Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 745 Abs. 2; BGB § 1570
Ansprüche auf Nutzungsentschädigung wegen der Nutzung des Familienheims durch den geschiedenen Ehegatten; Höhe des nachehelichen Unterhalts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch der Beklagten auf nachehelichen Unterhalt; Nutzungsentschädigung in Höhe von 50% des festgelegten Wohnwertes für das mit den gemeinsamen Kindern seit der Trennung allein bewohnte ehemalige Familienheim
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- KG, 13.12.2007 - 19 U 33/07
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten hinsichtlich einer im gemeinsamen Eigentum …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
Bei Inanspruchnahme gemäß § 426 Abs. 1 BGB kann jedoch der andere, den gemeinschaftlichen Gegenstand nicht nutzende Teilhaber gegenüber einem Ausgleichsanspruch des den Kredit allein tilgenden Teilhabers gemäß §§ 745 Abs. 2 und 3 BGB die Zahlung einer Nutzungsvergütung oder die alleinige Bedienung der Hauslasten verlangen (BGH, ebd.; KG FamRZ 08, 2034).Dies ergibt sich bereits daraus, dass der andere, die Ehewohnung nicht nutzende Ehegatte gegenüber einem Ausgleichsanspruch des den Kredit allein tilgenden Ehegatten gemäß §§ 745 Abs. 2 und 3 BGB die Zahlung einer Nutzungsvergütung oder die alleinige Bedienung der Hauslasten verlangen kann (BGH, ebd.; KG FamRZ 08, 2034).
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
Ein Ausgleichsanspruch des den gemeinschaftlichen Gegenstand allein finanzierenden Teilhabers entfällt nicht ipso jure dadurch, dass der die Lasten allein tragende Teilhaber den gemeinschaftlichen Gegenstand allein nutzt ((BGH NJW 83, 1845). - BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03
Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
In welchem Umfang ein neben der Kinderbetreuung erzieltes Einkommen aus einer überobligationsmäßigen Tätigkeit bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, wie die Kinderbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung von Fahrtkosten zu vereinbaren ist (BGH FamRZ 2006, 846).
- BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09
Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass mit der Einführung des auf drei Jahre befristeten Basisunterhalts regelmäßig kein abrupter Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollerwerbstätigkeit verlangt wird, sondern nach Maßgabe kind- und elternbezogener Gründe (§ 1570 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 BGB n.F.), auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich sei (BGH, Urteil vom 1. Juni 2011, XII ZR 45/09, BeckRS 2011, 16689; BGH NJW 2011, 1582). - BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Berücksichtigung eines anrechnungsfreien Betrages des auf einer überobligationsmäßigen Tätigkeit beruhenden Mehreinkommens aber auch dann gerechtfertigt, wenn keine konkreten Betreuungskosten anfallen, etwa weil der neue Partner die Kinder des Berechtigten mitbetreut (NJW 2005, 2145, 2148; NJW 2001, 973). - BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09
Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass mit der Einführung des auf drei Jahre befristeten Basisunterhalts regelmäßig kein abrupter Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollerwerbstätigkeit verlangt wird, sondern nach Maßgabe kind- und elternbezogener Gründe (§ 1570 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 BGB n.F.), auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich sei (BGH, Urteil vom 1. Juni 2011, XII ZR 45/09, BeckRS 2011, 16689; BGH NJW 2011, 1582). - BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Berücksichtigung eines anrechnungsfreien Betrages des auf einer überobligationsmäßigen Tätigkeit beruhenden Mehreinkommens aber auch dann gerechtfertigt, wenn keine konkreten Betreuungskosten anfallen, etwa weil der neue Partner die Kinder des Berechtigten mitbetreut (NJW 2005, 2145, 2148; NJW 2001, 973). - BGH, 13.12.2007 - IX ZR 130/06
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
13 2. Grundlage für den Anspruch des Klägers auf Nutzungsentschädigung ist § 745 Abs. 2 BGB, vgl. Palandt-Sprau, BGB, 69. Aufl., § 745, Rn. 5; KG NJW-RR 08, 798. - OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 W 21/02
Entgültige Trennung von Ehegatten: Nutzungsentschädigung zugunsten des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
Danach kann nach Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung dieser Neuregelung der Benutzung und Verwaltung und bei Streit darüber, ob und in welcher Höhe der die frühere Ehewohnung allein weiter nutzende Ehepartner eine Nutzungsentschädigung an den andren zu zahlen hat, den in der gemeinsamen Wohnung verbliebenen Partner unmittelbar auf Zahlung der angemessenen Nutzungsvergütung in Anspruch nehmen, vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 03, 1009. - OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 13 W 4/08
Zuständigkeit für einen Nutzungsentschädigungsanspruch des geschiedenen Ehegatten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
Wegen der Einzelheiten wird auf das angefochtene Urteil und die vom Senat in dieser Sache bereits getroffenen Entscheidungen zu den Az.: 13 W 4/08 und 13 U 71/08 Bezug genommen. - OLG Frankfurt, 16.12.2005 - 1 UF 54/05
Nachehelicher Unterhalt: Bedarfsprägung durch Einkommensminderung des Pflichtigen …
- OLG Naumburg, 23.04.2009 - 8 U 17/08
Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsvergütung während der Trennungszeit bei …
- OLG Brandenburg, 11.03.2009 - 13 U 71/08
Zuständigkeit: Reichweite der Bindungswirkung einer Aufhebung eines …
- VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398
Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und …
Im Übrigen wäre zivilrechtlich ggf. an einen Anspruch des Klägers auf Zustimmung der übrigen Miteigentümer zu einer Verwaltungs- und Benutzungsregelung nach Maßgabe von § 745 Abs. 2 BGB zu denken (…vgl. Sprau in Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 745 Rn. 5;… speziell für den Fall einer Bruchteilsgemeinschaft an einer Zuwegung: BGH, U.v. 3.12.1990 - II ZR 107/90 - BauR 1991, 227 = juris Rn. 5 ff.;… U.v. 8.3.2004 - II ZR 5/02 - NJW-RR 2004, 809 = juris Rn. 6 ff.;… LG Hamburg, B.v. 8.11.2010 - 318 T 67/10 - juris Rn. 5 ff.;… vgl. auch BGH, U.v. 19.9.2008 - V ZR 164/07 - NJW 2008, 3703 = juris Rn. 26), wobei im Einzelfall auf ein entsprechendes Verlangen auch ggf. ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung entstehen kann (…vgl. OLG München, U.v. 9.5.2012 - 3 U 5004/11 - juris Rn. 17 ff.; BbgOLG, U.v. 27.7.2011 - 13 U 133/09 - juris Rn. 13 ff.).
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