Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 07.03.2014

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5405
OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13 (https://dejure.org/2014,5405)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.02.2014 - 13 U 162/13 (https://dejure.org/2014,5405)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - 13 U 162/13 (https://dejure.org/2014,5405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über Rückvergütungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über Rückvergütungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über Rückvergütungen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13
    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274; WM 2011, 929; NJW 2012, 2427) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte - zu denen auch Immobilienfondsanteile gehören, denn der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt ist dort der gleiche wie bei der Beratung zu Aktien- oder Medienfonds - empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält.

    Rn. 13 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (BGH WM 2012, 1337; WM 2011, 682 sowie BVerfG ZIP 2012, 164).

    Hierbei handelt es sich nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (BGH WM 2012, 1337;… Palandt, Kommentar zum BGB, 73. Auflage 2014, § 280 BGB Rdn. 39).

  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 230/08

    Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13
    Dies rechtfertigt es, bei der Auslegung des in § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB verwendeten Begriffs "demnächst" dieselben Maßstäbe anzulegen wie bei § 167 ZPO (BGH WM 2009, 2032;… Palandt, Kommentar zum BGB, 73. Auflage 2014, § 204 BGB Rdn. 19).

    Dies gilt auch dann, wenn es - wie hier - zu einer erst mehrere Monate später erfolgenden Bekanntgabe kommt (BGH WM 1983, 985; NJW 2003, 2830; WM 2009, 2032).

    Eine solche Überlastung wäre im Übrigen auch nicht vom Kläger verursacht oder von ihm zu vertreten, sondern war eine - ihm nicht zurechenbare - Konsequenz der gesetzlichen Regelungen zum Verjährungsrecht bzw. seiner Übergangsvorschriften (vgl. BGH WM 2009, 2032).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds …

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13
    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274; WM 2011, 929; NJW 2012, 2427) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte - zu denen auch Immobilienfondsanteile gehören, denn der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt ist dort der gleiche wie bei der Beratung zu Aktien- oder Medienfonds - empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält.

    Zwar lagen im Zeitpunkt des Anteilserwerbs durch den Kläger im Jahre 1993 die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen vom 19. Dezember 2006 (BGHZ 170, 226) und vom 20. Januar 2009 (WM 2009, 405) noch nicht vor.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 962; WM 2009, 405) ergibt sich die Aufklärungspflicht der Beklagten aber bereits aus dem zivilrechtlich allgemein anerkannten Grundsatz der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten, der in der Sache bereits seit langem anerkannt ist und - nicht abschließend, sondern nur beispielhaft - aufsichtsrechtlich für den Bereich des Wertpapierhandels normiert wurde (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13
    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274; WM 2011, 929; NJW 2012, 2427) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte - zu denen auch Immobilienfondsanteile gehören, denn der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt ist dort der gleiche wie bei der Beratung zu Aktien- oder Medienfonds - empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält.

    Zwar lagen im Zeitpunkt des Anteilserwerbs durch den Kläger im Jahre 1993 die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen vom 19. Dezember 2006 (BGHZ 170, 226) und vom 20. Januar 2009 (WM 2009, 405) noch nicht vor.

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13
    Rn. 13 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (BGH WM 2012, 1337; WM 2011, 682 sowie BVerfG ZIP 2012, 164).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13
    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274; WM 2011, 929; NJW 2012, 2427) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte - zu denen auch Immobilienfondsanteile gehören, denn der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt ist dort der gleiche wie bei der Beratung zu Aktien- oder Medienfonds - empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält.
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13
    Für den Fall einer - dem Antragsteller gegebenenfalls zuzurechnenden (BGHZ 168, 306) - nicht nur geringfügigen Verzögerung, die er oder sein Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätten vermeiden können, wie dies etwa bei der Angabe einer falschen Anschrift der beklagten Partei oder der verzögerlichen Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses der Fall sein kann, liegen keinerlei Anhaltspunkte vor.
  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03

    Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13
    Denn Verzögerungen bei der Bekanntgabe, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung der Gütestelle verursacht sind, muss sich der Antragsteller grundsätzlich nicht zurechnen lassen (BGH a.a.O. sowie NJW-RR 2004, 1575).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02

    Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13
    Dies gilt auch dann, wenn es - wie hier - zu einer erst mehrere Monate später erfolgenden Bekanntgabe kommt (BGH WM 1983, 985; NJW 2003, 2830; WM 2009, 2032).
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 962; WM 2009, 405) ergibt sich die Aufklärungspflicht der Beklagten aber bereits aus dem zivilrechtlich allgemein anerkannten Grundsatz der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten, der in der Sache bereits seit langem anerkannt ist und - nicht abschließend, sondern nur beispielhaft - aufsichtsrechtlich für den Bereich des Wertpapierhandels normiert wurde (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 2514/11

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur …

  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der …

  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 193/81

    Übersetzung der für die Auslandszustellung einer Wechselklage erforderlichen …

  • OLG München, 12.11.2007 - 19 U 4170/07

    Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung bei mehreren vom …

  • LG Aachen, 05.09.2013 - 1 O 33/13

    Kapitalanlageberatungsvertrag; aufklärungspflichtige Rückvergütung

  • OLG Jena, 05.07.2019 - 4 U 359/18

    Rechtsschutzversicherung: Haftungsklage gegen den Prozessbevollmächtigten des …

    Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 7.2.2014 (13 U 162/13, juris Rn 16) besagte, dass in einem Güteantrag die vorgeworfene Pflichtverletzung und der geltend gemachte Anspruch hinreichend genau bezeichnet werden müssen.
  • OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18

    Rechtsanwaltshaftung: Regress eines Rechtsschutzversicherers wegen Nichtabraten …

    Rn. 78 Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 07.02.2014 (13 U 162/13, juris Rn 16) besagte, dass in einem Güteantrag die vorgeworfene Pflichtverletzung und der geltend gemachte Anspruch hinreichend genau bezeichnet werden müssen.
  • LG Kempten, 04.02.2015 - 22 O 1064/13

    Keine schadensersatzrelevante Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einer …

    a) Zur Auslegung des Begriffes "demnächst" schließt sich das Gericht der Rechtsauffassung des OLG Köln (OLG Köln, Beschluss vom 07. Februar 2014 - 13 U 162/13 -, juris), welches ausführt:.
  • LG Kempten, 04.02.2015 - 23 O 1063/13

    Keine schadensersatzrelevante Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einer …

    a) Zur Auslegung des Begriffes "demnächst" schließt sich das Gericht der Rechtsauffassung des OLG Köln (OLG Köln, Beschluss vom 07. Februar 2014 - 13 U 162/13 -, juris), welches ausführt:.
  • OLG Stuttgart, 04.09.2017 - 12 U 29/17

    Rechtsanwaltsvertrag: Beratungpflichtverletzung hinsichtlich der …

    Das Landgericht hat insoweit zutreffend auf die Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 4.2.2015 ( 3 U 126/13 , juris Rn 26 f.), des OLG Karlsruhe vom 30.12.2014 ( 9a U 12/14 , juris Rn 45 f.) und des OLG Nürnberg vom 12.8.2014 (4 U 1766/13, juris Rn 27 f.) hingewiesen, die Beklagten darüber hinaus zutreffend auf das Urteil des OLG Köln vom 13.11.2014 (I-24 U 176/13, juris Rn 65 f.) und den Beschluss des OLG Köln vom 7.2.2014 (13 U 162/13, juris Rn 16).
  • LG Traunstein, 18.03.2015 - 1 HKO 2133/13

    Verjährungshemmende Wirkung eines Güterantrages

    Im Übrigen entspricht die von der Kammer vertretene Auffassung der in §§ 80, 88 ZPO getroffenen Regelung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 07.02.2014, Az.: 13 U 162/13, Rdn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.03.2014 - 13 U 162/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5404
OLG Köln, 07.03.2014 - 13 U 162/13 (https://dejure.org/2014,5404)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.2014 - 13 U 162/13 (https://dejure.org/2014,5404)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 2014 - 13 U 162/13 (https://dejure.org/2014,5404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über Rückvergütungen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • LG Aachen, 05.09.2013 - 1 O 33/13

    Kapitalanlageberatungsvertrag; aufklärungspflichtige Rückvergütung

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2014 - 13 U 162/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 5.9.2013 (1 O 33/13) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

    Rn. 10 die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Aachen vom 5.9.2013 (1 O 33/13) abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht