Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bei der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines (isolierten) Straßenbebauungsplans hat die Flurbereinigungsbehörde das Vorliegen der Enteignungsvoraussetzungen nach den Vorgaben des für das Unternehmen geltenden Fachgesetzes zu prüfen. Diese ...
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Unternehmensflurbereinigung/Enteignung/Prüfung der Voraussetzungen; Unternehmensflurbereinigung/Enteignung; Unternehmensflurbereinigung/Aufklärung; Flurbereinigungsbeschluss/Aufklärung der Eigentümer; Flurbereinigungsbehörde/Enteignungsbehörde; Enteignungsbehörde/obere ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ArgeLandentwicklung (Leitsatz)
Angemessenheit des Kaufangebots; Aufklärung; Aufklärung der Eigentümer; Enteignung; Enteignungsbehörde; Flurbereinigungsbehörde; Flurbereinigungsbeschluss; Prüfung; Prüfung der Voraussetzungen; Unternehmensverfahren; Voraussetzung; freihändiger Erwerb; obere ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (23)
- VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
Unternehmensflurbereinigung/Voraussetzungen/Prüfungszuständigkeit der oberen …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688
Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diesen für sofort vollziehbar erklärten Anordnungsbeschluss hatten Erfolg (BayVGH vom 18.9.2006 BayVBl 2007, 180 = RdL 2006, 334).Keine Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen nach wie vor auch in Bezug auf den von § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG vorausgesetzten größeren Flächenbedarf, die notwendige Antragstellung der Enteignungsbehörde sowie das fehlende Einvernehmen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung nach § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG (siehe hierzu bereits BayVGH vom 18.9.2006 RdL 2006, 334 = BayVBl 2007, 180 und vom 28.1.2008 Az. 13 AS 07.2262).
Deswegen bedarf es bei Einleitung der Enteignung zusätzlich zum Vorliegen einer allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der konkreten einzelfallbezogenen Enteignungszulässigkeit (zum Eingriffscharakter der Unternehmensflurbereinigung vgl. BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).
Da die Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens den Beginn der Enteignung markiert (…BVerfG vom 24.3.1987 a.a.O.), hat das ALE als für die Durchführung dieses Verfahrens und damit für den Vollzug der Enteignung zuständige Behörde deren Zulässigkeit zu prüfen (BVerwG vom 14.3.1985 NVwZ 1985, 739; BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).
Das hat zur Folge, dass das Erwerbsangebot selbst dann als ausreichend betrachtet werden könnte, wenn es sich lediglich auf einen Ausgleichsbetrag für den eintretenden Verlust des Eigentumsrechts beschränken würde (so bereits BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).
- BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83
Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg"; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688
Da die Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens den Beginn der Enteignung markiert (…BVerfG vom 24.3.1987 a.a.O.), hat das ALE als für die Durchführung dieses Verfahrens und damit für den Vollzug der Enteignung zuständige Behörde deren Zulässigkeit zu prüfen (BVerwG vom 14.3.1985 NVwZ 1985, 739;… BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).Die Beachtung dieser Voraussetzung für die Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens unterliegt der Kontrolle durch das Flurbereinigungsgericht, wenn sie nicht - wie etwa bei der Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - in einem anderen Verfahren erfolgt (BVerwG vom 14.3.1985 a.a.O.;… vgl. auch Wingerter, a.a.O., RdNr. 15 zu § 87).
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85
Boxberg
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688
Deswegen bedarf es bei Einleitung der Enteignung zusätzlich zum Vorliegen einer allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der konkreten einzelfallbezogenen Enteignungszulässigkeit (zum Eingriffscharakter der Unternehmensflurbereinigung vgl. BVerfG vom 22.5.2001 BVerfGE 104, 1, 10; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264, 279;… BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).Da die Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens den Beginn der Enteignung markiert (BVerfG vom 24.3.1987 a.a.O.), hat das ALE als für die Durchführung dieses Verfahrens und damit für den Vollzug der Enteignung zuständige Behörde deren Zulässigkeit zu prüfen (BVerwG vom 14.3.1985 NVwZ 1985, 739;… BayVGH vom 18.9.2006 a.a.O.).
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2262
Flurbereinigung - Aufklärung der voraussichtlich beteiligten …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688
Mit Schreiben vom 4. September 2007 begehrte der Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz (Az. 13 AS 07.2262).Keine Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen nach wie vor auch in Bezug auf den von § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG vorausgesetzten größeren Flächenbedarf, die notwendige Antragstellung der Enteignungsbehörde sowie das fehlende Einvernehmen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung nach § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG (siehe hierzu bereits BayVGH vom 18.9.2006 RdL 2006, 334 = BayVBl 2007, 180 und vom 28.1.2008 Az. 13 AS 07.2262).
- BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688
Eine Enteignung für dieses Vorhaben ist erforderlich, wenn es vernünftigerweise geboten ist (BVerwG vom 7.7.1978 BVerwGE 56, 110; BayVGH vom 10.4.1984 BayVBl 1984, 627; Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, RdNr. 22 zu § 87). - BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94
Bewertung einer Privatstraße
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688
Da es bei Grundstücksflächen, die in einem Bebauungsplan als Flächen für den Gemeinbedarf, d.h. als Straßenverkehrsflächen, ausgewiesen sind, keinen "freien Markt", wie dies für einen gewöhnlichen Geschäftsverkehr im Sinn von § 194 BauGB bzw. Art. 10 Abs. 1 Satz 2 BayEG eigentlich Voraussetzung ist, gibt - diese Flächen werden nur von der öffentlichen Hand erworben -, muss der Wert unter Berücksichtigung aller Umstände nach § 287 ZPO geschätzt werden (vgl. z.B. BGH vom 2.2.1978 NJW 1978, 941; vom 6.4.1995 NJW-RR 1995, 911). - BGH, 19.12.2002 - III ZR 41/02
Verkehrswert eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks mit …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688
Damit kann von der Existenz eines Teilmarkts, der den gewöhnlichen Geschäftsverkehr abbildet, nicht ausgegangen werden (s. hierzu BVerwG vom 6.3.2006 BayVBl 2007, 472 = RdL 2006, 139; BGH vom 19.12.2002 AUR 2003, 188 = RdL 2003, 122;… Dieterich in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., RdNrn. 150 f. zu § 194; Stemmler in Berliner Kommentar, BauGB, RdNr. 8a zu § 194;… Aust in Aust/Jacobs/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 6. Aufl. 2007, RdNrn. 717 und 718). - BVerwG, 06.03.2006 - 10 B 80.05
Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; höchstrichterlicher Klärungsbedarf; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688
Damit kann von der Existenz eines Teilmarkts, der den gewöhnlichen Geschäftsverkehr abbildet, nicht ausgegangen werden (s. hierzu BVerwG vom 6.3.2006 BayVBl 2007, 472 = RdL 2006, 139; BGH vom 19.12.2002 AUR 2003, 188 = RdL 2003, 122;… Dieterich in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., RdNrn. 150 f. zu § 194; Stemmler in Berliner Kommentar, BauGB, RdNr. 8a zu § 194;… Aust in Aust/Jacobs/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 6. Aufl. 2007, RdNrn. 717 und 718). - BGH, 02.02.1978 - III ZR 90/76
Bewertung eines teilenteigneten Grundstücks
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688
Da es bei Grundstücksflächen, die in einem Bebauungsplan als Flächen für den Gemeinbedarf, d.h. als Straßenverkehrsflächen, ausgewiesen sind, keinen "freien Markt", wie dies für einen gewöhnlichen Geschäftsverkehr im Sinn von § 194 BauGB bzw. Art. 10 Abs. 1 Satz 2 BayEG eigentlich Voraussetzung ist, gibt - diese Flächen werden nur von der öffentlichen Hand erworben -, muss der Wert unter Berücksichtigung aller Umstände nach § 287 ZPO geschätzt werden (vgl. z.B. BGH vom 2.2.1978 NJW 1978, 941; vom 6.4.1995 NJW-RR 1995, 911). - BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 51.87
Unternehmensflurbereinigung - Flurbereinigungsverfahren - Landverlust - …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688
Nur bei diesen steht (fach-)planungsrechtlich fest, dass eine unveränderte (Wieder-)Zuteilung an den Eigentümer ausscheidet, weshalb hier von der intensivsten Eigentumsbetroffenheit auszugehen ist (zur besonderen Betroffenheit der Trassenflächen s. auch BVerwG vom 6.7.1989 RdL 1989, 264). - BGH, 27.06.1966 - III ZR 202/65
Höhe des Angebots für den freihändigen Erwerb eines Grundstücks vor dessen …
- OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 8 D 35/01
Flurbereinigungsrecht, Unternehmensflurbereinigung, Einleitungsvoraussetzungen, …
- BGH, 22.05.1967 - III ZR 121/66
Berücksichtigung einer in Vorwirkung der Enteignung eintretenden …
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 7 S 1450/95
Flurbereinigung: keine Werterhöhung eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks …
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
- BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener - …
- BVerwG, 11.03.1998 - 4 BN 6.98
Bebauungsplan; Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche; Abwägungsgebot; …
- BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82
Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …
- BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83
BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich …
- BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 26.83
Aufklärung - Vorhaben - Grundstückseigentümer - Verfahren - …
- BGH, 01.06.1978 - III ZR 170/76
Enteignung von Gelände für ein Straßenbauvorhaben
- BVerwG, 28.12.1959 - I CB 170.59
Voraussetzungen für die Flurbereinigung - Anforderungen an die Bekanntmachung …
- VGH Bayern, 05.07.2006 - 13 AS 06.674
- OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09
Fortführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf anderer …
Da der dem Unternehmen zugrunde liegende Bebauungsplan keine enteignungsrechtlichen Vorwirkungen entfaltet, bedarf es bei der Einleitung der Enteignung neben dem Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der Zulässigkeit einer Enteignung im konkreten Einzelfall (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 13 AS 08.688 -, RdL 2008, 355).Damit kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass dem Betroffenen kein auszugleichender sonstiger Vermögensnachteil verbleiben wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juni 2008, a.a.O.).
Für die Wertermittlung des betreffenden Grundstücks ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem es endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen wurde; spätere Änderungen des Wertes der betroffenen Grundflächen, die infolge der bevorstehenden Enteignung eingetreten sind, bleiben ebenso unberücksichtigt (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) wie der Wert des noch zu schaffenden (künftigen) Zustands der Grundfläche (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 4 C 11.83 -, RdL 1987, 265; Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juni 2008, a.a.O.).
- VGH Hessen, 08.03.2012 - 23 C 1580/11 Da der dem hier in Rede stehenden Straßenbauvorhaben zugrunde liegende Bebauungsplan keine enteignungsrechtlichen Vorwirkungen entfaltet, bedarf es bei der Einleitung der Enteignung neben dem Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der Zulässigkeit einer Enteignung im konkreten Einzelfall (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 15 MF 5/09 -juris-Dokument; Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 13 AS 08.688 -, RdL 2008, 355).
Bei der vorzunehmenden enteignungsrechtlichen Abwägung, die verlangt, den Eigentümerinteressen an uneingeschränktem Erhalt und Nutzung des Eigentums das Gemeinwohlinteresse an dessen Entzug im Wege der Enteignung gegenüberzustellen und beide Positionen zu gewichten (vgl. etwa: Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juni 2008, a.a.O.), rechtfertigt vorliegend das Allgemeinwohlinteresse an Ausbau bzw. Verlegung der B 49 den Eingriff in das Eigentum an den betroffenen, größtenteils landwirtschaftlich genutzten Flächen.
- VGH Bayern, 08.05.2013 - 13 AS 13.406
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Flurbereinigungsbeschluss; Form der …
Das Verhältnismäßigkeitsgebot verlangt nicht, dass Verhandlungen über einen Erwerb der benötigten Grundstücke vor Anordnung der Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG durchzuführen sind (BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110; nochmals bestätigt im B.v. 19.12.2012 - 9 B 28.12 - juris; insoweit noch anders BayVGH, B.v. 6.6.2008 - 13 AS 08.688 - RdL 2008, 355;… wie BVerwG Wingerter, a.a.O, vor § 87 Rn. 3 bzw. § 87 Rn. 5 m.w.N.). - VGH Bayern, 08.05.2013 - 13 AS 13.420
Straßenbebauungsplan; Unternehmensflurbereinigung; Aufklärungsversammlung; …
Das Verhältnismäßigkeitsgebot verlangt nicht, dass Verhandlungen über einen Erwerb der benötigten Grundstücke vor Anordnung der Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG durchzuführen sind (BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110; nochmals bestätigt im B.v. 19.12.2012 - 9 B 28.12 - juris; insoweit noch anders BayVGH, B.v. 6.6.2008 - 13 AS 08.688 - RdL 2008, 355;… wie BVerwG Wingerter, a.a.O, vor § 87 Rn. 3 bzw. § 87 Rn. 5 m.w.N.).
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