Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 14.03.2008 - 13 O 343/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer voraussetzungslos an die Änderung von Warenbezugspreisen gekoppelten Preisanpassungsklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Franchisevertrages; Fristgebundenes Kündigungsrecht aufgrund von Preiserhöhungen als angemessener Ausgleich für eine ...
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.03.2008 - 13 O 343/06
- OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2008 - 13 O 343/06
Rn. 70 Ein Rechtsgeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGHZ 146, 298 ff). - BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06
Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2008 - 13 O 343/06
So entspricht es neuerer Rechtsprechung (BGH 15.11.2007 III ZR 247/06 m.w.N.; BGH 13.12.2006 VIII UZR 25/06 NJW 2007, 1054 ff m.w.N.; BGH 21.09.2005 VIII ZR 38/05 NJW-RR 2005, 1717 ff), dass Preisanpassungsklauseln, die dem Verwender eine Preisanpassung über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus ermöglichen, ohne Begrenzung den ursprünglichen Preis anzuheben und damit einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen, gegen § 307 BGB verstoßen. - BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06
Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit …
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2008 - 13 O 343/06
So entspricht es neuerer Rechtsprechung (BGH 15.11.2007 III ZR 247/06 m.w.N.; BGH 13.12.2006 VIII UZR 25/06 NJW 2007, 1054 ff m.w.N.; BGH 21.09.2005 VIII ZR 38/05 NJW-RR 2005, 1717 ff), dass Preisanpassungsklauseln, die dem Verwender eine Preisanpassung über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus ermöglichen, ohne Begrenzung den ursprünglichen Preis anzuheben und damit einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen, gegen § 307 BGB verstoßen.
- BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05
Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit …
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2008 - 13 O 343/06
So entspricht es neuerer Rechtsprechung (BGH 15.11.2007 III ZR 247/06 m.w.N.; BGH 13.12.2006 VIII UZR 25/06 NJW 2007, 1054 ff m.w.N.; BGH 21.09.2005 VIII ZR 38/05 NJW-RR 2005, 1717 ff), dass Preisanpassungsklauseln, die dem Verwender eine Preisanpassung über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus ermöglichen, ohne Begrenzung den ursprünglichen Preis anzuheben und damit einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen, gegen § 307 BGB verstoßen. - BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 153/83
Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2008 - 13 O 343/06
Rn. 66 Dem kann nicht mit Erfolg entgegen gehalten werden, dass sich die Klägerin bei einer Preiserhöhung von dem Vertrag lösen konnte (vgl. dazu BGHZ 93, 252 ff), indem sie den Vertrag kündigte. - OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 8/06
Zur Verwendung eines Motoröls mit Freigabeentscheidungen des PKW-Herstellers
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2008 - 13 O 343/06
Doch verstößt nur eine solche unternehmerische Zusammenarbeit gegen Art. 81 EG, deren wettbewerbs- und handelsrechtlichen Konsequenzen als spürbar einzustufen sind (vgl. dazu OLG Düsseldorf 28.02.2007 VI-U (Kart) 8/06). - OLG München, 28.04.1995 - 23 U 6537/94
Voraussetzungen für die Entlassung eines Komplementärs aus der Haftung nach §§ …
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.03.2008 - 13 O 343/06
So ist anerkannt (Hamm OLGR 1995, 201;… Zöller, ZPO, 23. Aufl., Rdn. 7a zu § 256), dass eine Leistungsklage dann nicht zumutbar ist, wenn der Kläger seinen Anspruch nicht oder noch nicht beziffern kann, so wenn die Bezifferung z.B. bei Schadensersatzklagen eine aufwendige Begutachtung erfordert.
- LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10
Franchisevertrag, Franchisenehmer, Arbeitnehmer
Das erschließt sich nicht nur aus entsprechenden Behauptungen der Beklagten, sondern insbesondere auch aus den Erwägungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter a) aa) der Gründe seines Beschlusses (OLG Düsseldorf vom 07.09.2009 - I-16 U 62/08, dokumentiert bei juris) und den tatbestandlichen Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf in seiner Ausgangsentscheidung (LG Düsseldorf vom 14.03.2008 - 13 O 343/06, beide vollständig dokumentiert bei juris).
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