Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
Titel 2 - Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967 - 2017) |
Untertitel 3 - Beschränkung der Haftung des Erben (§§ 1975 - 1992) |
(1) Der Nachlassverwalter darf den Nachlass dem Erben erst ausantworten, wenn die bekannten Nachlassverbindlichkeiten berichtigt sind.
(2) 1Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zur Zeit nicht ausführbar oder ist eine Verbindlichkeit streitig, so darf die Ausantwortung des Nachlasses nur erfolgen, wenn dem Gläubiger Sicherheit geleistet wird. 2Für eine bedingte Forderung ist Sicherheitsleistung nicht erforderlich, wenn die Möglichkeit des Eintritts der Bedingung eine so entfernte ist, dass die Forderung einen gegenwärtigen Vermögenswert nicht hat.
verbindlichkeiten § 1980Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenz-
verfahrens § 1981Anordnung der Nachlassverwaltung § 1982Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse § 1983Bekanntmachung § 1984Wirkung der Anordnung § 1985Pflichten und Haftung des Nachlassverwalters § 1986Herausgabe des Nachlasses § 1987Vergütung des Nachlassverwalters § 1988Ende und Aufhebung der Nachlassverwaltung § 1989Erschöpfungseinrede des Erben § 1990Dürftigkeitseinrede des Erben § 1991Folgen der Dürftigkeitseinrede § 1992Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen
Rechtsprechung zu § 1986 BGB
24 Entscheidungen zu § 1986 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 05.07.2017 - IV ZB 6/17
Aufhebung der Nachlassverwaltung: Antragsbefugnis im Falle der Zweckerreichung
- FG Münster, 22.02.2006 - 1 K 3381/04
Eintritt in die Mitunternehmerstellung des Erblassers, Berücksichtigung der ...
- OLG Hamm, 25.05.2010 - 15 Wx 28/10
Aufhebung der Nachlassverwaltung durch das Nachlassgericht bei Zweckerreichung
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 25.05.2010 - 15 W 28/10
Zulässigkeit der Beschwerde eines Nachlassgläubigers gegen die Aufhebung der ...
- OLG Hamm, 25.05.2010 - 15 W 28/10
- SG Nürnberg, 23.06.2022 - S 22 SO 52/21
Absetzung der Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung bei der Berechnung des ...
- BGH, 03.12.2019 - 2 StR 155/19
Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (Antragsbefugnis des Betreuers)
- OLG Düsseldorf, 26.08.2009 - 15 U 26/09
Haftung des Betreuers
- OLG Schleswig, 16.02.2005 - 2 W 26/05
Voraussetzungen der vorläufigen Betreuerbestellung
- OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02
Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers
- BFH, 11.08.1998 - VII R 118/95
Beschränkung der Erbenhaftung