Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
Titel 2 - Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967 - 2017) |
Untertitel 3 - Beschränkung der Haftung des Erben (§§ 1975 - 1992) |
Zitiervorschläge
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§ 1975Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz
§ 1976Wirkung auf durch Vereinigung erloschene Rechtsverhältnisse
§ 1977Wirkung auf eine Aufrechnung
§ 1978Verantwortlichkeit des Erben für bisherige Verwaltung, Aufwendungsersatz
§ 1979Berichtigung von Nachlass-
verbindlichkeiten § 1980Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenz-
verfahrens § 1981Anordnung der Nachlassverwaltung § 1982Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse § 1983Bekanntmachung § 1984Wirkung der Anordnung § 1985Pflichten und Haftung des Nachlassverwalters § 1986Herausgabe des Nachlasses § 1987Vergütung des Nachlassverwalters § 1988Ende und Aufhebung der Nachlassverwaltung § 1989Erschöpfungseinrede des Erben § 1990Dürftigkeitseinrede des Erben § 1991Folgen der Dürftigkeitseinrede § 1992Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen
verbindlichkeiten § 1980Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenz-
verfahrens § 1981Anordnung der Nachlassverwaltung § 1982Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse § 1983Bekanntmachung § 1984Wirkung der Anordnung § 1985Pflichten und Haftung des Nachlassverwalters § 1986Herausgabe des Nachlasses § 1987Vergütung des Nachlassverwalters § 1988Ende und Aufhebung der Nachlassverwaltung § 1989Erschöpfungseinrede des Erben § 1990Dürftigkeitseinrede des Erben § 1991Folgen der Dürftigkeitseinrede § 1992Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen
Rechtsprechung zu § 1983 BGB
Entscheidung zu § 1983 BGB in unserer Datenbank:
- OLG München, 23.10.2018 - 31 Wx 207/18
Voraussetzungen der Vorschusspflicht bei einem Antrag auf Anordnung der ...