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Rechtsprechung
   AG Pforzheim, 25.03.2020 - 13 C 160/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39554
AG Pforzheim, 25.03.2020 - 13 C 160/19 (https://dejure.org/2020,39554)
AG Pforzheim, Entscheidung vom 25.03.2020 - 13 C 160/19 (https://dejure.org/2020,39554)
AG Pforzheim, Entscheidung vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 (https://dejure.org/2020,39554)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Immaterieller Schadensersatz bei DSGVO-Verstoß durch Psychotherapeut

  • rmprivacy.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Immaterieller Schadensersatz nach der DSGVO

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    4.000,- DSGVO-Schadensersatz für unerlaubt übermittelte Patientendaten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    4000 Euro Schadensersatz für unerlaubte Weitergabe von Patientendaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 247
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 3 U 21/20

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs nach Artt. 6 i.V.m. 82 DSGVO bei …

    Nach dieser eben genannten Auffassung ist die Schwere des immateriellen Schadens für die Begründung des Anspruchs nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO irrelevant und wirkt sich lediglich auf die Schadenshöhe aus (vgl. ArbG Düsseldorf…, Urteil vom 05. März 2020 - 9 Ca 6557/18 -, juris Rn. 102 a. E.; nicht eindeutig: AG Pforzheim, Urteil vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 -, juris Rz. 45; a. A. LG Karlsruhe…, Urteil vom 02. August 2019 - 8 O 26/19 -, juris Rn. 19 "nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO führt zur Ausgleichspflicht").
  • OLG Karlsruhe, 24.08.2023 - 19 U 28/23

    Unterlassung der Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Dritte; …

    b) das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 - und das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 - im Rubrum ungeschwärzt, soweit Name und Anschrift des Beklagten betroffen sind, ohne Zustimmung des Beklagten an Dritte zu versenden oder Dritten zugänglich zu machen;.

    2 festgestellt, dass der Kläger verpflichtet ist, dem Beklagten alle materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm infolge der Aussage gemäß Ziff. 1a gegenüber dem Beklagten oder Dritten sowie durch die Weiterleitung der beiden im Rubrum hinsichtlich Name und Anschrift des Beklagten ungeschwärzten Urteile des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 und des Amtsgerichts Pforzheim vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 in der Vergangenheit bereits entstanden sind und zukünftig noch entstehen.

    Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte den Beklagten mit Urteil vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 wegen dieser Datenübermittlung zur Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes.

    1.c. das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 - und das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 - im Rubrum ungeschwärzt an Dritte zu verbreiten oder verbreiten zu lassen;.

    Die erhobenen Unterlassungsanträge sind zwar auf einen formell neuen Streitstoff gestützt in Gestalt von E-Mails des Klägers an den Beklagten und an Frau W.-B. vom 23. Dezember 2022 (Anlage BK 6) sowie an verschiedene Dritte unter Beifügung der Urteile des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 und des Amtsgerichts Pforzheim vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 (Anlagen BK 8, BK 9, BK 10), die in den Rechtsstreit erster Instanz weder wirksam eingeführt waren noch für die Entscheidung über die Klage von Bedeutung sind.

    Der Beklagte hat gem. § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gegen den Kläger auch den Anspruch es zu unterlassen, die im Rubrum hinsichtlich seines Namens und seiner Anschrift ungeschwärzten Urteile des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 und des Amtsgerichts Pforzheim vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 an Dritte zu versenden oder ihnen sonst zugänglich zu machen.

    Der Beklagte hat gem. § 823 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Feststellung, dass der Kläger verpflichtet ist, ihm sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm infolge der Äußerung "psychiatrisch durchgeknallter rechtskräftig verurteilter Auftragskiller" und der Weiterleitung der im Rubrum hinsichtlich seines Namens und seiner Anschrift ungeschwärzten Urteile des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 und des Amtsgerichts Pforzheim vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 entstanden sind und noch entstehen werden.

  • OLG Naumburg, 30.06.2025 - 9 W 23/25

    Streitwertkontrolle bei datenschutzrechtlichen Klagezielen; Bewertungsmaßstäbe …

    Rn. 24 Die in diesem Zusammenhang zu immateriellen Schadenersatz auch ergangenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Geschäftsnummer 16 U 275/20 - Versendung einer Gesundheitsakte an ein falsches E-Mail-Postfach durch Krankenkasse: 2.000 EUR), des Oberlandesgerichts Dresden (Geschäftsnummer 4 U 1158/21: Verstoß gegen DSGVO durch Gewinnung von Erkenntnissen über den Beklagten im Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten und daraus folgenden Vereinsausschluss: 5.000 EUR), des Landesarbeitsgerichts Hamm (Geschäftsnummer 17 Sa 1185/20; unrechtmäßige Datenverarbeitung von Mitarbeiterdaten und unrechtmäßige Verknüpfung von Zustimmung zur Datenverarbeitung und Zielvereinbarung: 2.000 EUR), des Landgerichts München (Geschäftsnummer 31 O 16606/20; Datenleck in Geschäftsbeziehung eines Finanzdienstleistungsunternehmens, wobei die Beklagte nach beendeter Geschäftsbeziehung zum Datendienstleister die Zugangsdaten zu ihrem IT-System nicht geändert hat: 2.500 EUR), des Amtsgerichts Pforzheim (Geschäftsnummer 13 C 160/19: Herausgabe von Gesundheitsdaten an die Ehefrau des Patienten durch behandelnden Psychotherapeuten: 4.000 EUR), des Arbeitsgerichts Dresden (Geschäftsnummer 13 Ca 1046/20: ungerechtfertigte Weitergabe von Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers an Bundesagentur für Arbeit: 4.000 EUR) sind offensichtlich nicht vergleichbar (alle juris).
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