Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
Titel 2 - Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967 - 2017) |
Untertitel 3 - Beschränkung der Haftung des Erben (§§ 1975 - 1992) |
Die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit durch den Erben müssen die Nachlassgläubiger als für Rechnung des Nachlasses erfolgt gelten lassen, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten ausreiche.
verbindlichkeiten § 1980Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenz-
verfahrens § 1981Anordnung der Nachlassverwaltung § 1982Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse § 1983Bekanntmachung § 1984Wirkung der Anordnung § 1985Pflichten und Haftung des Nachlassverwalters § 1986Herausgabe des Nachlasses § 1987Vergütung des Nachlassverwalters § 1988Ende und Aufhebung der Nachlassverwaltung § 1989Erschöpfungseinrede des Erben § 1990Dürftigkeitseinrede des Erben § 1991Folgen der Dürftigkeitseinrede § 1992Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen
Rechtsprechung zu § 1979 BGB
34 Entscheidungen zu § 1979 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 27.08.2014 - XII ZB 133/12
Regress der Staatskasse gegen die Erben eines verstorbenen Betreuten wegen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Koblenz, 22.02.2012 - 2 T 458/11
Abzugsfähigkeit von Wohnraumvermächtnis bei der Ermittlung des Nachlasswerts zur ...
- LG Koblenz, 22.02.2012 - 2 T 458/11
- BGH, 29.10.2015 - V ZB 65/15
Zwangsversteigerungsverfahren: Aufstellung des geringsten Gebots und des ...
- OLG Köln, 23.11.2011 - 2 U 92/11
Haftung der Erben für Zahlungen an Nachlassgläubiger trotz Überschuldung des ...
- BGH, 11.07.1984 - IVa ZR 23/83
Sorgfaltspflichten des Nachlaßverwalters bei Zahlungen an Nachlaßgläubiger
- BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 93/85
Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs
- VG Berlin, 02.04.2009 - 9 A 85.08
Lastenausgleichsrecht - Rückforderung der Hauptentschädigung von den Erben, ...
- OLG Düsseldorf, 05.03.1999 - 7 U 149/98
Begleichung von Nachlaßschulden durch einen Erben
- BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung
- BGH, 09.01.1995 - II ZR 24/94
Veräußerung des gesamten Vermögens einer Kommanditgesellschaft
Querverweise
Auf § 1979 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
- Beschränkung der Haftung des Erben
- Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
- § 2013 (Folgen der unbeschränkten Haftung des Erben)
- Mehrheit von Erben
- Rechtsverhältnis der Erben untereinander
- § 2036 (Haftung des Erbteilkäufers)