Rechtsprechung
| VG Stuttgart, 16.10.2007 - 13 K 552/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Baurecht: Voraussetzungen an die Annahme einer Funktionslosigkeit einer Planfestsetzung bei teilweiser Unrealisierbarkeit der Plankonzeption; Prüfung der Beeinträchtigung öffentlicher Belange bei Bauvorhaben im Rahmen von Bebauungsplänen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Funktionslosigkeit einer Planfestsetzung bei teilweiser Unrealisierbarkeit der Plankonzeption; Beeinträchtigung öffentlicher Belange bei Bauvorhaben im Rahmen von Bebauungsplänen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 8 S 1215/90
Zur sogenannten Funktionslosigkeit eines Bebauungsplan - Teilnichtigkeit
Auszug aus VG Stuttgart, 16.10.2007 - 13 K 552/06
Die Plankonzeption, die einer Festsetzung zugrunde liegt, wird deshalb nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (vgl. zur Teilnichtigkeit: VGH Baden-Württ., Urteil vom 17.08.1990 - 8 S 1215/90 - in Juris).Die in diesem Bereich derzeit fehlende wegemäßige Erschließung führt daher ebenfalls nicht zur Funktionslosigkeit der dortigen Festsetzungen des Bebauungsplanes 1942/14. Es handelt sich hierbei vielmehr lediglich um eine Frage der Planverwirklichung und eines gegebenenfalls anzunehmenden Plangewährleistungsanspruchs (vgl. für einem vergleichbaren Fall: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.08.1990 - 8 S 1215/90 - in Juris).
Die genannten Festsetzungen sind daher auch durch das Inkrafttreten des geänderten Flächennutzungsplanes 2010 nicht funktionslos geworden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.08.1990 - 8 S 1215/90 - in Juris).
Rn. 53 - 8 S 1215/90 - in Juris).
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94
Überleitung eines alten Ortsbauplans als nicht qualifizierter Bebauungsplan; …
Auszug aus VG Stuttgart, 16.10.2007 - 13 K 552/06
Da die LSGVO den Oberbegriff "Bebauungsplan" verwendet, fallen hierunter nicht lediglich qualifizierte Bebauungspläne im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB, sondern auch einfache Bebauungspläne wie der hier vorliegende Bebauungsplan 1942/14 (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.1995 - 8 S 2183/94 - in Juris).Rn. 38 Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten kann auch der Umstand, dass der im Bebauungsplan 1942/14 westlich der U.-Straße vorgesehene Baustreifen bis zum heutigen Zeitpunkt nicht realisiert worden ist und sich der Ortsrand stattdessen entsprechend der Vorgaben des späteren qualifizierten Bebauungsplanes 1961/79 entlang der östlichen Seite der U.-Straße ausgebildet hat, die Funktionslosigkeit der betreffenden Festsetzungen nicht begründen, so lange deren Verwirklichung und damit der Vollzug des Bebauungsplanes in dem fraglichen Bereich - wie hier - tatsächlich noch möglich ist (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.1995 - 8 S 2183/94 - Urt. v. 04.12.2003 - 5 S 1746/02 - jeweils in Juris).
Da die Wohnhäuser im Geltungsbereich eines rechtsgültigen einfachen Bebauungsplanes liegen, können diesen die entgegenstehenden Darstellungen des inzwischen geänderten Flächennutzungsplanes 2010 nicht entgegengehalten werden (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB; so auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.02.1995 - 8 S 2183/94 - m.w.N. in Juris).
- BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00
Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte; …
Auszug aus VG Stuttgart, 16.10.2007 - 13 K 552/06
Rn. 62 Dementsprechend kann eine planungsrechtlich zulässige Bebauung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch grundsätzlich nicht als absichtliche Beeinträchtigung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten besonders geschützter Arten und damit nicht als Verstoß gegen die einschlägigen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung eingestuft werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2001 - 4 C 6/00 - m.w.N. in Juris).Rn. 76 Die festgestellte, lediglich geringfügige Überschneidung der Brut- und Nahrungsreviere der im April/Mai 2007 noch angetroffenen Vogelarten (Halsbandschnepper, Wendehals, Grünspecht) mit dem Baugrundstück der Kläger reicht jedoch nicht aus, um eine Beeinträchtigung artenschutzrechtlicher Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BauGB zu bejahen (in diesem Sinne auch BVerwG, Urt. v. 11.01.2001 - 4 C 6/00 - in Juris).
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus VG Stuttgart, 16.10.2007 - 13 K 552/06
Erst wenn die tatsächlichen Verhältnisse von der ursprünglichen Plankonzeption so massiv abweichen, dass die mit den Festsetzungen verfolgten Planungsziele nicht mehr erreicht werden können, kann eine Funktionslosigkeit der betroffenen Festsetzungen angenommen werden (vgl. hierzu BVerwG in BVerwGE 54, S. 5;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.12.2003 - 5 S 17 46/02 - Urt. v. 27.10.2006 - 8 S 361/06 - in Juris, jew. m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1746/02
Folgen des Verlusts eines Bebauungsplandokuments für die Gültigkeit des Plans; …
Auszug aus VG Stuttgart, 16.10.2007 - 13 K 552/06
Rn. 38 Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten kann auch der Umstand, dass der im Bebauungsplan 1942/14 westlich der U.-Straße vorgesehene Baustreifen bis zum heutigen Zeitpunkt nicht realisiert worden ist und sich der Ortsrand stattdessen entsprechend der Vorgaben des späteren qualifizierten Bebauungsplanes 1961/79 entlang der östlichen Seite der U.-Straße ausgebildet hat, die Funktionslosigkeit der betreffenden Festsetzungen nicht begründen, so lange deren Verwirklichung und damit der Vollzug des Bebauungsplanes in dem fraglichen Bereich - wie hier - tatsächlich noch möglich ist (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.1995 - 8 S 2183/94 - Urt. v. 04.12.2003 - 5 S 1746/02 - jeweils in Juris). - VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 361/06
Bauverbot und Nutzungsänderung; Befreiungen; Grundzüge der Planung; …
Auszug aus VG Stuttgart, 16.10.2007 - 13 K 552/06
Erst wenn die tatsächlichen Verhältnisse von der ursprünglichen Plankonzeption so massiv abweichen, dass die mit den Festsetzungen verfolgten Planungsziele nicht mehr erreicht werden können, kann eine Funktionslosigkeit der betroffenen Festsetzungen angenommen werden (…vgl. hierzu BVerwG in BVerwGE 54, S. 5; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.12.2003 - 5 S 17 46/02 - Urt. v. 27.10.2006 - 8 S 361/06 - in Juris, jew. m.w.N.).
- VG Stuttgart, 20.05.2015 - 2 K 2227/12
Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsverpflichtung; Teilnichtigkeit bei …
Rn. 35 Ausnahmsweise kann eine Festsetzung in Anlehnung an die Teilnichtigkeit von Bebauungsplänen (Rechtsgedanke des § 139 BGB) jedoch auch bezogen auf ein Teilgebiet funktionslos geworden sein (OVG Hamburg…, Urteil vom 25.01.1996 - Bf II 33/94 -, Juris Rn. 35…, Urteil vom 28.02.2013 - 2 Bf 17/11 -, Juris Rn. 45; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 361/06 -, Juris Rn. 23 ff.; OVG Berlin…, Urteil vom 31.07.1992 - 2 B 3.91 -, Juris Rn. 18;… Kalb/Külpmann in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, 115. Ergänzungslieferung 2014, § 10 Rn. 409;… Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, Kommentar, 7. Aufl. 2013, § 30 Rn. 44; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 06.06.1997 - 4 NB 6/97 -, Juris Rn. 25; OVG NRW…, Beschluss vom 22.06.2010 - 7 B 479/10 -, Juris Rn. 18; VG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2007 - 13 K 552/06 -, Juris Rn. 31 ff.).
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