Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.11.2009 - I-13 U 26/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ableitung von Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück im Sinne des § 27 NachbarG NW; Abgrenzung einer Ableitung von einem natürlichen Wasserabfluss nach unten; Abgrenzung des Niederschlagswassers zu einem oberirdischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 09.12.2008 - 4 O 106/08
- OLG Hamm, 23.11.2009 - I-13 U 26/09
- BGH, 09.06.2011 - V ZR 280/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 23.04.1998 - 15 U 165/97
Kein Formerfordernis für Ausübung des Vorkaufsrechtes
Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 13 U 26/09
Rn. 40 Unter Ableitung ist jede Maßnahme zu verstehen, durch die das Niederschlagswasser dem Nachbargrundstück zugeführt wird (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 338).Rn. 45 Findet der Wassereintritt - wie hier von der Klägerin selbst behauptet - unterirdisch statt, liegt vielmehr insgesamt kein Fall des § 27 NachbarG NW vor (OLG Köln, VersR 2003, 911; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 338 für das hessische Landesrecht;… Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl., Stand 1998, B § 2).
- BGH, 12.11.1999 - V ZR 229/98
Schadensersatzansprüche wegen vom Nachbargrundstück herüberdringender …
Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 13 U 26/09
Rn. 53 Das Wassernachbarrechtsgesetz - hier § 27 NachbarG NW - ist gemäß dem Vorbehalt in Art. 65 EGBGB insoweit abschließend geregelt (BGHZ 29, 314, 316; NJW 1971, 750; NJW 1980, 2580, 2581; NJW-RR 2000, 537). - BGH, 21.02.1980 - III ZR 185/78
Nachbargrundstück - Vorkehrungen - Schädigungen
Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 13 U 26/09
Rn. 53 Das Wassernachbarrechtsgesetz - hier § 27 NachbarG NW - ist gemäß dem Vorbehalt in Art. 65 EGBGB insoweit abschließend geregelt (BGHZ 29, 314, 316; NJW 1971, 750; NJW 1980, 2580, 2581; NJW-RR 2000, 537). - OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 87/02
Nachbarrecht - Ablauf von Niederschlagswasser
Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 13 U 26/09
Rn. 45 Findet der Wassereintritt - wie hier von der Klägerin selbst behauptet - unterirdisch statt, liegt vielmehr insgesamt kein Fall des § 27 NachbarG NW vor (OLG Köln, VersR 2003, 911; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 338 für das hessische Landesrecht;… Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl., Stand 1998, B § 2). - BGH, 18.02.1959 - V ZR 11/57
Autobahnschäden und Allgemeines Kriegsfolgengesetz
Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 13 U 26/09
Rn. 53 Das Wassernachbarrechtsgesetz - hier § 27 NachbarG NW - ist gemäß dem Vorbehalt in Art. 65 EGBGB insoweit abschließend geregelt (BGHZ 29, 314, 316; NJW 1971, 750; NJW 1980, 2580, 2581; NJW-RR 2000, 537).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Harmlosigkeitsgrenze bei HWS-Verletzung - posttraumatische Belastungsstörung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Harmlosigkeitsgrenze bei einer HWS-Verletzung nach einem Verkehrsunfall
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 13.01.2009 - 2 O 150/06
- OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
Hierfür ist nicht der Vollbeweis gemäß § 286 ZPO zu führen; vielmehr ist die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität nach § 287 Abs. 1 ZPO zu beurteilen (BGH VersR 2002, 200; BGHZ 137, 142).Rn. 55 Anhaltspunkte, dass die Klägerin bereits vor dem Unfall vom 4.4.1998 - etwa aufgrund einer psychischen Veranlagung - besonders schadensanfällig gewesen sei mit der Folge, dass dies bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen wäre (vgl. BGHZ 137, 142), sind von den Beklagten unter Berücksichtigung des Maßstabes des § 287 ZPO nicht nachgewiesen.
- BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
Rn. 45 aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Haftung für Renten- oder Begehrensneurosen nicht besteht, in denen der Geschädigte den Unfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (BGH NJW 1979, 1935; BGHZ 132, 341).Das ist freilich nur dann der Fall, wenn das schädigende Ereignis ganz geringfügig ist (Bagatelle) und nicht gerade speziell die Schadensanlage des Verletzten trifft und deshalb die psychische Reaktion im konkreten Fall, weil in einem groben Missverhältnis zu dem Anlass stehend, schlechterdings nicht mehr verständlich ist (BGHZ 132, 341).
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
Die Auffassung, dass eine "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer lediglich geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung nicht anzuerkennen sei, wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt (BGH VersR 2003, 474; ebenso OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1318).
- BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
Entscheidend ist vielmehr, ob die Verletzungsfolgen des Erstunfalls im Zeitpunkt des zweiten Unfalls bereits ausgeheilt waren und deshalb der zweite Unfall allein zu den nunmehr vorhandenen Schäden geführt hat oder ob sie noch nicht ausgeheilt waren (BGH NJW 2004, 1945). - BGH, 20.11.2001 - VI ZR 77/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
Hierfür ist nicht der Vollbeweis gemäß § 286 ZPO zu führen; vielmehr ist die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität nach § 287 Abs. 1 ZPO zu beurteilen (BGH VersR 2002, 200; BGHZ 137, 142). - BGH, 08.05.1979 - VI ZR 58/78
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Injektion in einem Krankenhaus bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
Rn. 45 aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Haftung für Renten- oder Begehrensneurosen nicht besteht, in denen der Geschädigte den Unfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (BGH NJW 1979, 1935; BGHZ 132, 341). - OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 924/03
Entscheidung über die Höhe des dem Grunde nach bestehenden …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
Die Auffassung, dass eine "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer lediglich geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung nicht anzuerkennen sei, wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt (BGH VersR 2003, 474; ebenso OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1318).
- OLG Düsseldorf, 13.11.2018 - 1 U 67/17
Verkehrsunfall mit Personenschaden - Bemessung Schmerzensgeld - Anpassungsstörung
Nummer 37.2872: 10.000,00 EUR bei Depression, Ängsten und Panikattacken als Folge einer 14 Jahre vorausgegangenen Unfallverletzung (Oberschenkelfraktur mit Schädel-Hirn-Trauma), für die bereits ein Schmerzensgeld von 15.000,00 EUR zuerkannt war, OLG Stuttgart, Urteil vom 9. Juni 2011, 13 U 26/09, Lfd.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.07.2009 - I-13 U 26/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gutgläubiger Erwerb, Pfandrecht, Mack-Wagen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gutgläubiger Erwerb, Pfandrecht, Mack-Wagen
- Wolters Kluwer
Gutgläubiger Erwerb eines Pfandrechts an einem Mack-Wagen durch Besitzkonstitut ohne Übergabe des Schlüssels
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 21.01.2009 - 3 O 168/08
- OLG Düsseldorf, 16.07.2009 - I-13 U 26/09
- BGH, 11.02.2010 - V ZR 161/09
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