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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27948
OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10 (https://dejure.org/2012,27948)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.2012 - 13 LC 73/10 (https://dejure.org/2012,27948)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 2012 - 13 LC 73/10 (https://dejure.org/2012,27948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verstoß gegen höherrangiges Recht durch Anknüpfung der nach dem Grad der Versiegelung bemessenen Erschwernisbeiträge an die Eintragungen im Liegensschaftskataster i.R.d. Heranziehung zur einem Wasserverbandsbeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NWG Anlage 6 § 101 Abs. 3 S. 4; GG Art. 3 Abs. 1
    Verstoß gegen höherrangiges Recht durch Anknüpfung der nach dem Grad der Versiegelung bemessenen Erschwernisbeiträge an die Eintragungen im Liegensschaftskataster i.R.d. Heranziehung zur einem Wasserverbandsbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen höherrangiges Recht durch Anknüpfung der nach dem Grad der Versiegelung bemessenen Erschwernisbeiträge an die Eintragungen im Liegensschaftskataster i.R.d. Heranziehung zur einem Wasserverbandsbeitrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10
    Neben dem Rechtsstaatsgebot begrenzen - soweit einschlägig - auch die Grundrechte die Befugnis des Gesetzgebers, Rechtsänderungen vorzunehmen, die an Sachverhalte der Vergangenheit anknüpfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 u.a. - Juris, Rdnr. 75 m.w.N.), auch wenn das Grundgesetz - mit Ausnahme des für Strafgesetze geltenden Art. 103 Abs. 2 GG - insofern keine ausdrückliche Regelung getroffen hat.

    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entfaltet eine Rechtsnorm eine - grundsätzlich unzulässige - "echte" Rückwirkung, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"), wenn also der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (vgl. BVerfG, Entscheidungen vom 14. November 1961 - 2 BvL 15/59 - BVerfGE 13, 206, 212 und vom 5. Juli 1972 - 2 BvL 6/66 u.a. - BVerfGE 33, 265, 293; Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239, 263;… Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - Juris, Rdnr. 67 und vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 u.a. - Juris, Rdnr. 71 jeweils m.w.N.).

    Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn der Betroffene schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen war, nicht mit dem Fortbestand der Regelung rechnen durfte (…vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - BVerfGE 95, 64, 86 f. = Juris, Rdnr. 110 m.w.N. und vom 21. Juli 2010 a.a.O. Rdnr. 75 m.w.N.), wenn sich also kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts für vergangene Zeiträume bilden konnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 - BVerfGE 88, 384, 404 …und vom 15. Oktober 1996 a.a.O.;… Urteil vom 23. November 1999 a.a.O.;… Beschluss vom 27. Februar 2007 a.a.O.), etwa weil die Rechtslage unklar war (vgl. u.a. Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261, 272 und Beschluss vom 21. Juli 2010 a.a.O. Rdnr. 75).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10
    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entfaltet eine Rechtsnorm eine - grundsätzlich unzulässige - "echte" Rückwirkung, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"), wenn also der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (vgl. BVerfG, Entscheidungen vom 14. November 1961 - 2 BvL 15/59 - BVerfGE 13, 206, 212 und vom 5. Juli 1972 - 2 BvL 6/66 u.a. - BVerfGE 33, 265, 293; Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239, 263;… Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - Juris, Rdnr. 67 …und vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 u.a. - Juris, Rdnr. 71 jeweils m.w.N.).

    Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn der Betroffene schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen war, nicht mit dem Fortbestand der Regelung rechnen durfte (…vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - BVerfGE 95, 64, 86 f. = Juris, Rdnr. 110 m.w.N. …und vom 21. Juli 2010 a.a.O. Rdnr. 75 m.w.N.), wenn sich also kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts für vergangene Zeiträume bilden konnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 - BVerfGE 88, 384, 404 …und vom 15. Oktober 1996 a.a.O.; Urteil vom 23. November 1999 a.a.O.;… Beschluss vom 27. Februar 2007 a.a.O.), etwa weil die Rechtslage unklar war (vgl. u.a. Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261, 272 …und Beschluss vom 21. Juli 2010 a.a.O. Rdnr. 75).

    Ferner kommt Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. Februar 2007 a.a.O. unter Hinweis auf die Entscheidung vom 19. Dezember 1961 a.a.O.; den Beschluss vom 25. Mai 1993 a.a.O. und das Urteil vom 23. November 1999 a.a.O.).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10
    Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn der Betroffene schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen war, nicht mit dem Fortbestand der Regelung rechnen durfte (…vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - BVerfGE 95, 64, 86 f. = Juris, Rdnr. 110 m.w.N. …und vom 21. Juli 2010 a.a.O. Rdnr. 75 m.w.N.), wenn sich also kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts für vergangene Zeiträume bilden konnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 - BVerfGE 88, 384, 404 …und vom 15. Oktober 1996 a.a.O.;… Urteil vom 23. November 1999 a.a.O.;… Beschluss vom 27. Februar 2007 a.a.O.), etwa weil die Rechtslage unklar war (vgl. u.a. Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261, 272 …und Beschluss vom 21. Juli 2010 a.a.O. Rdnr. 75).

    Ferner kommt Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 a.a.O. unter Hinweis auf die Entscheidung vom 19. Dezember 1961 a.a.O.;… den Beschluss vom 25. Mai 1993 a.a.O. und das Urteil vom 23. November 1999 a.a.O.).

    Dasselbe gilt, wenn durch die Rückwirkung nur ein ganz unerheblicher Schaden verursacht würde (vgl. BVerfG, Entscheidungen vom 19. Dezember 1961 a.a.O.; vom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66 u.a. - BVerfGE 30, 367, 387 ff. …und Beschluss vom 25. Mai 1993 a.a.O.).

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Zinsanpassungsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10
    Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn der Betroffene schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen war, nicht mit dem Fortbestand der Regelung rechnen durfte (…vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - BVerfGE 95, 64, 86 f. = Juris, Rdnr. 110 m.w.N. …und vom 21. Juli 2010 a.a.O. Rdnr. 75 m.w.N.), wenn sich also kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts für vergangene Zeiträume bilden konnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 - BVerfGE 88, 384, 404 …und vom 15. Oktober 1996 a.a.O.;… Urteil vom 23. November 1999 a.a.O.;… Beschluss vom 27. Februar 2007 a.a.O.), etwa weil die Rechtslage unklar war (vgl. u.a. Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261, 272 …und Beschluss vom 21. Juli 2010 a.a.O. Rdnr. 75).

    Ferner kommt Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. Februar 2007 a.a.O. unter Hinweis auf die Entscheidung vom 19. Dezember 1961 a.a.O.; den Beschluss vom 25. Mai 1993 a.a.O. und das Urteil vom 23. November 1999 a.a.O.).

    Dasselbe gilt, wenn durch die Rückwirkung nur ein ganz unerheblicher Schaden verursacht würde (…vgl. BVerfG, Entscheidungen vom 19. Dezember 1961 a.a.O.; vom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66 u.a. - BVerfGE 30, 367, 387 ff. und Beschluss vom 25. Mai 1993 a.a.O.).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10
    Auch in diesem Fall tritt das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, aber zurück, wenn sich kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - NVwZ-RR 2007, 433 = Juris, Rdnr. 29 m.w.N.).

    Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn der Betroffene schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen war, nicht mit dem Fortbestand der Regelung rechnen durfte (…vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - BVerfGE 95, 64, 86 f. = Juris, Rdnr. 110 m.w.N. …und vom 21. Juli 2010 a.a.O. Rdnr. 75 m.w.N.), wenn sich also kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts für vergangene Zeiträume bilden konnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 - BVerfGE 88, 384, 404 …und vom 15. Oktober 1996 a.a.O.;… Urteil vom 23. November 1999 a.a.O.; Beschluss vom 27. Februar 2007 a.a.O.), etwa weil die Rechtslage unklar war (vgl. u.a. Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261, 272 …und Beschluss vom 21. Juli 2010 a.a.O. Rdnr. 75).

    Ferner kommt Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 a.a.O. unter Hinweis auf die Entscheidung vom 19. Dezember 1961 a.a.O.;… den Beschluss vom 25. Mai 1993 a.a.O. und das Urteil vom 23. November 1999 a.a.O.).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10
    Er ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt, kurzum, wenn die Maßnahme als willkürlich bezeichnet werden muss (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, Beschl v. 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310 m.w.N.).

    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Präzisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. April 2001, a.a.O. m.w.N.).

  • VG Oldenburg, 21.04.2009 - 1 A 1120/08

    Erschwernisbeiträge; Erschwernisbeitrag; Unterhaltungsverband; Wasser- und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10
    Da der Unterhaltungsverband H. seinerseits mit Wirkung zum 1. Januar 2008 beschlossen hatte, von seinen Mitgliedern - also auch dem Beklagten - Erschwernisbeiträge zu erheben, war das in § 101 Abs. 3 Satz 4 NWG 2007 eingeräumte und gerichtlich ohnehin nur eingeschränkt überprüfbare Rechtssetzungsermessen (vgl. dazu bereits VG Oldenburg, Urt. v. 21. April 2009 - 1 A 1120/08 -, Juris, Rdnr. 39 f.) des Beklagten dahingehend reduziert, nunmehr ebenfalls zur Erhebung von Erschwernisbeiträgen überzugehen.

    Die im Jahr 2007 durch die Anlage 6 zu § 101 Abs. 3 Satz 4 NWG 2007 eingeführte Anknüpfung an das Liegenschaftskataster verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. dazu bereits ausführlich VG Oldenburg, Urt. v. 21. April 2009 - 1 A 1120/08 -, Juris;… Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, § 101 Rdnr. 6, Loseblatt, Stand September 2009).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10
    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entfaltet eine Rechtsnorm eine - grundsätzlich unzulässige - "echte" Rückwirkung, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"), wenn also der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (vgl. BVerfG, Entscheidungen vom 14. November 1961 - 2 BvL 15/59 - BVerfGE 13, 206, 212 und vom 5. Juli 1972 - 2 BvL 6/66 u.a. - BVerfGE 33, 265, 293; Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239, 263; Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - Juris, Rdnr. 67 …und vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 u.a. - Juris, Rdnr. 71 jeweils m.w.N.).

    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - Juris, Rdnr. 69 m.w.N.).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Versorgungsänderungsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10
    Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den demokratisch gewählten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen in seiner Gestaltungsbefugnis lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung zum Beispiel im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 22. März 1983 a.a.O., 357;… Beschluss vom 5. Februar 2002 a.a.O., 40; Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258, 301).

    Der Gesetzgeber muss aber, soweit er für künftige Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte anknüpft, die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abwägen (vgl. u.a. BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 a.a.O., 300 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10
    Rn. 38 Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. März 1983 - 2 BvR 475/78 - BVerfGE 63, 343, 356;… Beschlüsse vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200, 242 f. = Juris, Rdnr. 130…, vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67, 78 f. = Juris, Rdnr. 49 und vom 5. Februar 2002 - 2 BvR 305/93 u.a. - BVerfGE 105, 17, 37 f.).

    Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den demokratisch gewählten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen in seiner Gestaltungsbefugnis lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung zum Beispiel im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. März 1983 a.a.O., 357;… Beschluss vom 5. Februar 2002 a.a.O., 40; Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258, 301).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05

    Vorgaben für die Ausgestaltung des Maßstabs von Entwässerungsgebühren aus dem …

  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

  • BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 60.08

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels …

  • BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvL 15/59

    Rückwirkende Änderung von Steuergesetzen und Vertrauensschutz

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 33.70

    Satzung eines Wasserverbands muss keinen Billigkeitserlass von Beiträgen vorsehen

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2007 - 13 LB 13/03

    Heranziehung zu Verbandsbeiträgen (hier : Wasserverband) für unter Naturschutz …

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 13 LA 185/11

    Zulässigkeit der Zugrundelegung eines Flächenmaßstabs bei der Berechnung …

  • OVG Niedersachsen, 26.08.1996 - 3 L 5612/93

    Unterhaltsverband; Umlegung von Beiträgen; Maßstab; Flächenmaßstab; Umlegung nach …

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 10 LB 19/17

    Dingliches Mitglied; Erschwernisbeitrag; Unterhaltungsverband; Wasser- und …

    Rn. 46 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entfaltet eine Rechtsnorm eine - grundsätzlich unzulässige - "echte" Rückwirkung, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"), wenn also der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (Nds. OVG, Urteil vom 12.9.2012 - 13 LC 73/10 -, Rn. 37, juris, m.w.N.).

    Rn. 55 Bereits auf der Grundlage der bis zur Änderung des NWG durch das Gesetz vom 26. April 2007 (Nds. GVBl. 2007, 144) vorangegangenen Gesetzesfassungen war es jedoch zulässig, sogenannte Erschwernisbeiträge zu erheben (Nds. OVG, Urteil vom 12.9 2012 - 13 LC 73/10 -, Rn. 29, juris).

    Rn. 57 Der Rückgriff auf die Eintragungen im Liegenschaftskataster entspricht deutlicher dem Verursacherprinzip und trägt der unterschiedlichen Gewichtung, mit der die Flächen zur Kostenverursachung bei der Unterhaltung beitragen, in höherem Maße Rechnung, als dies im Hinblick auf den allgemein anerkannten Flächenmaßstab der Fall ist (Nds. OVG, Urteil vom 12.9.2012 - 13 LC 73/10 -, Rn. 33, juris).

    Es war erklärtes Ziel des Landesgesetzgebers, mit der Schaffung des § 101 Abs. 3 Satz 4 NWG 2007, der Vorläufernorm des heutigen § 64 Abs. 1 Satz 4 NWG, zu einer rechtssicheren und landesweiten Vereinheitlichung der Erhebung von Erschwernisbeiträgen zu gelangen (…LT-Drs. 15/3245, S. 26 und 35; Nds. OVG, Urteil vom 12.9.2012 - 13 LC 73/10 -, Rn. 28, juris).

  • VG Hannover, 07.02.2022 - 1 A 305/21

    Erschwernisbeitrag; Gewässerunterhaltung; Unterhaltungsverband

    Rn. 16 Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat bereits entschieden (etwa Urt. v. 12.09.2012 - 13 LC 73/10 -, juris), dass die Erhebung von pauschalierten Unterhaltungs- und Wasserverbandsbeiträgen, die für stärker versiegelte Flächen mit dem vierfachen Hektarsatz anfallen, rechtlich nicht zu beanstanden ist.

    Eine Nutzung des Niederschlagswassers "auf den versiegelten Flächen" meint ausschließlich eine Verwendung auf den tatsächlich versiegelten Teilflächen selbst, wie es etwa bei Gewächshäusern denkbar ist; ein Abfließen des auf den versiegelten Flächen anfallenden Niederschlagswassers auf die nicht versiegelten Teilflächen oder eine dortige Verwendung nach Zwischenspeicherung in Regenwasserspeichervorrichtungen reicht hingegen nicht aus (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.09.2012 - 13 LC 73/10 -, juris Rn. 43 - 45).

    Die Zulässigkeit einer Beitrags- bzw. Verbandslastenerhöhung ist aus diesem Grunde ebenfalls nicht an eine adäquat gesteigerte Vorteilswirkung im Einzelfall geknüpft (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.09.2012 - 13 LC 73/10 -, juris Rn. 35 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 23. Mai 1973 - IV C 33.70 -, BVerwGE 42, 222 und auf Nds. OVG, Urt. v. 14.11.2007 - 13 LB 13/03, NuR 2008, 43).

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.09.2012 - 13 LC 73/10 -, juris Rn. 34) liegen entsprechende Korrekturmöglichkeiten in der Hand des beitragspflichtigen Eigentümers:.

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 12 KN 38/17

    Konzentrationsfläche; Konzentrationsflächenplanung; Liegenschaftskataster; …

    Im Fall einer sich nach diesen Kriterien ergebenden Unrichtigkeit berichtigt das zuständige Katasteramt die Eintragung der tatsächlichen Nutzung von Amts wegen und kostenfrei (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.9.2012 - 13 LC 73/10 -, OVGE MüLü 55, 382 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 34).
  • OVG Sachsen, 08.10.2012 - 3 A 431/11

    Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs 1 S 1 Nr 4a und Bewohnerparkvorrechte nach § 45 …

    Das Gericht hat hierzu zutreffend auf die Möglichkeit hingewiesen, bei der Ermessensausübung die Grundsätze der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität zu berücksichtigen und hierzu auch Typisierungen vorzunehmen (…vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26. Juli 2012 - OVG 9 N 34.10 -, juris Rn. 18 zum Satzungsermessen; OVG Lüneburg, Urt. v. 12. September 2012 - 13 LC 73/10 -, juris Rn. 30 m. w. N. zur Wahl eines Abgabenberechnungsmaßstabs).
  • VG Lüneburg, 08.10.2014 - 5 A 113/13

    Erschwernisbeitrag; versiegelte Fläche; Flächenbeitrag; Gewässerunterhaltung; …

    Bei dem dem Beklagten in § 64 Abs. 1 Satz 4 NWG sowie der Ziffer 1 der Anlage 5 zum NWG eingeräumten Ermessen handelt es sich um ein gesetzgeberisches Ermessen (…vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 21.04.2009 - 1 A 1120/08 -, juris, Rn. 40), auf das die Grundsätze und insbesondere die Fehlerlehre zu § 40 VwVfG und § 114 VwGO allenfalls begrenzt übertragen werden können und hinsichtlich dessen eine nur eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit besteht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.09.2012 - 13 LC 73/10 -, juris, Rn. 28).

    Denn Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Pauschalierungen und Typisierungen können - insbesondere im Hinblick auf die Regelung von Massenerscheinungen wie hier das Vorliegen versiegelter Flächen - durch eine hierdurch eintretende Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.09.2012 - 13 LC 73/10 -, juris, Rn. 30).

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