Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.01.2020 - 13 U 476/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 826 ; BGB § 31
Schadensersatz nach Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Abgasskandal: Kein Schadensersatz beim Kauf nach Update von eigener Gesellschaft
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abgasskandal: Kein Schadensersatz beim Kauf nach Update von "eigener" Gesellschaft ...
- datev.de (Kurzinformation)
Abgasskandal: Kein Schadensersatz beim Kauf nach Update von eigener Gesellschaft
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 22.10.2018 - 3 O 436/17
- OLG Hamm, 21.01.2020 - 13 U 476/18
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (13)
- OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18
Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2020 - 13 U 476/18
Rn. 14 1) Nach der Rechtsprechung des Senats (etwa Senatsurteil vom 10. September 2019 - 13 U 149/18, juris) sowie einer Vielzahl weiterer Obergerichte kann dem Käufer eines vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs allerdings ein Anspruch aus § 826 BGB (iVm § 31 BGB) auf Erstattung des für den Erwerb aufgewendeten Kaufpreises (unter Anrechnung seiner Nutzungsvorteile) wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen, sofern er durch die heimliche Verwendung einer als unzulässigen Abschalteinrichtung zu qualifizierenden Software zu einem Vertragsschluss veranlasst worden ist, den er in Kenntnis der möglichen Konsequenzen der Software für die straßenverkehrsrechtliche Zulassung des Fahrzeugs nicht abgeschlossen hätte.Rn. 28 Eine Sittenwidrigkeit ergibt sich bei vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugen insbesondere aus der auch gegenüber den Zulassungsbehörden heimlichem Verwendung einer Abschalteinrichtung, der daraus resultierenden denkbaren Betriebsuntersagung bei einer hohen Zahl von Kunden und dem Handeln aus übersteigertem Profitstreben (vgl. Senatsurteil vom 10. September 2019 - I-13 U 149/18, juris Rn. 64 mwN).
- BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2020 - 13 U 476/18
Rn. 27 Um das Haftungsrisiko in angemessenen und zumutbaren Grenzen zu halten, ist auch im Bereich des § 826 BGB der Haftungsumfang nach Maßgabe des Schutzzwecks der Norm zu beschränken (BGH, Urteil vom 11. November 1985 - II ZR 109/84, juris Rn. 15; siehe auch BGH…, Urteil vom 3. März 2008 - II ZR 310/06, juris Rn. 15 mwN).Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall auf diejenigen Schäden, die dem in sittlich anstößiger Weise geschaffenen Gefahrenbereich entstammen (BGH, Urteil vom 11. November 1985 - II ZR 109/84, juris Rn. 15, vgl. MünchKommBGB/Wagner, 7. Aufl., § 826 Rn. 46 mwN).
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2020 - 13 U 476/18
Rn. 26 Eine haftungsrechtliche Zurechnung ist allerdings nicht schlechthin dadurch ausgeschlossen, dass außer der in Rede stehenden Verletzungshandlung (hier die heimliche Verwendung einer Abschalteinrichtung) noch weitere Ursachen hinzutreten (vorliegend das Softwareupdate), sofern die besonderen Gefahren fortwirken, die durch die erste Ursache gesetzt wurden und die Rechtsgutsverletzung bei wertender Betrachtung nicht lediglich noch in einem "äußerlichen", gleichsam "zufälligen" Zusammenhang zu der durch die erste Ursache geschaffenen Gefahrenlage steht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, juris Rn. 55 mwN).
- OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17
Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2020 - 13 U 476/18
Dabei kann dahinstehen, ob die Vorschrift des § 27 Abs. 1 EG-FGV überhaupt Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (ablehnend etwa OLG München…, Beschluss vom 29. August 2019 - 8 U 1449/19, juris Rn. 78; OLG Celle…, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 7 U 33/19, juris Rn. 37 ff.; OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17, juris Rn. 137 ff.; jeweils mwN) und ob sie verletzt ist. - LG Augsburg, 07.05.2018 - 82 O 4497/16
Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw VW Diesel mit eingebauter …
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2020 - 13 U 476/18
Selbst wenn man als individualschützenden Zweck dieser Vorschrift (auch) anerkennen will, dass Käufer darauf vertrauen können, dass dieses Fahrzeug aufgrund des einheitlichen Prüfverfahrens in jedem Mitgliedstaat zugelassen werden wird (so etwa LG Augsburg, Urteil vom 29. Januar 2018 - 082 O 4497/16, juris Rn. 138), führte dies nicht zu einem Anspruch des Klägers. - BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2020 - 13 U 476/18
Mithin kommt es - insbesondere bei mittelbaren Schädigungen - darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Urteil vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17, juris Rn. 8 mwN). - OLG Celle, 01.07.2019 - 7 U 33/19
Erwerb eines manipulierten Diesel-PKW als Gebrauchtfahrzeug im Februar 2016 nach …
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2020 - 13 U 476/18
Dabei kann dahinstehen, ob die Vorschrift des § 27 Abs. 1 EG-FGV überhaupt Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (ablehnend etwa OLG München…, Beschluss vom 29. August 2019 - 8 U 1449/19, juris Rn. 78; OLG Celle, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 7 U 33/19, juris Rn. 37 ff.; OLG Braunschweig…, Urteil vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17, juris Rn. 137 ff.; jeweils mwN) und ob sie verletzt ist. - OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19
Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2020 - 13 U 476/18
Dabei kann dahinstehen, ob die Vorschrift des § 27 Abs. 1 EG-FGV überhaupt Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (ablehnend etwa OLG München, Beschluss vom 29. August 2019 - 8 U 1449/19, juris Rn. 78; OLG Celle…, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 7 U 33/19, juris Rn. 37 ff.; OLG Braunschweig…, Urteil vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17, juris Rn. 137 ff.; jeweils mwN) und ob sie verletzt ist. - BGH, 03.03.2008 - II ZR 310/06
ComROAD VIII
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2020 - 13 U 476/18
Rn. 27 Um das Haftungsrisiko in angemessenen und zumutbaren Grenzen zu halten, ist auch im Bereich des § 826 BGB der Haftungsumfang nach Maßgabe des Schutzzwecks der Norm zu beschränken (BGH…, Urteil vom 11. November 1985 - II ZR 109/84, juris Rn. 15; siehe auch BGH, Urteil vom 3. März 2008 - II ZR 310/06, juris Rn. 15 mwN). - OLG Stuttgart, 07.08.2019 - 9 U 9/19
Haftung des Herstellers bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs mit unzulässiger …
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2020 - 13 U 476/18
Rn. 15 aa) Die ursprüngliche Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung rechtfertigt vorliegend den Vorwurf einer sittenwidrigen Schädigung des Klägers nicht, denn er hat den Pkw erst zu einem Zeitpunkt erworben, als diese unzulässige Abschalteinrichtung durch das vom Kraftfahrtbundesamt geprüfte und für ausreichend erachtete Update bereits entfernt worden war (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 7. August 2019 - 9 U 9/19, juris Rn. 39; OLG Koblenz…, Urteil vom 29. August 2019 - 1 U 241/19, juris Rn. 32 [zum Kaufrecht]). - OLG Schleswig, 13.11.2019 - 9 U 120/19
Gebrauchtwagenkauf in Kenntnis des "Dieselabgas-Skandals" - kein Anspruch auf …
- BGH, 07.10.1994 - V ZR 58/93
Passive Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft nach Einstellung des …
- OLG Koblenz, 29.08.2019 - 1 U 241/19
Haftung von VW für vom Diesel-Skandal betroffene Gebrauchtwagenkäufe im Juni 2016
- OLG Hamm, 17.03.2020 - 7 U 95/19
Konkludente Täuschung; Belastung mit einer ungewollten Verbindlichkeit; …
Rn. 50 Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm und einer Vielzahl weiterer Obergerichte kann dem Käufer eines vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs ein Anspruch aus §§ 826, 31 BGB auf Erstattung des für den Erwerb aufgewendeten Kaufpreises (unter Anrechnung seiner Nutzungsvorteile) wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen, sofern er durch die heimliche Verwendung einer als unzulässigen Abschalteinrichtung zu qualifizierenden Software zu einem Vertragsschluss veranlasst worden ist, den er in Kenntnis der möglichen Konsequenzen der Software für die straßenverkehrsrechtliche Zulassung des Fahrzeugs nicht abgeschlossen hätte (OLG Hamm, Urteil vom 10. September 2019 - 13 U 149/18, juris; OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2020 - 13 U 476/18 -, Rn. 11, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 29. April 2019 - 7 U 159/19 -, Rn. 11, juris).Rn. 95 Die ursprüngliche Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung rechtfertigt den Vorwurf einer sittenwidrigen Schädigung des Käufers nämlich nicht, wenn er den Pkw erst zu einem Zeitpunkt erworben hat, als diese unzulässige Abschalteinrichtung durch das vom Kraftfahrtbundesamt geprüfte und für ausreichend erachtete Update bereits entfernt worden war (OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2020 - 13 U 476/18 -, Rn. 12, juris).
Rn. 96 Bei Zugrundelegung des 31.12.2017 als Erwerbszeitpunkt entsprach das Fahrzeug der Klägerin im Hinblick auf eine etwaige Abschalteinrichtung dem genehmigten Typ, nachdem die Beklagte die durch das Kraftfahrt-Bundesamt als nach § 2 Abs. 1 EG-FGV zuständiger Behörde erlassene nachträgliche Nebenbestimmung gemäß § 4 Abs. 5 EG-FGV umgesetzt hatte, so dass (weitere) Maßnahmen nach § 25 EG-FGV - insbesondere eine Betriebsuntersagung - aufgrund der bei der Herstellung des Fahrzeugs verwendeten Software nicht (mehr) drohten (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2020 - 13 U 476/18 -, Rn. 12, juris; dort zu einem Erwerb des Geschäftsführers und Kommanditisten von einer GmbH & Co KG).
- OLG Hamm, 13.05.2020 - 33 U 44/19
Deliktischer Schadensersatzanspruch nach Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen …
Ein anderes Ergebnis ergibt sich mangels Zumutbarkeit der Klageerhebung nur ausnahmsweise, wenn eine derart unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2020 - 10 U 455/19 - m.w.N., juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 20.02.2020 - 14 U 219/19 - m.w.N., BeckRS 2020, 508, beck-online).Erforderlich hierfür wäre nicht lediglich eine offene Rechtsfrage, sondern ein ernsthafter Meinungsstreit in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2020 - 10 U 455/19 - m.w.N., juris; vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 20.02.2020 - 14 U 219/19 - m.w.N., BeckRS 2020, 508, beck-online; vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 13.12.2019 - 12 O 56/19 - m.w.N., juris).
Rn. 73 4.Soweit der Kläger seinen Anspruch auf andere deliktische Anspruchsgrundlagen stützt, wären diese - aus den dargelegten Gründen - verjährt, von der Verjährungseinrede erfasst und gem. § 214 BGB nicht durchsetzbar (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 06.02.2020 - 14 U 202/19 - BeckRS 2020, 508 Rn. 19, beck-online).
- OLG Köln, 27.02.2020 - 21 U 64/19 Rn. 22 Die ursprüngliche Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung rechtfertigt vorliegend den Vorwurf einer sittenwidrigen Schädigung der Klägerin jedoch nicht, da sie das Fahrzeug erst zu einem Zeitpunkt erworben hat, als diese unzulässige Abschalteinrichtung durch das vom Kraftfahrtbundesamt geprüfte und für ausreichend erachtete Update bereits entfernt worden war (OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2020 - 13 U 476/18, juris: Tz. 12).
Insbesondere kommt daher ein Anspruch aus § 826 BGB insoweit nicht in Betracht, weil in der mit der zuständigen Behörde abgestimmten Vorgehensweise der Beklagten bei der Entwicklung der Updates hinsichtlich der behaupteten Nachteile weder ein vorsätzliches noch ein sittenwidriges Vorgehen zu erkennen ist (OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2020 - 13 U 476/18, juris: Tz. 21).
Rn. 28 Eine Sittenwidrigkeit ergibt sich bei vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugen insbesondere aus der auch gegenüber den Zulassungsbehörden heimlichem Verwendung einer Abschalteinrichtung, der daraus resultierenden denkbaren Betriebsuntersagung bei einer hohen Zahl von Kunden und dem Handeln aus übersteigertem Profitstreben (OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2020 - 13 U 476/18, juris: Tz. 25).
- OLG Hamm, 17.03.2020 - 7 U 92/19
Konkludente Täuschung; Belastung mit einer ungewollten Verbindlichkeit; …
Rn. 42 Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm und einer Vielzahl weiterer Obergerichte kann dem Käufer eines vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs ein Anspruch aus §§ 826, 31 BGB auf Erstattung des für den Erwerb aufgewendeten Kaufpreises (unter Anrechnung seiner Nutzungsvorteile) wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen, sofern er durch die heimliche Verwendung einer als unzulässigen Abschalteinrichtung zu qualifizierenden Software zu einem Vertragsschluss veranlasst worden ist, den er in Kenntnis der möglichen Konsequenzen der Software für die straßenverkehrsrechtliche Zulassung des Fahrzeugs nicht abgeschlossen hätte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. September 2019 - 13 U 149/18, juris; OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2020 - 13 U 476/18 -, Rn. 11, juris). - OLG Hamm, 13.03.2020 - 7 U 82/19
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189
Rn. 60 Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm und einer Vielzahl weiterer Obergerichte kann dem Käufer eines vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs ein Anspruch aus §§ 826, 31 BGB auf Erstattung des für den Erwerb aufgewendeten Kaufpreises (unter Anrechnung seiner Nutzungsvorteile) wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen, sofern er durch die heimliche Verwendung einer als unzulässige Abschalteinrichtung zu qualifizierenden Software zu einem Vertragsschluss veranlasst worden ist, den er in Kenntnis der möglichen Konsequenzen der Software für die straßenverkehrsrechtliche Zulassung des Fahrzeugs nicht abgeschlossen hätte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. September 2019 - 13 U 149/18, juris; OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2020 - 13 U 476/18 -, Rn. 11, juris). - OLG Celle, 10.05.2023 - 16 U 420/22
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Audi mit …
Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte im Zusammenhang mit der behaupteten Aufheizstrategie ("Strategie A") in der ursprünglichen Motorsteuerungssoftware scheiden vorliegend bereits deswegen aus, weil er das streitgegenständliche Fahrzeug bereits mit aufgespieltem Software-Update erworben hat, so dass ein Mangel nicht ersichtlich ist (vgl. ebenso OLG Koblenz, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 U 240/19, BeckRS 2019, 21289; OLG München…, Urteil vom 7. September 2020 - 21 U 6317/19, juris Rn. 29 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2020 - 13 U 476/18, juris Rn. 12). - OLG Köln, 08.04.2020 - 22 U 184/19 Rn. 34 Soweit sich die Beklagte ausdrücklich unter Hinweis auf die behauptet parallele Lagerung der zu beurteilenden Sachverhalte auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 21.01.2020 - I-13 U 476/18 - beruft, kann sich der Senat der Einschätzung nicht anschließen, dass diese Entscheidung eine dem Streitfall vergleichbare Tatsachengrundlage beträfe.
- OLG Celle, 14.12.2022 - 16 U 201/22
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Audi mit …
(aa) Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte im Zusammenhang mit der behaupteten Restreichweitenregelung ("Strategie E") in der ursprünglichen Motorsteuerungssoftware scheiden vorliegend bereits deswegen aus, weil er das streitgegenständliche Fahrzeug bereits mit aufgespieltem Software-Update erworben hat, so dass ein Mangel nicht ersichtlich ist (vgl. ebenso OLG Koblenz, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 U 240/19, BeckRS 2019, 21289; OLG München…, Urteil vom 7. September 2020 - 21 U 6317/19, juris Rn. 29 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2020 - 13 U 476/18, juris Rn. 12). - OLG München, 23.04.2020 - 21 U 6010/19
Abgasskandal - Erwerb eines Fahrzeugs nach aufgespieltem Softwareupdate
Im Gegenteil verneint auch das OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2020, Az.: 13 U 476/18, Ansprüche bei einer Fallkonstellation wie der vorliegenden (…siehe dort Rdnr. 12, zitiert nach Juris). - OLG München, 04.07.2022 - 8 U 7374/21
Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten ud eingebauten …
Einen Zusammenhang mit dem der Beklagten vorgeworfenen, in dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs mit einer Abschalteinrichtung liegenden Sittenverstoß können etwaige nachgelagerte Schäden aber nicht (mehr) haben (…vgl. OLG Stuttgart Urt. v. 07.08.2019 - 9 U 9/19, BeckRS 2019, 21326 Rn. 41, beck-online; OLG Hamm, Urt. v. 21.01.2020, Az. 13 U 476/18, BeckRS 2020, 508). - OLG Hamm, 17.03.2020 - 7 U 86/19
- OLG Zweibrücken, 12.02.2024 - 8 U 145/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
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