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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6119
OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03 (https://dejure.org/2004,6119)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2004 - 13 LB 11/03 (https://dejure.org/2004,6119)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2004 - 13 LB 11/03 (https://dejure.org/2004,6119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 1004 BGB; § 862 BGB
    Anspruch auf Veränderung der Grundstücksentwässerung ; Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs; Begehren auf Verringerung der Höhe des Sohlsturzes

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 3; ; VwGO § 68 ff.; ; NWG § 16 Abs. 1; ; NWG § 98 Abs. 1 S. 2; ; NWG § 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen und zum Gegenstand des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruches - Folgenbeseitigungsanspruch; Kausalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Veränderung der Grundstücksentwässerung ; Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs; Begehren auf Verringerung der Höhe des Sohlsturzes

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Allgemeiner Folgenbeseitigungsanspruch; Duldungspflicht nur aus rechtsgestaltendem VA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 1051 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03
    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100;BVerwG NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW NVwZ 2000, 217, 218; BayVGH NVwZ 1999, 1237;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.;… Detterbeck/Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.).

    Seiner Rechtsfolge nach richtet sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Beseitigung der zurechenbaren rechtswidrigen Folgen des Verwaltungshandelns und auf die Wiederherstellung des früheren rechtmäßigen Zustandes (Wiederherstellung des status quo ante) (BVerwGE 69, 366/370).

    Darüber hinaus dürfte er auch bei allen weiteren Folgen vorhanden sein, die aufgrund der Amtshandlung unmittelbar eingetreten sind, sofern sie im Hinblick auf die Amtshandlung adäquat sind (BVerwGE 69, 366, 372).

    Nicht zurechenbar sind Folgen, die durch das eigene verantwortliche Verhalten des Betroffenen oder eines Dritten verursacht worden sind (BVerwGE 69, 366/373).

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03
    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100;BVerwG NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW NVwZ 2000, 217, 218; BayVGH NVwZ 1999, 1237;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.;… Detterbeck/Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.).

    Ihm liegt die sowohl grundrechtlich wie rechtsstaatlich motivierte Forderung zugrunde, diesen Zustand mit der rechtsnormativen Lage zur Deckung zu bringen (BVerwGE 82, 76/95).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03
    Er wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) sowie unmittelbar aus der Abwehrfunktion der Grundrechte hergeleitet (vgl. BVerwGE 94, 100).

    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100;BVerwG NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW NVwZ 2000, 217, 218; BayVGH NVwZ 1999, 1237;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.;… Detterbeck/Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.).

  • BGH, 09.11.1995 - III ZR 226/94

    Haftung der Ordnungsbehörden für Schäden durch einen eingewiesenen bisherigen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03
    In diesem Sinne ist das Merkmal der Unmittelbarkeit ein Kriterium für die "wertende Zurechnung der Schadensfolgen nach Verantwortlichkeiten und Risikosphären" (vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1995, DVBl. 1996, 561/562 unter Hinweis auf Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 250).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1998 - 19 A 1320/98

    Bestattung einer fremden Leiche; Folgenbeseitigung; Umbettung; Unzulässige …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03
    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100;BVerwG NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW NVwZ 2000, 217, 218; BayVGH NVwZ 1999, 1237;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.;… Detterbeck/Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72

    (Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03
    Dies ist der Fall, wenn die Beeinträchtigungen in ihrer Rechtsqualität dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind (BVerwG, NJW 1974, 817, 818).
  • VGH Bayern, 30.11.1987 - 26 B 82 A.2088

    Nachbarklage gegen Störungen durch öffentlichen Spielplatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03
    Die Rechtsprechung stellt hierbei entscheidend darauf ab, "ob die beeinträchtigende Einrichtung in einem öffentlich-rechtlichen Planungs- und Funktionszusammenhang steht" (BGH, NJW 1976, 570; BayVGH, NVwZ 1989, 269, 270).
  • BGH, 12.12.1975 - V ZR 114/74

    Abwehrklage gegen die von einem Kinderspielplatz ausgehenden Geräuschimmissionen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03
    Die Rechtsprechung stellt hierbei entscheidend darauf ab, "ob die beeinträchtigende Einrichtung in einem öffentlich-rechtlichen Planungs- und Funktionszusammenhang steht" (BGH, NJW 1976, 570; BayVGH, NVwZ 1989, 269, 270).
  • VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03
    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100;BVerwG NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW NVwZ 2000, 217, 218; BayVGH NVwZ 1999, 1237;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.;… Detterbeck/Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13

    Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt

    Er zielt auf Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustands (BVerwG…, Beschluss vom 27.05.2015, a.a.O.) oder eines gleichwertigen Zustands, falls die identische Wiederherstellung nicht möglich ist oder unverhältnismäßige Aufwendungen erforderlich machen würde (VGH Baden-Württ., Urteil vom 02.09.1982 - 5 S 41/82 -, VBlBW 1983, 141; OVG NRW, Beschluss vom 10.06.2010 - 15 B 2574/06 -, NVwZ-RR 2010, 844; HessVGH, Beschluss vom 20.02.2006 - 7 ZU 1979/05 -, ESVGH 56, 247; Nieders.OVG, Urteil vom 31.03.2004 - 13 LB 11/03 -, NdsVBl 2004, 213).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12

    Eintrag in der Lost Art Datenbank muss gelöscht werden

    Ein solcher Planungs- und Funktionszusammenhang ist gegeben, wenn - wie hier - die betreffende Einrichtung der Öffentlichkeit gewidmet ist und öffentlichen Zwecken dient (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 31.03.2004 - 13 LB 11/03 -, juris m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2026 - 1 LB 2/23

    Berufungsverfahren auf Löschung einer übernommenen Baulast; Untergehen der …

    Das hat hier vor allem deshalb eigenständige Bedeutung, weil der - zeitlich nicht eingegrenzte - klägerische Anspruch auf die Wiederherstellung des status quo ante gerichtet ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 11/03 -, juris Rn. 31; vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 -, juris Rn. 33), mithin dazu führt, dass die Kläger einen Anspruch darauf haben, so gestellt zu werden, als sei die Baulasteintragung nie erfolgt.

    Dieser Anspruch setzt nach allgemeiner Auffassung voraus, dass durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, der noch andauert (…BVerwG, Urteile vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 juris Rn. 24 …und vom 19. September 2019 - 9 C 5.19 -, juris Rn. 13; OVG NRW…, Urteil vom 30. August 2023 - 11 A 3130/20 -, juris Rn. 73; Nds. OVG, Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 11/03 -, juris 22 ff.; vgl. Schl.-Holst.

    Erforderlich ist ein innerer Zusammenhang mit der hoheitlichen Maßnahme, d. h. es muss sich eine besondere Gefahr verwirklichen, die bereits in der hoheitlichen Maßnahme selbst angelegt ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 11/03 -, juris Rn. 31).

  • VG Regensburg, 29.03.2010 - RN 8 K 08.1018

    Folgenbeseitigungsanspruch; Gewässerunterhaltung; Verjährung; Verjährungsbeginn; …

    Möglich erscheint auch die Bezugnahme auf ein gewohnheitsrechtliches Institut des Folgenbeseitigungsanspruchs (…so schon BVerwGE 94, S. 100 ff.; vgl. zusammenfassend zuletzt: BayVGH v. 26.3.2003 Az. 8 ZB 02.2918 - BayVBl. 2004, S. 50 und OVG Lüneburg vom 31.3.2004 Az. 13 LB 11/03 - DVBl. 2004, S. 1051).

    Rn. 34 Vgl. U.d. BVerwG v. 15.7.1987 Az. 4 C 56/83 - BayVBl. 1988, S. 22 ff.; U. des BGH v. 3.2.2000 Az. III ZR 296/98 - DÖV 2000 S. 904 ff.; BayVGH v. 2.2.2004 Az. 22 B 02.3084 - Juris; OVG Lüneburg v. 31.3.2004 Az. 13 LB 11/03 - DVBl. 2004, S. 1051; Urt.d. VG Rgbg.

  • VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16

    Eigentum; Folgenbeseitigungsanspruch; Straße; Straßenbaulast; Widmung

    Es unterliegt jedenfalls keinen Zweifeln, dass Grundsätze des materiellen Rechtsstaats, zu denen auch die Grundrechte gehören, bei rechtswidrigem Handeln eine Sanktion verlangen, die sich nicht nur in der Zahlung einer Entschädigung erschöpfen kann (BVerwG…, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 23 sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 11/03 -, juris Rn. 21).

    Der Anspruch zielt auf Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustands oder eines gleichwertigen Zustands, falls die identische Wiederherstellung nicht möglich ist oder unverhältnismäßige Aufwendungen erforderlich machen würde (BVerwG…, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 24;… Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 B 14.15 -, juris Rn. 8; VGH Baden - Württemberg…, Urteil vom 22. März 2016 - 5 S 531/13 -, juris Rn. 21 sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 11/03 -, juris Rn. 23).

  • VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006

    Straßen- und Wegerecht; Folgenbeseitigungsanspruch; Konkurrenz von privatem …

    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94, 100; BVerwG NVwZ 1998, 1292/94; Niedersächsisches OVG v. 31.3.2004 - 13 LB 11/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03

    Verstoß gegen wassertechnische Regeln bei der Erneuerung einer Straßenbrücke; …

    Gegenstand des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs sind nicht alle rechtswidrigen Folgen hoheitlichen Verwaltungshandelns, sondern nur solche, auf deren Eintritt die Amtshandlung unmittelbar gerichtet war oder die durch das Verwaltungshandeln unmittelbar ausgelöst worden sind (wie Senatsurteil vom 31.03.2004 - 13 LB 11/03 -, Nds. Vbl. 2004, 213; AgrarR 2005, 67).
  • VG München, 22.11.2011 - M 2 K 10.3668

    Folgenbeseitigung; unverhältnismäßige Aufwendungen; Unzumutbarkeit

    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustands durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100, BVerwG NVwZ 1998, 1292/1294; Niedersächsisches OVG v. 31.3.2004, Az.: 13 LB 11/03; BayVGH BayVBl 1999, 561 f.).
  • VG Minden, 26.03.2021 - 12 K 10288/17
    Rn. 25 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 B 14.15 -, juris Rn. 8; OVG NRW, ebenso Urteil vom 18. März 2019 - 6 A 2122/17 -, juris Rn. 98 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2016 - 5 S 531/13 -, juris Rn. 21; OVG Niedersachsen, Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 11/03 -, juris Rn. 23.
  • VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.481

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsanspruch

    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustands durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwG, BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94, 100; BVerwG NVwZ 1998, 1292/94; Niedersächsisches OVG vom 31.3.2004 - 13 LB 11/03 - juris).
  • VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsanspruch

  • VG Magdeburg, 25.11.2020 - 7 A 1133/17
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