Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 13.09.2013 - 13 S 87/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 249 BGB, § 631 BGB, § 287 ZPO
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit einer Nebenkostenpauschale des Kfz-Sachverständigen - IWW
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarlouis, 15.05.2013 - 26 C 1870/12
- LG Saarbrücken, 13.09.2013 - 13 S 87/13
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus LG Saarbrücken, 13.09.2013 - 13 S 87/13
Nach § 249 Abs. 2 BGB kann der Geschädigte vom Schädiger als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165; Urteile vom 19. Februar 2008 - VI ZR 32/07, VersR 2008, 554 f., und vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 f. aaO;… im Einzelnen Kammerurteile aaO.). - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus LG Saarbrücken, 13.09.2013 - 13 S 87/13
Nach § 249 Abs. 2 BGB kann der Geschädigte vom Schädiger als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165; Urteile vom 19. Februar 2008 - VI ZR 32/07, VersR 2008, 554 f., …und vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 f. aaO;… im Einzelnen Kammerurteile aaO.). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus LG Saarbrücken, 13.09.2013 - 13 S 87/13
Nach § 249 Abs. 2 BGB kann der Geschädigte vom Schädiger als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165; Urteile vom 19. Februar 2008 - VI ZR 32/07, VersR 2008, 554 f., …und vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 f. aaO;… im Einzelnen Kammerurteile aaO.).
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus LG Saarbrücken, 13.09.2013 - 13 S 87/13
Rn. 20 bb) Werkvertraglich ist der Sachverständige grundsätzlich nicht gehindert, seine Vergütung ganz oder teilweise pauschaliert abzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 ff.). - BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus LG Saarbrücken, 13.09.2013 - 13 S 87/13
Nach § 249 Abs. 2 BGB kann der Geschädigte vom Schädiger als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165; Urteile vom 19. Februar 2008 - VI ZR 32/07, VersR 2008, 554 f., …und vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 f. aaO;… im Einzelnen Kammerurteile aaO.). - LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten
Auszug aus LG Saarbrücken, 13.09.2013 - 13 S 87/13
Wie das Erstgericht im Ausgangspunkt zutreffend und von der Berufung unangegriffen festgestellt hat, sind die Kosten des eingeholten Schadensgutachtens dem Grunde nach auch erstattungsfähig, wobei die Erstattungsfähigkeit auf den erforderlichen Herstellungsaufwand beschränkt ist (vgl. Kammerurteile vom 10. Februar 2011 - 13 S 98/10 und vom 22. Juni 2012 - 13 S 37/12, ZfS 2013, 25). - BGH, 19.02.2008 - VI ZR 32/07
Anforderungen an die Substantiierung der Notwendigkeit von Mietwagenkosten nach …
Auszug aus LG Saarbrücken, 13.09.2013 - 13 S 87/13
Nach § 249 Abs. 2 BGB kann der Geschädigte vom Schädiger als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165; Urteile vom 19. Februar 2008 - VI ZR 32/07, VersR 2008, 554 f., …und vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 f. aaO;… im Einzelnen Kammerurteile aaO.). - AG Saarlouis, 15.05.2013 - 26 C 1870/12
Auszug aus LG Saarbrücken, 13.09.2013 - 13 S 87/13
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 15. Mai 2013 - 26 C 1870/12 (11) abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 61, 50 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 27. Oktober 2012 zu zahlen.
- LG Saarbrücken, 17.04.2014 - 13 S 24/14
Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines …
Rn. 24 a) Die Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens sind nach § 249 Abs. 1 bzw. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB dem Grunde nach erstattungsfähig, wobei die Erstattungsfähigkeit auf den erforderlichen Herstellungsaufwand beschränkt ist (vgl. BGH, Urteile vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380 und vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560, jeweils mwN.; Kammerurteile vom 10. Februar 2011 - 13 S 98/10 -, vom 22. Juni 2012 - 13 S 37/12, zfs 2013, 25 - und vom 13. September 2013 - 13 S 87/13). - LG Saarbrücken, 06.02.2015 - 13 S 185/14
Schadensersatz bei Verkehrunfall: Erstattungsfähigkeit einer Nebenkostenpauschale …
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls darf bei Einholung eines routinemäßigen Kfz-Schadensgutachtens auf dem regionalen Markt Nebenkosten, die der Sachverständige pauschal in Höhe von 100 EUR netto abrechnet, grundsätzlich für erforderlich halten (Fortführung Kammer, Urteil vom 13. September 2013, 13 S 87/13).Dem Geschädigten ist es deshalb unter schadensrechtlichen Gesichtspunkten grundsätzlich nicht verwehrt, sich - ggf. auch erst nach erfolgter Begutachtung - auf eine pauschale Abrechnung der "Nebenkosten" in dieser Höhe einzulassen, wenn - wie hier - keine sonstigen Gesichtspunkte gegen die Erforderlichkeit der Pauschale sprechen (Kammer, Urteile vom 22. Juni 2012 - 13 S 37/12 und vom 13.09.2013 - 13 S 87/13 und 96/13).
- AG Homburg, 11.02.2014 - 4 C 147/13 Hinsichtlich der zusätzlich zum Grundhonorar der Klägerin berechneten Nebenkosten folgt das erkennende Gericht, unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, der nunmehr in den Entscheidungen der 13. Zivilkammer des Landgerichtes Saarbrücken zum Ausdruck kommenden Auffassung, wonach zuzüglich zum Grundhonorar abgerechnete "Nebenkosten", die einen Betrag in Höhe von EUR 100,- übersteigen, willkürlich überhöht sind, und Preis und Leistung auch für den geschädigten Laien erkennbar in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen ( so auch bereits Urteile des Landgerichtes Saarbrücken vom 10.02.2011 -13 S 109/10 - und -13 S 26/11 - Urteil vom 13 09 2013 -13 S 87/13-).
Im Hinblick auf die Entscheidung des LG Saarbrücken vom 13.09.2013 - 13 S 87/13-, der sich erkennende Gericht aus den Gründen einer einheitlichen Rechtsprechung anschließt, ist nunmehr nicht mehr die Ersatzfähigkeit einzelner, neben dem Grundhonorar geltend gemachter Nebenkostenarten dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen, sondern der Geschädigte darf die Berechnung einer Pauschale in Höhe von 100- EUR ohne Aufschlüsselung auf einzelne Nebenkostenarten als erforderlich ansehen.
- AG Mönchengladbach, 13.11.2013 - 36 C 549/13
Bearbeitungsgebühr, Allgemeine Geschäftsbedingung, Verbraucherkreditvertrag, …
Rn. 66 Darauf, ob bis in die Jahre 2010 und 2011 in Rechtsprechung und Literatur unterschiedliche Ansichten zu der Wirksamkeit von in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen über Bearbeitungsgebühren vertreten wurden, kommt es nicht an (so aber LG Stuttgart, U. v. 23.10.2013, 13 S 65/13; 13 S 108/13, jeweils bei Beck-online u. juris, u. 13 S 87/13, nicht veröffentlicht). - AG Saarlouis, 15.05.2013 - 26 C 1870/12 13 S 87/13 verkündet am 26 C 1870/12 (11) 13.09.2013 Amtsgericht Saarlouis.
- AG Homburg, 21.10.2014 - 4 C 49/14 Hinsichtlich der zusätzlich zum Grundhonorar berechneten Nebenkosten folgt das erkennende Gericht, unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, der nunmehr in den Entscheidungen des BGH vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13 - und des Saarländischen Oberlandesgericht vom 08.05.2014 - 9 0 251/11 - zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung, wonach eine Deckelung bzw. Pauschalisierung von Nebenkosten auf einen Betrag in Höhe von 100, 00 EUR (so in bisher ständiger Rechtsprechung Landgerichtes Saarbrücken Urteile vom 10.02.2011 - 13 S 109/10 - und - 13 S 26/11 - Urteil vom 13.09.2013 - 13 S 87/13 -) mit den Grundsätzen der Bemessung der Schadenshöhe durch den Tatrichter gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nicht vereinbar ist, da ihr keine tragfähigen Anknüpfungstatsachen bezogen auf den konkreten Einzelfall zugrunde liegen, sondern eine abstrakte Bemessung z. T. losgelöst von den tatsächlich angefallenen Aufwendungen des Sachverständigen erfolgt.
- AG St. Wendel, 17.06.2014 - 4 C 226/14 Indessen hat das LG Saarbrücken bereits in mehreren Entscheidungen dezidiert dargetan und erläutert, weshalb die Nebenkosten jeweils in bestimmter Art und Weise festzusetzen sind, und dass diese Grundlagen auch dem Geschädigten durchaus erkennbar sind (vgl. etwa Az. 13 S 87/13;… 13 S 108/08 Rz. 11).
- AG Neunkirchen, 06.02.2014 - 13 C 74/11 Eine Preiskontrolle hinsichtlich der Höhe einzelner grundsätzlich abrechenbarer einzelner Nebenkostenpositionen hingegen hat nicht stattzufinden ( Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 08.06.2012 Az. 13 S 135/11 sowie zuletzt Urteil vom 13.09.2013, Az. 13 S 87/13).
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