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Rechtsprechung
   BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6761
BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R (https://dejure.org/2009,6761)
BSG, Entscheidung vom 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R (https://dejure.org/2009,6761)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - B 13/4 R 91/06 R (https://dejure.org/2009,6761)
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    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod der Berechtigten auf ein Konto bei einem Geldinstitut überwiesenen Rente - Bargeldabhebung mittels PIN und EC-Karte

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    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod der Berechtigten auf ein Konto bei einem Geldinstitut überwiesenen Rente; Bargeldabhebung mittels PIN und EC-Karte

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  • Wolters Kluwer

    Rückforderung nach dem Tod des Rentenberechtigten überzahlter Rentenbeträge vom Kreditinstitut; Bargeldabhebung mittels PIN und EC-Karte durch einen Unbekannten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Überzahlung einer Rente - anderweitige Verfügung durch unbekannte Person - Abhebung am Bankautomaten - kein Rücküberweisungsanspruch gegen Geldinstitut - wirksamer Einwand der Entreicherung durch Bank

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung nach dem Tod des Rentenberechtigten überzahlter Rentenbeträge vom Kreditinstitut; Bargeldabhebung mittels PIN und EC-Karte durch einen Unbekannten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 22.04.2008 - B 5a/4 R 79/06 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto …

    Auszug aus BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R
    Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsprechung des 5a. Senats des BSG in seinem Urteil vom 22.4.2008 (B 5a/4 R 79/06 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) an, nach der Barabhebungen am Geldautomaten durch einen Unbekannten mittels ec-Karte und Geheimzahl des verstorbenen Versicherten regelmäßig "anderweitige Verfügungen" iS des § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI darstellen.

    Schon der Wortlaut schließt jedoch - wie der 5a. Senat des BSG in seinem Urteil vom 22.4.2008 (aaO, Juris RdNr 15) zutreffend ausgeführt hat - die Berücksichtigung anderweitiger Verfügungen durch Unbekannte nicht aus.

    b) Der erkennende Senat schließt sich der Ansicht des 5a. Senats des BSG in seinem Urteil vom 22.4.2008 (aaO, Juris RdNr 16) an, dass es im Rahmen des § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI für die "Verfügungsberechtigung" des durch die Eingabe der richtigen Geheimzahl legitimierten Kartenbenutzers nicht darauf ankommt, ob diese Person zu der von ihr vorgenommenen Bargeldabhebung am Geldautomaten auch materiell berechtigt war.

    Die Durchsetzung dieses (Rücküberweisungs- bzw Erstattungs-) Anspruchs ist durch den in § 118 Abs. 3 Satz 1 SGB VI normierten Vorbehalt besonders geschützt (…BSG SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 66; BSG 5a. Senat vom 22.4.2008 aaO, Juris RdNr 16).

    Wenn das Gesetz in dieser Situation den den Rücküberweisungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut mindernden bzw vernichtenden Einwand des § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI an die Bedingung knüpft, dass über den der Rentenüberweisung entsprechenden Betrag "anderweitig verfügt" worden sei, kann, worauf der 5a. Senat des BSG in seinem Urteil vom 22.4.2008 (aaO, Juris RdNr 16) zu Recht hingewiesen hat, gerade nicht unterstellt werden, es verlange eine materielle Rechtmäßigkeit dieser Verfügungen.

    Anderenfalls würde nämlich dem Geldinstitut, worauf der 5a. Senat des BSG in seinem Urteil vom 22.4.2008 (aaO, Juris RdNr 21) zutreffend hingewiesen hat, entgegen der beschriebenen gesetzgeberischen Zielsetzung und dem Gesetzeswortlaut ("zurückzuüberweisen") eine Rückzahlungspflicht aus eigenem Vermögen auferlegt.

    Das Gegenteil ist der Fall, worauf der 5a. Senat des BSG in seinem Urteil vom 22.4.2008 (aaO, Juris RdNr 23 bis 27) zutreffend hingewiesen hat.

    Ohnehin erscheint im Rahmen der Rückabwicklung überzahlter Rentenleistungen nach § 118 Abs. 3 und Abs. 4 SGB VI eine Betrachtung nach Risikosphären nicht geboten (vgl BSG 5a. Senat vom 22.4.2008 aaO, Juris RdNr 22).

    Deshalb erschiene es bei einer Betrachtung nach Risikosphären auch eher sachgerecht, dem verstorbenen Kontoinhaber bzw seinen Erben als neue Kontoinhaber das Haftungsrisiko gegenüber dem Rentenversicherungsträger bei einem eventuellen Missbrauch der auf dem Rentenüberweisungskonto ausgestellten ec-Karte tragen zu lassen (vgl BSG 5a. Senat vom 22.4.2008 aaO, Juris RdNr 22).

    Anhaltspunkte, der Gesetzgeber habe die objektive Unmöglichkeit des Geldinstituts, Namen und Anschrift dieser Person zu benennen, mit dem Wegfall des Auszahlungseinwands des § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI sanktionieren wollen, sind nicht ersichtlich (BSG 5a. Senat vom 22.4.2008 aaO, Juris RdNr 30).

    Für diesen Fall trifft das Gesetz keine Regelung (BSG 5a. Senat vom 22.4.2008 aaO, Juris RdNr 29, 31).

  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten - …

    Auszug aus BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R
    Dem Begehren der Klägerin auf Rücküberweisung dieses Betrags kann die Beklagte jedoch den Einwand des § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI entgegenhalten, weil bei Eingang des Rücküberweisungsverlangens am 23.3.2005 über den der fehlüberwiesenen Rentenleistung "entsprechenden Betrag" (vom 4. Senat des BSG als "Schutzbetrag" bezeichnet;… vgl zB BSGE 82, 239, 248 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 3 S 25;… BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 65 f; BSG SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 50) bereits "anderweitig verfügt" worden war.

    Ab diesem Zeitpunkt hat nur der überweisende Rentenversicherungsträger einen Anspruch auf den zu Unrecht als Rente auf das Konto des verstorbenen Versicherten überwiesenen Betrag (BSG SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 70).

    Die Durchsetzung dieses (Rücküberweisungs- bzw Erstattungs-) Anspruchs ist durch den in § 118 Abs. 3 Satz 1 SGB VI normierten Vorbehalt besonders geschützt (BSG SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 66;… BSG 5a. Senat vom 22.4.2008 aaO, Juris RdNr 16).

    Dieser bewirkt, dass alle zivilrechtlichen Verfügungen, die auf dem Rentenüberweisungskonto nach dem Tode des Versicherten zu Lasten der rechtsgrundlos erfolgten Rentenleistung getroffen worden sind, gegenüber dem Rentenversicherungsträger unwirksam sind, sofern zum Zeitpunkt der Rückforderung des Rentenversicherungsträgers keine Rücküberweisung aus einem dortigen Guthaben erfolgen kann (BSG SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 73 f).

  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87

    Wegnahme einer Scheckkarte

    Auszug aus BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R
    Dies ergibt sich bereits aus der Zuteilung der geheim zu haltenden PIN (vgl Bundesgerichtshof [BGH], NJW 1988, 979, 980;… Sprau in Palandt, BGB, 67. Aufl 2008, § 808 RdNr 3;… Pour Rafsendjani/Eulenburg, juris PraxisKomm-BGB, 4. Aufl 2008, § 808 RdNr 52;… Buck-Heeb in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB-Komm, 3. Aufl 2008, § 808 RdNr 2; Marburger in Staudingers Komm zum BGB, 2002 § 808 RdNr 4 mwN).

    Die ec-Karte ist auch kein Inhaberpapier nach § 807 BGB, weil das die Karte ausstellende Bankinstitut gerade nicht dem jeweiligen Inhaber zur Leistung verpflichtet sein will, sondern nur dem durch die bedingungsgemäß geheim zu haltende PIN ausgewiesenen Karten- und Kontoinhaber (vgl BGH NJW 1988, 979, 980;… Pour Rafsendjani/Eulenburg aaO, § 807 RdNr 18;… Buck-Heeb aaO, § 807 RdNr 4;… Marburger aaO, § 807 RdNr 6).

    Das kartenausgebende Geldinstitut hat insoweit keine Handhabe, dem durch Eingabe der Geheimzahl legitimierten Kartenbenutzer derartige Bargeldverfügungen am Geldautomaten zu verweigern, selbst wenn davon auszugehen ist, dass es das Geld nicht jedem beliebigen Benutzer des Automaten übereignen will, sondern nur dem legitimierten und (materiell) berechtigten Benutzer, dem die für die Bargeldabhebung am Geldautomaten erforderliche Karte und Geheimzahl auch persönlich zugeteilt worden ist (vgl BGH NJW 1988, 979, 980 f; Landgericht Frankfurt, NJW 1998, 3785;… Bassenge in Palandt aaO, § 929 RdNr 3;… Beckmann in juris PraxisKomm-BGB, 4. Aufl 2008, § 929 RdNr 32; Kindl in Bamberger/Roth, Beck"scher Online-Komm zum BGB, § 929 RdNr 19, Stand: November 2008;… Gößmann aaO, § 54 RdNr 12).

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten - …

    Auszug aus BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R
    Dem steht die Bindungswirkung der Rentenbewilligung nicht entgegen, weil sich der diesbezügliche Verwaltungsakt mit dem Tode der G. als Rentenberechtigte auch ohne Aufhebungsbescheid nach § 39 Abs. 2 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X) "auf andere Weise" erledigt hat (…vgl BSGE 84, 16, 20 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 21 S 71 f; BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 63).

    Schließlich liegt auch ein ordnungsgemäßes Rücküberweisungsverlangen (…s hierzu BSGE 82, 239, 245 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 3 S 21; BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 59) vor: Der Renten Service der Deutschen Post hat als "überweisende Stelle" die Beklagte am 22.3.2005 (eingegangen am 23.3.2005) aufgefordert, einen Betrag von 1.803,44 Euro als zu Unrecht erbracht zurückzuüberweisen.

    Dem Begehren der Klägerin auf Rücküberweisung dieses Betrags kann die Beklagte jedoch den Einwand des § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI entgegenhalten, weil bei Eingang des Rücküberweisungsverlangens am 23.3.2005 über den der fehlüberwiesenen Rentenleistung "entsprechenden Betrag" (vom 4. Senat des BSG als "Schutzbetrag" bezeichnet;… vgl zB BSGE 82, 239, 248 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 3 S 25; BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 65 f;… BSG SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 50) bereits "anderweitig verfügt" worden war.

  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto …

    Auszug aus BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4.8.1998 - B 4 RA 72/97 R - habe das Geldinstitut für alle Tatsachen, welche die Voraussetzungen des Entreicherungseinwands erfüllten, die Darlegungs- und Beweislast zu tragen.

    Schließlich liegt auch ein ordnungsgemäßes Rücküberweisungsverlangen (s hierzu BSGE 82, 239, 245 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 3 S 21;… BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 59) vor: Der Renten Service der Deutschen Post hat als "überweisende Stelle" die Beklagte am 22.3.2005 (eingegangen am 23.3.2005) aufgefordert, einen Betrag von 1.803,44 Euro als zu Unrecht erbracht zurückzuüberweisen.

    Dem Begehren der Klägerin auf Rücküberweisung dieses Betrags kann die Beklagte jedoch den Einwand des § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI entgegenhalten, weil bei Eingang des Rücküberweisungsverlangens am 23.3.2005 über den der fehlüberwiesenen Rentenleistung "entsprechenden Betrag" (vom 4. Senat des BSG als "Schutzbetrag" bezeichnet; vgl zB BSGE 82, 239, 248 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 3 S 25;… BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 65 f;… BSG SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 50) bereits "anderweitig verfügt" worden war.

  • BSG, 09.12.1998 - B 9 V 48/97 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht …

    Auszug aus BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R
    Das Geldinstitut soll aber weder aus der ungerechtfertigten Rentenüberweisung wirtschaftliche Vorteile ziehen können noch bei ordnungsgemäßer Kontoführung wirtschaftliche Nachteile befürchten müssen (vgl BSGE 83, 176, 180 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 4 S 34).

    Aber selbst wenn man eine solche Kartenverfügung am Geldautomaten noch als "anderweitige Verfügung" betrachten wollte, dürfte deren Berücksichtigung im Rahmen des § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI nicht in Betracht kommen, weil es sich bei dieser Bestimmung auch um eine "Schutzvorschrift für die Bank" (BSGE 83, 176, 182 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 4 S 36) handelt und ein schutzwürdiges Interesse des Geldinstituts gegenüber dem Rentenversicherungsträger bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Nichtkenntnis der fehlenden (materiellen) Berechtigung für die Kartenverfügung über den der fehlüberwiesenen Rente entsprechenden Betrag nicht besteht.

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 48/07 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten - …

    Auszug aus BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist unter "anderweitige Verfügung" jedes abgeschlossene bankübliche Zahlungsgeschäft zu Lasten des Rentenüberweisungskontos anzusehen, durch das sich eine kontoverfügungsberechtigte Person des Kontos zur Bewirkung einer Zahlung oder Auszahlung bedient; kontoverfügungsberechtigt sind in der Regel der verstorbene Rentenberechtigte und Kontoinhaber selbst, sein (gesetzlicher oder bevollmächtigter) Vertreter (auch für die Zeit nach dem Tode) oder seine Erben (Senatsurteil vom 13.11.2008 - B 13 R 48/07 R, RdNr 19, mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Erst dann also, wenn das Geldinstitut dem Rentenversicherungsträger (ganz oder teilweise) begründet entgegenhalten kann, dass über den der fehlüberwiesenen Rente entsprechenden Betrag bereits anderweitig verfügt worden sei (§ 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI), kommt der weitere Erstattungsanspruch nach § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI überhaupt erst in Betracht (stRspr, zB Senatsurteil vom 13.11.2008 aaO, RdNr 56 mwN).

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 87/08 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber einem …

    Auszug aus BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R
    Die ec-Karte ist kein qualifiziertes Legitimationspapier ("hinkendes Inhaberpapier") nach § 808 BGB, wie zB das Sparbuch (s hierzu Senatsurteil vom heutigen Tage - B 13 R 87/08 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), weil die ausstellende Bank nicht nur gegen Aushändigung der Karte zur Leistung aus dem Girokonto verpflichtet ist.

    Dabei wäre die Bösgläubigkeit der Angestellten dem Geldinstitut nach § 166 BGB zuzurechnen (zur rechtsähnlichen Konstellation bei Abhebung unter Vorlage eines Sparbuchs s das Senatsurteil vom heutigen Tage, B 13 R 87/08 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Abzweigung - Sozialleistungsträger - …

    Auszug aus BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R
    Dem steht die Bindungswirkung der Rentenbewilligung nicht entgegen, weil sich der diesbezügliche Verwaltungsakt mit dem Tode der G. als Rentenberechtigte auch ohne Aufhebungsbescheid nach § 39 Abs. 2 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X) "auf andere Weise" erledigt hat (vgl BSGE 84, 16, 20 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 21 S 71 f;… BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 63).
  • LG Frankfurt/Main, 22.04.1998 - 1 S 391/97

    Kein Eigentum an Beute eines Betrugs

    Auszug aus BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R
    Das kartenausgebende Geldinstitut hat insoweit keine Handhabe, dem durch Eingabe der Geheimzahl legitimierten Kartenbenutzer derartige Bargeldverfügungen am Geldautomaten zu verweigern, selbst wenn davon auszugehen ist, dass es das Geld nicht jedem beliebigen Benutzer des Automaten übereignen will, sondern nur dem legitimierten und (materiell) berechtigten Benutzer, dem die für die Bargeldabhebung am Geldautomaten erforderliche Karte und Geheimzahl auch persönlich zugeteilt worden ist (vgl BGH NJW 1988, 979, 980 f; Landgericht Frankfurt, NJW 1998, 3785;… Bassenge in Palandt aaO, § 929 RdNr 3;… Beckmann in juris PraxisKomm-BGB, 4. Aufl 2008, § 929 RdNr 32; Kindl in Bamberger/Roth, Beck"scher Online-Komm zum BGB, § 929 RdNr 19, Stand: November 2008;… Gößmann aaO, § 54 RdNr 12).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 105/11 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber Erben bei …

    Der durch Verwaltungsakt geltend zu machende Rückforderungsanspruch ist insoweit nur die Umkehrung des Leistungsakts der bewilligten Witwenrente, die sich mit dem Tode der Leistungsberechtigten nach § 39 Abs. 2 SGB X "auf andere Weise" erledigt hat (vgl Senatsurteile vom 5.2.2009 - B 13/4 R 91/06 R - RdNr 13;… vom 13.11.2008 - SozR 4-2600 § 118 Nr. 9 RdNr 15;… BSGE 84, 16, 20 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 21 S 71 f;… BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 63).

    Ohne dass das LSG hierzu bindende Feststellungen getroffen hätte, käme - die Richtigkeit der Auskunft der Bank unterstellt - als Verfügender allenfalls der in Kroatien lebende (Mit-)Erbe und (Halb-)Bruder der Klägerin in Betracht, wenn er die überzahlte Rente am Geldautomaten unter Verwendung der PIN-Nummer abgehoben hätte (zur Wirksamkeit anderweitiger Verfügungen iS von § 118 Abs. 3 S 3 SGB VI durch Barabhebungen am Geldautomaten vgl Senatsurteil vom 5.2.2009 - B 13/4 R 91/06 R - RdNr 14 unter Hinweis auf BSG SozR 4-2600 § 118 Nr. 6).

  • BSG, 24.02.2016 - B 13 R 22/15 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht …

    Der 5a-Senat des BSG hat dies in seinem Urteil vom 22.4.2008 (…B 5a/4 R 79/06 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 6 RdNr 16 f) näher begründet und der erkennende Senat ist dem in seinen Urteilen vom 5.2.2009 (B 13/4 R 91/06 R - Juris RdNr 34 f;… B 13 R 59/08 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 7 RdNr 34 f;… B 13 R 87/08 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 8 RdNr 31 f) gefolgt.
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/14 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht …

    Rn. 51 Der 13. Senat weicht mit seinem Urteil vom 24.2.2016 von den Prämissen ab, die sich aus seiner eigenen - mit dem Antwortbeschluss vom 13.11.2008 (B 13 R 27/08 S - Juris) und dem Urteil vom 5.2.2009 (B 13/4 R 91/06 R - Juris) beginnenden und mit derjenigen des 5. Senats übereinstimmenden - Rechtsprechung ergeben.
  • BSG, 26.09.2019 - B 5 R 4/19 R

    Anspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut auf …

    Der 13. Senat ist dem in seinen Urteilen vom 5.2.2009 (B 13/4 R 91/06 R - juris RdNr 34 f;… B 13 R 59/08 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 7 RdNr 34 f;… B 13 R 87/08 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 8 RdNr 31 f) gefolgt und hat hieran im Urteil vom 24.2.2016 (…B 13 R 22/15 R - BSGE 121, 18 = SozR 4-2600 § 118 Nr. 14, RdNr 16 ff) ausdrücklich festgehalten.
  • BSG, 24.02.2016 - B 13 R 25/15 R

    Rentenversicherung

    Der 5a-Senat des BSG hat dies in seinem Urteil vom 22.4.2008 (…B 5a/4 R 79/06 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 6 RdNr 16 f) näher begründet und der erkennende Senat ist dem in seinen Urteilen vom 5.2.2009 (B 13/4 R 91/06 R - Juris RdNr 34 f;… B 13 R 59/08 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 7 RdNr 34 f;… B 13 R 87/08 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 8 RdNr 31 f) gefolgt.
  • BSG, 17.06.2020 - B 5 R 21/19 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht - …

    Rn. 21 1. Nach der Rechtsprechung des BSG ist unter "anderweitige Verfügung" jedes abgeschlossene bankübliche Zahlungsgeschäft zu Lasten des Kontos anzusehen, durch das sich eine kontoverfügungsberechtigte Person des Kontos zur Bewirkung einer Zahlung oder Auszahlung bedient (…stRspr, vgl bereits BSG Urteil vom 9.12.1998 - B 9 V 48/97 R - BSGE 83, 176, 181 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 4 S 35;… BSG Urteil vom 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R - SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 61;… BSG Urteil vom 13.12.2005 - B 4 RA 28/05 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 2 RdNr 19;… BSG Urteil vom 22.4.2008 - B 5a/4 R 79/06 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 6 RdNr 15;… BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 13 R 48/07 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 9 RdNr 19; BSG Urteil vom 5.2.2009 - B 13/4 R 91/06 R - juris RdNr 16).
  • BSG, 26.07.2023 - B 5 R 25/21 R

    Zahlung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Tod des …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist unter "anderweitiger Verfügung" jedes abgeschlossene bankübliche Zahlungsgeschäft anzusehen, für das eine kontoverfügungsberechtigte Person das Konto zur Bewirkung einer Zahlung oder Auszahlung nutzt (…vgl BSG Urteil vom 9.12.1998 - B 9 V 48/97 R - BSGE 83, 176, 181 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 4 S 35;… BSG Urteil vom 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R - SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 61;… BSG Urteil vom 13.12.2005 - B 4 RA 28/05 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 2 RdNr 19;… BSG Urteil vom 22.4.2008 - B 5a/4 R 79/06 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 6 RdNr 15;… BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 13 R 48/07 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 9 RdNr 19; BSG Urteil vom 5.2.2009 - B 13/4 R 91/06 R - juris RdNr 16).

    Rn. 19 aa) In der Rechtsprechung des BSG ist anerkannt, dass, solange das Geldinstitut, wie hier, keine Kenntnis vom Versterben des Rentenberechtigten hat, der Auszahlungseinwand nach § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI in aller Regel greift, wenn die Bargeldabhebung von einer unbekannten Person mittels ec-Karte oder anderer Bankkarte des verstorbenen Rentenberechtigten unter Eingabe seiner PIN vorgenommen wird (…vgl BSG Urteil vom 22.4.2008 - B 5a/4 R 79/06 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 6 RdNr 14 ff, 22;… BSG Urteil vom 5.2.2009 - B 13 R 59/08 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 7 RdNr 14 ff; BSG Urteil vom 5.2.2009 - B 13/4 R 91/06 R - juris RdNr 17 ff).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2020 - L 3 R 647/18

    Zahlung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Tod des …

    Rn. 59 Nach der Rechtsprechung des BSG ist unter "anderweitige Verfügung" jedes abgeschlossene bankübliche Zahlungsgeschäft zu Lasten des Rentenüberweisungskontos anzusehen, durch das sich eine kontoverfügungsberechtigte Person des Kontos zur Bewirkung einer Zahlung oder Auszahlung bedient; kontoverfügungsberechtigt sind in der Regel der verstorbene Rentenberechtigte und Kontoinhaber selbst, sein (gesetzlicher oder bevollmächtigter) Vertreter (auch für die Zeit nach dem Tode) oder seine Erben (wobei jedoch schon der Wortlaut auch eine Berücksichtigung anderweitiger Verfügungen etwa durch Unbekannte nicht ausschließt; vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 05. Februar 2009 - B 13/4 R 91/06 R -, juris Rn. 16).

    Rn. 69 Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt es nicht darauf an, ob der Verfügende auch materiell berechtigt ist (BSG, Urteile vom 05. Februar 2009 - B 13 R 87/08R -, juris Rn. 18 ff, und - B 13/4 R 91/06 R -, juris Rn. 20 ff;… Urteil vom 22. April 2008 - B 5a/4 R 79/06 R -, juris Rn. 15 ff).

    Denn eine das Geldinstitut gegenüber dem zurückfordernden Rentenversicherungsträger entlastende "anderweitige Verfügung" im Sinne des § 118 Abs. 3 Satz 3 HS 1 SGB VI setzt schon begrifflich eine Verfügung durch oder an einen materiell "Nichtberechtigten" voraus, erfolgt sie doch über einen Betrag, der zu Unrecht auf das Konto des verstorbenen Versicherten bzw. dessen Rechtsnachfolger gelangt ist, und auf den ausschließlich der Rentenversicherungsträger Anspruch hat (BSG, Urteile vom 05. Februar 2009 - B 13/4 R 91/06 R -, juris Rn. 21, und 10. Juli 2012 - B 13 R 105/11 R -, juris Rn. 29; a. A. LSG NRW…, Urteil vom 25. Oktober 2006 - L 8 R 139/05-, juris Rn. 40 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 439/19

    Verpflichtung eines Geldinstituts zur Auskunft über Daten von sonstigen Personen, …

    Die Beklagte kann sich insoweit nicht auf die Urteile des BSG vom 22. April 2008 - B 52/4 R 79/06 R - und vom 5. Februar 2009 - B 13/4 R 91/06 R und B 13 R 59/08 R - (jeweils juris) stützen.

    Soweit das BSG dargelegt hat, eine Auskunftspflicht mache in den Fällen keinen Sinn, in denen das Geldinstitut Namen und Anschrift des Verfügenden oder Empfängers nicht kennen könne (vgl. BSG, Urteile vom 5. Februar 2009, aaO., jeweils Rn. 36) zielen diese Ausführungen auf Verfügungen von Personen, die am Geldautomaten eine Barabhebung vornehmen.

    Die Auskunftspflicht des Geldinstituts dient der "Vorbereitung" (vgl. BSG, Urteile vom 5. Februar 2009 - B 13/4 R 91/06 R - und B 13 R 59/08 R - jeweils juris - Rn. 37) des (gegenüber dem Rücküberweisungsanspruch gegen das Geldinstitut nachrangigen) Erstattungsanspruchs nach § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI gegen den neuen Kontoinhaber und alle Personen, die über den fehlüberwiesenen Rentenbetrag verfügt haben (Verfügende) oder denen auf andere Weise zumindest ein Teil des Rentenbetrags zugute gekommen ist (Empfänger).

    Sie soll ausweislich der Gesetzesbegründung die Feststellung der nach § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI Erstattungsverpflichteten ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Februar 2009 - B 13/4 R 91/06 R - juris - Rn. 37).

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 87/08 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber einem …

    b) Auch im Rahmen des den Rücküberweisungsanspruch des Rentenversicherungsträgers mindernden Einwand des Geldinstituts nach § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI, dass über den der fehlüberwiesenen Rente entsprechenden Betrag bereits anderweitig verfügt worden sei, kommt es für die Verfügungsberechtigung eines Sparbuchinhabers über das betreffende Sparkonto nicht darauf an, ob die vorgenommene Verfügung materiell rechtmäßig ist (s hierzu auch BSG 5a. Senat vom 22.4.2008 aaO, Juris RdNr 16 und Senatsurteile vom heutigen Tage - B 13/4 R 91/06 R und B 13 R 59/08 R [zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen], für die Abhebung am Geldautomaten mittels ec- oder Bankkarte und Geheimzahl).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2014 - L 2/12 R 382/11

    Rente; Rückforderung; Rücküberweisung; Tod des Berechtigten; Zahlungsmittler

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2016 - L 3 R 659/13

    Erstattung zu Unrecht geleisteter Rente

  • LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15

    Gesetzliche Rentenversicherung

  • LSG Hessen, 25.08.2020 - L 3 U 73/19

    Nach Tod des Versicherten gezahlte Unfallrente ist zurückzuerstatten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2014 - L 14 R 1000/12

    Erstattung überzahlter Hinterbliebenenrente

  • LSG Hessen, 27.04.2021 - L 2 R 188/20

    Anspruch auf Erstattung über den Tod hinaus gezahlter Witwenrente in der …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 356/18

    Gutgläubigkeit der Bank; Lastschrift; Rente; Rückabwicklung überzahlter …

  • LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 85/17

    Rückforderung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Leistungsempfängers

  • LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 50/17

    Rückforderung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Leistungsempfängers

  • LSG Hamburg, 26.11.2019 - L 3 R 80/19
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 16 R 770/17

    Rücküberweisungspflicht der Bank bei Tod des Rentenempfängers

  • SG Konstanz, 21.07.2025 - S 2 R 165/24

    Rückforderung zu Unrecht erbrachter Rentenleistungen aus der gesetzlichen …

  • LSG Hamburg, 29.10.2019 - L 3 R 80/19

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht - …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 14 R 288/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

  • KG, 20.06.2013 - 8 U 233/12

    Rückzahlung von Rentenzahlungen nach Versterben: Abhebungen mittels Kreditkarte …

  • SG Köln, 07.11.2012 - S 5 R 1655/11

    Verpflichtung eines Kreditinstiuts zur Erstattung überzahlter Rentenleistungen …

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