Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erklärungserwerb - Erstreckung auf Abkömmlinge
- Judicialis
RuStAÄndG 1974 Art. 3; ; RuStAG § 4 Abs. 1; ; RuStAG § 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RuStAÄndG 1974 Art. 3; RuStAG § 4 Abs. 1 § 6
Staatsangehörigkeitsrecht - Erklärungserwerb, Erstreckung, Abkömmlinge, Adoption - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 17.09.1996 - 1 K 1414/96
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01
Papierfundstellen
- ESVGH 53, 126 (Ls.)
- DVBl 2003, 479 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01
Diese Regelung war mit Art. 3 Abs. 1 GG sowie mit Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar und der Gesetzgeber musste daher nicht nur für die Zukunft eine Neuregelung schaffen, sondern auch die Ungleichbehandlung der seit dem Ablauf der ihm zur Anpassung des Art. 3 Abs. 2 GG entgegenstehenden Rechts eingeräumten Frist (1.4.1953; vgl. Art. 117 Abs. 1 GG) bis zum Inkrafttreten der Neuregelung am 1.1.1975 geborenen Kinder durch eine verfassungskonforme Übergangsregelung ausgleichen (BVerfG, Beschluss vom 21.5.1974, BVerfGE 37, 217).Dabei war der Gesetzgeber zwar nicht verpflichtet, die gebotene Gleichstellung von ehelichen Kindern aus gemischt-nationalen Ehen rückwirkend auf den 1.4.1953 herzustellen; er war aber gehalten, für die Zukunft die fortwirkenden Folgen für den Status der Betroffenen zu beseitigen (BVerfG, Beschluss vom 21.5.1974, a.a.O., S. 263).
Die dem bisher benachteiligten Personenkreis durch diese Bestimmung eröffnete, fristgebundene Möglichkeit, durch Erklärung (Option) die deutsche Staatsangehörigkeit für die Zukunft zu erwerben, ist zwar ein ausreichender Ausgleich für die verfassungswidrige Ungleichbehandlung (BVerfG, Beschlüsse vom 21.5.1974, a.a.O., S. 264 und vom 22.1.1999, NVwZ-RR 1999, 403; BVerwG, Urteil vom 24.10.1995, BVerwGE 99, 341 ff).
Insoweit wäre nämlich der Optionsberechtigte auch nach dem Wirksamwerden seiner Erklärung nicht dem ehelichen Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter gleichgestellt, sondern müsste für seine zuvor geborenen (bzw. adoptierten oder legitimierten) Abkömmlinge entweder gesondert die Einbürgerung beantragen oder hinnehmen, dass diese dem Ausländergesetz unterworfen sind mit allen auch ihn gegebenenfalls treffenden Folgen, so insbesondere der Möglichkeit einer Aufenthaltsbeendigung (Ausweisung etc.; vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 21.5.1974, a.a.O., S. 246 f.).
Wenn dieser sich für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit entscheidet, gibt es keinen sachlichen Grund mehr, dem im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.5.1974 (a.a.O.) erteilten Auftrag, für die Zukunft die fortwirkenden Folgen für den Status der Betroffenen zu beseitigen, nicht in dem gebotenen, auch die Abkömmlinge erfassenden Umfang zu entsprechen.
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.1992 - 13 S 1479/89
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption; Maßgeblichkeit des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01
Denn eine nach deutschem Recht wirksame Annahme als Kind ist auch eine im Ausland nach ausländischem Recht vorgenommene Adoption, wenn ihre Anerkennung nicht nach § 16a FGG ausgeschlossen ist und wenn sie die wesentlichen Merkmale einer Adoption nach deutschem Recht erfüllt (Bay.VGH, Urteil vom 9.11.1988, NJW 1989, 3107;… Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., § 6 RuStAG, RdNr. 11; Renner in Hailbronner/Renner, a.a.O., § 6 StAG, RdNr. 21 ff., vgl. auch Senatsurteil vom 5.2.1992 - 13 S 1479/89 - EZAR 271 Nr. 24).Eine Wesensgleichheit mit einer Kindesannahme nach deutschem Recht besteht auch insofern, als die Adoption nicht durch Rechtsgeschäft vorgenommen wird, sondern eine behördliche Entscheidung erfordert (Dekretsystem; vgl. Senatsurteil vom 5.2.1992 - 13 S 1479/89 -, NJW 1992, 3117).
- VGH Bayern, 09.11.1988 - 5 B 86.03280
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01
Denn eine nach deutschem Recht wirksame Annahme als Kind ist auch eine im Ausland nach ausländischem Recht vorgenommene Adoption, wenn ihre Anerkennung nicht nach § 16a FGG ausgeschlossen ist und wenn sie die wesentlichen Merkmale einer Adoption nach deutschem Recht erfüllt (Bay.VGH, Urteil vom 9.11.1988, NJW 1989, 3107;… Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., § 6 RuStAG, RdNr. 11;… Renner in Hailbronner/Renner, a.a.O., § 6 StAG, RdNr. 21 ff., vgl. auch Senatsurteil vom 5.2.1992 - 13 S 1479/89 - EZAR 271 Nr. 24).Da auch die familienrechtlichen Folgen in ihren wesentlichen Grundzügen übereinstimmen - wobei keine Übereinstimmung in allen Einzelheiten erforderlich ist (Bay.VGH, Urteil vom 9.11.1988, a.a.O.) -, liegt eine wirksame "Annahme als Kind" im Sinne des § 6 RuStAG vor.
- BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96
Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 6 RuStAÄndG 1974
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01
Die dem bisher benachteiligten Personenkreis durch diese Bestimmung eröffnete, fristgebundene Möglichkeit, durch Erklärung (Option) die deutsche Staatsangehörigkeit für die Zukunft zu erwerben, ist zwar ein ausreichender Ausgleich für die verfassungswidrige Ungleichbehandlung (…BVerfG, Beschlüsse vom 21.5.1974, a.a.O., S. 264 und vom 22.1.1999, NVwZ-RR 1999, 403; BVerwG, Urteil vom 24.10.1995, BVerwGE 99, 341 ff).Dieser Zweck ist zwar - ebenso wie der Anspruch der Betroffenen auf Gleichbehandlung - bei der Anwendung des Art. 3 RuStAÄndG 1974 zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 22.1.1999, a.a.O.), wird durch die hier vertretene Auslegung aber nicht beeinträchtigt.
- BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 29.94
Staatsangehörigkeit - Erklärungsrecht - Nacherklärungsfrist - Frist - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01
Die dem bisher benachteiligten Personenkreis durch diese Bestimmung eröffnete, fristgebundene Möglichkeit, durch Erklärung (Option) die deutsche Staatsangehörigkeit für die Zukunft zu erwerben, ist zwar ein ausreichender Ausgleich für die verfassungswidrige Ungleichbehandlung (…BVerfG, Beschlüsse vom 21.5.1974, a.a.O., S. 264 und vom 22.1.1999, NVwZ-RR 1999, 403; BVerwG, Urteil vom 24.10.1995, BVerwGE 99, 341 ff).Der Erstreckung des Erklärungserwerbs auf Abkömmlinge kann auch nicht der mit der Schaffung einer befristeten Optionsmöglichkeit verfolgte Zweck entgegengehalten werden, die staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisse alsbald zu klären und damit Rechtssicherheit zu gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 24.10.1995, a.a.O.), die im Staatsangehörigkeitsrecht wegen der weitreichenden Bedeutung, die Besitz oder Nichtbesitz der Staatsangehörigkeit haben, und der Berührung der Interessen anderer Staaten von besonderer Bedeutung ist.
- BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 231/87
Erbrecht eines im Ausland adoptierten Kindes; Anerkennung ausländischer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01
Die in Kasachstan erfolgte Adoption der Klägerin zu 2 (vgl. Aktenseite 76 der beigezogenen Akten des Bundesverwaltungsamts) ist nach deutschem Recht wirksam, ohne dass es eines besonderen Anerkennungsverfahrens bedürfte (BGH, Urteil vom 14.12.1988, FamRZ 1989, 378). - Drs-Bund, 14.11.1974 - BT-Drs 7/2814
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01
Der hier vertretenen Auslegung des Art. 3 RuStAÄndG 1974 steht nicht entgegen, dass die Problematik der Abkömmlinge von Optionsberechtigten im Gesetzgebungsverfahren nicht erörtert wurde (vgl. BT-Drs. 7/2175 und 7/2814); denn dies drängte sich damals angesichts des Alters des begünstigten Personenkreises nicht auf. - VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99
Statusdeutscheneigenschaft - Erwerb im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem BVFG
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01
So müssen sich die Kläger nicht auf die Möglichkeit einer Klage auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen verweisen lassen, denn das Feststellungsbegehren hat einen weitergehenden Rechtsschutz zur Folge als die Klage auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises, bei der die inzidenten Feststellungen über die Staatsangehörigkeit als Vorfrage nicht in Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Urteil vom 21.1985, Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5; Senatsurteile vom 26.6.2001 - 13 S 2555/99 - EZAR 280, Nr. 9, vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 - und vom 27.1.1999 - 13 S 2574/96 - ebenso Bay.VGH, Urteil vom 10.7.1998, EZAR 280 Nr. 3). - VGH Baden-Württemberg, 22.01.1997 - A 13 S 2574/96
Abschiebungsschutz in Bürgerkriegssituationen (hier: Liberia)
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01
So müssen sich die Kläger nicht auf die Möglichkeit einer Klage auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen verweisen lassen, denn das Feststellungsbegehren hat einen weitergehenden Rechtsschutz zur Folge als die Klage auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises, bei der die inzidenten Feststellungen über die Staatsangehörigkeit als Vorfrage nicht in Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Urteil vom 21.1985, Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5; Senatsurteile vom 26.6.2001 - 13 S 2555/99 - EZAR 280, Nr. 9, vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 - und vom 27.1.1999 - 13 S 2574/96 - ebenso Bay.VGH, Urteil vom 10.7.1998, EZAR 280 Nr. 3). - VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95
Feststellungsklage zur Deutscheneigenschaft iSd GG Art 116 Abs 1 - keine …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01
So müssen sich die Kläger nicht auf die Möglichkeit einer Klage auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen verweisen lassen, denn das Feststellungsbegehren hat einen weitergehenden Rechtsschutz zur Folge als die Klage auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises, bei der die inzidenten Feststellungen über die Staatsangehörigkeit als Vorfrage nicht in Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Urteil vom 21.1985, Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5; Senatsurteile vom 26.6.2001 - 13 S 2555/99 - EZAR 280, Nr. 9, vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 - und vom 27.1.1999 - 13 S 2574/96 - ebenso Bay.VGH, Urteil vom 10.7.1998, EZAR 280 Nr. 3).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03
Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des …
Rn. 28 VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. September 2002 - 13 S 2015/01 -, jurisweb, Rdn 23, m. w. N.Rn. 63 ebenso: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. September 2002 - 13 S 2015/01 -, jurisweb, Rdn. 26; Renner, a. a. O., § 3 StAG, Rdn. 12; Makarov/von Mangoldt, a. a. O., Art. 3 RuStAÄndG 1974, Rdn. 32; a. A.: OVG NRW, Urteil vom 24. April 2001 - 8 E 730/00 - der Senat hat zu dieser Frage in seinem Beschluss vom 30. Januar 2003 - 19 A 1960/02 -, nicht, wie das Verwaltungsgericht meint, Stellung genommen, denn er hat dort lediglich ausgeführt, dass der Abkömmling eines Erklärungsberechtigten nicht selbst Erklärungsberechtigter ist,.
Rn. 71 So aber VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. September 2002 - 13 S 2015/01 -, a. a. O., Rdn. 27.
Rn. 74 So aber VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. September 2002 - 13 S 2015/01 -, a. a. O., Rdn. 28.
Rn. 77 So VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. September 2002 - 13 S 2015/01 -, a. a. O., Rdn. 26.
- BVerwG, 06.04.2006 - 5 C 21.05
Erklärungserwerb; Erklärungsrecht; Staatsangehörigkeit; Erwerb der - durch …
Die vom VGH Mannheim im Urteil vom 12. September 2002 - 13 S 2015/01 - (…EzAR 275 Nr. 12 und juris Rn. 25 ff.) vertretene Auffassung, der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach Art. 3 Abs. 1 RuStAÄndG 1974 erstrecke sich auf die zum Erklärungszeitpunkt vorhandenen Abkömmlinge des Erklärenden, wenn diese bei gleichberechtigungskonformem Staatsangehörigkeitsrecht nach ihm die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hätten, überzeugt nicht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - 12 A 2339/06
Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Erwerb der deutschen …
Rn. 33 - diese Möglichkeit bejahend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. September 2002 - 13 S 2015/01 -, Juris; a. A.: OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 2005 - 19 A 3391/03 -, Juris -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - 12 A 2337/06
Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Erwerb der deutschen …
Rn. 30 - diese Möglichkeit bejahend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. September 2002 - 13 S 2015/01 -, Juris; a. A.: OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 2005 - 19 A 3391/03 -, Juris -. - VG Köln, 02.04.2003 - 10 K 10861/99
Voraussetzungen des vertriebenenrechtlichen Anspruchs auf Ausstellung einer …
Rn. 59 vgl. in diesem Sinne: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2002 - 13 S 2015/01 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2000 - 13 O 1728/00 u.a. - Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl. Rdnr. 12 zu § 3 StAG ;Makarov/von Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Stand März 1982, Rdnr. 32 zu Art. 3 RuStAGÄndG 1974 -.
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