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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 748/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7828
LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 748/07 (https://dejure.org/2008,7828)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.01.2008 - 13 Ta 748/07 (https://dejure.org/2008,7828)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - 13 Ta 748/07 (https://dejure.org/2008,7828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahme; Versetzung; mehrere, kurzer Zeitraum

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 23 Abs. 3 RVG; § 99 BetrVG; § 100 BetrVG
    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahme; Versetzung; mehrere, kurzer Zeitraum

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 100

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; BetrVG § 99 § 100
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um mehrere kurzfristige Versetzungen nebst Antrag auf vorläufige Durchführung der personellen Maßnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrates bei der Versetzung eines Mitarbeiters; Festsetzung eines Streitwertes; Versetzung eines Arbeitnehmers aus Praktikabilitätsgründen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 13 TaBV 156/05

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 748/07
    Danach wird das wirtschaftliche Interesse an der Versetzung eines Arbeitnehmers aus Praktikabilitätsgründen regelmäßig mit einem oder zwei Bruttomonatsvergütungen zu bemessen sein (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 41; LAG Hamm, Beschl. v. 11.10.2006 - 10 Ta 561/06; LAG Hamm, Beschl. v. 15.12.2005 - 13 TaBV 156/05).

    Weil alle streitgegenständlich gewesenen Versetzungen auf eine einheitliche unternehmerische Entscheidung zurückzuführen waren und keine Besonderheiten aufwiesen, ist es nach der Rechtsprechung des LAG Hamm (z. B. Beschl. v. 10.01.2005 - 13 TaBV 100/04; Beschl. v. 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; Beschl.v. 15.12.2005 - 13 TaBV 156/05) gerechtfertigt, in Anlehnung an die Staffelung der Arbeitnehmerzahlen in § 9 BetrVG den Wert jeder einzelnen Versetzung typisierend festzulegen, um auf diese Weise zu einer gleichförmigen und damit dem Gleichbehandlungsgrundsatz wahrenden Rechtsanwendung zu gelangen.

  • LAG Hamm, 11.10.2006 - 10 Ta 561/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung …

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 748/07
    Geht es - wie hier - im Rahmen des § 99 BetrVG um eine Versetzung, rechtfertigt es die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit, sich an dem Streitwertrahmen des § 42 Abs. 4 GKG zu orientieren und auf die Bewertung einer entsprechenden Klage im Urteilsverfahren zurückzugreifen (zuletzt z. B. LAG Hamm, Beschl. v. 20.11.2006 - 13 Ta 670/06; LAG Hamm, Beschl. v. 11.10.2006 - 10 Ta 561/06;… GK-ArbGG/ Wenzel, § 12 Rdnr. 482, jeweils m. w. N.).

    Danach wird das wirtschaftliche Interesse an der Versetzung eines Arbeitnehmers aus Praktikabilitätsgründen regelmäßig mit einem oder zwei Bruttomonatsvergütungen zu bemessen sein (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 41; LAG Hamm, Beschl. v. 11.10.2006 - 10 Ta 561/06; LAG Hamm, Beschl. v. 15.12.2005 - 13 TaBV 156/05).

  • LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei …

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 748/07
    Die Entscheidung über die Auferlegung der Gebühr in Höhe von 40, 00 EUR beruht auf § 1 S. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07; Beschluss vom 23.04.2007 - 13 Ta 130/07.
  • LAG Hamm, 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04

    Gegenstandswert, personelle Einzelmaßnahme, mehrere, Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 748/07
    Weil alle streitgegenständlich gewesenen Versetzungen auf eine einheitliche unternehmerische Entscheidung zurückzuführen waren und keine Besonderheiten aufwiesen, ist es nach der Rechtsprechung des LAG Hamm (z. B. Beschl. v. 10.01.2005 - 13 TaBV 100/04; Beschl. v. 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; Beschl.v. 15.12.2005 - 13 TaBV 156/05) gerechtfertigt, in Anlehnung an die Staffelung der Arbeitnehmerzahlen in § 9 BetrVG den Wert jeder einzelnen Versetzung typisierend festzulegen, um auf diese Weise zu einer gleichförmigen und damit dem Gleichbehandlungsgrundsatz wahrenden Rechtsanwendung zu gelangen.
  • LAG Hamm, 23.04.2007 - 13 Ta 130/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Bestellung; Einigungsstelle; Streit; …

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 748/07
    Die Entscheidung über die Auferlegung der Gebühr in Höhe von 40, 00 EUR beruht auf § 1 S. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07; Beschluss vom 23.04.2007 - 13 Ta 130/07.
  • LAG Hamm, 10.01.2005 - 13 TaBV 100/04

    Gegenstandswert, personelle Einzelmaßnahme, mehrere, Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 748/07
    Weil alle streitgegenständlich gewesenen Versetzungen auf eine einheitliche unternehmerische Entscheidung zurückzuführen waren und keine Besonderheiten aufwiesen, ist es nach der Rechtsprechung des LAG Hamm (z. B. Beschl. v. 10.01.2005 - 13 TaBV 100/04; Beschl. v. 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; Beschl.v. 15.12.2005 - 13 TaBV 156/05) gerechtfertigt, in Anlehnung an die Staffelung der Arbeitnehmerzahlen in § 9 BetrVG den Wert jeder einzelnen Versetzung typisierend festzulegen, um auf diese Weise zu einer gleichförmigen und damit dem Gleichbehandlungsgrundsatz wahrenden Rechtsanwendung zu gelangen.
  • LAG Köln, 18.05.2007 - 10 Ta 105/07

    Streitwert; Zustimmungsersetzung wegen Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 748/07
    Denn entgegen der von den Beschwerdeführern wiedergegebenen Rechtsprechung der 10. Kammer des LAG Köln (Beschl. v. 18.05.2007 - 10 Ta 105/07) ist es, worauf bereits die 11. Kammer des LAG Köln in einem Beschluss vom 22.03.1999 (LAGE BRAGO § 8 Nr. 44a) zutreffend hingewiesen hat, nicht gerechtfertigt, die Bemühungen des Arbeitgebers, über die §§ 99 f. BetrVG den Weg zur Durchführung einer personellen Einzelmaßnahme freizumachen, im Rahmen des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG höher zu bewerten als der sich gegebenenfalls anschließende Streit im Urteilsverfahren um den Bestand der Maßnahme.
  • LAG Hamburg, 11.01.2010 - 4 Ta 18/09

    Gegenstandswert - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats

    Neben Schwierigkeit und Umfang sind die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens auf Arbeitgeberseite zu berücksichtigen, wobei die rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten des Falles angemessen einzubeziehen sind (LAG Bremen Beschluss vom 18. August 2000 - 1 Ta 45/00 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 46; LAG Düsseldorf Beschluss vom 18. Juli 2006 - 6 Ta 386/06 - zit. nach juris; LAG Hamburg Beschluss vom 18. April 2007 - 4 Ta 4/07 - nv; LAG Hamm Beschluss vom 28. Januar 2008 - 13 Ta 748/07 - zit. nach juris).

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung der angerufenen Beschwerdekammer und des Landesarbeitsgerichts Hamburg ist der Gegenstandswert für den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG regelmäßig mit zwei Monatsgehältern und derjenige für den Antrag nach § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG regelmäßig mit einem weiteren Monatsentgelt anzusetzen (so zuletzt Beschlüsse der erkennenden Beschwerdekammer vom 15. Januar 2009 - 4 Ta 29/08 - und vom 17. Juni 2008 - 4 Ta 6/08 - nv; vergl. auch bereits Beschlüsse vom 18. April 2007 - 4 Ta 4/07 - nv; 24. Juli 2006 - 4 Ta 6/06 - nv; 6. und 9. Januar 2006 - 4 Ta 16/05 und 4 Ta 17/05 - nv; 2. Dezember 2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 2005, 209 ff; vgl. ferner Beschluss der 8. Kammer des LAG Hamburg vom 20. November 2006 - 8 Ta 14/06 - nv sowie Beschluss der 3. Kammer des LAG Hamburg vom 09. Dezember 1996 - 3 Ta 21/95 - nv und 23. Mai 2002 - 3 Ta BV 2/01 - nv; vergl. auch LAG Düsseldorf Beschluss vom 11. Mai 1999 - 7 Ta 143/99 - LAGE Nr. 41 zu § 8 BRAGO, LAG Düsseldorf Beschluss vom 18. Juli 2006 - 6 Ta 386/06 - sowie LAG Hamm Beschluss vom 28. Januar 2008 - 13 Ta 748/07 -,letztere jeweils zit. nach juris und m.w.N.).

  • LAG Hamburg, 13.06.2016 - 4 Ta 11/16

    Gegenstandswert bei personellen Einzelmaßnahmen - Einstellung - vorläufige …

    Rn. 11 a) Nach der ständigen Rechtsprechung der angerufenen Beschwerdekammer und des Landesarbeitsgerichts Hamburg ist der Gegenstandswert für den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG regelmäßig mit zwei Monatsgehältern und derjenige für den Antrag nach § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG regelmäßig mit einem weiteren Monatsentgelt anzusetzen (vgl. Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 11. Januar 2011 - 4 Ta 18/09 - Juris, vom 15. Januar 2009 - 4 Ta 29/08 - und vom 17. Juni 2008 - 4 Ta 6/08 - nv; vergl. auch bereits Beschlüsse vom 18. April 2007 - 4 Ta 4/07 - nv; 24. Juli 2006 - 4 Ta 6/06 - nv; 6. und 09. Januar 2006 - 4 Ta 16/05 und 4 Ta 17/05 - nv; 02. Dezember 2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 2005, 209 ff; vgl. ferner Beschluss der 8. Kammer des LArbG Hamburg vom 20. November 2006 - 8 Ta 14/06 - nv, sowie Beschluss der 3. Kammer des LArbG Hamburg vom 09. Dezember 1996 - 3 Ta 21/95 - nv und 23. Mai 2002 - 3 Ta BV 2/01 - nv; vergl. auch LArbG Düsseldorf Beschluss vom 11. Mai 1999 - 7 Ta 143/99 - LAGE Nr. 41 zu § 8 BRAGO, LArbG Düsseldorf Beschluss vom 18. Juli 2006 - 6 Ta 386/06 - sowie LArbG Hamm Beschluss vom 28. Januar 2008 - 13 Ta 748/07 -, letztere jeweils zit. nach Juris und m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 19.07.2010 - 4 Ta 11/10

    Gegenstandswert - Aufhebung einer personellen Maßnahme gemäß § 101 BetrVG - keine …

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung der angerufenen Beschwerdekammer und des Landesarbeitsgerichts Hamburg ist der Gegenstandswert für den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG regelmäßig mit zwei Monatsgehältern und derjenige für den Antrag nach § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG regelmäßig mit einem weiteren Monatsentgelt anzusetzen (so zuletzt Beschlüsse der erkennenden Beschwerdekammer vom 11. Januar 2010 - 4 Ta 18/09 - zitiert nach juris, vom 15. Januar 2009 - 4 Ta 29/08 - und vom 17. Juni 2008 - 4 Ta 6/08 - nv; vergl. auch bereits Beschlüsse vom 18. April 2007 - 4 Ta 4/07 - nv; 24. Juli 2006 - 4 Ta 6/06 - nv; 6. und 9. Januar 2006 - 4 Ta 16/05 und 4 Ta 17/05 - nv; 2. Dezember 2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 2005, 209 ff; vgl. ferner Beschluss der 8. Kammer des LAG Hamburg vom 27. September 2007 - 8 Ta 10/07 - EzAÜG RVG Nr. 5 und vom 20. November 2006 - 8 Ta 14/06 - nv sowie Beschluss der 3. Kammer des LAG Hamburg vom 09. Dezember 1996 - 3 Ta 21/95 - nv und 23. Mai 2002 - 3 Ta BV 2/01 - nv; vergl. auch LAG Düsseldorf Beschluss vom 11. Mai 1999 - 7 Ta 143/99 - LAGE Nr. 41 zu § 8 BRAGO, LAG Düsseldorf Beschluss vom 18. Juli 2006 - 6 Ta 386/06 - sowie LAG Hamm Beschluss vom 28. Januar 2008 - 13 Ta 748/07 -, letztere jeweils zit. nach juris und m.w.N.).
  • LAG Hamm, 09.05.2008 - 13 Ta 86/08

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Hauptantrag; Hilfsantrag; Zustimmung; …

    Für den hilfsweise gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG gestellten Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu einer Versetzung ist nach der ständigen Rechtsprechung beider Beschwerdekammern (zuletzt Beschlüsse vom 28.01.2008 - 13 Ta 748/07 und 10 Ta 749/07) regelmäßig die doppelte Bruttomonatsvergütung des von der personellen Einzelmaßnahme betroffenen Arbeitnehmers in Ansatz zu bringen, hier also 5.200,00 EUR (ebenso wie im Verfahren 4 BV 266/06 - ArbG Dortmund - betreffend die Aufhebung nach § 101 BetrVG).
  • LAG Hamburg, 18.09.2013 - 4 Ta 13/13

    Berechnung des Gegenstandswerts bei Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats …

    Neben Schwierigkeit und Umfang sind die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens auf Arbeitgeberseite zu berücksichtigen, wobei die rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten des Falles angemessen einzubeziehen sind (vgl. LArbG Bremen Beschluss vom 18. August 2000 - 1 Ta 45/00 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 46; LArbG Hamburg Beschluss vom 18. April 2007 - 4 Ta 4/07 - n.v.; LArbG Hamm Beschluss vom 28. Januar 2008 - 13 Ta 748/07 - Juris).
  • LAG Hamburg, 26.07.2010 - 7 Ta 13/10

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Einstellung von Leiharbeitnehmern - keine …

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung der angerufenen Beschwerdekammer und des Landesarbeitsgerichts Hamburg ist der Gegenstandswert für den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG regelmäßig mit zwei Monatsgehältern und derjenige für den Antrag nach § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG regelmäßig mit einem weiteren Monatsentgelt anzusetzen (so LAG Hamburg vom 18. Juni 2007 - 7 Ta 18/07 - n.v.; vom 30. Mai 2007 - 7 Ta 9/07; vom 15. Januar 2009 - 4 Ta 29/08 - und vom 17. Juni 2008 - 4 Ta 6/08 - nv; vom 18. April 2007 - 4 Ta 4/07 - nv; LAG Hamburg vom 27. September 2007 - 8 Ta 10/07 - EzAÜG RVG Nr. 5 und vom 20. November 2006 - 8 Ta 14/06 - nv ; vom 23. Mai 2002 - 3 Ta BV 2/01 - nv; vergl. auch LAG Düsseldorf Beschluss vom 11. Mai 1999 - 7 Ta 143/99 - LAGE Nr. 41 zu § 8 BRAGO, LAG Düsseldorf Beschluss vom 18. Juli 2006 - 6 Ta 386/06 - sowie LAG Hamm Beschluss vom 28. Januar 2008 - 13 Ta 748/07 -, letztere jeweils zit. nach juris und m.w.N.).
  • LAG Hamm, 17.09.2012 - 10 Ta 259/12

    Gegenstandswertfestsetzung im Zustimmungsersetzungsverfahren; Gesonderte …

    Zu dem sich ergebenden Wert von 7.672,32 EUR sind weitere 50 % dieses Betrages, also 3.836,16 EUR, für den auf § 100 BetrVG gestützten Feststellungsantrag in Ansatz zu bringen, weil dieses Begehren die vorläufige Durchführung der personellen Maßnahme legitimiert und damit gesondert zu bewerten ist (LAG Hamm, Beschlüsse vom 28.01.2008 - 13 Ta 748/07 - und - 10 Ta 749/07 - LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.2011 - 13 Ta 540/11 -).
  • LAG Hamm, 26.09.2011 - 13 Ta 540/11

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung zur Versetzung …

    Rn. 8 Zu den vom Arbeitsgericht festgesetzten 5.572,24 EUR (= doppelte Bruttomonatsvergütung) waren aber weitere 50 % dieses Betrages, also 2.786,12 EUR, für den auf § 100 BetrVG gestützten Feststellungsantrag in Ansatz zu bringen, weil dieses Begehren die vorläufige Durchführung der personellen Maßnahme legitimiert (zuletzt LAG Hamm, 28.01.2008 -13 Ta 748/07 und 10 Ta 749/07 u.a.)..
  • LAG Sachsen, 06.02.2014 - 4 Ta 253/13

    Gegenstandswert - Unterrichtungsrecht der Schwerbehindertenvertretung

    Neben Schwierigkeit und Umfang sind die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens auf Arbeitgeberseite zu berücksichtigen, wobei die rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten des Falles angemessen einzubeziehen sind (vgl. LAG Bremen, Beschluss vom 18.08.2000 - 1 Ta 45/00 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 46; LAG Hamburg, Beschluss vom 18.04.2007 - 4 Ta 4/07 - n. v.; LAG Hamburg, Beschluss vom 28.01.2008 - 13 Ta 748/07 - Juris).
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