Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ermessenseinbürgerung; rechtmäßiger Aufenthalt; Duldungszeiträume
- Judicialis
GG Art. 84 Abs. 2; ; StAG § 8; ; StAG § 10; ; AufenthG § 26 Abs. 4; ; AufenthG § 102 Abs. 2; ; AsylVfG § 55 Abs. 3
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
StAG § 8 Abs. 1; AsylVfG § 55 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; AufenthG § 26 Abs. 4; GG Art. 84 Abs. 2
D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsgestattung, abgelehnte Asylbewerber, Duldung, Ermessen, Verwaltungsvorschriften, Erlasslage, Verwaltungspraxis, Gleichheitsgrundsatz, Bundesinnenministerium, ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsvorschrift, Verwaltungsvorschrift; Einbürgerung nach StAG : Selbstbindung der Verwaltung; Anrechnung von Duldungszeiten; Verwaltungspraxis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von Duldungszeiten i.R.d. Einbürgerung als rechtmäßigen Aufenthalt; Duldungszeiten als rechtmäßiger Aufenthalt; Bindung der Bundesländer an die Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG-VwV)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
- VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07
Papierfundstellen
- VBlBW 2009, 192
- DÖV 2009, 175 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 8.06
Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
Insofern folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG eine nicht auf das Staatsangehörigkeitsrecht erweiterungsfähige Sonderregelung sieht (siehe BVerwG, Urteil vom 29.3.2007 - 5 C 8.06 -, BVerwGE 128, 254;… a.A. Geyer a.a.O.).Dass diese Vorschrift auch für Rechtsvergünstigungen gilt, die sich aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz ergeben, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Urteil vom 29.3.2007 a.a.O.); dem schließt sich auch der erkennende Senat an.
Nr. 8.1.2.3 Abs. 2 der Vorläufigen Anwendungshinweise vom 19.10.2007 bestimmt nunmehr, "bei der Regelung in Nr. 8.1.2.3 Abs. 2 der StAR-VwV (Anrechnung von Zeiten einer Duldung auf die geforderte Aufenthaltsdauer) ... (sei) das Urteil des BVerwG vom 29.3.2007 - 5 C 8.06 - zu beachten, das sich gegen die Anrechnung von Gestattungszeiten bei einem erfolglosem Asylverfahren ausspricht".
Da asylrechtliche Gestattungszeiten nach § 55 Abs. 1 AsylVfG für eine solche Anrechnung nicht in Betracht kämen (siehe BVerwG, Urteil vom 29.3.2007 a.a.O.), wären Duldungszeiten gegenüber der immerhin einen Rechtstitel darstellenden Aufenthaltsgestattung privilegiert.
- BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07
Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
Ein Anspruch auf Gleichbehandlung setzt mit anderen Worten voraus, dass die Verwaltungsvorschriften in der Praxis auch angewendet werden (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 19.9.2000 - 1 C 19.99 -, InfAuslR 2001, 70; Urteil vom 2.3.1995 - 2 C 17.94 -, ZBR 1995, 238, je m.w.N.; Beschluss vom 28.5.2008 - 1 WB 19/07 - juris).Dass eine bestimmte auf ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften beruhende Verwaltungspraxis "aus sachgerechten Gründen" jederzeit geändert werden kann - auch wenn damit eine Schlechterstellung der Betroffenen verbunden ist - und dass in einem solchen Fall die Berufung auf eine Selbstbindung der Verwaltung nicht weiterhilft, ist in der Rechtsprechung anerkannt (siehe BVerwG, Beschluss vom 28.5.2008 a.a.O.; Beschluss vom 26.6.2007 - 1 WB 12/07 -, Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3 und Urteil vom 23.4.2003 - 3 C 25/02 -, NVwZ 2003, 1384).
- BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
Ein Anspruch auf Gleichbehandlung setzt mit anderen Worten voraus, dass die Verwaltungsvorschriften in der Praxis auch angewendet werden (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 19.9.2000 - 1 C 19.99 -, InfAuslR 2001, 70; Urteil vom 2.3.1995 - 2 C 17.94 -, ZBR 1995, 238, je m.w.N.; Beschluss vom 28.5.2008 - 1 WB 19/07 - juris).Zwar spricht bereits die Existenz solcher Verwaltungsvorschriften dafür, dass eine entsprechende Verwaltungspraxis - aus der dann ein Anspruch auf Gleichbehandlung abgeleitet werden kann - auch tatsächlich besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 -3 C 49/02 -, BVerwGE 118, 379); es entscheidet aber auch dann die"tatsächliche Handhabung" bzw. "die vom Urheber gebilligte oder geduldete tatsächliche Verwaltungspraxis" (so wörtlich BVerwG, Urteil vom 19.9.2000 a.a.O.).
- VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07
Einbürgerungszusicherung für mehrfach geduldeten und eine Niederlassungserlaubnis …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. November 2007 - 11 K 4416/07 - geändert, soweit das Verwaltungsgericht über die Aufhebung der angefochtenen Bescheide und eine Bescheidungspflicht der Beklagten hinaus diese verpflichtet hat, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen; insoweit wird die Klage abgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5.11.2007 - 11 K 4416/07 - abzuändern, soweit in diesem Urteil über die Aufhebung der angefochtenen Bescheide und den Ausspruch einer Bescheidungspflicht hinaus die Verpflichtung ausgesprochen worden ist, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen, und insoweit die Klage abzuweisen.
- BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02
Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
Dass eine bestimmte auf ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften beruhende Verwaltungspraxis "aus sachgerechten Gründen" jederzeit geändert werden kann - auch wenn damit eine Schlechterstellung der Betroffenen verbunden ist - und dass in einem solchen Fall die Berufung auf eine Selbstbindung der Verwaltung nicht weiterhilft, ist in der Rechtsprechung anerkannt (siehe BVerwG…, Beschluss vom 28.5.2008 a.a.O.; Beschluss vom 26.6.2007 - 1 WB 12/07 -, Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3 und Urteil vom 23.4.2003 - 3 C 25/02 -, NVwZ 2003, 1384). - BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07
Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
Dass eine bestimmte auf ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften beruhende Verwaltungspraxis "aus sachgerechten Gründen" jederzeit geändert werden kann - auch wenn damit eine Schlechterstellung der Betroffenen verbunden ist - und dass in einem solchen Fall die Berufung auf eine Selbstbindung der Verwaltung nicht weiterhilft, ist in der Rechtsprechung anerkannt (siehe BVerwG…, Beschluss vom 28.5.2008 a.a.O.; Beschluss vom 26.6.2007 - 1 WB 12/07 -, Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3 und Urteil vom 23.4.2003 - 3 C 25/02 -, NVwZ 2003, 1384). - BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 5.97
Ausländerrecht - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungs- und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
Der Senat hat bei der berufungsgerichtlichen Überprüfung des geltend gemachten Anspruchs aus Art. 3 Abs. 1 GG vom Zeitpunkt seiner Entscheidung als maßgebendem Zeitpunktauszugehen (…vgl. Marx a.a.O. Rn 337 zu § 8 m.w.N.) und daher inzwischen eingetretene Änderungen zu berücksichtigen, soweit es um die Frage geht, ob aus Rechtsgründen eine begehrte Vergünstigung zu erteilen ist oder nicht (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26.2.1997 - 1 B 5.97 -, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8 und st. Rspr.). - BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02
Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
Zwar spricht bereits die Existenz solcher Verwaltungsvorschriften dafür, dass eine entsprechende Verwaltungspraxis - aus der dann ein Anspruch auf Gleichbehandlung abgeleitet werden kann - auch tatsächlich besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 -3 C 49/02 -, BVerwGE 118, 379); es entscheidet aber auch dann die"tatsächliche Handhabung" bzw. "die vom Urheber gebilligte oder geduldete tatsächliche Verwaltungspraxis" (so wörtlich BVerwG…, Urteil vom 19.9.2000 a.a.O.). - BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
Dies widersprachden vom Bundesverfassungsgericht (unter Aufgabe seiner früheren entgegenstehenden Rechtsprechung) schon 1999, also vor Erlass der Verwaltungsvorschriften, entwickelten verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 84 Abs. 2 GG (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 2.3.1999 - 2 BvF 1/94 -, BVerfGE 100, 249). - BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94
Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
Ein Anspruch auf Gleichbehandlung setzt mit anderen Worten voraus, dass die Verwaltungsvorschriften in der Praxis auch angewendet werden (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 19.9.2000 - 1 C 19.99 -, InfAuslR 2001, 70; Urteil vom 2.3.1995 - 2 C 17.94 -, ZBR 1995, 238, je m.w.N.; Beschluss vom 28.5.2008 - 1 WB 19/07 - juris). - BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine …
- BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 1.81
Klagebefugnis - Nachlaßgrundstücke - Wasserbeschaffungsverband - Miterbe
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02
Härtefallregelung für Ausländer mit langjährigem Aufenthalt - keine …
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2005 - 13 S 536/04
Bedeutung der im gerichtlichen Verfahren schriftlich gestellten Anträge; …
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.2009 - 13 S 729/08
Ermessenseinbürgerung; deutsche Sprachkenntnisse
Der Senat hat insoweit bei der berufungsgerichtlichen Überprüfung des geltend gemachten Anspruchs aus Art. 3 Abs. 1 GG vom Zeitpunkt seiner Entscheidung als maßgebendem Zeitpunkt auszugehen (vgl. Senatsurteil vom 16.10.2008 - 13 S 313/08 -, juris) und daher inzwischen eingetretene Änderungen zu berücksichtigen, soweit es um die Frage geht, ob aus Rechtsgründen eine begehrte Vergünstigung zu erteilen ist oder nicht (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26.2.1997 - 1 B 5.97 -, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8). - VGH Baden-Württemberg, 10.08.2026 - 11 S 1784/25
Kostenentscheidung bei Klaglosstellung durch Einbürgerung während des …
Bei § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG handelt es sich um eine nicht auf das Staatsangehörigkeitsrecht übertragbare und eng auszulegende Sondervorschrift; stellt das Gesetz - wie in § 55 Abs. 3 AsylG (a.F.) - einen Grundsatz auf und sieht davon abweichend für eine bestimmte Fallgestaltung - § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG zur Niederlassungserlaubnis - eine Ausnahme vor, so ergeben bereits Wortlaut und Systematik der Regelung eindeutig, dass die Ausnahme auf den gesetzlich geregelten Ausnahmefall zu beschränken ist (vgl. näher BVerwG…, Urteil vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - juris Rn. 10; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.10.2008 - 13 S 313/08 - juris Rn. 27). - VG München, 30.03.2011 - M 25 K 10.37
Ermessenseinbürgerung; Achtjährige rechtmäßige Mindestaufenthaltsdauer; …
Es entspricht jedoch der gängigen Verwaltungspraxis des Beklagten, auf der Rechtsfolgenseite sein Einbürgerungsermessen dergestalt auszuüben, dass er eben eine solche Einordnung fordert und - unter Berücksichtigung der Ziffern 8.1.2.1, 8.1.2.2 und 4.3.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (v. 13.12.2000 - StAR-VwV -) - hierfür den Nachweis einer solchen Mindestdauer verlangt (vgl. VGH BW v. 16.10.2008, 13 S 313/08 [Juris] RdNr. 23; OVG NRW v. 26.5.2010, 19 E 655/09 [Juris] RdNr. 5).Auch wenn sich der Beklagte an diese Hinweise nicht gebunden sieht, ist es nach Auffassung des Gerichts ermessensgerecht, dass auch er Gedanken dieser Rechtsprechung auf die Frage der Duldungsanrechnung überträgt (gegen eine Bindung der Bundesländer durch die StAR-VwV - und damit wohl auch gegen eine solche Bindung durch die VAH - vgl. VGH BW v. 16.10.2008 a.a.O., RdNr. 31).
Er kann im Gegenteil zu einer anderen Verwaltungspraxis auch dann übergehen, wenn sich diese aus Sicht des Einbürgerungsbewerbers als für ihn nachteiliger erweist (so auch VGH BW v. 16.10.2008, a.a.O., RdNr. 33, u. Hinweis u.a. auf BVerwG, Urt. v. 23.4.2003, 3 C 25/02).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - 19 E 655/09
Ausübung eines Einbürgerungsermessens
Rn. 7 BVerwG, Beschluss vom 20.8.1996 1 B 138.96 , juris, Rdn. 2; Nds. OVG, Urteil vom 17.4.1996 13 L 5084/95 , juris, Rdn. 21 f. (jeweils zum 10jährigen Mindestaufenthalt, den die Verwaltungspraxis bis Ende 1999 nach Nr. 3.2.1 EinbRL forderte); Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 16.10.2008 13 S 313/08 , juris, Rdn. 25 (zum 8jährigen Mindestaufenthalt nach Nr. 8.1.2.2 Satz 1 VAH).Rn. 10 Urteil vom 5.11.2007 11 K 4416/07 , juris, Rdn. 36; insoweit korrigiert durch Bad.Württ. VGH, Urteil vom 16.10.2008 13 S 313/08 , juris, Rdn. 23,.
- VG Braunschweig, 21.10.2009 - 5 A 56/08
Behörde; Berücksichtigung; Bindung; dauernder Aufenthalt; Duldung; Duldungszeit; …
Die Niedersächsischen Einbürgerungsbehörden durften insoweit ihre frühere Verwaltungspraxis trotz der Vorgaben der StAR-VwV (hier: Nr. 8.1.2.3 i.V.m. Nr. 4.1.3.2 lit. f) ändern (Anschluss an: VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.10.2008 - 13 S 313/08 -).Diese können auf die gemäß § 10 StAG erforderliche Dauer eines rechtmäßigen Aufenthalts selbst dann nicht angerechnet werden, wenn dies gemäß § 102 Abs. 2 AufenthG im Hinblick auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG möglich gewesen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.10.2008 - 13 S 313/08 -, juris Rn. 24;… Berlit in: GK-StAR, Stand: August 2009, § 10 StAG Rn. 112;… Hailbronner in: Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4.Aufl., § 10 StAG Rn. 20;… a.A. Geyer in: Hofmann/Hoffmann, HK-Ausländerrecht, § 10 StAG Rn. 9).
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