Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
| Titel 2 - Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967 - 2017) |
| Untertitel 4 - Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben (§§ 1993 - 2013) |
(1) 1Haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt, so finden die Vorschriften der §§ 1973 bis 1975, 1977 bis 1980, 1989 bis 1992 keine Anwendung; der Erbe ist nicht berechtigt, die Anordnung einer Nachlassverwaltung zu beantragen. 2Auf eine nach § 1973 oder nach § 1974 eingetretene Beschränkung der Haftung kann sich der Erbe jedoch berufen, wenn später der Fall des § 1994 Abs. 1 Satz 2 oder des § 2005 Abs. 1 eintritt.
(2) Die Vorschriften der §§ 1977 bis 1980 und das Recht des Erben, die Anordnung einer Nachlassverwaltung zu beantragen, werden nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Erbe einzelnen Nachlassgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet.
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Rechtsprechung zu § 2013 BGB
29 Entscheidungen zu § 2013 BGB in unserer Datenbank:
- AG Hannover, 18.09.2020 - 903 IN 155/20
Abweisung Nachlassinsolvenzantrag mangels Masse - Kostenauferlegung
- BGH, 20.11.2025 - IX ZR 2/25
Dürftigkeitseinrede des Staatserben
- OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
Vergütung eines Nachlassverwalters gleich der eines Nachlasspflegers; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
Vergütung des Nachlassverwalters: Erhöhung der Mindestsätze für Nachlasspfleger ...
- OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
- BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96
Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines ...
- FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00
Klagebefugnis des Erben bei der Gesamtrechtsnachfolge; Voraussetzungen einer ...
- LG Neuruppin, 15.11.2016 - 5 O 78/14
Erbenhaftung: Anspruch eines Apothekers gegen Erben auf Erstattung von Arznei- ...
- BGH, 08.02.1961 - V ZR 137/59
- BGH, 10.12.1990 - II ZR 256/89
Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten bei Rechtsnachfolge des alleinigen ...
- OLG Stuttgart, 29.08.1994 - 8 W 242/94
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten trotz Ablehnung des Nachlaßkonkurses ...
§ 2013 BGB in Nachschlagewerken
- § 2013 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Erbschaft