Aufforderung zur Bestätigung stellt ihrerseits keine unerbetene Werbung dar, weil es im Interesse des Empfängers nur um die Klärung geht, ob er in Werbung eingewilligt hat und nicht um die Erlangung der Einwilligung (fehlender Verstoß gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 BGB: OLG Celle, WRP 2014, 1218; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 7 UWG Rn. 189).

  • OLG München, 23.01.2017 - 21 U 4747/15

    E-Mail-Werbung - Einwilligung muss detailliert nachgewiesen werden

    Für den Fall, dass ein Kläger eine Unterlassungserklärung dahingehend verlangt hatte, ihm egal auf welchem Weg keine Werbung mehr zukommen zu lassen und die dortige Beklagte eine Unterlassungserklärung bezogen auf eine konkrete Email-Adresse abgegeben hatte, was der Kläger beanstandet hatte, hat das Oberlandesgericht Celle die Erklärung dahingehend ausgelegt, dass nur die konkrete E-Mail-Adresse von der Unterlassungserklärung erfasst ist (OLG Celle, Urteil vom 15.05.2014, Az. 13 U 15/14).

    Das Oberlandesgericht München hat dies mit Urteil vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12 bejaht, während die Oberlandesgerichte Celle und Düsseldorf dies ablehnen (OLG Celle, Urteil vom 15.05.2014, Az. 13 U 15/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2016, Az. 15 U 64/15).

  • AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14

    Feedbackanfrage als Werbemail

    Wie das OLG Celle in einem ähnlichen Fall ausgeführt hat (Urt. v. 15.05.2014, 13 U 15/14), ist der Antrag insbesondere nicht deswegen zu unbestimmt, weil er nah am Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG angelehnt ist.

    Dass im Vollstreckungsfall das Vollstreckungsgericht prüfen müsste, ob eine bestimmte E-Mail-Adresse dem Kläger zuzuordnen ist, ist unbedenklich und steht der Bestimmtheit des Antrags nicht entgegen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 15.05.2014, 13 U 15/14).

    Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit werblichem Inhalt an ein Unternehmen - zu dem auch eine Rechtsanwaltskanzlei gehört - stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (vgl. OLG Celle, Urt. v. 15.05.2014, 13 U 15/14).

  • AG Bonn, 01.08.2017 - 104 C 148/17

    Zum Bezeichnungsumfang des Unterlassungsantrags und in Autoreply-Mails

    Der Antrag ist auch ohne die Benennung bestimmter E-Mail-Adressen oder Domains hinreichend bestimmt (vgl. dazu auch BGH GRUR 2013, 1259 = DB 2013, 2561; NJW 2009, 2958 = GRUR 2009, 980; OLG Celle WRP 2014, 1218; AG Düsseldorf CR 2014, 816).
  • LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15

    Unterlassungsanspruch: Übersendung ungewollter Werbung an einen Gewerbetreibenden

    Mit der Ansicht des OLG Celle (OLG Celle, Urteil vom 15. Mai 2014 - 13 U 15/14 -, juris Rdn. 9) - ist vielmehr davon auszugehen, dass der Unterlassungsanspruch sowohl im deliktischen wie auch im wettbewerbsrechtlichen Sinn nicht nur die konkrete Verletzungshandlung, sondern auch im Kern gleichartige Verletzungshandlungen erfasst.
  • KG, 11.01.2018 - 5 W 6/18

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Bestimmtheit eines Verbotsantrags gegen

    Dort drehte sich der Streit jeweils um andere Dinge und nicht um das (dort außer Streit stehende) Vorliegen von Werbung (vgl. BGH GRUR 2017, 748; OLG Celle WRP 2014, 1218; OLG Naumburg, K&R 2007, 274, juris Rn. 11).
  • LG Stendal, 12.05.2021 - 22 S 87/20

    Bestätigungs-E-Mail mit Werbung - Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

    Danach ist eine Bestätigungsmail im Double-opt-in-Verfahren auch dann zulässig, wenn sie einen Adressaten erreicht, der sich nicht bei dem werbenden Unternehmen angemeldet hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2016 - I-15 U 64/15, juris, Rn 17; OLG Celle, Urteil vom 15. Mai 2014 - 13 U 15/14, juris, Rn 19; wohl auch OLG München, Urteil vom 23. Januar 2017 - 21 U 4747/15, juris, Rn 8; Micklitz/Schirmbacher in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl., § 7 UWG, Rn 136; aA OLG München, Urteil vom 27. September 2012 - 29 U 1682/12, juris, Rn 52).
  • KG, 03.08.2016 - 5 U 127/14

    Eingriff in den Gewerbebetrieb und Persönlichkeitsrechtsverletzung:

    Nach einem rechtswidrigen Werbeanruf besteht eine Wiederholungsgefahr nicht nur hinsichtlich der im Verletzungsfall konkret angewählten Telefonnummer, sondern unter Berücksichtigung des Kernbereichs der konkreten Verletzungsform (vergleiche BGH, GRUR 2011, 433 TZ 26 f - Verbotsantrag bei Telefonwerbung) auch hinsichtlich der übrigen Telefonnummern des Angerufenen (OLG Celle, WRP 2014, 1218 juris Rn. 9).

    Ein unbeschränktes Verbot für alle Telefonnummern eines Verbrauchers/des Klägers ist für die Beklagte zu 1) auch nicht unzumutbar (vergleiche. OLG Celle, WRP 2014, 1218 juris Rn. 10).

    Der Kläger muss sich auch nicht einer entsprechenden Vielzahl von Rechtsverletzungen schutzlos beugen (vergleiche OLG Celle, WRP 2014, 1218 juris Rn. 15).

  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 03.08.2021 - 2 C 124/21

    Werbung, Unterlassungsanspruch, Unterlassung, Einwilligung, Nachweis, Verletzung,

    Dies entspricht auch der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH MMR 2010, 545; OLG Celle MMR 2014, 611; BGH NJW 2017, 2119).
  • AG Hamburg, 08.04.2015 - 49 C 557/14

    Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter Zusendung von Werbe-Mails an

    Bei den Entscheidungen des LG Hagen, Urteil v. 25.10.2013 zum Az.: 2 O 278/13 und OLG Celle MMR 2014, 611 handelt es sich jeweils um Entscheidungen hinsichtlich eines Gewerbebetriebes bzw. einer Rechtsanwaltskanzlei, die mit der hier vorliegenden Konstellation insoweit nicht vergleichbar sind.
  • LG Duisburg, 05.08.2015 - 26 O 55/14

    Widerspruch eines Kunden bzgl. weiterer Werbung bei Abmeldung; Werbung per

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28793
OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14 (https://dejure.org/2014,28793)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.2014 - 13 U 15/14 (https://dejure.org/2014,28793)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 2014 - 13 U 15/14 (https://dejure.org/2014,28793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,28793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Betriebsgefahr des aufgeladenen Fahrzeugs auf Abschleppwagen; Abschleppunternehmer als Dritter i.S.v. § 7 StVG bei Aufladen des Fahrzeuges

  • verkehrslexikon.de

    Keine eigene Betriebsgefahr eines zum Abschleppen aufgeladenen Fahrzeugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Halters eines auf der Ladefläche des Abschleppwagens in Brand geratenen Pkw

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Beschädigung eines Abschleppfahrzeugs durch Brand des auf der Ladefläche aufgeladenen Fahrzeugs: Betriebsgefahr des aufgeladenen Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Halters eines auf der Ladefläche des Abschleppwagens in Brand geratenen Pkw

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1
    Haftung des Halters eines auf der Ladefläche des Abschleppwagens in Brand geratenen Pkw

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einheitliche Betriebsgefahr von Abschleppwagen und aufgeladenem Fahrzeug

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Betriebsgefahr durch Fahrzeug auf Abschleppwagen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Von einem auf einem Abschleppwagen stehenden Fahrzeug geht keine Betriebsgefahr aus - Abschleppwagen und aufgeladenes Fahrzeug bilden eine Betriebseinheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2015, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 29/02

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Da die Klägerin auch Kostentragung in erster Instanz verurteilt wurde und sie die Beseitigung dieser Entscheidung ebenfalls begehrt, ist bei einer nur einseitigen Erledigungserklärung ihr Kosteninteresse in Höhe der festgesetzten Kosten von 1.637,44 EUR beim Streitwert zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2002 -1 U 29/02).
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Abgrenzung zu BGH, NJW 2014, 1182; einheitliche Betriebsgefahr von Abschleppwagen und aufgeladenem Fahrzeug.
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13

    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Aktivlegitimation des Geschädigten nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Die Zahlung stellt daher kein erledigendes Ereignis dar (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2014, 546).
  • BGH, 26.03.2013 - VI ZB 53/12

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung vorprozessualer Anwaltskosten im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Sowohl die Zinsen als auch die ebenfalls abgewiesenen vorgerichtlichen Anwaltskosten erhöhen den Wert des Beschwerdegegenstandes,da aufgrund der einseitigen Erledigungserklärung in Höhe der erfolgten Zahlung die Hauptforderung nicht mehr weiterverfolgt wird und es sich nicht mehr nur um Nebenforderungen handelt (BGH, Beschluss vom 26.03.2013 - VI ZB 53/12, BeckRS 2013, 08690).
  • BGH, 30.03.2011 - IV ZR 137/08

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen einer Aufrechnungserklärung in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Vielmehr kann die Sachdienlichkeit bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH, IBR 2011, 381).
  • OLG Naumburg, 23.10.2014 - 4 U 69/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Nichtigkeit eines Versicherungsvertrages wegen erloschener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 20.12.2013 - Az. 4 U 69/13 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10

    Haftung beim Kettenauffahrunfall und Erledigung des Haftpflichtprozesses bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Die Versicherung erfüllt lediglich ihre versicherungsvertraglichen Verpflichtungen im eigenen Interesse und leistete keine Zahlung als Dritter nach § 267 Abs. 2 BGB (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 01.07.2010 - 12 U 15/10, VRR 2010, 465) an die Klägerin.
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BGH, NJW 2011, 3653).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Ein allgemeines Recht der Parteien darauf, dass über jeden sachlichen Streitpunkt in zwei Tatsacheninstanzen entschieden wird, ist dem Zivilprozessrecht fremd (BGH, NJW 1991, 1893).
  • BGH, 20.10.2020 - VI ZR 374/19

    Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand

    Die in den vom Berufungsgericht angeführten "Abschleppfällen" aufgeworfene Frage, ob von dem abgeschleppten Fahrzeug eine eigenständige Betriebsgefahr ausgeht oder eine Betriebseinheit mit dem Abschleppfahrzeug besteht (vgl. dazu OLG München, DAR 2016, 87, 88 f.; OLG Karlsruhe, r+s 2014, 573), stellt sich im Streitfall nicht.
  • OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19

    Ansprüche eines Gebäudeversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer eines

    So ist für sogenannte Abschleppfälle anerkannt, dass von dem fahruntüchtigen Fahrzeug ab dem Zeitpunkt, in dem es auf das Abschleppfahrzeug aufgeladen und damit die eigene Fortbewegungs- und Transportfunktion entfallen ist, keine eigenständige Betriebsgefahr mehr ausgeht (vgl. OLG München, Urteil vom 10.07.2015, 10 U 3577/14, Rdn. 24 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, 13 U 15/14, Rdn. 28; jeweils juris).
  • OLG München, 10.07.2015 - 10 U 3577/14

    Verkehrsunfall infolge Herabrollens eines transportierten Fahrzeugs vom Anhänger

    Ein zu transportierendes und ein schleppendes Fahrzeug bilden, solange der Transportvorgang dauert, eine Betriebseinheit und für einen beim Betrieb des "Transportzuges" entstandenen Schaden haftet nur der Halter und der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs aus dem Straßenverkehrsgesetz (BGH VersR 1963, 47 m. w. N.; OLG Karlsruhe, r+s 2014, 573).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 211/22
    Zwar befindet sich ein Fahrzeug, das - wie hier - vom Transportband einer Autowaschanlage gezogen wird, nicht "im Betrieb" i. S. d. § 7 Abs. 1 StVG (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2021, 336; OLG Karlsruhe, NZV 2015, 76; OLG Koblenz, NJW-RR 2019, 1363; Burmann, a. a. O., Rn. 8).
  • LG Bonn, 18.03.2021 - 17 O 393/20

    Ansehen eines fahruntüchtigen Fahrzeugs als "in Betrieb" i.R.v.

    Dies wäre frühestens dann der Fall gewesen, wenn der Pkw auf dem Abschleppwagen aufgeladen gewesen wäre (B/H/HJ/B a.a.O. Rz. 10; OLG Karlsruhe, Urteil v. 28.08.2014, 13 U 15/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht