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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 09.12.2010 | OLG Hamburg, 12.10.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 211/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2012
OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 211/09 (https://dejure.org/2013,2012)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2013 - 13 U 211/09 (https://dejure.org/2013,2012)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 13 U 211/09 (https://dejure.org/2013,2012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 315 Abs. 3, 307 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 4 Abs. 2 AVBGasV; § 5 Abs. 2 GasGVV

  • Justiz Hamburg

    § 307 BGB, § 315 BGB, § 19 Abs 1 GWB
    Sonderverträge über Erdgaslieferung: Verbindlichkeit von Preisbestimmungen für Folgejahre; Kündigungsmöglichkeit des Gasversorgers nach Kundenwiderspruch; mangelnde Kartellrechtswidrigkeit von Massenkündigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1; BGB § 315; GWB § 19 Abs. 1
    Wirksamkeit der Preisbestimmung eines Gasversorgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Preisbestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gasversorgers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Massenkündigungen zwangsläufig kartellrechtswidrig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 279
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 93/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 211/09
    Rn. 16 Insoweit sei der vorliegende Sachverhalt auch nicht vollständig den zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof entschiedenen Konstellationen vergleichbar, in denen der widersprechende Kunde ausweislich seines als Anl. BB 8 vorgelegten Schreibens vom 12.07.2005 einen deutlich weitergehenden Widerspruch formuliert habe als die Kläger im vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt, bzw. sogar um Zahlungsansprüche gestritten worden sei, da der Kunde (im dem Urteil BGH VIII ZR 93/11 zugrundeliegenden Sachverhalt) Rechnungskürzungen vorgenommen habe.

    Rn. 41 Sie verteidigen die angefochtene Entscheidung und sehen diese durch die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des BGH, insbesondere das Urteil VIII ZR 93/11 vom 14.03.2012 bestätigt.

    Rn. 67 (1) Der Senat hält insoweit - wie den Parteien mit Hinweisbeschluss vom 05.12.2012 mitgeteilt - insbesondere mit Rücksicht auf die jüngste Rechtsprechung des BGH (VIII ZR 93/11) nicht an seiner mit Hinweisbeschluss vom 12.10.2010 geäußerten Auffassung fest, dass die Beklagte im Hinblick auf den konkreten Inhalt der Widerspruchsschreiben der Kläger (Anl.Konv. B 99) vorliegend keinen Anlass zur Kündigung gehabt hätte.

    Rn. 82 Denn objektiv - so versteht der Senat das obiter dictum des BGH in der Entscheidung VIII ZR 93/11, Rz. 37 a.E. - verhält sich ein Energieversorger, der "die Beendigung eines Versorgungsvertrages mit einem (Norm-)Sonderkunden deshalb in Erwägung zieht, weil die Wirksamkeit des in Anspruch genommenen Preisänderungsrechts Zweifeln unterliegt", nicht kartellrechtswidrig.

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 211/09
    Rn. 54 Insoweit nimmt der Senat erneut Bezug auf die überzeugende Argumentation des Landgerichts auf S. 13 und 14 der angefochtenen Entscheidung, die vollständig mit der Rechtsprechung des BGH (insbesondere KZR 2/07 vom 29.04.2008; VIII ZR 274/06 vom 17.12.2008 und auch VIII ZR 246/08 vom 14.07.2010) im Einklang steht.

    Rn. 56 Dass die gesetzliche Regelung in § 4 Abs. 2 AVBGasV bzw. nunmehr § 5 Abs. 2 GasGVV um nichts bestimmter bzw. sogar unbestimmter ist, als die von der Beklagten verwandte Klausel, vermag an dieser Bewertung nach der Rechtsprechung des BGH nichts zu ändern, da diesen Regelungen gerade keine Leitbildfunktion für die vertraglich vereinbarten Regelungen zukommt (vgl. BGH KZR 2/07;… Rz. 26, zitiert nach juris).

  • LG Hamburg, 27.10.2009 - 301 O 32/05

    Unwirksame Preiserhöhungen bei Erdgaslieferungsverträgen - Landgericht Hamburg …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 211/09
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.10.2009, Az. 301 O 32/05, wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.10.2009, Az. 301 O 32/05, abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 211/09
    Rn. 54 Insoweit nimmt der Senat erneut Bezug auf die überzeugende Argumentation des Landgerichts auf S. 13 und 14 der angefochtenen Entscheidung, die vollständig mit der Rechtsprechung des BGH (insbesondere KZR 2/07 vom 29.04.2008; VIII ZR 274/06 vom 17.12.2008 und auch VIII ZR 246/08 vom 14.07.2010) im Einklang steht.
  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 211/09
    Rn. 54 Insoweit nimmt der Senat erneut Bezug auf die überzeugende Argumentation des Landgerichts auf S. 13 und 14 der angefochtenen Entscheidung, die vollständig mit der Rechtsprechung des BGH (insbesondere KZR 2/07 vom 29.04.2008; VIII ZR 274/06 vom 17.12.2008 und auch VIII ZR 246/08 vom 14.07.2010) im Einklang steht.
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 81/08

    Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 211/09
    Rn. 45 Soweit die Beklagte die Auffassung vertrete, dass anstelle der unwirksamen Preisanpassungsklausel die Regelung des § 4 AVBGasV anzuwenden sei, stehe dies im Widerspruch zur Ansicht des BGH (VIII ZR 81/08).
  • BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verneinung einer Pflicht des Mieters …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 211/09
    Rn. 63 Damit aber ist die Rechtslage hier ähnlich zu beurteilen sein, wie in dem der Entscheidung BGH VIII ZR 248/06 zu Grunde liegenden Sachverhalt - es ist auch nach dem 01.06.2007 weiterhin die unwirksame Preisanpassungsklausel gem. Ziffer 4 der Verträge Anl. B 10 und B 11 der Beurteilung zu Grunde zu legen und bei deren Nichtigkeit gerade nicht auf § 5 Abs. 2 GasGVV zurück zu fallen.
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dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.12.2010 - 13 U 211/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16323
OLG Hamburg, 09.12.2010 - 13 U 211/09 (https://dejure.org/2010,16323)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.12.2010 - 13 U 211/09 (https://dejure.org/2010,16323)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 13 U 211/09 (https://dejure.org/2010,16323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gasversorgungsvertrag: Preiserhöhungsrecht des Versorgungsunternehmens bei unwirksamer Preiserhöhungsklausel aufgrund ergänzender Vertragsauslegung trotz Widerspruchs des Kunden

  • Justiz Hamburg

    § 307 Abs 1 BGB, § 315 BGB, § 4 AVBGasV, § 5 GasGVV
    Gasversorgungsvertrag: Preiserhöhungsrecht des Versorgungsunternehmens bei unwirksamer Preiserhöhungsklausel aufgrund ergänzender Vertragsauslegung trotz Widerspruchs des Kunden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.12.2010 - 13 U 211/09
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der für die Frage, ob die ergänzende Vertragsauslegung eröffnet oder durch eine Möglichkeit der Vertragsbeendigung ausgeschlossen wird, ausdrücklich darauf abstellt, ob für das Versorgungsunternehmen Anlass bestand, auch eine Kündigung der Lieferverträge in Betracht zu ziehen (BGH VIII ZR 246/08, Tz. 51 - zitiert nach juris).

    Damit ist der Weg zu einer ergänzenden Vertragsauslegung - die dann wohl nur zu einem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht der Beklagten nach Maßgabe des § 315 BGB führen könnte - eröffnet, sofern die Beklagte nachweisen kann, dass es ohne eine entsprechende Auslegung zu einer Verschiebung des Vertragsgefüges kommen würde, die den beiderseitigen Interessen nicht mehr in vertretbarer Weise Rechnung trüge und vielmehr die Kunden völlig einseitig begünstigen würde (BGH VIII ZR 246/08, Tz. 50).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.12.2010 - 13 U 211/09
    Der Auftrag an den Sachverständigen bzw. der noch detailliert zu fassende Beweisbeschluss werden sich im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere VIII ZR 36/06, Tz. 28 - 30 - zitiert nach juris) nicht auf die Angemessenheit des "Sockelpreises" (hier mit Rücksicht auf die Widersprüche der Kläger per 01.10.2004) zum 30.09.2004, sondern ausschließlich die danach erfolgten Preisanhebungen beziehen.
  • LG Itzehoe, 28.01.2011 - 9 S 89/10

    Gasversorgungsvertrag: Preiserhöhungsrecht auf Grund ergänzender …

    Insofern kann im Wege des Erst-recht-Schlusses von der Unwirksamkeit der hier in Rede stehenden Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden ausgegangen werden (…so auch LG xxx, Urt. v. 27.10.2009 - 301 O 32/05 im Hinblick auf eine gleichlautende Klausel; nachgehend (13 U 211/09) Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 12.10.2010 und vom 09.12.2010 (im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Klausel);… LG Dortmund, 19.8.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach juris];… LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009 - 18 O 52/07, Rn. 61 [zitiert nach juris]).

    Rn. 52 Deshalb geht das Hanseatische Oberlandesgericht xxx insoweit in einem Parallelverfahren, in dem es um dieselbe Klausel nach den Sonderverträgen der damaligen xxx xxx xxx geht, mit Beschluss vom 09.12.2010 (Az.: 13 U 211/09) davon aus, die Klägerin sei im Wege ergänzender Vertragsauslegung so zu stellen, dass sie nicht unter ihren Einstandspreisen liefern müsse und hat eine entsprechende Beweiserhebung angeordnet.

    Das Hanseatische Oberlandesgericht ist in o.g. Parallelverfahren davon ausgegangen, die Kunden seien dann jedenfalls zur Zahlung des bezogenen Gases auf der Grundlage des von ihnen akzeptierten Preises verpflichtet (Beschluss v. 12.10.2010 - 13 U 211/09).

    Ausweislich des Beschlusses des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 09.12.2010 (Az. 13 U 211/09) geht dieses in einem Fall, der dieselbe Klausel der Rechtsvorgängerin der Klägerin und im Übrigen im Wesentlichen vergleichbare Sachverhalte hinsichtlich der Widersprüche angeht, davon aus, dass die Preiserhöhungsklausel zwar unwirksam sei, an ihre Stelle aber aufgrund ergänzender Vertragsauslegung ein Recht der Klägerin trete, die Preise zumindest so weit zu erhöhen, dass sie nicht unter ihrem eigenen Gestehungspreis liefern müsse, da sie mit einer Unwirksamkeit der Klausel nicht habe rechnen müssen.

  • LG Hamburg, 18.02.2011 - 320 S 129/10

    Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferungsverträgen - …

    In Fällen wie dem vorliegenden sei mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 09.12.2010 - 13 U 211/09 - Anlage BfK 3) anzunehmen, dass das Widerspruchsschreiben keinen Anlass für eine Kündigung geben hat, weil nicht die Preisanpassungsmöglichkeit also solche, sondern lediglich die Modalitäten der Preisanpassung beanstandet wurden.

    Die Klägerin hatte, entgegen der Auffassung des Hanseatischen OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 09.12.2010 - 13 U 211/09 in Bezug auf einen ähnlich gelagerten Sachverhalt, auch Anlass, eine Kündigung in Erwägung zu ziehen.

    Die Revision ist gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO angesichts der vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in der Sache 13 U 211/09 in einem Beschluss vom 09.12.2010 geäußerten Auffassung zuzulassen.

  • LG Hamburg, 11.05.2011 - 318 S 175/10

    Gaslieferungsvertrag: Unwirksamkeit einer in einem Sondervertrag enthaltenen …

    Rn. 76 Die Klägerin hatte, entgegen der Auffassung des Hanseatischen OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 09.12.2010 - 13 U 211/09 in Bezug auf einen ähnlich gelagerten Sachverhalt, auch Anlass, eine Kündigung in Erwägung zu ziehen.

    Die Kammer tritt der Rechtsauffassung bei, dass die Klägerin aufgrund des Widerspruchsschreibens des Beklagten Anlass hatte, auch eine Kündigung des Sonderkundenvertrages mit dem Beklagten in Betracht zu ziehen (vgl. BGH NJW 2011, 55, 54 - Tz. 51), und vermag sich der gegenteiligen Rechtsauffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts aus dem Beschluss vom 09.12.2010 - 13 U 211/09 nicht anzuschließen.

    Schließlich ist die Zulassung auch zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zuzulassen, da das Hanseatische Oberlandesgericht im Beschluss vom 09.12.2010 - Geschäfts-Nr. 13 U 211/09 die Rechtsauffassung vertreten hat, dass die ergänzende Vertragsauslegung eröffnet sei und in die Beweisaufnahme eingetreten ist.

  • LG Itzehoe, 28.01.2011 - 9 S 62/10

    Unwirksamkeit von Gaspreiserhöhungen anhand einer Preisanpassungsklausel des …

    Deshalb geht das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg insoweit in einem Parteiverfahren, in dem es um dieselbe Klausel nach den Sonderverträgen der damaligen xxx Gaswerke GmbH geht, mit Beschluss vom 09.12.2010 (Az.: 13 U 211/09) davon aus, die Klägerin sei im Wege ergänzender Vertragsauslegung so zu stellen, dass sie nicht unter ihren Einstandspreisen liefern müsse, und hat eine entsprechende Beweiserhebung angeordnet.

    Das Hanseatische Oberlandesgericht ist in o.g. Parallelverfahren davon ausgegangen, die Kunden seien dann jedenfalls zur Zahlung des bezogenen Gases auf der Grundlage des von ihnen akzeptierten Preises verpflichtet (Beschluss v. 12.10.2010 - 13 U 211/09).

    Ausweislich des Beschlusses des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 09.12.2010 (Az. 13 U 211/09) geht dieses in einem Fall, der dieselbe Klausel der Rechtsvorgängerin der Klägerin und im Übrigen im Wesentlichen vergleichbare Sachverhalte hinsichtlich der Widersprüche angeht, davon aus, dass die Preiserhöhungsklausel zwar unwirksam sei, an ihre Stelle aber aufgrund ergänzender Vertragsauslegung ein Recht der Klägerin trete, die Preise zumindest so weit zu erhöhen, dass sie nicht unter ihrem eigenen Gestehungspreis liefern müsse, da sie mit einer Unwirksamkeit der Klausel nicht habe rechnen müssen.

  • LG Frankfurt/Oder, 22.02.2011 - 6a S 30/10

    Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines …

    Insoweit verweist sie auf die Entscheidung des Hanseatischen OLG vom 9. Dezember 2010, Az.: 13 U 211/09.

    Allein die Tatsache, dass der Beklagte in den Schreiben eine gewisse Erhöhung zunächst akzeptierte, führt zu keiner anderen Beurteilung (a. A. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - Az. 13 U 211/09 -).

  • LG Kiel, 27.01.2011 - 10 S 28/10

    Eine vertraglich vereinbarte Preisänderungsklausel über die Lieferung von Gas ist …

    Soweit der 13. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts nunmehr - in Abweichung von einem früheren Beschluss vom 12.10.2010 - in einem Hinweisbeschluss vom 09.12.2010 (Az. 13 U 211/09) die Auffassung vertreten hat, es komme bei einer vergleichbaren Sachlage durchaus eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, überzeugt dies die Kammer nicht.

    Soweit der 13. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg zur Begründung seines Beschlusses vom 09.12.2010 (Az. 13 U 211/09) ausgeführt hat, dass nach nochmaliger Beratung und Bewertung der Widerspruchschreiben und des Hinweises des Landgerichts Hamburg vom 15.09.2005 in der Vonnstanz für das Energieversorgungsunternehmen "kein hinreichender Anlass für den Ausspruch von Kündigungen bestand", ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine ergänzende Vertragsauslegung schon dann ausscheidet, wenn das Energieversorgungsunternehmen Anlass hatte, "eine Kündigung [... ] in Betracht zu ziehen".

  • OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10

    Einbeziehung des in der AVBGasV bzw. der GasGVV enthaltenden Preiserhöhungsrechts …

    Entgegen der offenbar neuerdings vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in einem Hinweisbeschluss vertretenen, entsprechende Widersprüche betreffenden Auffassung (Beschluss vom 09.12.2010, 13 U 211/09, zitiert nach juris) kann die Frage des Kündigungsanlasses nicht dann anders beurteilt werden, wenn sich die Widersprüche - oder hier: die Klagen - "nur" gegen die Billigkeit der Erhöhungen und nicht (auch) gegen das Preisanpassungsrecht richteten.
  • LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09

    Abtretung von Forderungen aus einem Erstattungsanspruch hinsichtlich der …

    Entgegen der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Beschluss vom 09.12.2010 (13 U 211/09, Anlage B 25) hatte die Beklagte auch Anlass, Kündigungen in Erwägung zu ziehen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.10.2010 - 13 U 211/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31203
OLG Hamburg, 12.10.2010 - 13 U 211/09 (https://dejure.org/2010,31203)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2010 - 13 U 211/09 (https://dejure.org/2010,31203)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 13 U 211/09 (https://dejure.org/2010,31203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    §§ 315, 307 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 4 Abs. 2 AVBGasV; § 5 Abs. 2 GasGVV
    Intransparente Preisanpassungs-Klausel in Erdgaslieferverträgen

  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2010 - 13 U 211/09
    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die überzeugende Argumentation des Landgerichts auf S. 13 und 14 der angefochtenen Entscheidung, die vollständig mit der Rechtsprechung des BGH (insbesondere KZR 2/07 vom 29.04.2008; - VIII ZR 274/06 vom 17.12.2008 und auch VIII ZR 246/08 vom 14.07.2010) im Einklang steht.

    Dass die gesetzliche Regelung in § 4 Abs. 2 AVBGasV bzw. nunmehr § 5 Abs. 2 GasGVV um nichts bestimmter bzw. sogar unbestimmter ist, als die von der Beklagten verwandte Klausel, vermag an dieser Bewertung nach der Rechtsprechung des BGH nichts zu ändern, da diesen Regelungen gerade keine Leitbildfunktion für die vertraglich vereinbarten Regelungen zukommt (vgl. BGH KZR 2/07;… Rz. 26, zitiert nach juris).

    Der Senat wird voraussichtlich der nun schon ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (KZR 2/07, Tz. 32, 33; VIII ZR 274/06, Tz. 26; VIII ZR 246/08, Tz. 50 - 52 - zitiert jeweils nach juris) folgen, wonach trotz Nichtigkeit einer Preisanpassungsklausel der Weg zur ergänzenden Vertragsauslegung versperrt ist, sofern das Versorgungsunternehmen durch Ausübung eines ihm zustehenden Kündigungsrechts eine untragbare Verschiebung des Vertragsgefüges zu seinen Lasten hätte abwenden können.

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2010 - 13 U 211/09
    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die überzeugende Argumentation des Landgerichts auf S. 13 und 14 der angefochtenen Entscheidung, die vollständig mit der Rechtsprechung des BGH (insbesondere KZR 2/07 vom 29.04.2008; - VIII ZR 274/06 vom 17.12.2008 und auch VIII ZR 246/08 vom 14.07.2010) im Einklang steht.

    Der Senat wird voraussichtlich der nun schon ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (KZR 2/07, Tz. 32, 33; VIII ZR 274/06, Tz. 26; VIII ZR 246/08, Tz. 50 - 52 - zitiert jeweils nach juris) folgen, wonach trotz Nichtigkeit einer Preisanpassungsklausel der Weg zur ergänzenden Vertragsauslegung versperrt ist, sofern das Versorgungsunternehmen durch Ausübung eines ihm zustehenden Kündigungsrechts eine untragbare Verschiebung des Vertragsgefüges zu seinen Lasten hätte abwenden können.

    Ob - was allerdings sehr naheliegen dürfte und vom BGH ausdrücklich offen gelassen wurde (BGH VIII ZR 246/08, Tz. 52 - zitiert nach juns) - die Sachlage bei solchen Kunden anders zu beurteilen wäre, die den Preiserhöhungen nicht widersprochen haben, womit für die Beklagte kein Anlass zu einer Kündigung bestand, und die nunmehr "rückwirkend" zu viel gezahltes Entgelt zurückfordern, muss hier nicht entschieden werden: Allerdings hatte die Beklagte unstreitig den Gaspreis - bezogen auf den 01.10.2004 - zwischenzeitlich bis zu 94% erhöht, womit zumindest schlüssig dargelegt sein dürfte, dass eine fortlaufende Belieferung zum Preis per 01.10.2004 wohl zumindest zeitweise unter dem Gestehungspreis erfolgen dürfte, was der Beklagten im Sinne einer grundlegenden vertraglichen Austauschgerechtigkeit wohl tatsächlich nicht mehr zuzumuten sein dürfte.

  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2010 - 13 U 211/09
    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die überzeugende Argumentation des Landgerichts auf S. 13 und 14 der angefochtenen Entscheidung, die vollständig mit der Rechtsprechung des BGH (insbesondere KZR 2/07 vom 29.04.2008; - VIII ZR 274/06 vom 17.12.2008 und auch VIII ZR 246/08 vom 14.07.2010) im Einklang steht.

    Der Senat wird voraussichtlich der nun schon ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (KZR 2/07, Tz. 32, 33; VIII ZR 274/06, Tz. 26; VIII ZR 246/08, Tz. 50 - 52 - zitiert jeweils nach juris) folgen, wonach trotz Nichtigkeit einer Preisanpassungsklausel der Weg zur ergänzenden Vertragsauslegung versperrt ist, sofern das Versorgungsunternehmen durch Ausübung eines ihm zustehenden Kündigungsrechts eine untragbare Verschiebung des Vertragsgefüges zu seinen Lasten hätte abwenden können.

  • BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verneinung einer Pflicht des Mieters …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2010 - 13 U 211/09
    Damit aber dürfte die Rechtslage hier ähnlich zu beurteilen sein, wie in dem der Entscheidung BGH VIII ZR 248/06 zu Grunde liegenden Sachverhalt - es ist auch nach dem 01.06.2007 weiterhin die unwirksame Preisanpassungsklausel gem. Ziffer 4 der Verträge Anl. B 10 und B11 der Beurteilung zu Grunde zu legen und bei deren Nichtigkeit gerade nicht auf § 5 Abs. 2 GasGVV zurückzufallen.
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