Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schwerbehinderter; Kündigung; Fristbeginn; Arbeitsunfähigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 91 SGB IX; § 626 Abs. 2 S. 2 BGB; § 85 ff. SGB IX
Beginn der Ausschlussfrist bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach sozialrechtlich erforderlicher Zustimmung; Sinn und Zweck des Zustimmungserfordernisses durch die Hauptfürsorgestelle sowie deren gerichtliche Überprüfbarkeit; Zulässigkeit einer ... - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Zustimmung bei krankheitsbedingter außerordentlicher Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Ausschlussfrist bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach sozialrechtlich erforderlicher Zustimmung; Sinn und Zweck des Zustimmungserfordernisses durch die Hauptfürsorgestelle sowie deren gerichtliche Überprüfbarkeit; Zulässigkeit einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89
Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten
Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02
In der Rechtsprechung ist weiter geklärt, dass für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der erteilten Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten es auf den sogenannten "historischen Sachverhalt", nämlich denjenigen, der im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung gegeben war, ankommt (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 07.03.1991 - 5 B 114.89 - Behindertenrecht 1991 S. 113; Nds. OVG, Urteil vom 22.11.1996 - 4 L 232/96 -). - OVG Niedersachsen, 22.11.1996 - 4 L 232/96
Zustimmung zur ordentlichen Kündigung; Ermessen; Fehlzeiten, …
Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02
In der Rechtsprechung ist weiter geklärt, dass für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der erteilten Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten es auf den sogenannten "historischen Sachverhalt", nämlich denjenigen, der im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung gegeben war, ankommt (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 07.03.1991 - 5 B 114.89 - Behindertenrecht 1991 S. 113; Nds. OVG, Urteil vom 22.11.1996 - 4 L 232/96 -). - BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02
Das bedeutet, dass der Schwerbehinderte, wenn die Hauptfürsorgestelle der Kündigung zugestimmt und der Arbeitgeber diese ausgesprochen hat, noch eine arbeitsgerichtliche Überprüfung darüber herbeiführen kann, ob die Kündigung gerechtfertigt im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes ist (BVerwG, Urteil vom 02. Juli 1992 - 5 C 51.90 - BVerwGE 90, S. 287 ff.).
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02
Selbst wenn die zum Kündigungsgrund zählende sog. negative Prognose über die Arbeitsfähigkeit der Klägerin noch zeitlich näher bestimmbar gewesen wäre, so gilt dies jedenfalls nicht für die nach der Rechtsprechung weiter erforderliche erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen der Beigeladenen (s. zu alledem BAG, Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - NJW 1997, 1656 u.a.). - BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten …
Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02
"daß der Arbeitgeber in Ausnahmefällen verpflichtet sein kann, den schwerbehinderten Arbeitnehmer ‚durchzuschleppen' (vgl. BVerwGE 8, 46 ; 48, 264 ), andererseits die im Interesse der Schwerbehindertenfürsorge gebotene Sicherung des Arbeitsplatzes auf jeden Fall dort ihre Grenze findet, wo eine Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten allen Gesetzen wirtschaftlicher Vernunft widersprechen würde (BVerwGE 8, 46 ; Urteil vom 17. Dezember 1958 - BVerwG 5 C 151.56 - )." (ebenda). - BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der …
Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02
"daß der Arbeitgeber in Ausnahmefällen verpflichtet sein kann, den schwerbehinderten Arbeitnehmer ‚durchzuschleppen' (vgl. BVerwGE 8, 46 ; 48, 264 ), andererseits die im Interesse der Schwerbehindertenfürsorge gebotene Sicherung des Arbeitsplatzes auf jeden Fall dort ihre Grenze findet, wo eine Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten allen Gesetzen wirtschaftlicher Vernunft widersprechen würde (BVerwGE 8, 46 ; Urteil vom 17. Dezember 1958 - BVerwG 5 C 151.56 - )." (ebenda). - BVerwG, 16.06.1990 - 5 B 127.89
Zumutbare Zurückstellung der Kündigung eines Schwerbehinderten bis zum Abschluß …
Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02
Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 16. Juni 1990 - BVerwG 5 B 127.89 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 3, m.w.N.) nämlich ausgeführt. - VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 483/95
Antragsfrist für die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines …
Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02
Die zur Auslegung dieser Norm entwickelten Grundsätze, insbesondere dazu, wann der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt, sind deshalb auch bei der Auslegung des § 91 Abs. 2 Satz 2 SGB IX zu berücksichtigen (VGH Mannheim, Urteil vom 5. August 1996 - 7 S 483/95 - m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1998 - 24 A 6870/95
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten wegen langjähriger …
Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02
Die im Interesse der Schwerbehindertenfürsorge gebotene Sicherung des Arbeitsplatzes findet auf jeden Fall dort ihre Grenze, wo eine Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten allen Gesetzen wirtschaftlicher Vernunft widersprechen, insbesondere dem Arbeitgeber eine einseitige Lohnzahlungspflicht auferlegen würde (BVerwG…, Urteil vom 19. Oktober 1995, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 27. Februar 1998 - 24 A 6870/95 -, Behindertenrecht 1998, S. 170). - BVerwG, 17.12.1958 - V C 151.56
Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02
"daß der Arbeitgeber in Ausnahmefällen verpflichtet sein kann, den schwerbehinderten Arbeitnehmer ‚durchzuschleppen' (vgl. BVerwGE 8, 46 ; 48, 264 ), andererseits die im Interesse der Schwerbehindertenfürsorge gebotene Sicherung des Arbeitsplatzes auf jeden Fall dort ihre Grenze findet, wo eine Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten allen Gesetzen wirtschaftlicher Vernunft widersprechen würde (BVerwGE 8, 46 ; Urteil vom 17. Dezember 1958 - BVerwG 5 C 151.56 - )." (ebenda).
- VG Frankfurt/Main, 28.11.2007 - 7 E 1236/07
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung einer schwerbehinderten …
Bei der Weitergabe behördeninterner Sachverhalte an Dritte handelt es sich nach Auffassung der Kammer um einen "Dauertatbestand" bzw. einen "Dauer-Störtatbestand" bei dem die Frist des § 91 Abs. 2 Satz 2 SGB IX nicht zu laufen beginnt, da er nicht abgeschlossen ist (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 21.01.2003 - 13 A 3791/02; VG München, Urteil vom 20.11.2006 - M 15 S 06.3910 -).
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