Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 11 Abs 8 S 1 FeV, Anl 4 Nr 9.2.2 FeV
Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gegenüber einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten; Erfordernis eines Abstinenznachweises - doev.de
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes Trennungsvermögen; Gutachtensanordnung
- bussgeldsiegen.de
Anordnung medizinisch-psychologisches Gutachten - gelegentlicher Cannabiskonsument
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FeV § 11 Abs. 8 S. 1; FeV Anl. 4 Nr. .9.2.2
Fahrerlaubnis; Entziehung; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Fehlendes Trennungsvermögen; Gutachtensanordnung; medizinisch-psychologische Untersuchung; Abstinenznachweis; Begutachtungsstelle; Informationsveranstaltung; Tochtergesellschaften der TÜV SÜD AG - rechtsportal.de
FeV § 11 Abs. 8 S. 1; FeV Anl. 4 Nr. .9.2.2
Fahrerlaubnis; Entziehung; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Fehlendes Trennungsvermögen; Gutachtensanordnung; medizinisch-psychologische Untersuchung; Abstinenznachweis; Begutachtungsstelle; Informationsveranstaltung; Tochtergesellschaften der TÜV SÜD AG
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Cannabis am Steuer - Abstinenznachweis bei MPU erforderlich?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine pauschale Anordnung eines Abstinenznachweises ohne sachliche Gründe im Fahrerlaubnisrecht
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.01.2023 - 10 K 5272/22
- VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 163
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Entzug der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23
Weist der Betroffene in einem solchen Fall auf ein derartiges Verhalten der Begutachtungsstelle substantiiert hin, ist die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig gehalten, bei der Begutachtungsstelle auf eine der geltenden Rechtslage, insbesondere der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der FeV entsprechende Begutachtung und Beantwortung der von ihr gestellten Fragen hinzuwirken (wie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 -).Ein solcher Schluss ist nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und für die Nichtbeibringung kein ausreichender, von dem Betroffenen nicht zu vertretender Grund besteht (BVerwG…, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 02.01.2018 - 10 S 2000/17 - juris Rn. 3 ff.;… Urteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - juris Rn. 41 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 - juris Rn. 5;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 11 FeV Rn. 51).
Rn. 7 Vor diesem Hintergrund ist das Verwaltungsgericht zutreffend und im Ansatz vom Beschwerdevorbringen der Antragsgegnerin unbeanstandet davon ausgegangen, dass in den Fällen, in denen die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gegenüber einer Person anordnet, die gelegentlich Cannabis konsumiert und gegen das Trennungsgebot verstoßen hat, die Begutachtungsstelle die Erstellung eines positiven Gutachtens nicht generell und ohne sachlichen, sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls ergebenden Grund von einem Abstinenznachweis abhängig machen darf (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.03.2021 a. a. O. Rn. 11 ff. …und vom 09.11.2020 - 16 B 1697/19 - juris Rn. 11 ff.; Balke/Frese/Koehl, NJ 2022, 241, 242; Koehl, NZV 2022, 449, 450); nur in bestimmten, von der Ausgestaltung des Einzelfalls abhängigen Fallgestaltungen kann es bei gelegentlichem Cannabiskonsum sachgerecht sein, einen solchen Abstinenznachweis zu fordern (…vgl. Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 3. Aufl., S. 438).
Wird gleichwohl für die Erstellung eines positiven Gutachtens einzelfallunabhängig ein Abstinenznachweis gefordert, kann dies nicht zu Lasten des Betroffenen gehen, da eine solche Fehleinschätzung weder auf von dem Betroffenen zu vertretenen Umständen beruht noch in dessen Risikosphäre fällt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 a. a. O. Rn. 10; Dronkovic, DAR 2021, 410, 411).
Vielmehr entspricht es in diesen Fällen regelmäßig dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass die die Erbringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnende Behörde nach einem entsprechenden substantiierten Hinweis des Betroffenen darauf, dass die Begutachtungsstelle bei einem gelegentlichen Cannabiskonsum die Erstellung eines (positiven) medizinisch-psychologischen Gutachtens generell und ohne sachlichen, sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls ergebenden Grund von einem Abstinenznachweis abhängig macht, bei der Begutachtungsstelle entsprechend nachfragt und bei dieser auf eine der geltenden Rechtslage, insbesondere der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der FeV entsprechende Begutachtung und Beantwortung der von ihr gestellten Fragen hinwirkt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 a. a. O. Rn. 23; Koehl, NZV 2021, 495, 496 f.).
- BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10
Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23
Rn. 8 Angesichts der besonderen Grundrechtsrelevanz der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, die in das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift, indem sich der Betroffene einer körperlichen Untersuchung und psychologischen Exploration auszusetzen hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 - juris Rn. 50 ff.; BVerwG, Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 11.10.2017 - 10 S 746/17 - juris Rn. 22 ), und der mit einer Gutachtenerstellung bzw. mit einer - bei Nichtvorlage des Gutachtens - regelmäßig erfolgenden Entziehung der Fahrerlaubnis verbundenen Folgen für die allgemeine Handlungsfreiheit und gegebenenfalls Berufsfreiheit des Betroffenen kann der Antragsteller nicht darauf verwiesen werden, trotz des fehlerhaften Verlangens eines Abstinenznachweises das Gutachten gleichwohl erstellen und es bei einem negativen Ergebnis gerichtlich - im Wege von Rechtsbehelfen gegen die (für sofort vollziehbare erklärte) Entziehung der Fahrerlaubnis - überprüfen zu lassen. - BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Haschischkonsum
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23
Rn. 8 Angesichts der besonderen Grundrechtsrelevanz der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, die in das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift, indem sich der Betroffene einer körperlichen Untersuchung und psychologischen Exploration auszusetzen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 - juris Rn. 50 ff.; BVerwG…, Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 11.10.2017 - 10 S 746/17 - juris Rn. 22 ), und der mit einer Gutachtenerstellung bzw. mit einer - bei Nichtvorlage des Gutachtens - regelmäßig erfolgenden Entziehung der Fahrerlaubnis verbundenen Folgen für die allgemeine Handlungsfreiheit und gegebenenfalls Berufsfreiheit des Betroffenen kann der Antragsteller nicht darauf verwiesen werden, trotz des fehlerhaften Verlangens eines Abstinenznachweises das Gutachten gleichwohl erstellen und es bei einem negativen Ergebnis gerichtlich - im Wege von Rechtsbehelfen gegen die (für sofort vollziehbare erklärte) Entziehung der Fahrerlaubnis - überprüfen zu lassen.
- BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23
Ein solcher Schluss ist nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und für die Nichtbeibringung kein ausreichender, von dem Betroffenen nicht zu vertretender Grund besteht (BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 02.01.2018 - 10 S 2000/17 - juris Rn. 3 ff.;… Urteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - juris Rn. 41 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 - juris Rn. 5;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 11 FeV Rn. 51). - VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23
Ein solcher Schluss ist nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und für die Nichtbeibringung kein ausreichender, von dem Betroffenen nicht zu vertretender Grund besteht (BVerwG…, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 02.01.2018 - 10 S 2000/17 - juris Rn. 3 ff.; Urteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - juris Rn. 41 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 - juris Rn. 5;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 11 FeV Rn. 51). - VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Reichsbürger
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23
Ein solcher Schluss ist nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und für die Nichtbeibringung kein ausreichender, von dem Betroffenen nicht zu vertretender Grund besteht (BVerwG…, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2018 - 10 S 2000/17 - juris Rn. 3 ff.;… Urteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - juris Rn. 41 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 - juris Rn. 5;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 11 FeV Rn. 51). - VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 10 S 746/17
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23
Rn. 8 Angesichts der besonderen Grundrechtsrelevanz der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, die in das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift, indem sich der Betroffene einer körperlichen Untersuchung und psychologischen Exploration auszusetzen hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 - juris Rn. 50 ff.; BVerwG…, Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2017 - 10 S 746/17 - juris Rn. 22 ), und der mit einer Gutachtenerstellung bzw. mit einer - bei Nichtvorlage des Gutachtens - regelmäßig erfolgenden Entziehung der Fahrerlaubnis verbundenen Folgen für die allgemeine Handlungsfreiheit und gegebenenfalls Berufsfreiheit des Betroffenen kann der Antragsteller nicht darauf verwiesen werden, trotz des fehlerhaften Verlangens eines Abstinenznachweises das Gutachten gleichwohl erstellen und es bei einem negativen Ergebnis gerichtlich - im Wege von Rechtsbehelfen gegen die (für sofort vollziehbare erklärte) Entziehung der Fahrerlaubnis - überprüfen zu lassen. - VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17
Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23
Rn. 3 Nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO muss die Beschwerdebegründung die Gründe darlegen, aus denen die erstinstanzliche Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (…zu diesem Darlegungserfordernis vgl. Beschluss des Senats vom 13.03.2023 - 13 S 2370/22 - juris Rn. 3 ;… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.05.2023 - 12 S 1671/20 - juris Rn. 5 und vom 07.03.2017 - 10 S 328/17 - juris Rn. 2 ;… Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 146 Rn. 73 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 17.08.2020 - 12 S 1671/20
Fehlender Anordnungsgrund nach Angebot eines Betreuungsplatzes gemäß § 24 Abs. 3 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23
Rn. 3 Nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO muss die Beschwerdebegründung die Gründe darlegen, aus denen die erstinstanzliche Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (…zu diesem Darlegungserfordernis vgl. Beschluss des Senats vom 13.03.2023 - 13 S 2370/22 - juris Rn. 3 ; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.05.2023 - 12 S 1671/20 - juris Rn. 5 …und vom 07.03.2017 - 10 S 328/17 - juris Rn. 2 ;… Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 146 Rn. 73 ff.). - OLG Frankfurt, 04.04.2017 - 11 W 41/16
Zur Haftung für eine Verlinkung auf eine von einer Konzerngesellschaft …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23
Offenbleiben kann, ob sich unter den hier gegebenen Umständen - auch angesichts der gemeinsamen Internetpräsenz - die eine Schwestergesellschaft das Handeln der jeweils anderen Schwestergesellschaft zurechnen lassen muss (vgl. dazu etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2017 - 11 W 41/16 - juris Rn. 38) und ob wegen der für einen Betroffenen auf Grund des Internetauftritts nicht immer sofort und eindeutig erkennbaren Zuordnung von Informationen und Informationsveranstaltungen zu den beiden Gesellschaften und der möglichen Verschränkungen zwischen den Aufgaben der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH als der Gesellschaft, die eine Vorbereitung auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung anbietet, und der SÜD TÜV Life Service GmbH, die eine solche Untersuchung durchführt, für die Antragsgegnerin Anlass zu einer entsprechenden Kontaktaufnahme bei der Begutachtungsstelle bestand, nachdem der Antragsteller in der Sache vorgetragen hat, auch bei einer weiteren Nachfrage bei der SÜD TÜV Life GmbH keine weiterführenden Informationen erhalten zu haben. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - 16 B 1271/22
Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Ungeeignetheit …
- VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.2195
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens …
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2023 - 13 S 2370/22
Kenntniserlangung der Fahrerlaubnisbehörde von der Verringerung des Punktestands
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2020 - 16 B 1697/19
Gutachtenanordnung zum Nachweis der Drogenabstinenz über mindestens sechs Monate …
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 10 S 2246/12
Anwendungsbereich des § 11 Abs. 8 S. 1 FeV
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - 13 S 473/23
Frist zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens
Wird die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gegenüber einer Person angeordnet, die gelegentlich Cannabis konsumiert und gegen das Trennungsgebot verstoßen hat, ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Begutachtungsstelle einen einzelnen Nachweis der Drogenfreiheit im Zeitpunkt der medizinisch-psychologischen Untersuchung fordert (Ergänzung zum Beschluss des Senats vom 14.06.2023 - 13 S 366/23 -).Ein solcher Schluss ist zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und für die Nichtbeibringung kein ausreichender, von dem Betroffenen nicht zu vertretender Grund besteht (BVerwG…, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 19; Beschluss des Senats vom 14.06.2023 - 13 S 366/23 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 02.01.2018 - 10 S 2000/17 - juris Rn. 3 ff.;… Urteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - juris Rn. 41 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 - juris Rn. 5;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 11 FeV Rn. 51).
Dann ist nämlich die Annahme gerechtfertigt, dass der Betroffene durch die Unterlassung der Beibringung des Gutachtens einen Eignungsmangel verbergen will (Beschluss des Senats vom 14.06.2023 a. a. O.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.01.2013 - 10 S 2246/12 - juris Rn. 5; BayVGH…, Beschluss vom 30.11.2022 - 11 CS 22.2195 - juris Rn. 23;… Dauer a. a. O.).
Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschluss vom 14.06.2023 a. a. O., ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 - juris Rn. 11 ff. …und vom 09.11.2020 - 16 B 1697/19 - juris Rn. 11 ff.; vgl. auch Balke/Frese/Koehl, NJ 2022, 241, 242; Koehl, NZV 2022, 449, 450) darf die Begutachtungsstelle in den Fällen, in denen die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gegenüber einer Person anordnet, die gelegentlich Cannabis konsumiert und gegen das Trennungsgebot verstoßen hat, die Erstellung eines positiven Gutachtens nicht generell und ohne sachlichen, sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls ergebenden Grund von einem Abstinenznachweis abhängig machen.
In diesen Fällen entspricht es dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass die die Erbringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnende Behörde nach einem entsprechenden substantiierten Hinweis des Betroffenen darauf, dass die Begutachtungsstelle bei einem gelegentlichen Cannabiskonsum die Erstellung eines (positiven) medizinisch-psychologischen Gutachtens generell und ohne sachlichen, sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls ergebenden Grund von einem Abstinenznachweis abhängig macht, bei der Begutachtungsstelle entsprechend nachfragt und bei dieser auf eine der geltenden Rechtslage, insbesondere der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der FeV entsprechende Begutachtung und Beantwortung der von ihr gestellten Fragen hinwirkt (Beschluss des Senats vom 14.06.2023 a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17.03.2021 a. a. O. Rn. 23; Koehl, NZV 2021, 495, 496 f.).
Unterlässt die Behörde einen solchen Hinweis, kann die Fehleinschätzung der Begutachtungsstelle nicht zu Lasten des Betroffenen gehen, da diese weder auf von dem Betroffenen zu vertretenen Umständen beruht noch in dessen Risikosphäre fällt (Beschluss des Senats vom 14.06.2023 a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17.03.2021 a. a. O. Rn. 10; Dronkovic, DAR 2021, 4110, 411).
Rn. 17 Dem entsprechen die vom Antragsteller mit der Beschwerdeschrift vorgelegten Unterlagen zu einem Vortrag der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH, einer Schwestergesellschaft der TÜV SÜD Life Service GmbH (zur Unternehmensstruktur der TÜV SÜD Gruppe vgl. Beschluss des Senats vom 14.06.2023 a. a. O.), beim 11. ACE-Verkehrsrechtstag 2019 in Frankfurt a. M. Dort ist aufgeführt, dass die Voraussetzungen für eine günstige Prognose bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung vom Ausmaß der Problematik bestimmt werden, und wird eine nachgewiesene Drogenabstinenz für eine günstige Prognose bei Drogenabhängigkeit (ein Jahr Drogenabstinenz durch sechs Urinkontrollen oder zwei Haaranalysen), fortgeschrittener Drogenproblematik (mindestens sechs Monate, in der Regel ein Jahr Abstinenz belegt durch vier bis sechs Urinkontrollen oder zwei Haaranalysen) und Drogengefährdung (mindestens sechs Monate Abstinenz belegt durch vier Urinkontrollen oder eine Haaranalyse) genannt.
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.2025 - 13 S 1513/24
Entziehung der Fahrerlaubnis nach mit Strafbefehl geahndeter Trunkenheitsfahrt …
Dies setzt allerdings voraus, dass die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und für die Nichtbeibringung kein ausreichender, vom dem Betroffenen nicht zu vertretender Grund besteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14.12.2023 - 3 C 10.22 - juris Rn. 13;… Beschlüsse des Senats vom 21.06.2023 - 13 S 473/23 - juris Rn. 5 und vom 14.06.2023 - 13 S 366/23 - juris Rn. 5 ). - VGH Baden-Württemberg, 12.06.2025 - 13 S 390/25
Fahrerlaubnisentziehung bei Nichtvorlage eines wegen Verdachts auf eine …
Rn. 16 Mit der Beschwerdebegründung zeigt die Antragstellerin auch nicht auf, dass ein für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens ausreichender Grund vorliegt, der nicht die Annahme rechtfertigt, dass sie durch die Unterlassung der Beibringung des Gutachtens einen Eignungsmangel verbergen will (dazu vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 19;… Beschlüsse des Senats vom 21.06.2023 - 13 S 473/23 - juris Rn. 5, 10 und vom 14.06.2023 - 13 S 366/23 - juris Rn. 5 ). - VGH Bayern, 28.06.2024 - 11 CS 24.454
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …
Das Landratsamt hätte daher - wie es der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 14. Juni 2023 (13 S 366/23) im Fall eines generellen Abstinenzverlangens bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten angenommen habe - bei der Begutachtungsstelle "intervenieren" und auf eine Korrektur dieser Fehlvorstellung hinwirken oder aber eine Fristverlängerung gewähren müssen.Für diese Konstellation wird angenommen, die Fahrerlaubnisbehörde sei regelmäßig nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gehalten, nach einem entsprechenden substantiierten Hinweis des Betroffenen bei der Begutachtungsstelle nachzufragen und bei dieser auf eine der geltenden Rechtslage entsprechende Begutachtung und Beantwortung der von ihr gestellten Fragen hinzuwirken (VGH BW, B.v. 14.6.2023 - 13 S 366/23 - NJW 2024, 163 Rn. 8;… OVG NW, B.v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 - DAR 2021, 409 = juris Rn. 23).
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