Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 5. Teil - Enteignung (§§ 85 - 122) |
| 2. Abschnitt - Entschädigung (§§ 93 - 103) |
(1) 1Die Entschädigung für den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust bemisst sich nach dem Verkehrswert (§ 194) des zu enteignenden Grundstücks oder sonstigen Gegenstands der Enteignung. 2Maßgebend ist der Verkehrswert in dem Zeitpunkt, in dem die Enteignungsbehörde über den Enteignungsantrag entscheidet.
(2) Bei der Festsetzung der Entschädigung bleiben unberücksichtigt
(3) 1Für bauliche Anlagen, deren Rückbau jederzeit auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften entschädigungslos gefordert werden kann, ist eine Entschädigung nur zu gewähren, wenn es aus Gründen der Billigkeit geboten ist. 2Kann der Rückbau entschädigungslos erst nach Ablauf einer Frist gefordert werden, so ist die Entschädigung nach dem Verhältnis der restlichen zu der gesamten Frist zu bemessen.
(4) Wird der Wert des Eigentums an dem Grundstück durch Rechte Dritter gemindert, die an dem Grundstück aufrechterhalten, an einem anderen Grundstück neu begründet oder gesondert entschädigt werden, so ist dies bei der Festsetzung der Entschädigung für den Rechtsverlust zu berücksichtigen.
grundsätze § 94Entschädigungs-
berechtigter und Entschädigungs-
verpflichteter § 95Entschädigung für den Rechtsverlust § 96Entschädigung für andere Vermögensnachteile § 97Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten § 98Schuldübergang § 99Entschädigung in Geld § 100Entschädigung in Land § 101Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102Rückenteignung § 103Entschädigung für die Rückenteignung
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Rechtsprechung zu § 95 BauGB
135 Entscheidungen zu § 95 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Ermittlungsfehler; Bewertungsfehler; fremdnützige ...
- BVerwG, 16.09.2025 - 4 CN 3.24
Auswirkungen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 10 A 15.19
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Abwägungsfehler in Gestalt eines ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 10 A 15.19
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 07.07.2011 - III ZR 156/10
Eigentumsverdrängende Bebauungsplanung: Bemessung der Entschädigung des ...
- BGH, 07.07.2016 - III ZR 28/15
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Verfassungsmäßigkeit der ...
- KG, 09.04.2010 - 9 U 1/08
Eigentumsverdrängende Sanierung: Rechtswirkung einer Sanierungsverordnung im ...
- BGH, 07.07.2011 - III ZR 156/10
- OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18
Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine ...
- VG Berlin, 24.09.2020 - 19 K 69.16
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag: Ermittlung der sanierungsbedingten ...
- KG, 10.07.2015 - 9 U 1/13
Baulandsache: Entschädigungsanspruch bei Wegfall einer planungsrechtlich ...