Rechtsprechung
| ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 13 Ga 160/11 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 13 Ga 160/11
- LAG Hessen, 24.01.2012 - 19 SaGa 1480/11
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 24.01.2012 - 19 SaGa 1480/11
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer weiteren Internet-Veröffentlichung
Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. Oktober 2011 - 13 Ga 160/11 - wird zurückgewiesen.Rn. 11 Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den Anträgen durch Urteil vom 05. Oktober 2011 - 13 Ga 160/11 - stattgegeben.
Rn. 15 das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. Oktober 2011 - 13 Ga 160/11 - abzuändern und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.
Rn. 20 I. Die Berufung der Verfügungsbeklagten zu 1), 2) und 3) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. Oktober 2011 - 13 Ga 160/11 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.
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