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Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 30.10.2002 | OLG Köln, 18.07.1990

Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7412
OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/2002,7412)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2002 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/2002,7412)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/2002,7412)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767
    Zulässige Vollstreckungsstandschaft bei materiellrechtlicher Einziehungsermächtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsermächtigung ohne materiellrechtliche Verwertungsbefugnis; Verwertung eines Grundpfandrechts durch den Rechtsvorgänger; Treuhänderische Rückabtretung; Unzulässige isolierte Vollstreckungsstandschaft; Auseinanderfallen von materieller und formeller ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige …

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01
    Einer solchen Rückabtretung bedarf es indessen nicht, wenn der Zedent durch den Zessionar ermächtigt worden ist, nach wie vor - wie es der Vollstreckungstitel ausweist - Leistung an sich zu verlangen (Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 09.12.1992 - VIII ZR 218/91 -, BGHZ 120, 387 = NJW 1993, 1396, in erklärter Abgrenzung von den vorgenannten Entscheidungen des V. Zivilsenats; ferner OLG Bamberg, OLGR 1999, 82); denn dann decken sich ebenso wie bei einer treuhänderischen Rückabtretung die prozessualen und materiellen Befugnisse des im Titel als Gläubiger Ausgewiesenen.
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83

    Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit …

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01
    Die Kläger stützen ihren Einwand vermeintlich unzulässiger "isolierter" Vollstreckungsstandschaft der Beklagten zu Unrecht auf die Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der mit Urteilen vom 26.10.1984 - V ZR 218/83 - (BGHZ 92, 347 = NJW 1985, 809) und vom 05.07.1991 - V ZR 343/89 - (NJW-RR 1992, 61) eine isolierte Vollstreckungsstandschaft für unzulässig erklärt hat.
  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 343/89

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsstandschaft

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01
    Die Kläger stützen ihren Einwand vermeintlich unzulässiger "isolierter" Vollstreckungsstandschaft der Beklagten zu Unrecht auf die Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der mit Urteilen vom 26.10.1984 - V ZR 218/83 - (BGHZ 92, 347 = NJW 1985, 809) und vom 05.07.1991 - V ZR 343/89 - (NJW-RR 1992, 61) eine isolierte Vollstreckungsstandschaft für unzulässig erklärt hat.
  • OLG Bamberg, 18.05.1998 - 4 U 136/97

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung nach Abtretung der Ansprüche aus dem Titel; …

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01
    Einer solchen Rückabtretung bedarf es indessen nicht, wenn der Zedent durch den Zessionar ermächtigt worden ist, nach wie vor - wie es der Vollstreckungstitel ausweist - Leistung an sich zu verlangen (Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 09.12.1992 - VIII ZR 218/91 -, BGHZ 120, 387 = NJW 1993, 1396, in erklärter Abgrenzung von den vorgenannten Entscheidungen des V. Zivilsenats; ferner OLG Bamberg, OLGR 1999, 82); denn dann decken sich ebenso wie bei einer treuhänderischen Rückabtretung die prozessualen und materiellen Befugnisse des im Titel als Gläubiger Ausgewiesenen.
  • BGH, 06.07.2018 - V ZR 115/17

    Vollstreckung des Titelgläubigers nach Abtretung der Grundschuld aus der …

    Rn. 16 bb) Nach anderer Ansicht, der sich das Berufungsgericht anschließt, kommt es für die Vollstreckung durch den zur Einziehung ermächtigten Titelgläubiger nicht darauf an, ob der Zessionar in den Sicherungsvertrag eingetreten ist (OLG Brandenburg…, Urteil vom 4. Juli 2012 - 4 U 182/11, juris Rn. 40; OLGR Köln 2002, 211 f.; KG, Urteil vom 17. September 2014 - 24 U 171/13, unveröffentlicht; OLG Dresden, Urteil vom 27. Februar 2014 - 8 U 927/13, unveröffentlicht).
  • OLG Hamm, 11.06.2018 - 5 U 4/17

    Vollstreckungstandschaft und Widerruf eines Darlehensvertrages

    Denn in einem solchen Fall decken sich - wie bei einer treuhänderischen Rückabtretung - die prozessualen und materiellen Befugnisse des im Titel als Gläubiger ausgewiesenen (vgl. auch OLG Köln in OLGR Köln 2002, 211 - Rdn. 26 zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11

    Abtretung einer Grundschuld: Zulässigkeit von Einwendungen aus dem …

    In einem solchen Fall der materiell-rechtlichen Ermächtigung decken sich nämlich, wie genauso im Fall einer treuhänderischen Rückübertragung der Forderung, die prozessualen und die materiell-rechtlichen Befugnisse des im Titel als Gläubiger ausgewiesenen Ermächtigten; deswegen ist in einem solchen Fall eine auf das Auseinanderfallen von formeller und materieller Berechtigung gestützte Vollstreckungsgegenklage unbegründet (s. auch OLG Hamm, Urteil vom 30.06.2011 - I-5 U 33/11, Bl. 532 ff ; OLG Köln Urteil vom 06.02.2002 - 13 U 18/01).
  • OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12

    Klage betreffend die Erklärung der Zwangsvollstreckung aus der notariellen …

    In einem solchen Fall ist eine Vollstreckungsgegenklage, mit der ein Auseinanderfallen von materiell-rechtlicher und formeller Berechtigung geltend gemacht wird, nicht begründet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 06.02.2002 - 13 U 18/01 -, zitiert nach JURIS).
  • OLG Hamm, 10.09.2012 - 5 U 172/11

    Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuldbestellungsurkunde; …

    Denn in einem solchen Fall decken sich - wie bei einer treuhänderischen Rückabtretung - die prozessualen und materiellen Befugnisse des im Titel als Gläubiger Ausgewiesenen (vgl. auch Urteil des OLG Köln v. 06.02.2002, Az.: 13 U 18/01, BeckRS 2002, 30238230).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.10.2002 - 13 U 18/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9738
OLG Brandenburg, 30.10.2002 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/2002,9738)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.10.2002 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/2002,9738)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/2002,9738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 826; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 826; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1
    Zur Frage, ob und inwieweit der Gutachtenvertrag über

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung eines von den Parteien stillschweigend geschlossenen Auskunftvertrages ; Anspruch nach den Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung (PVV) aufgrund einer Verletzung eines Vertrages über die Erstellung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständigenhaftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94

    Schutzzweck eines Sachverständigenauftrags zur Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2002 - 13 U 18/01
    In die Schutzwirkung eines Vertrages über die Erstattung eines Gutachtens durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen zum Wert eines Grundstücks sind diejenigen einbezogen, denen das Gutachten nach seinem erkennbaren Zweck für Entscheidungen über Vermögensdispositionen vorgelegt werden soll (BGH NJW 98, S. 1059, 1060;… BGH NJW 1995, S. 392).

    Auch wenn die Ausgestaltung des Drittschutzes durch die Vertragsparteien grundsätzlich deren Gestaltungsfreiheit unterliegt, kann aus der Unkenntnis der Personen, die in den Schutzbereich des Vertrages fallen, nicht deren Nichteinbeziehung in den Schutzbereich abgeleitet werden (BGH NJW 1998, S. 1059).

    Allerdings muß auch dabei der Kreis der geschützten Dritten überschaubar bleiben (BGH NJW 1998, S. 1059).

  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2002 - 13 U 18/01
    In die Schutzwirkung eines Vertrages über die Erstattung eines Gutachtens durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen zum Wert eines Grundstücks sind diejenigen einbezogen, denen das Gutachten nach seinem erkennbaren Zweck für Entscheidungen über Vermögensdispositionen vorgelegt werden soll (…BGH NJW 98, S. 1059, 1060; BGH NJW 1995, S. 392).

    Nur dann, wenn beispielsweise zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie gegenläufige Interessen bestehen, läßt sich ein auf eine solche Schutzwirkung hinweisender Wille der Vertragsparteien begründen, wenn die Person, die das Gutachten erstellt hat, über eine besondere vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt (BGH NJW 1995, 392).

  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 293/90

    Haftung eines Sachverständigen gegenüber Dritten für ein fehlerhaftes Gutachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2002 - 13 U 18/01
    Erforderlich ist vielmehr, daß der Sachverständige sich etwa durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrages oder gar durch "ins Blaue" gemachte Angaben der Gutachtenaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Gutachtens und den in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten für deren Entschließungen hatte und der von ihm in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos bezeichnet werden muß (BGH NJW 91, S. 3282).
  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2002 - 13 U 18/01
    Ein Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung eines von den Parteien stillschweigend geschlossenen Auskunftvertrages (vgl. hierzu BGH NJW 1992, S. 2080 m.w.N.) ist nicht gegeben.
  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 15/92

    Anspruch auf Ersatz eines auf Grund einer günstig lautenden, aber unzutreffend …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2002 - 13 U 18/01
    Kommen mehrere Darlehensgeber in Betracht, besteht kein rechtliches Hindernis, sie alle in den Schutzbereich einzubeziehen (BGH NJW-RR 1993, S. 944).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.07.1990 - 13 U 18/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,12282
OLG Köln, 18.07.1990 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/1990,12282)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.07.1990 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/1990,12282)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 1990 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/1990,12282)
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