Rechtsprechung
| OLG Celle, 27.02.2024 - 13 U 57/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
UrhG § 97 Abs. 1; UrhG § 14; UrhG § 2 Nr. 4; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1
Abwägung zwischen dem Erhaltungsinteresse des Urhebers einer Platzgestaltung und dem Interesse der Gemeinde an einer Umgestaltung des Platzes für eine geänderte Nutzung; Unterlassung der angekündigten Beseitigung einer Brunnenanlage; Platzgestaltung als ein Werk der ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwägung zwischen dem Erhaltungsinteresse des Urhebers einer Platzgestaltung und dem Interesse der Gemeinde an einer Umgestaltung des Platzes für eine geänderte Nutzung; Unterlassung der angekündigten Beseitigung einer Brunnenanlage; Platzgestaltung als ein Werk der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine konkrete Planung: Urheberrecht geht Umgestaltungsinteresse vor!
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Urheberrecht versus Stadtplanung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bei Werken der Baukunst gehen die Interessen des Eigentümers an anderweitiger Nutzung oder Bebauung des Grundstücks den Interessen des Urhebers an der Erhaltung regelmäßig vor
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorrang der Eigentümerinteressen bei Werken der Baukunst
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist das Kunst oder kann das weg? (IBR 2024, 247)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 11.02.2023 - 18 O 247/23
- LG Hannover, 11.12.2023 - 18 O 247/23
- OLG Celle, 27.02.2024 - 13 U 57/23
Papierfundstellen
- GRUR 2024, 872
- GRUR-RR 2024, 234
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 98/17
HHole (for Mannheim) - Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in …
Auszug aus OLG Celle, 27.02.2024 - 13 U 57/23
Die vom Landgericht zugrunde gelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21. Februar 2019 - I ZR 98/17) sei wegen anderer Sachverhaltsumstände nicht präjudiziell.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst § 14 UrhG auch die Vernichtung des Werks (BGH, Urteil vom 21. Februar 2019 - I ZR 98/17 - HHole (for Mannheim), BGHZ 221, 181-212, Rn. 31).
Demgegenüber ist das Grundstückseigentum der Beklagten an dem Platz Gegenstand und Grundlage kommunaler Betätigung und genießt somit den verfassungsrechtlichen Schutz der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2019 - I ZR 98/17 - HHole (for Mannheim), BGHZ 221, 181-212, Rn. 34 f.).
a) Bei der Prüfung, ob die Beeinträchtigung geeignet ist, die berechtigten persönlichen und geistigen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden, ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers des Werks nach den folgenden, durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2019 - I ZR 98/17 - HHole (for Mannheim), BGHZ 221, 181-212):.
- OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
Unfallregress: Nachweis der stationären Behandlungskosten durch einen sog. …
Rn. 32 (2) Soweit die Klägerin auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21.09.2023 - Az. 13 U 57/23 - verweist, folgt hieraus nichts anderes.Die Entscheidung betrifft dagegen nicht die Frage der Verzugsvoraussetzungen nach § 286 Abs. 1 BGB (hierauf hat auch das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 21.09.2023 - Az. 13 U 57/23 - hingewiesen).
- LG Köln, 18.04.2024 - 14 O 60/23
Haftung für Veröffentlichung eines Bildes einer Fototapete
Rn. 122 Schließlich überzeugt auch nicht der vom LG Düsseldorf angestellte Vergleich mit der Situation zwischen Grundstückseigentümer und Urheber im Rahmen der Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bauwerks (vgl. zu einer solchen Konstellation kürzlich OLG Celle, Urteil vom 27.02.2024, 13 U 57/23; siehe auch Kammerurteil vom 20.10.2022 - 14 O 12/22, GRUR-RS 2022, 35743). - LG Köln, 11.04.2024 - 14 O 75/23
LG Köln bleibt bei seiner Rechtsprechung - Kauf von Fototapete umfasst keine …
Rn. 131 Schließlich überzeugt auch nicht der vom LG Düsseldorf angestellte Vergleich mit der Situation zwischen Grundstückseigentümer und Urheber im Rahmen der Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bauwerks (vgl. zu einer solchen Konstellation kürzlich OLG Celle, Urteil vom 27.02.2024, 13 U 57/23; siehe auch Kammerurteil vom 20.10.2022 - 14 O 12/22, GRUR-RS 2022, 35743). - LG Köln, 11.04.2024 - 14 O 70/23
Abbild von Fototapete kann Urheberrechtsverletzung sein
Schließlich überzeugt auch nicht der vom LG Düsseldorf angestellte Vergleich mit der Situation zwischen Grundstückseigentümer und Urheber im Rahmen der Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bauwerks (vgl. zu einer solchen Konstellation kürzlich OLG Celle, Urteil vom 27.02.2024, 13 U 57/23; siehe auch Kammerurteil vom 20.10.2022 - 14 O 12/22, GRUR-RS 2022, 35743). - OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 W 24/23
Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits nach übereinstimmender …
Zwar waren diese Operation und deren Gegenstand - sowie der zugehörige Operationenschlüssel (5-796.KU) - unter der "Therapie" auch in dem dem (Korrespondenten des) Beklagten von der Klägerin bereits überlassenen Entlassbrief des ... (Anlage K 7, Seite 1 [AHK I/11]) aufgeführt; dies lässt indes das berechtigte Interesse des Beklagten als Versicherer des Schädigers nicht entfallen, zur Prüfung den auch den Angaben im Entlassbrief zugrunde liegenden Operationsbericht als unmittelbare Quelle der erforderlichen Informationen über die durchgeführten operativen Maßnahmen zu erhalten (…vgl. auch OLG Bamberg, Urt. v. 24.01.2023 - 5 U 472/21 [juris Rn. 6]; a. A. - obiter dictum - OLG Stuttgart, Urt. v. 19.12.2023 - 12 U 17/23 [BeckRS 2023, 37396 Rn. 27] unter Verweis auf OLG Stuttgart, Urt. v 21.09.2023 - 13 U 57/23).
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