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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.08.2024 - 13 U 176/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,21599
OLG Stuttgart, 29.08.2024 - 13 U 176/23 (https://dejure.org/2024,21599)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.08.2024 - 13 U 176/23 (https://dejure.org/2024,21599)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. August 2024 - 13 U 176/23 (https://dejure.org/2024,21599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 818 Abs 2 BGB, § 1 Abs 1 Nr 1 FernUSG, § 1 Abs 1 Nr 2 FernUSG, § 7 Abs 1 FernUSG
    Rückzahlung der Kursgebühr bei Nichtigkeit eines Online-Coaching-Vertrags wegen fehlender Zulassung

  • RA Kotz

    Räumliche Trennung i.S.v. § 1 Abs. 1 FernUSG - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Räumliche Trennung i.S.v. § 1 Abs. 1 FernUSG bei einem Online-Unterricht

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: 9-Monats-Business-Mentoring-Programm

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung aus § 812 Abs. 1 BGB wenn Online-Coaching-Vertrag wegen fehlender Zulassung nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig ist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtigkeit eines Coaching-Vertrags nach FernUSG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Online-Coaching-Vertrag wegen Verstoß gegen FernUSG nichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit von Coaching-Verträgen - Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) anwendbar!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit von Coaching-Verträgen - FernUSG anwendbar!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Räumliche Trennung i.S.v. § 1 Abs. 1 FernUSG bei einem Online-Unterricht

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Vertrag über Online-Coaching nichtig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08

    Vertraglich vereinbarte Überwachung eines Lernerfolgs als Voraussetzung für die …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.2024 - 13 U 176/23
    Dieser Schutzzweck führt dazu, dass die Tatbestandsmerkmale weit und nicht restriktiv auszulegen sind (BGH v. 15.10.2009 - III ZR 310/08 - juris Rn. 16 ff.).

    Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei der Beurteilung ein weites Verständnis des Merkmals zu Grunde zu legen (BGH v. 15.10.2009 - III ZR 310/08 - juris Rn. 20 ff.).

  • OLG Köln, 06.12.2023 - 2 U 24/23

    Vergütungsansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von sog. …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.2024 - 13 U 176/23
    Rn. 32 Auf die Frage, ob das Merkmal der überwiegenden räumlichen Trennung jedenfalls dann erfüllt ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Online-Seminare aufgezeichnet und von den Teilnehmern nachträglich abgerufen werden können (…vgl. hierzu OLG Celle v. 29.05.2024 - 13 U 8/24 - juris Rn. 9; OLG Köln v. 06.12.2013 - 2 U 24/23 - juris Rn. 50), kommt es daher nicht mehr an.

    Rn. 36 Die Frage, ob die bloße Möglichkeit Fragen zu stellen, ausreicht, oder ob die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG voraussetzt, dass auch eine weitergehende Lernkontrolle durch den Lehrenden stattfindet (…so OLG Hamburg v. 20.02.2024 - 10 U 44/23 - juris Rn. 29; OLG Köln v. 06.12.2023 - 2 U 24/23 - juris Rn. 56; vgl. zu dieser Diskussion auch OLG Celle v. 29.05.2024 - 13 U 8/24), kann daher offenbleiben.

  • OLG Celle, 29.05.2024 - 13 U 8/24

    Anspruch auf Zahlung restlicher Vergütung aus einem Vertrag über ein …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.2024 - 13 U 176/23
    Rn. 32 Auf die Frage, ob das Merkmal der überwiegenden räumlichen Trennung jedenfalls dann erfüllt ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Online-Seminare aufgezeichnet und von den Teilnehmern nachträglich abgerufen werden können (vgl. hierzu OLG Celle v. 29.05.2024 - 13 U 8/24 - juris Rn. 9;… OLG Köln v. 06.12.2013 - 2 U 24/23 - juris Rn. 50), kommt es daher nicht mehr an.

    Rn. 36 Die Frage, ob die bloße Möglichkeit Fragen zu stellen, ausreicht, oder ob die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG voraussetzt, dass auch eine weitergehende Lernkontrolle durch den Lehrenden stattfindet (…so OLG Hamburg v. 20.02.2024 - 10 U 44/23 - juris Rn. 29;… OLG Köln v. 06.12.2023 - 2 U 24/23 - juris Rn. 56; vgl. zu dieser Diskussion auch OLG Celle v. 29.05.2024 - 13 U 8/24), kann daher offenbleiben.

  • OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23

    Anwendung des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) auf …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.2024 - 13 U 176/23
    Rn. 36 Die Frage, ob die bloße Möglichkeit Fragen zu stellen, ausreicht, oder ob die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG voraussetzt, dass auch eine weitergehende Lernkontrolle durch den Lehrenden stattfindet (so OLG Hamburg v. 20.02.2024 - 10 U 44/23 - juris Rn. 29;… OLG Köln v. 06.12.2023 - 2 U 24/23 - juris Rn. 56; vgl. zu dieser Diskussion auch OLG Celle v. 29.05.2024 - 13 U 8/24), kann daher offenbleiben.
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.2024 - 13 U 176/23
    Nach dem Sachvortrag des Klägers, der nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung zur streitgegenstandsbestimmenden Auslegung des Antrags heranzuziehen ist (BGH v. 04.10.2000 - VIII ZR 289/99 - juris Rn. 36) ist aber klar, dass damit der mit den Worten "9-Monats-Business-Mentoring-Programm F." bezeichnete Vertrag vom 19.04.2021 gemeint ist.
  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07

    Verstoß gegen das RBerG bei rechtlicher Beratung im Rahmen der Beratung eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.2024 - 13 U 176/23
    Der Wert der beklagtenseits erbrachten Leistungen ist im Rahmen der Saldotheorie (vgl. für den Fall des Verstoßes gegen § 3 RDG BGH v. 03.07.2008 - III ZR 260/07 - juris Rn. 25) nicht zu berücksichtigen.
  • BGH, 05.02.2026 - III ZR 137/25

    Fernunterrichtsvertrag, Online-Unterricht

    Rn. 27 Das auch von der Revision aufgegriffene Argument der Gegenansicht, die Notwendigkeit, die Teilnehmer von Online-Schulungen vor unseriösen Anbietern zu schützen, sei deutlich größer als bei echten Präsenzveranstaltungen (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2024, 1408 Rn. 16;… OLG Celle aaO Rn. 27), überzeugt in diesem Zusammenhang nicht.
  • OLG Stuttgart, 04.02.2025 - 6 U 46/24

    Verbrauchereigenschaft bei kombiniertem Vertrag und Online-Unterricht als …

    Der Senat schließt sich den Ausführungen des 13. Senats des Oberlandesgerichts Stuttgart im Urteil vom 29. August 2024 - 13 U 176/23 - an, wonach eine einschränkende Auslegung der Vorschrift nicht geboten ist.

    Der gesetzliche Zweck, dem Fernunterrichtsinteressenten, für den es schwierig ist, die Qualität eines Fernlehrgangs und dessen Eignung für seine Bedürfnisse einzuschätzen, vor Angeboten von geringer methodischer und fachlicher Qualität zu schützen (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Oktober 2009 - III ZR 310/08 -, Rn. 17, juris; BT-Drucks. 7/4245 S. 12), rechtfertigt die Einbeziehung des Angebots von Online-Unterricht, der im Vergleich zu Präsenzunterricht mit verhältnismäßig geringem Aufwand durchgeführt und über das Internet verbreitet werden kann ( OLG Stuttgart, Urteil vom 29. August 2024 - 13 U 176/23 -, Rn. 31 , juris; OLG Celle…, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 13 U 20/24 -, Rn. 29, juris).

    Rn. 75 Danach ist ausreichend, wenn der Vertrag regelmäßig stattfindende Videokonferenzen und den Zugang zu einer Online-Chat-Gruppe vorsieht und dem Teilnehmer dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, durch mündliche Fragen zu dem anhand der Lernplattform zu erlernenden Stoff eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs zu erhalten ( OLG Stuttgart, Urteil vom 29. August 2024 - 13 U 176/23 -, Rn. 35 , juris; OLG Celle…, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 13 U 20/24 -, Rn. 33, juris, a.A. OLG Hamburg…, Urteil vom 20. Februar 2024 - 10 U 44/23 -, Rn. 28 ff., juris; OLG Köln…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - I-2 U 24/23 -, Rn. 55, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 26. November 2024 - 1 U 41/24 -, juris).

  • OLG Dresden, 30.04.2025 - 12 U 1547/24

    Lernplattform mit vorproduzierten Lernvideos unterfällt als Onlinekurs dem …

    Dies gilt umso mehr, als das Bedürfnis, die Teilnehmer vor unseriösen Anbietern zu schützen, bei Videokonferenzen deutlich größer ist als bei Präsenzveranstaltungen (OLG Stuttgart, Urteil vom 29.08.2024, Az. 13 U 176/23, Rn. 31, juris).
  • OLG Celle, 24.09.2024 - 13 U 20/24

    Anwendbarkeit des FernUSG auf einen Vertrag zwischen zwei Unternehmern betreffend …

    Das Schutzbedürfnis ist zudem bei Unterrichtsangeboten in Form von Videokonferenzen, die mit verhältnismäßig geringen Investitionen durchgeführt und gerade über sog. soziale Medien unschwer mit großer Reichweite beworben werden können, erheblich gegenüber Angeboten in Präsenzform gesteigert (vgl. zum Ganzen auch OLG Stuttgart, Urteil vom 29. August 2024 - 13 U 176/23, juris Rn. 30 ff.).
  • OLG Naumburg, 26.11.2024 - 1 U 41/24

    Dienstvertrag über ein Coaching-Programm: Anwendbarkeit der gesetzlichen …

    Nach anderer Ansicht widerspricht eine solche einschränkende Auslegung dem Wortlaut und sei auch aufgrund der mit dem Gesetz beabsichtigten umfassenden Ordnung des Fernunterrichtsmarktes zum Schutz der Teilnehmerinteressen nicht geboten (OLG Stuttgart, Urteil vom 29. August 2024, 13 U 176/23, Rn. 31).
  • LG Stade, 20.11.2024 - 3 O 137/24
    Hinzukommt, dass bei Präsenzveranstaltungen eine stärkere soziale Kontrolle stattfindet, da im Falle einer geringen Qualität des Unterrichts die Lehrenden unmittelbar mit dem Unmut der Teilnehmer konfrontiert werden und die Teilnehmer sich auch unmittelbar austauschen können (OLG Stuttgart, Urteil vom 29. August 2024 ­ 13 U 176/23 ­, Rn. 31, juris).

    Ausreichend ist, wenn dabei eine individuelle Anleitung des Lernenden vorgesehen ist, die für den Lernenden eine Lernerfolgskontrolle durch den Lehrenden ermöglicht (…BGH, Urteil. Vom 15.10.2009, Az.: III ZR 31/08, Rn. 19; OLG Celle…, Urteil vom 1. März 2023 ­ 3 U 85/22 ­, Rn. 52 ff., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. August 2024 ­ 13 U 176/23 ­, Rn. 36, juris).

    Der Wert der beklagtenseits erbrachten Leistungen ist im Rahmen der Saldotheorie nicht zu berücksichtigen (…vgl. für den Fall des Verstoßes gegen § 3 RDG BGH v. 03.07.2008 ­ III ZR 260/07 ­ juris Rn. 25; zum FernUSG: OLG Stuttgart, Urteil vom 29. August 2024 ­ 13 U 176/23 ­, Rn. 38, juris).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2025 - 10 U 42/25

    Erfordernis einer Genehmigung als Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlung …

    Diese auf vielfältige Art und Weise eingeräumten Möglichkeiten inhaltliche Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten reichen aus, um eine Überwachung des Lernerfolgs im Sinne des § 1 FernUSG anzunehmen (…vgl. auch: BGH, a.a.O.; BeckRS 2025, 16222; OLG Celle…, Urteil vom 01.03.2023, MMR 2023, 864 Überwachung des Lernerfolgs durch WhatsApp-Support, rechtskräftig, vgl. hierzu auch: Faix, Online-Coaching und das Fernunterrichtsschutzgesetz, MMR 2023, 821, unter III. 1.c und Morgenroth in Morgenroth, Hochschulstudienrecht und Hochschulprüfungsrecht, 3. Auflage, 2021, Rn. 356; offen gelassen von OLG Stuttgart, Urteil vom 29.08.2024, Az.: 13 U 176/23, www.landesrecht-bw.de).
  • OLG Köln, 08.08.2025 - 21 U 13/25
    Hinzu kommt, dass bei Präsenzveranstaltungen eine stärkere soziale Kontrolle stattfindet, da im Falle einer geringen Qualität des Unterrichts die Lehrenden unmittelbar mit dem Unmut der Teilnehmer konfrontiert werden und die Teilnehmer sich - unter anderem hierüber - auch unmittelbar austauschen können (OLG Stuttgart…, Urteil vom 4.2.2025 - 6 U 46/24 -, Rn. 71; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.8.2024 - 13 U 176/23 -, Rn. 31, juris; OLG Celle…, Urteil vom 29.10.2024 - 13 U 20/24 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2025 - 10 U 138/24

    Bestimmen der Zuständigkeit des Gerichts; Rückzahlung des auf einen …

    Rn. 24 Zu den von der Berufung erneut in Bezug genommenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (Urteil vom 29. August 2024 - 13 U 176/23, BeckRS 2024, 22253) und Celle (Urteil vom 1. März 2023 - 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794) bleibt abschließend anzumerken, dass die in jenem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalte anders lagen, als es im hiesigen Rechtsstreit der Fall ist.
  • OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 12 U 115/24

    Rückzahlung einer geleisteten Vergütung wegen Nichtigkeit i.R.e. …

    Rn. 32 Entgegen einer teilweise in der Literatur vertretenen Auffassung (…Faix, MMR 2023, 821, 824, Vennemann, FernUSG, 2. Aufl., § 1 Rn. 10) ist auch bei einem Online-Unterricht eine räumliche Trennung gegeben (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 29.08.2024 - 13 U 176/23 - juris Rn 31 ).
  • OLG Oldenburg, 08.05.2025 - 14 U 177/24
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