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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,12084
OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22 (https://dejure.org/2022,12084)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.2022 - 13 ME 113/22 (https://dejure.org/2022,12084)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 13 ME 113/22 (https://dejure.org/2022,12084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG; § 28 Abs 2 S 1 AufenthG; § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG; § 146 Abs 4 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO
    Absehen; atypische Fallgestaltung; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse; Beschwerde; Bleibeinteresse; Regelerteilungsvoraussetzung; vorläufiger Rechtsschutz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22
    Eine Abwägung mit den privaten Bleibeinteressen erfolgt - sofern sie nicht durch § 10 Abs. 3 AufenthG ausgeschlossen ist - erst im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 AufenthG vorliegt, oder im Rahmen einer - wie hier in § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG - spezialgesetzlich vorgesehenen Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2018 - BVerwG 1 C 16.17 -, juris Rn.15).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05

    Anspruch eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers auf Erteilung eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22
    Die Prüfung einer atypischen Fallkonstellation auf der Tatbestandsseite ist dabei zuerst und unabhängig von der nachfolgenden Prüfung eines Abweichungsermessens auf der Rechtsfolgenseite vorzunehmen (…vgl. Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 27 AufenthG, Rn. 102 ff. m.w.N.; a.A. noch Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.4.2006 - 5 LC 110/05 -, juris Rn. 50).
  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22
    Auch die Möglichkeit eines Absehens von dieser Voraussetzung nach Ermessen ist nicht vorgesehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - BVerwG 1 C 12.10 -, juris Rn. 13;… Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 28 AufenthG, Rn. 44).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22
    Dies widerspräche dem vom Gesetzgeber mit den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes verfolgten Ziel, sog. "Kettenduldungen", also einen auf absehbare Zeit nicht durch Abschiebung zu beendenden Aufenthalt im Bundesgebiet fortwährend nur durch einander wiederholende Aussetzungen der Abschiebung zu regeln, grundsätzlich zu vermeiden (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.6.2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192, 199 - juris Rn. 19; Senatsbeschl. v. 11.1.2019 - 13 ME 220/18 -, juris Rn. 30; Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 7.2.2003, Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes, BT-Drs.
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2019 - 13 ME 220/18

    Ankündigungspflicht; auflösende Bedingung; Aussetzung der Abschiebung; Duldung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22
    Dies widerspräche dem vom Gesetzgeber mit den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes verfolgten Ziel, sog. "Kettenduldungen", also einen auf absehbare Zeit nicht durch Abschiebung zu beendenden Aufenthalt im Bundesgebiet fortwährend nur durch einander wiederholende Aussetzungen der Abschiebung zu regeln, grundsätzlich zu vermeiden (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.6.2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192, 199 - juris Rn. 19; Senatsbeschl. v. 11.1.2019 - 13 ME 220/18 -, juris Rn. 30; Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 7.2.2003, Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes, BT-Drs.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 18 A 157/23

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Anspruch eines Asylbewerbers bei …

    Das Gericht vermöge sich daher nicht der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2022 - 13 ME 113/22 -, juris, anzuschließen.

    Rn. 13 vgl. Beschluss vom 17. Mai 2022 - 13 ME 113/22 -, juris, Rn. 5,.

    Rn. 23 vgl. Beschluss vom 17. Mai 2022 - 13 ME 113/22 -, juris, Rn. 6,.

  • VG Düsseldorf, 23.11.2023 - 8 K 8657/22

    Ausweisungsinteresse; Visumsverfahren; Nachholung; Zumutbarkeit; …

    Rn. 46 OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 13 ME 113/22 -, unter: rechtsprechung.niedersachsen.de (…Rn. 4), m.w.N. auf Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage (2020), § 27 AufenthG, Rn. 102 ff.

    Rn. 52 OVG NRW, Beschluss vom 13. April 2023 - 18 A 157/23 -, unter: justiz.nrw.de (…Rn. 12), so aber OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 13 ME 113/22 -, unter: rechtsprechung.niedersachsen.de (Ls. 1).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23

    Aufenthaltserlaubnis; Identität; Identitätsklärung; Irak; …

    Sowohl verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen als auch atypische Umstände des Einzelfalls, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können eine Ausnahme vom Regelfall des § 5 Abs. 1 AufenthG rechtfertigen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.8.2019 - BVerwG 1 C 23.18 -, BVerwGE 166, 219, 231 f. - juris Rn. 30; Senatsbeschl. v. 17.5.2022 - 13 ME 113/22 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2026 - 2 M 46/26

    Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in Deutschland gebo-renen …

    Soweit das Niedersächsische OVG in seinem Beschluss vom 17. Mai 2022 (13 ME 113/22 - juris Rn. 5) unter Hinweis auf das Ziel des AufenthG, Kettenduldungen zu vermeiden, die Auffassung vertreten hat, vom Bestehen einer atypischen Fallkonstellation sei grundsätzlich auszugehen, wenn schwerwiegenden Ausweisungsinteressen vom Gesetzgeber erkennbar als besonders schwerwiegenden Bleibeinteressen gegenüberstehen, hat das OVG NRW dem im oben zitierten Beschluss zu Recht entgegengehalten, dass das gesetzgeberische Ziel, sogenannte Kettenduldungen zu vermeiden, keine selbständige, von den besonderen und allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen unabhängige Anspruchsgrundlage für die Erteilung eines (humanitären) Aufenthaltstitels bildet (BVerwG…, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 1 B 19.14 - juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 14.08.2025 - 2 B 87/25

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Familiennachzug (hier: Einstweiliger …

    Nichts anderes gilt mit Blick auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG.[Im Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 13.4.2023 - 18 A 157/23 -, juris, Rn. 11 ff.; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.5.2022 - 13 ME 113/22 -, juris, Rn. 6][Im Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 13.4.2023 - 18 A 157/23 -, juris, Rn. 11 ff.; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.5.2022 - 13 ME 113/22 -, juris, Rn. 6].
  • VG Münster, 09.12.2022 - 8 K 2223/20

    Ausnahmefall; atypischer Fall; Regelerteilungsvoraussetzung; …

    Rn. 39 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2022, Az.: 13 ME 113/22, juris Rn. 6.

    Rn. 44 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2022, Az.: 13 ME 113/22, juris Rn. 5,.

  • VG Karlsruhe, 27.06.2025 - 9 K 6679/24

    Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; …

    Denn dieses Ziel ist weder mit den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes abschließend umgesetzt, noch beansprucht es absolute Geltung (vgl. mit anderem Ergebnis bei Vorliegen eines schweren Ausweisungsinteresses und besonders schwerer Bleibeinteressen: Nds. OVG, Beschluss vom 17.05.2022 - 13 ME 113/22 -, juris Rn. 6), sondern kann bei einer Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls, wie sie die Kammer hier vorgenommen hat, hinter anderen einwanderungspolitischen Zielen - wie dem grundsätzlich schützenswerten öffentlichen Interesse an der Aufenthaltslegalisierung für nur solche Ausländer, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, - zurücktreten.
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