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Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 08.07.2011

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11, 13 ME 95/11, 13 ME 111/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2042
OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11, 13 ME 95/11, 13 ME 111/11 (https://dejure.org/2011,2042)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2011 - 13 ME 94/11, 13 ME 95/11, 13 ME 111/11 (https://dejure.org/2011,2042)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 13 ME 94/11, 13 ME 95/11, 13 ME 111/11 (https://dejure.org/2011,2042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausgabe von Einkaufsgutscheinen im Wert von 1,50 EUR durch Apotheken bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs. 1 AMG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO
    Werbung durch Anbietung einer Prämie in Form des "APOtalers" bei Einsendung oder Abgabe eines Rezepts über verschreibungspflichtige Arzneimittel durch den Kunden; Vereinbarkeit der Ausgabe und späteren Einlösung von "APOtalern" mit der Arzneimittelpreisbindung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 69 Abs. 1 S. 1, 78 AMG; 7 HWG; 3, 4 Nr. 1 UWG
    Werbegaben von Apotheken nur in sehr beschränktem Rahmen zulässig / Rabatt von 1,50 EUR unzulässig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

  • lhr-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bonusmodelle von Apotheken - nur in sehr engen Grenzen zulässig

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Apotheken-Boni: Der Spielraum wird immer kleiner

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wertgrenzen für Zugaben durch Apotheken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wertgrenzen für Zugaben durch Apotheken

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    § 1 Abs. 1, Abs. 4; § 3 AMPreisVO
    Zur Zulässigkeit von Gutscheinen und Zugaben durch Apotheken beim Kauf rezeptpflichtiger Arzneimitteln - Rabatte von geringem Wert zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln nur beschränkt erlaubt

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Bonusmodelle von Apotheken - nur in sehr engen Grenzen zulässig

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Auch Apothekerkammern dürfen Wettbewerbsrecht nicht ausblenden

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln: nur in engen Grenzen möglich

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Versandapotheken: Rezept-Boni laut Beschluss nur für "Mini-Wertgutschriften" zulässig

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Werberecht der Apotheken - Was ist erlaubt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln teilweise unzulässig - "Apotheken-Taler" im Wert von 50 Cent können als zulässige Gewährung "geringwertiger Kleinigkeiten" angesehen werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werbung durch Anbietung einer Prämie in Form des "APOtalers" bei Einsendung oder Abgabe eines Rezepts über verschreibungspflichtige Arzneimittel durch den Kunden; Vereinbarkeit der Ausgabe und späteren Einlösung von "APOtalern" mit der Arzneimittelpreisbindung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 902
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11
    Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.

    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Auch der Bundesgerichtshof geht ausdrücklich von einem Nebeneinander von Arzneimittelpreisrecht und Heilmittelwerberecht und daher unabhängig von der Frage der Überschreitung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle von einem Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung aus, wenn mit dem Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19).

    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.;… Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .

    (1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2011 - 13 LA 157/09

    Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei Gewährung von den …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Der Zweck der für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltenden Preisbindung, zur Sicherstellung einer flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln einen Wettbewerb zwischen den Apotheken weitgehend auszuschließen, wird immer schon dann beeinträchtigt, wenn dem Versicherten bzw. Kunden gekoppelt mit der Abgabe eines Arzneimittels von einer Apotheke Vorteile gewährt werden, die den dortigen Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen, als in einer anderen Apotheke (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 12).

    Diese spezifisch wettbewerbsrechtlichen Überlegungen schränken indessen den Anwendungsbereich der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung ersichtlich nicht ein; diese enthalten als solche auch weder einen Spürbarkeits- noch einen Bagatellvorbehalt, sondern regeln die Preisspannen auf den Handelsstufen und den Apothekenabgabepreis "centgenau" (vgl. dazu etwa Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 9 - 11).

    Der Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung führt mithin ohne weitere Voraussetzungen dazu, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG, wonach die zuständigen Behörden die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen treffen, als erfüllt anzusehen sind (vgl. zur Anwendbarkeit des § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG auch bei Verstößen gegen die auf § 78 AMG beruhende Arzneimittelpreisverordnung: Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 17).

    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11
    Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.

    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    (1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11
    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.;… Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17

    Arzneimittelpreisbindung; Berufsausübung; Gleichbehandlung im Unrecht; …

    Die dazu ergangene Rechtsprechung des BGH zur "Spürbarkeitsschwelle" im Heilmittelwerberecht (…vgl. Urt. v. 9.9.2010, a. a. O., Rn. 24 f.) hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung aus Gründen der Einheit der Rechtsordnung trotz unterschiedlicher Zielrichtungen der Arzneimittelpreisrechts und des Heilmittelwerberechts im Rahmen der Überprüfung des Entschließungsermessens der Aufsichtsbehörde nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG durch Annahme einer ermessensbegrenzenden "Eingriffsschwelle" in differenzierender Weise auf das Arzneimittelpreisrecht übertragen (vgl. grundlegend: Senatsbeschl. v. 8.7.2011 - 13 ME 94/11 -, juris Rn. 16 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12

    Überschreiten der Eingriffsschwelle der zuständigen Apothekerkammer für den …

    Rn. 7 In seinen Beschlüssen vom 8. Juli 2011 (13 ME 94/11, 13 ME 95/11, 13 ME 111/11; jew. juris) hat der Senat ausgeführt (vgl. 13 ME 94/11, NVwZ-RR 2011, 902):.
  • LG Meiningen, 27.10.2011 - HKO 118/10

    Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung durch Auslobung einer Rezeptprämie

    Nach OVG Lüneburg ist auch die an die wettbewerbsrechtliche "Spürbarkeitschwelle" zu orientierende aufsichtsbehördliche "Eingriffschwelle" überschritten, wenn eine Versandapotheke Einkaufsgutscheine mit einem betragsmäßigen Wert von 3, 00 EUR pro Rezept über mindestens ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ausgibt (vergl.: OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.7.2011, Az.: 13 ME 94/11 und Az.: 13 ME 95/11).
  • VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11

    Keine 1-Euro-Wertgutscheine für Rezepteinlösung

    Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 16.11
    Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.12
    Rn. 35 Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 13.11
    Rn. 33 Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 12.11
    Rn. 33 Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 14.11
    Rn. 33 Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 17.11
    Rn. 33 Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" widerspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11   

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https://dejure.org/2011,4936
OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11 (https://dejure.org/2011,4936)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2011 - 13 ME 111/11 (https://dejure.org/2011,4936)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 13 ME 111/11 (https://dejure.org/2011,4936)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausgabe von Einkaufsgutscheinen durch Apotheken bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs. 1 AMG; Art. 94 RL 2001/83/EG; § 7 HWG; § 3 UWG; § 4 Nr. 11 UWG; § 8 UWG
    Beachtung des Überschreitens der "Spürbarkeitsschwelle" bei einem gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßenden Kundenbindungssystem einer Apotheke i.R.e. Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

  • lhr-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bonusmodelle von Apotheken - nur in sehr engen Grenzen zulässig

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Apotheken-Boni: Der Spielraum wird immer kleiner

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln nur beschränkt erlaubt

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Bonusmodelle von Apotheken - nur in sehr engen Grenzen zulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln: nur in engen Grenzen möglich

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Versandapotheken: Rezept-Boni laut Beschluss nur für "Mini-Wertgutschriften" zulässig

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    "Apotheken-Taler" sind unzulässig

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    "Apotheken-Taler" sind unzulässig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beachtung des Überschreitens der "Spürbarkeitsschwelle" bei einem gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßenden Kundenbindungssystem einer Apotheke i.R.e. Ermessensentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1394
  • DVBl 2011, 1114
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 22):.

    Auch der Bundesgerichtshof geht ausdrücklich von einem Nebeneinander von Arzneimittelpreisrecht und Heilmittelwerberecht und daher unabhängig von der Frage der Überschreitung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle von einem Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung aus, wenn mit dem Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19).

    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).

    Eine weitgehend identische Fallgestaltung liegt dem bereits angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. September 2009 - I ZR 26/09 - zugrunde.

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2011 - 13 LA 157/09

    Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei Gewährung von den …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Der Zweck der für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltenden Preisbindung, zur Sicherstellung einer flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln einen Wettbewerb zwischen den Apotheken weitgehend auszuschließen, wird immer schon dann beeinträchtigt, wenn dem Versicherten bzw. Kunden gekoppelt mit der Abgabe eines Arzneimittels von einer Apotheke Vorteile gewährt werden, die den dortigen Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen, als in einer anderen Apotheke (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 12).

    Diese spezifisch wettbewerbsrechtlichen Überlegungen schränken indessen den Anwendungsbereich der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung ersichtlich nicht ein; diese enthalten als solche auch weder einen Spürbarkeits- noch einen Bagatellvorbehalt, sondern regeln die Preisspannen auf den Handelsstufen und den Apothekenabgabepreis "centgenau" (vgl. dazu etwa Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 9 - 11).

    Der Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung führt mithin ohne weitere Voraussetzungen dazu, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG, wonach die zuständigen Behörden die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen treffen, als erfüllt anzusehen sind (vgl. zur Anwendbarkeit des § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG auch bei Verstößen gegen die auf § 78 AMG beruhende Arzneimittelpreisverordnung: Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 17).

    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.;… Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .

    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    (1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 37/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    (1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
    Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.;… Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 2979/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

    OVG, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 13 ME 111/11 -, NVwZ 2011, 1394 = juris, Rn. 15.
  • VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11

    Apotheken-Taler; Arzneimittelpreisbindung; Ermessen; geringwertige Kleinigkeit; …

    Auf die Beschwerde des Klägers änderte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 08.07.2011 (13 ME 111/11) den Beschluss der erkennenden Kammer und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Untersagungsverfügung der Beklagten vom 31.01.2011 wieder her.

    Ein derartiger Verstoß liegt nämlich nicht nur dann vor, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis an seine Kunden abgibt, sondern auch dann, wenn er für das betreffende Arzneimittel zwar den korrekten Preis ansetzt, seinen Kunden beim Erwerb des Arzneimittels zugleich jedoch Vorteile gewährt, die den Erwerb des Arzneimittels für diese wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. BGH, U. v. 09.09.2010 - I ZR 98/08 -, juris.; Nds. OVG, B. v. 08.07.2011, 13 ME 111/11, www.rechtsprechung.niedersachsen.de; VG Osnabrück, B. v. 14.03.2011 - 6 B 93/10 -, juris).

    Dass sie die "notwendigen" Anordnungen zu treffen hat, bedeutet, dass die Behörde nicht nur die Auswahl unter den möglichen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, sondern ihr auch ein Entschließungsermessen, überhaupt einzuschreiten, eingeräumt ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 08.07.2011 - 13 ME 111/11 - m.w.N.).

    Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 08.07.2011 (13 ME 111/11, a.a.O.) ausgeführt:.

    Vielmehr sollte stets eine Gesamtbetrachtung vorgenommen und beachtet werden, ob die Eingriffsschwelle dadurch überschritten wird, dass eine Vielzahl von Werbegaben von für sich genommen geringerem Wert aufgrund eines weiten geschäftlichen Einzugsbereichs und eines hohen Warenumsatzes spürbar werden (B. v. 08.07.2011 - 13 ME 111/11 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 LB 50/22

    Untersagung von durchgeführten Behandlungen mit Eigenblut gegenüber einem …

    Der Erlass einer Anordnung nach § 69 Abs. 1 AMG steht im Ermessen der Aufsichtsbehörde (Nds. OVG, Beschl. v. 8.7.2011 - 13 ME 111/11 -, juris Rn. 15, juris;… Delewski in: Kügel/Müller/Hofmann, AMG, 3. Aufl. 2022, § 69 Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 3027/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

    OVG, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 13 ME 111/11 -, NVwZ 2011, 1394 = juris, Rn. 15.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2012 - LBG-H A 10353/12

    Apotheker dürfen keine "Rezeptprämie" gewähren

    Diese Regelungen, die im Ergebnis zu einem "centgenauen" Abgabepreis von rezeptpflichtigen Medikamenten führen, sollen insbesondere gewährleisten, dass die im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit solchen Arzneimitteln dadurch sichergestellt wird, dass zwischen den einzelnen Apotheken kein ruinöser Wettbewerb stattfindet (vgl. die Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, BT-Drucksache 11/5373 S. 27; so auch OVG Nds, Beschluss vom 8. Juli 2011, Az. 13 ME 95/11, NVwZ 2011, 1394).

    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 9. September 2010, Az. I ZR 193/07 ["Unser Dankeschön für Sie"], I ZR 37/08 ["Unser Extra zur Begrüßung"], I ZR 98/08 ["Bonuspunkte"], I ZR 125/08 ["Bonussystem"] und I ZR 26/09 ["Bonus-Taler"], sämtlich zitiert nach juris; OVG Nds, Beschlüsse vom 8. Juli 2011, a.a.O. Az. 13 ME 95/11, a.a.O., und 13 ME 111/11; OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2011, Az. 13 B 1136/11, juris; Berufsgericht beim LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 8. Februar 2012, Az. BG-Ap 8/11, Berufsgericht beim LG München, Urteil vom 29. März 2012, Az. BG-Ap 6/11).

  • VG Trier, 01.08.2022 - 6 K 581/22

    Untersagung des Inverkehrbringens CBD-haltiger Präsentationsarzneimittel

    Ob es darüber hinaus auch im Ermessen der zuständigen Behörden steht, Maßnahmen bei festgestellten Verstößen gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften zu ergreifen oder nicht, ist umstritten (bejahend z.B.: OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 -, juris Rn. 22; und vom 8. Juli 2011 - 13 ME 111/11 -, juris, Rn. 15;.
  • VG Münster, 12.11.2015 - 5 K 954/14

    Apotheken-Zugaben können gegen die Preisbindung verstoßen

    OVG, Beschluss vom 8. Juli 2011 - NVwZ 2011, 1394 = juris, Rn. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - 13 B 1136/11

    Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen Untersagung der Überlassung von und der …

    Erfolgreicher Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Untersagung der Überlassung von und der Werbung für Bonus-Taler in einer Apotheke (wie Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 13 ME 111/11 -, juris).

    Rn. 8 Beschluss vom 8. Juli 2011 - 13 ME 111/11 -, juris,.

  • VG Münster, 12.11.2015 - 5 K 953/14

    Vereinbarkeit von Werbung einer Apotheke mit Kundengeschenken auf einem …

    OVG, Beschluss vom 8. Juli 2011 - NVwZ 2011, 1394 = juris, Rn. 15.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2018 - 90 H 2.13

    Apotheker; Werbung mit Einkaufsgutscheinen für die Einlösung von Rezepten; …

    Diese Regelungen, die im Ergebnis zu einem "centgenauen" Abgabepreis von rezeptpflichtigen Medikamenten führen, sollen insbesondere gewährleisten, dass die im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit solchen Arzneimitteln dadurch sichergestellt wird, dass zwischen den einzelnen Apotheken kein ruinöser Wettbewerb stattfindet (vgl. BGH…, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07 - juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2011, Az. 13 ME 95/11, NVwZ 2011, 1394; Landesberufsgericht für Heilberufe Koblenz…, Urteil vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12 - juris Rn. 33).
  • LBerG Heilberufe Rheinland-Pfalz, 08.10.2012 - LBGH A 10353/12

    Apotheke, Apothekenabgabepreis, Apotheker, Arzneimittel, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 13 B 722/14

    Gewährung von Vorteilen mit dem Erwerb von verschreibungspflichtigen und …

  • VG Münster, 30.08.2017 - 5 L 1169/17
  • VG Gelsenkirchen, 27.01.2016 - 7 K 2058/14

    Apothekenrechtliche Ordnungsverfügung

  • VG Gießen, 29.04.2013 - 21 K 1887/11

    Wertgutscheine für den Einkauf rezeptpflichtiger Waren in Apotheken - unzulässige …

  • VG Braunschweig, 21.11.2023 - 4 A 293/19

    Arzneimittellieferung; Bestimmtheit; Betrieb; Betriebsbegriff; …

  • VG Gießen, 20.09.2013 - 21 K 85/13

    Werbegaben in Apotheken; Rezeptbonussysteme, easy Rezeptprämienaktion

  • VG Gießen, 11.04.2013 - 21 K 4521/11

    Verstoß gegen Preisbindung apothekenpflichtiger Medikamente berufsrechtlich …

  • LBerG Heilberufe Bayern, 17.05.2013 - LBG-Ap 1/12

    Berufsrecht der Apotheker: Ausgabe von Einkaufsgutscheinen bei Abgabe …

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