Rechtsprechung
| BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 33/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausschluss der erneuten prozessualen Geltendmachung eines Anspruchs durch Rücknahme des ursprünglichen Klageantrags - Anerkennung einer beschäftigungslosen Zeit als Aufschubzeit für die Gewährung von Erwerbsunfähigkeitsrente - Gleichzeitige Beantragung von Altersruhegeld ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BSG, 30.06.1965 - 4 RJ 83/64
Fristbeginn bei Klagerücknahme - Wiederholter Antrag - Anfechtbarkeit des …
Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 33/91
Selbst wenn man eine neue Klageerhebung an sich für möglich hält (…vgl Meyer-Ladewig, aaO, § 102 RdNr 11), so sind dafür jedenfalls die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu beachten (vgl BSGE 23, 147, 151).
- BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R
Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger - …
Zwar ist nach der Rechtsprechung des BSG zu § 102 SGG jedenfalls bei einer nicht fristgebundenen Klage nach deren Rücknahme eine erneute Klage in derselben Sache grundsätzlich unzulässig (…BSG SozR 1500 § 102 Nr. 5 S 10 mwN;… BSGE 57, 184, 185 = SozR 2200 § 385 Nr. 10 S 39 f; Senatsurteil vom 31.3.1993 - 13 RJ 33/91 - Juris RdNr 17;… s aber Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 102 RdNr 11). Dieser Grundsatz kann jedoch keine Anwendung finden, wenn - wie hier - die Klagerücknahme nach den Regeln einer Prozessordnung erfolgte, die eine solche Rechtsfolge nicht vorsieht (§ 46 Abs. 2 S 1 ArbGG iVm § 269 Abs. 6 ZPO). - BSG, 05.07.2016 - B 2 U 4/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - zulässige Klageänderung vor dem LSG - …
Rn. 21 c) Der mit der ursprünglichen Klage vor dem SG und der Berufung geltend gemachte Anspruch auf Feststellung einer (Listen-)BK 4115 ist hingegen durch die Klageänderung vor dem LSG konkludent zurückgenommen worden (BSG vom 31.3.1993 - 13 RJ 33/91 - juris RdNr 15;… vgl Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 102 RdNr 2). - LSG Baden-Württemberg, 15.05.2008 - L 7 AS 3377/07 In diesem geänderten Begehren lag aber eine stillschweigende Klagerücknahme (…vgl. hierzu BSG SozR Nr. 10 zu § 102 SGG; BSG, Urteile vom 23. März 1993 - 4 RA 39/91 - und vom 31. März 1993 - 13 RJ 33/91 - (beide juris);… ferner BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2), weil der Kläger nunmehr vom Beklagten eindeutig etwas anderes verlangte als mit der erstinstanzlich verfolgten Klage.
Die Klagerücknahme stand der erneuten prozessualen Geltendmachung des Anspruchs im Berufungsverfahren von vornherein entgegen (h.M.;… vgl. BSG SozR Nrn. 9 und 10 zu § 102 SGG; BSG, Urteil vom 31. März 1993 a.a.O.; BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 31/7 R - (juris)).
Aber selbst wenn man - entgegen der dargestellten höchstrichterlichen Rechtsprechung - eine neue Klageerhebung unter gewissen Voraussetzungen für möglich halten sollte (…so Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., Rdnr. 11;… Roller in Lüdtke u.a., a.a.O., Rdnr.12), scheiterte die Zulässigkeit einer erneuten Klage daran, dass die Klagefrist des § 87 Abs. 1 SGG längst abgelaufen war (vgl. hierzu BSGE 23, 147, 151; BSG, Urteil vom 31. März 1993 a.a.O.).
Diese geänderte Klage war - ungeachtet der besonderen Voraussetzungen der Klageänderung (§§ 99 Abs. 1 und 2 SGG) - indessen schon deswegen unzulässig, weil für die geänderte Klage die allgemeinen Prozessvoraussetzungen, also auch die Durchführung eines Verwaltungs- und Vorverfahrens, vorliegen müssen (vgl. BSG, Urteile vom 23. und 31. März 1993 a.a.O.).
- BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92
Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht
Die Klage ist zulässig; dies ist im Revisionsverfahren auch ohne eine der Form des § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG entsprechende Rüge von Amts wegen zu prüfen (…vgl. BSG SozR 1500 § 87 Nr. 6;… BSGE 65, 272, 273 = SozR 4100 § 78 Nr. 8; BSG, Urteil vom 23. März 1993 - 4 RA 39/91 - Urteil des Senats vom 31. März 1993 - 13 RJ 33/91 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 44/11
Sozialhilfe
Die Erhebung einer neuen Klage trotz zuvor erfolgter Klagerücknahme ist aber ausnahmsweise dann zulässig, wenn diese neue Klage - wie hier die am 18.03.2008 bei dem Sozialgericht (erneut) erhobene Klage - dort noch innerhalb der Klagefrist eingeht (…Leitherer, a.a.O., § 102 Rn. 11 m.w.N.; letztlich offen gelassen wohl vom BSG in seinem Urteil vom 31.03.1993 - 13 RJ 33/91); denn in Bestandskraft erwächst ein Bescheid erst mit Ablauf der maßgeblichen Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelfrist.Eine erneute prozessuale Geltendmachung des erledigten Teils des Klageanspruchs im Wege einer (Wieder-)Erweiterung des Klageantrags ist ausgeschlossen (vgl. u.a. BSG…, Urteil vom 21.02.1969 - 3 RK 99/65 in SozR § 102 Nr. 10; BSG, Urteil vom 31.03.1993 - 13 RJ 33/91; BSG, Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2022 - L 4 BA 3605/20
Betriebsprüfung - Rechtswidrigkeit des Prüfbescheides über die Auflösung von …
In einer solchen schriftsätzlichen Beschränkung des Klageantrags kann eine konkludent erklärte Klagerücknahme liegen, mit der Folge, dass der nicht mehr angegriffene Verwaltungsakt in Bestandskraft erwächst (§ 77 SGG) und eine später - wie hier im Rahmen der mündlichen Verhandlung - hierauf erneut erstreckte Klage unzulässig ist (vgl. BSG…, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 77/03 R - juris, Rn. 14; BSG, Urteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 33/91 - juris, Rn. 16 f). - LSG Baden-Württemberg, 13.10.2011 - L 7 SO 721/09 Eine Klagerücknahme braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden (…vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., § 102 Rdnr. 7b); sie kann beispielsweise in einer Antragsbeschränkung enthalten sein (…vgl. BSG SozR Nr. 10 zu § 102 SGG; BSG, Urteil vom 23. März 1993 - 4 RA 39/91 - (juris);… BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2) oder auch in einer Klageänderung (BSG, Urteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 33/91 - (juris)).
Denn die diesbezüglich bereits im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem SG Konstanz vom 21. Februar 2008 erklärte Klagerücknahme steht einer erneuten Klage mit demselben Streitgegenstand grundsätzlich entgegen (…vgl. BSG SozR Nrn. 9 und 10 zu § 102 SGG;… SozR 1500 § 102 Nr. 5; BSG, Urteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 33/91 - (juris)).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2006 - L 2 KR 73/04
Krankenversicherung
Rn. 30 Streitig ist ausweislich des zuletzt gestellten Sachantrags nur noch die Erstattung der vom Kläger für die Zeit vom 1.2.2002 bis 30.6.2005 aufgewandten Kosten in Höhe von EUR 3610, 52, nachdem der Kläger seine Forderung für den Zeitraum bis zum 31.1.2002 (EUR 559, 98) fallen gelassen und dadurch seine Klage insoweit - konkludent - zurück genommen hat (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig. § 102 Rdnrn 4 und 7b mwN;… BSG SozR Nr. 10 zu § 102 SGG; BSG Urteil vom 31.3.1993, Az 13 RJ 33/91; Hessischer VGH, VerwRspr Band 27, 239). - LSG Baden-Württemberg, 19.11.2002 - L 13 AL 833/02
Zulässigkeit der Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren, …
Anders kann die sich an die Annahme des "Teilanerkenntnisses" anschließende Erklärung der prozessbevollmächtigten Rechtsanwältin, wonach sich der Rechtsstreit erledigt hat, soweit die Zahlung von Alhi bis zum 31. Dezember 2001 Gegenstand des Berufungsverfahrens gewesen ist, nicht verstanden werden (zur Auslegung konkludenter prozessbeendigender Willenserklärungen vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 11. Februar 1993 - 7/9b RAr 10/92 - in BSGE 72, 100 ff nicht abgedruckt; BSG, Urteil vom 23. März 1993 - 4 RA 39/91 - nicht veröffentlicht; BSG, Urteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 33/91 - nicht veröffentlicht). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2015 - L 10 VE 35/13
Höherbemessung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wegen der …
Rn. 29 Soweit die Klägerin später, insbesondere im Termin der mündlichen Verhandlung, auch Leistungen für die Zeit vor dem 1. Januar 2004 beantragt hat, ist dies prozessual als Klageänderung i.S. de § 99 Abs. 1 SGG zu werten, die auch zulässig war, weil die Beklagte sich hierauf in der mündlichen Verhandlung widerspruchslos eingelassen hat, § 99 Abs. 2 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1993, Az.: 13 RJ 33/91). - LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 7 SO 1488/10
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - L 7 SO 599/08
- LSG Baden-Württemberg, 15.03.2007 - L 7 R 2741/05
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2009 - L 7 AL 14/08
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