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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.01.2013 - 13 ME 267/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,373
OVG Niedersachsen, 18.01.2013 - 13 ME 267/12 (https://dejure.org/2013,373)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.01.2013 - 13 ME 267/12 (https://dejure.org/2013,373)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - 13 ME 267/12 (https://dejure.org/2013,373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB; § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 3 S. 1 LMHV
    Vorliegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Veröffentlichung bereits beseitigter Mängel auf der Grundlage des § 40 Abs. 1a LFGB durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der öffentliche amtliche Hinweis auf Hygienemängel ist zulässig, auch wenn diese bereits abgestellt wurden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Veröffentlichung bereits beseitigter Mängel auf der Grundlage des § 40 Abs. 1a LFGB durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vorliegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Veröffentlichung bereits beseitigter Mängel auf der Grundlage des § 40 Abs. 1a LFGB durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Behörde darf auch öffentlichen Hinweis auf beseitigte Hygienemängel geben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1252
  • DÖV 2013, 321
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 03.02.2011 - 3 A 270/10

    Veröffentlichung im Internet nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2013 - 13 ME 267/12
    Die Möglichkeit eines derartigen "Wettlaufs" zwischen Mängelbeseitigung und Veröffentlichung nähme der Vorschrift viel von ihrer beabsichtigten Schärfe (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 3. Februar 2011 - 3 A 270/10-, NVwZ 2011, 632, zu § 5 Abs. 1 Satz 2 VIG a.F.;… VG Würzburg, Beschl v. 12. Dezember 2012 - W 6 E 12.994 -, juris, Rdnr. 50; Gurlit, NVwZ 2011, 1052; Schoch, NJW 2012, 2844; kritisch: Holzner, NVwZ 2010, 489; Ossenbühl, NVwZ 2011, 1357).
  • VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet; Restaurant; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2013 - 13 ME 267/12
    Die Möglichkeit eines derartigen "Wettlaufs" zwischen Mängelbeseitigung und Veröffentlichung nähme der Vorschrift viel von ihrer beabsichtigten Schärfe (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 3. Februar 2011 - 3 A 270/10-, NVwZ 2011, 632, zu § 5 Abs. 1 Satz 2 VIG a.F.; VG Würzburg, Beschl v. 12. Dezember 2012 - W 6 E 12.994 -, juris, Rdnr. 50; Gurlit, NVwZ 2011, 1052; Schoch, NJW 2012, 2844; kritisch: Holzner, NVwZ 2010, 489; Ossenbühl, NVwZ 2011, 1357).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von …

    Der mit der Vorschrift ersichtlich angestrebte "Prangereffekt" dürfte mit Blick auf das Verhalten des/der Lebensmittelunternehmer(s) sowohl eine spezial- wie eine generalpräventive Komponente aufweisen (vgl. Niedersächs. OVG, Beschluss vom 18.01.2013 - 13 ME 267/12 -, Juris Rn. 9;… vgl. auch Wollenschläger, a.a.O., 24 f.).

    Zu den Vorkehrungen, die geboten sind, um das Ausmaß des Grundrechtseingriffs im Interesse des betroffenen Betriebs zu begrenzen, dürfte daher auch die Normierung einer Pflicht der Behörde gehören, in die Veröffentlichung unverzüglich auch den Hinweis auf die Tatsache und den Zeitpunkt der Mängelbeseitigung aufzunehmen (zur Hinweispflicht vgl. auch Niedersächs. OVG, Beschluss vom 18.01.2013, a.a.O., Rn. 9).

    Dies gilt umso mehr, als die Vorschrift nicht einmal Raum lässt, um besonderen Fallgestaltungen oder Härten Rechnung zu tragen und so ein bei der Preisgabe personen- und unternehmenbezogener Informationen im konkreten Einzelfall drohendes Übermaß abzuwehren (a.A. offenbar Niedersächs. OVG, Beschluss vom 18.01.2013, a.a.O., Juris Rn. 8).

  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Sie macht im Wesentlichen geltend, entgegen der Auffassung der Antragstellerin berechtige § 40 Abs. 1a LFGB auch zur Information über allgemeine Hygienemängel, und verweist insoweit auf die Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz (…Beschluss vom 13. Februar 2013 - 6 B 10035/13 -, juris Rdnr. 19 ) und des Niedersächsischen OVG (Beschluss vom 18. Januar 2013 - 13 ME 267/12 - juris Rdnr. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 13 B 192/13

    Verletzung der informationellen Selbstbestimmung der betroffenen Lebensmittel- …

    Rn. 81 vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 13 ME 267/12 -, juris, Rn. 9; Schoch, NJW 2012, 2844 (2848).
  • VG Minden, 08.04.2013 - 7 L 157/13

    Annahme einer Existenzgefährdung oder Existenzvernichtung bei amtlichen …

    Der mit der Vorschrift ersichtlich angestrebte "Prangereffekt" dürfte mit Blick auf das Verhalten des/der Lebensmittelunternehmer(s) sowohl eine spezial- wie eine generalpräventive Komponente aufweisen (vgl. Niedersächs. OVG, Beschluss vom 18.01.2013 - 13 ME 267/12 -, Juris Rn. 9;… vgl. auch Wollenschläger, a.a.O., 24 f.).

    Zu den Vorkehrungen, die geboten sind, um das Ausmaß des Grundrechtseingriffs im Interesse des betroffenen Betriebs zu begrenzen, dürfte daher auch die Normierung einer Pflicht der Behörde gehören, in die Veröffentlichung unverzüglich auch den Hinweis auf die Tatsache und den Zeitpunkt der Mängelbeseitigung aufzunehmen (zur Hinweispflicht vgl. auch Niedersächs. OVG, Beschluss vom 18.01.2013, a.a.O., Rn. 9).

    Dies gilt umso mehr, als die Vorschrift nicht einmal Raum lässt, um besonderen Fallgestaltungen oder Härten Rechnung zu tragen und so ein bei der Preisgabe personen- und unternehmenbezogener Informationen im konkreten Einzelfall drohendes Übermaß abzuwehren (a.A. offenbar Niedersächs. OVG, Beschluss vom 18.01.2013, a.a.O., Juris Rn. 8).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2013 - 6 B 10035/13

    Veröffentlichung von Hygienemängeln in einer Gaststätte auf behördlicher …

    Daher setzt eine Information über solche Hygienemängel nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung bestimmter Lebensmittel nachgewiesen worden ist und nur diese in der Veröffentlichung benannt werden (vgl. auch Nieders. OVG, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 13 ME 267/12 -, juris).
  • VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 12.2755

    Vorläufiges Aus für den "Hygienepranger"

    Dies beantwortet aber weder die grundsätzliche Frage, inwieweit die gesetzgeberischen Ziele es rechtfertigen, die Öffentlichkeit über bereits behobene Mängel zu informieren und damit den betroffenen Betrieb einer "Prangerwirkung" auszusetzen noch schließt dies die aufgezeigte gesetzliche Lücke bezüglich einer Löschung der Veröffentlichung (a.A. NdsOVG B.v.18.1.2013 - 13 ME 267/12 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 13 B 215/13

    "Hygienepranger" in Nordrhein-Westfalen gestoppt

    Rn. 82 vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 13 ME 267/12 -, juris, Rn. 9; Schoch, NJW 2012, 2844 (2848).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 13 B 238/13

    "Hygienepranger" in Nordrhein-Westfalen gestoppt

    Rn. 86 vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 13 ME 267/12 -, juris, Rn. 9; Schoch, NJW 2012, 2844 (2848).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19

    Detailliert; Hygienemängel; Prangerwirkung; Produktbezug; Veröffentlichung

    An die Konkretheit des Produktbezugs sind im vorliegenden Fall auch unter Berücksichtigung der in § 40 Abs. 1a LFGB geforderten "Bezeichnung des Lebensmittels" keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. bereits Senatsbeschlüsse v. 1.2.2019 - 13 ME 27/19 -, juris Rn. 10 u. v. 18.1.2013 - 13 ME 267/12 -, juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 13.80

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet (nur) bei …

    Dies beantwortet aber weder die grundsätzliche Frage, inwieweit die gesetzgeberischen Ziele es rechtfertigen, die Öffentlichkeit über bereits behobene Mängel zu informieren und damit den betroffenen Betrieb einer "Prangerwirkung" auszusetzen noch schließt dies die aufgezeigte gesetzliche Lücke bezüglich einer Löschung der Veröffentlichung (a.A. NdsOVG B.v.18.1.2013 - 13 ME 267/12 - juris).
  • VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 12.2753

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet

  • VG Düsseldorf, 04.02.2013 - 16 L 120/13

    Behördliche Informationspflicht zur Benennung von hygienischen Mängeln bei einer …

  • VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2170/21

    Bezeichnung des Lebensmittels; hinreichender Produktbezug; Internet; …

  • VG Mainz, 17.12.2018 - 1 L 1193/18

    Anordnungsgrund bei Internetveröffentlichungen über die Qualität von …

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