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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 03.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15474
OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06 (https://dejure.org/2006,15474)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2006 - 13 U 40/06 (https://dejure.org/2006,15474)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2006 - 13 U 40/06 (https://dejure.org/2006,15474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 166; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 1967; ; BGB § 1974; ; BGB § 1974 Abs. 1; ; BGB § 1974 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz; ; BGB §§ 1975 - 1992; ; HGB § 52 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 675 Abs. 1 § 1990 Abs. 1
    Anwaltshaftung bei Nichtaufnahme des Vorbehalts der beschränkten Haftung des Erben im Erkenntnisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Schadenersatz wegen positiver Vertragsverletzung aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Grundsätze einer Rechtsanwaltshaftung; Beratungspflicht des Rechtsanwaltes; Unbeschränkte persönliche Haftung des Erben; Allgemeine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 256/91

    Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06
    Wird der dürftige Nachlass durch seine schlechte Verwaltung vermindert, haftet der Erbe ab Erhebung der Einrede den Nachlassgläubigern zum Ausgleich verschuldensunabhängig gemäß §§ 1978 f. BGB (vgl. BGH FamRZ 1992, 1409).
  • BGH, 13.07.1989 - IX ZR 227/87

    Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06
    Ist der Nachlass aber durch Maßnahmen des Erben dürftig geworden und führen diese zu Ersatzansprüchen der Gläubiger nach §§ 1991, 1978, 1979 BGB (z. B. wegen schuldhafter Verletzung seiner Pflicht, den Nachlass den Gläubigern zu erhalten) sind diese Ansprüche dem Nachlass hinzuzurechnen (§ 1978 Abs. 2 BGB), so dass die Dürftigkeit wieder entfällt (vgl. BGH FamRZ 1989, 1070).
  • BGH, 24.09.1959 - II ZR 46/59

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch eine Erbengemeinschaft; Bestellung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06
    Für die vom Senat vertretene Auffassung sprechen auch die Erwägungen des BGH in einer Entscheidung zur Prokura, bei der es sich vom Wesen her um den gesetzlich geregelten Fall einer Vollmacht handelt (BGHZ 30, 391, 396 f.).
  • BGH, 18.04.1969 - V ZR 179/65

    Rechtswirkung einer postmortalen Vollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06
    Handelt die Bevollmächtigte wie vorliegend innerhalb dieses Rahmens, dann braucht sie sich nicht jeweils erst der Zustimmung der Erben zu vergewissern; ihre Vertretungsmacht steht außer Frage (BGH NJW 1969, 1245, 1247; 1983, 1887, 1889 m. w. N.).
  • BGH, 12.04.1978 - IV ZR 68/77

    Schenkung durch Hingabe eines Schecks - Vollziehung einer Schenkung durch …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06
    Soweit dies im Einzelfall kein Schutz gewährt, weil der Widerruf etwa zu spät erklärt wird, ist dies im Hinblick auf den Zweck der post- und transmortalen Vollmacht hinzunehmen (vgl. BGH NJW 1995, 2015 f.; 1978, 2027; 1969, 2045, 2047).
  • OLG Koblenz, 25.04.2018 - 1 U 115/18
    Der Erbe kann sich auf die Verschweigungseinrede gemäß § 1974 BGB erfolgreich berufen, wenn ein Nachlassgläubiger, der einem ausgeschlossenen Gläubiger gleich zu stellen ist, später als fünf Jahre nach dem Erbfall geltend macht, es sei denn dass die Forderung dem Erben vor Ablauf der fünf Jahre bekannt geworden oder im Angebotsverfahren angemeldet worden ist (in Anknüpfung an BGH, vom 13. Juli 1989, IX ZR 227/89, NJW-RR 1989, 1226; OLG Brandenburg, Urteil 8. November 2006, 13 U 40/06, BeckRS 2007, 00302).3.

    Die Verschweigungseinrede soll den Erben vor Nachteilen durch nachlässige oder verhinderte Nachlassgläubiger schützen (in Anknüpfung an OLG Brandenburg, BeckRS 2007, 00302).4.

  • OLG Jena, 25.10.2024 - 6 W 319/24

    Erb- und Nachlassrecht: Einwand der beschränkten Erbenhaftung im …

    Rn. 15 Nicht anwendbar ist die Bestimmung des § 1974 BGB indes im Falle einer Nachlasserbenschuld (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 8. November 2006 - 13 U 40/06 -, juris), zu denen die vorliegenden Kosten jedoch nicht zählen.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.08.2006 - 13 U 40/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15935
OLG Dresden, 03.08.2006 - 13 U 40/06 (https://dejure.org/2006,15935)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.08.2006 - 13 U 40/06 (https://dejure.org/2006,15935)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. August 2006 - 13 U 40/06 (https://dejure.org/2006,15935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung von Planungsleistungen an Subplaner (IBR 2007, 1192)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1050
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 13 U 40/06
    Ein Rechtsstreit erledigt sich in der Hauptsache, wenn die Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch das behauptete Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGH NJW 2003, 3134).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 13 U 40/06
    Dies stellt eine nach 264 Nr. 2 ZPO zulässige Antragsbeschränkung dar (BGH NJW 2002, 442), welche gemäß 533 ZPO auch im Berufungsverfahren möglich ist.
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 13 U 40/06
    Anders als in den Fällen, in denen alle Auslegungsvarianten ihn (jeweils unterschiedlich) belasten, braucht dann, wenn eine Variante für ihn neutral - wie hier - oder gar begünstigend ist, die Klausel nicht im Rahmen des so genannten Günstigkeitsvergleichs (vgl. BGH NJW 1992, 1097, 1099; 2003, 1237; OLG Schleswig, ZIP 1995, 759, 762) auf ihre Wirksamkeit geprüft zu werden (…Staudinger/Schlosser, § 5 AGBG, Rz. 7), weil der Beklagte auch bei Wirksamkeit der Klausel mit seinem Klageabweisungsbegehren vollständig durchdringt.
  • BGH, 04.03.1997 - X ZR 141/95

    Begriff des Verwenders; Formularmäßige Vereinbarung von Beschränkungen der …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 13 U 40/06
    Deshalb hat beispielsweise der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Bedingungen selbst dann gestellt, wenn Letzterer weiß, dass der Auftraggeber ohnehin zu einem Vertragsschluss nur unter Einbeziehung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen einverstanden sein wird und diese bereits seinem eigenen Angebot beifügt (BGH NJW 1997, 2043).
  • BGH, 11.02.1992 - XI ZR 151/91

    Formularklausel zur Tilgungsverrechnung im Individualprozeß

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 13 U 40/06
    Anders als in den Fällen, in denen alle Auslegungsvarianten ihn (jeweils unterschiedlich) belasten, braucht dann, wenn eine Variante für ihn neutral - wie hier - oder gar begünstigend ist, die Klausel nicht im Rahmen des so genannten Günstigkeitsvergleichs (vgl. BGH NJW 1992, 1097, 1099; 2003, 1237; OLG Schleswig, ZIP 1995, 759, 762) auf ihre Wirksamkeit geprüft zu werden (…Staudinger/Schlosser, § 5 AGBG, Rz. 7), weil der Beklagte auch bei Wirksamkeit der Klausel mit seinem Klageabweisungsbegehren vollständig durchdringt.
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 13 U 40/06
    (1) Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 5 AGBG ist, dass nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und wenigstens zwei Auslegungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar sind (BGH NJW-RR 1995, 1303, 1304; NJW-RR 2002, 2112, 2113; NJW-RR 2002, 3232, 3233).
  • OLG Schleswig, 23.03.1995 - 5 W 47/94

    Unklarheitenregel, kundenfreundlichste Auslegung, Individualprozess

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 13 U 40/06
    Anders als in den Fällen, in denen alle Auslegungsvarianten ihn (jeweils unterschiedlich) belasten, braucht dann, wenn eine Variante für ihn neutral - wie hier - oder gar begünstigend ist, die Klausel nicht im Rahmen des so genannten Günstigkeitsvergleichs (vgl. BGH NJW 1992, 1097, 1099; 2003, 1237; OLG Schleswig, ZIP 1995, 759, 762) auf ihre Wirksamkeit geprüft zu werden (…Staudinger/Schlosser, § 5 AGBG, Rz. 7), weil der Beklagte auch bei Wirksamkeit der Klausel mit seinem Klageabweisungsbegehren vollständig durchdringt.
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