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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.05.2024 - 13 U 8/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,16390
OLG Celle, 29.05.2024 - 13 U 8/24 (https://dejure.org/2024,16390)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.05.2024 - 13 U 8/24 (https://dejure.org/2024,16390)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Mai 2024 - 13 U 8/24 (https://dejure.org/2024,16390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    FernUSG § 1 Abs. 1; FernUSG § 7 Abs. 1; FernUSG § 12 Abs. 1 Satz 1
    Anspruch auf Zahlung restlicher Vergütung aus einem Vertrag über ein Verkaufscoaching; Einschränkung der Anwendbarkeit des FernUSG

  • RA Kotz

    Anwendbarkeit FernUSG auf Online-Verkaufscoachingvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung restlicher Vergütung aus einem Vertrag über ein Verkaufscoaching; Einschränkung der Anwendbarkeit des FernUSG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Keine Einschränkung des Anwendungsbereichs des FernUSG auf Verbraucher

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des FernUSG auf Online-Verkaufscoaching zwischen Unternehmern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    FernUSG gilt auch für Online-Coaching im B2B-Bereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 1181
  • MDR 2024, 1238
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22

    Anwendbarkeit FernUSG; Verbraucher; Unternehmer; Anwendbarkeit des FernUSG auf …

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2024 - 13 U 8/24
    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Schutzbedürftigkeit eines Lernenden geringer ausfällt, wenn dieser zu einem Zweck an dem Fernunterricht teilnehmen möchte, der seiner gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Anschluss an OLG Celle, Urteil vom 1. März 2023 - 3 U 85/22 ).

    aa) Das Oberlandesgericht Celle hat bereits entschieden, dass das FernUSG keine Einschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs auf Verbraucher enthält ( OLG Celle, Urteil vom 1. März 2023 - 3 U 85/22 ; die gegen diese Entscheidung beim Bundesgerichtshof erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgenommen).

    Das FernUSG solle zudem der "Enttäuschung der Bildungswilligkeit" vorbeugen und sei von einer erheblich höheren Schutzbedürftigkeit des Teilnehmers am Fernunterricht im Verhältnis zu demjenigen am Direktunterricht ausgegangen, stellte also nicht auf die Eigenschaft des Teilnehmers als Verbraucher ab (vgl. OLG Celle, Urteil vom 1. März 2023 - 3 U 85/22 , juris Rn. 50).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Überwachung des Lernerfolgs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG bereits dann gegeben, wenn der Lernende nach dem Vertrag den Anspruch hat, z.B. in einer begleitenden Unterrichtsveranstaltung durch mündliche Fragen zum erlernten Stoff eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs durch den Lehrenden oder seinen Beauftragten zu erhalten (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Oktober 2009 - III ZR 310/08 , juris Rn. 21; vgl. OLG Celle, Urteil vom 1. März 2023 - 3 U 85/22 , juris Rn. 53).

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 1. März 2023 (3 U 85/22) , mit der die Anwendbarkeit auf Fernunterrichtsverträge zwischen Unternehmern bejaht wurde, ist nach den o.g. Ausführungen in der Literatur und (wohl auch) Teilen der Rechtsprechung auf Kritik gestoßen.

  • OLG Köln, 06.12.2023 - 2 U 24/23

    Vergütungsansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von sog. …

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2024 - 13 U 8/24
    bb) Der Senat beabsichtigt, sich dieser Bewertung trotz der hiergegen in der Literatur geäußerten Kritik (…vgl. Laukemann/Förster WRP 2024, 24, 28 f. unter Verweis auf einen unveröffentlichten Beschluss des Kammergerichts vom 22. Juni 2023 - 10 U 74/23 und das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. September 2023 - 2-21 O 323/21, juris Rn. 74; zweifelnd wohl auch OLG Köln, Urteil vom 6. Dezember 2023 - I-2 U 24/23, juris Rn. 45 ff., das aber die Frage offen gelassen hat) anzuschließen.

    Dies dürfte ausreichend sein, um die für eine räumliche Trennung nach den vorstehenden Ausführungen geforderte zusätzliche Voraussetzung einer asynchronen Wissensvermittlung zu erfüllen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 6. Dezember 2023 - I-2 U 24/23, juris Rn. 50).

    Damit liegt der Sachverhalt gerade anders in den von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamburg und Köln, in denen die dortigen Teilnehmer lediglich die Möglichkeit hatten, während der "Live-Calls" oder in "WhatsApp"-Gruppen Fragen zu stellen, das Fragerecht also nicht der Lernkontrolle durch den Lehrenden diente (vgl. OLG Köln, Urteil vom 6. Dezember 2023 - I- 2 U 24/23, juris Rn. 56 ff.; ferner Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 20. Februar 2024 - 10 U 44/23 , juris Rn. 29 ff.).

    Sie dürfte zudem (inzwischen) unterschiedlich beurteilt werden (vgl. zum Meinungsstand Faix MMR 2023, 821, 825 f.; Demeshko, Anm. zu OLG Köln, Urteil vom 6. Dezember 2023 - I-2 U 24/23, MMR 2024, 257 f. [OLG Köln 06.12.2023 - 2 U 24/23] ).

  • OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23

    Anwendung des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) auf …

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2024 - 13 U 8/24
    Damit liegt der Sachverhalt anders als in dem vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg entschiedenen Fall, in dem ein "E-C.-M." angeboten wurde, bei dem der wesentliche Vertragsinhalt darin bestand, dass der Teilnehmer Fragen stellen und mit Hilfe der Anbieterin einen "P. o. D. O-S." aufbauen konnte (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2024 - 10 U 44/23 , juris Rn. 24).

    Damit liegt der Sachverhalt gerade anders in den von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamburg und Köln, in denen die dortigen Teilnehmer lediglich die Möglichkeit hatten, während der "Live-Calls" oder in "WhatsApp"-Gruppen Fragen zu stellen, das Fragerecht also nicht der Lernkontrolle durch den Lehrenden diente (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - I- 2 U 24/23, juris Rn. 56 ff.; ferner Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2024 - 10 U 44/23 , juris Rn. 29 ff.).

  • BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08

    Vertraglich vereinbarte Überwachung eines Lernerfolgs als Voraussetzung für die …

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2024 - 13 U 8/24
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Überwachung des Lernerfolgs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG bereits dann gegeben, wenn der Lernende nach dem Vertrag den Anspruch hat, z.B. in einer begleitenden Unterrichtsveranstaltung durch mündliche Fragen zum erlernten Stoff eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs durch den Lehrenden oder seinen Beauftragten zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 - III ZR 310/08 , juris Rn. 21; vgl. OLG Celle…, Urteil vom 1. März 2023 - 3 U 85/22 , juris Rn. 53).
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2023 - 21 O 323/21
    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2024 - 13 U 8/24
    bb) Der Senat beabsichtigt, sich dieser Bewertung trotz der hiergegen in der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Laukemann/Förster WRP 2024, 24, 28 f. unter Verweis auf einen unveröffentlichten Beschluss des Kammergerichts vom 22. Juni 2023 - 10 U 74/23 und das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. September 2023 - 2-21 O 323/21, juris Rn. 74; zweifelnd wohl auch OLG Köln…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - I-2 U 24/23, juris Rn. 45 ff., das aber die Frage offen gelassen hat) anzuschließen.
  • OLG Hamm, 11.07.2024 - 10 U 74/23

    Rechtmäßigkeit einer Rücktrittserklärung vom Erbvertrag wegen Nichterfüllung …

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2024 - 13 U 8/24
    bb) Der Senat beabsichtigt, sich dieser Bewertung trotz der hiergegen in der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Laukemann/Förster WRP 2024, 24, 28 f. unter Verweis auf einen unveröffentlichten Beschluss des Kammergerichts vom 22. Juni 2023 - 10 U 74/23 und das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. September 2023 - 2-21 O 323/21, juris Rn. 74; zweifelnd wohl auch OLG Köln…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - I-2 U 24/23, juris Rn. 45 ff., das aber die Frage offen gelassen hat) anzuschließen.
  • VG München, 14.09.1988 - M 6 K 86.7044
    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2024 - 13 U 8/24
    Diese zusätzliche Voraussetzung soll bei einer Videokonferenz nicht erfüllt sein, bei der Lehrender und Lernender in unmittelbaren Kontakt treten können (vgl. zum Vorstehenden Faix MMR 2023, 821, 824 f., Laukemann/Förster, WRP 2024, 24, 29;… Nomos-BR FernUSG/ Vennemann, 2. Aufl., § 1 Rn. 10; jew. unter Verweis auf VG München, NVwZ-RR 1989, 473, 474 [VG München 14.09.1988 - M K 86.7044] ).
  • BGH, 12.06.2025 - III ZR 109/24

    Zum Rückzahlungsanspruch bei Coaching- oder Mentoring-Verträgen und zum …

    Synchrone Unterrichtsanteile, die - wie hier die Online-Meetings - zusätzlich aufgezeichnet und den Teilnehmern anschließend zur Verfügung gestellt werden, sind als asynchroner Unterricht zu behandeln, weil sie zeitversetzt zu einem beliebigen Zeitpunkt angeschaut werden können und eine synchrone Teilnahme damit entbehrlich machen (so auch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht - https://zfu.de/veranstaltende/faq unter "Warum sind Online-Seminare nichtzulassungspflichtig?" [abgerufen am 12. Juni 2025]; OLG Celle [Hinweisbeschluss], NJW-RR 2024, 1181 Rn. 9;… OLG Köln, MMR 2024, 254 Rn. 47;… Faix aaO S. 825;… a.A. OLG München, WRP 2024, 1260 Rn. 16: es handle sich bei der Aufzeichnung nur um eine Zusatzleistung, die nicht zu einer Schwerpunktverschiebung führe).

    Vielmehr erstreckt er sich auf alle Personen, die mit einem Veranstalter einen Vertrag über die Erbringung von Fernunterricht im Sinne des § 1 FernUSG schließen; ob dies zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken erfolgt oder nicht, ist unerheblich (so auch OLG Celle…, Urteil vom 4. Februar 2025 aaO unter II. 1. a); dass., NJW-RR 2025, 113 Rn. 13-20; dass., MMR 2023, 864 Rn. 25-33; dass. [Hinweisbeschluss], NJW-RR 2024, 1181 Rn. 3-5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juli 2024 - 10 W 51/24, juris Rn. 23-33; OLG Oldenburg aaO unter II. (4); LG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2023 - 29 O 86/23, unter II. 1. a. aa., n.v.; LG Hannover, Urteil vom 20. Februar 2023 - 13 S 23/22, unter II. 1. a) bb), n.v.; LG Leipzig, Urteil vom 1. Februar 2023 - 05 O 1598/22, unter II. 1. a) bb), n.v.; LG Mönchengladbach, Urteil vom 13. März 2024 - 2 O 217/21, juris Rn. 34-37; Bülow, NJW 1993, 2837, 2838; ders./Artz, Verbraucherkreditrecht, 11. Aufl., § 506 BGB Rn. 40; Faix aaO S. 825 f; Lach aaO; Tamm in Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht, 3. Aufl., § 1 Rn. 4, § 2 Rn. 31; dies.

    Dieses im Verhältnis zum Direktunterricht gesteigerte Schutzbedürfnis besteht unabhängig davon, ob der Teilnehmer den Fernunterrichtsvertrag zu privaten oder zu unternehmerischen Zwecken abschließt (vgl. OLG Celle…, Urteil vom 4. Februar 2025 aaO unter II. 1. a) bb) (2); dass., NJW-RR 2025, 113 Rn. 19; dass., MMR 2023, 864 Rn. 33; dass. [Hinweisbeschluss], NJW-RR 2024, 1181 Rn. 5).

  • OLG Stuttgart, 29.08.2024 - 13 U 176/23

    Rückzahlung der Kursgebühr bei Nichtigkeit eines Online-Coaching-Vertrags wegen …

    Rn. 32 Auf die Frage, ob das Merkmal der überwiegenden räumlichen Trennung jedenfalls dann erfüllt ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Online-Seminare aufgezeichnet und von den Teilnehmern nachträglich abgerufen werden können (vgl. hierzu OLG Celle v. 29.05.2024 - 13 U 8/24 - juris Rn. 9;… OLG Köln v. 06.12.2013 - 2 U 24/23 - juris Rn. 50), kommt es daher nicht mehr an.

    Rn. 36 Die Frage, ob die bloße Möglichkeit Fragen zu stellen, ausreicht, oder ob die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG voraussetzt, dass auch eine weitergehende Lernkontrolle durch den Lehrenden stattfindet (…so OLG Hamburg v. 20.02.2024 - 10 U 44/23 - juris Rn. 29;… OLG Köln v. 06.12.2023 - 2 U 24/23 - juris Rn. 56; vgl. zu dieser Diskussion auch OLG Celle v. 29.05.2024 - 13 U 8/24), kann daher offenbleiben.

  • OLG Dresden, 30.04.2025 - 12 U 1547/24

    Lernplattform mit vorproduzierten Lernvideos unterfällt als Onlinekurs dem …

    Rn. 61 Hinzu kommt, dass im vorliegenden Fall das Schulungsmaterial - das auch nach dem Vortrag der Klägerin einen wesentlichen Vertragsbestandteil der Dienstleistung darstellte - sowie auch die zusätzlich bereitgestellten Aufzeichnungen von Videokonferenzen lediglich über das Internet abgerufen werden konnten und insoweit in jedem Fall eine räumliche Trennung vorlag (vgl. hierzu OLG Celle, Beschluss vom 29.05.2024, 13 U 8/24, Rn. 9; OLG Köln…, Urteil vom 06.12.2023, I- U 24/23, Rn. 50;… OLG Stuttgart, a.a.O., jeweils juris).

    Rn. 67 Die vom Senat geteilte Gegenansicht hält das Fernunterrichtsschutzgesetz sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer als Unterrichtsteilnehmer für anwendbar (vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023, 3 U 85/22, Rn. 47 ff., Urteil vom 29.10.2024, 13 U 20/24, Rn. 15 ff., Beschluss vom 29.05.2024, Az. 13 U 8/24, Rn. 5; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 10.07.2024, 10 W 51/24, Rn. 25 ff., jeweils juris;… Kaiser in: Staudinger, BGB, 15. Aufl., § 355 Rn. 12; Wassermann in: jurisPR-BGHZivilR 1/2010 Anm. 3 zu BGH, Urteil vom 15.10.2009, III ZR 310/08;… Tamm in: Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht, 3. Aufl., § 2 Rn. 31, beck-online; Bülow, NJW 1993, 2837 ff. [2838], beck-online).

    Gerade die nachträgliche Schaffung dieser Spezialvorschriften für solche Teilnehmer, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, zeigt, dass alle übrigen - diesbezüglich unveränderten - Vorschriften diese Einschränkung nicht vornehmen (OLG Celle, Beschluss vom 29.05.2024, 13 U 8/24, Rn. 5…, Urteil vom 01.03.2023, 3 U 85/22, Rn. 49 f., jeweils juris).

  • BGH, 05.02.2026 - III ZR 74/25

    Fernunterrichtsschutzgesetz

    Rn. 17 (3) Ob der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 29. Mai 2024 (13 U 8/24, NJW-RR 2024, 1181) im Ausgangspunkt eine Grundsatzbedeutung (auch) der vorliegenden Rechtssache begründet hat, kann auf sich beruhen.

    Rn. 23 Der Einzelrichter, der bei seiner Entscheidung ausdrücklich den Ausführungen des Oberlandesgerichts München im Urteil vom 17. Oktober 2024 (…aaO) zur Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes auf Verträge zwischen Unternehmern gefolgt ist (S. 7 ff des Berufungsurteils), hat die Zulassung der Revision mit dem Fehlen einer richtungsweisenden Leitentscheidung und einer Divergenz zu den zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle vom 1. März 2023 und 29. Mai 2024 (aaO) begründet (S. 11 des Berufungsurteils).

  • OLG München, 17.10.2024 - 29 U 310/21

    Inkassokosten, Elektronischer Geschäftsverkehr, Versäumnisurteil im schriftlichen …

    Rn. 33 Soweit die Gegenansicht annimmt, das FernUSG sei gleichermaßen auf Verbraucher und Unternehmer als Lernende anwendbar, weil das Gesetz keine ausschließliche Anwendung auf Verbraucher vorsehe, eine teleologische Auslegung kein gegenteiliges Ergebnis rechtfertige und die Regelungen des FernUSG so verstanden werden könnten, dass sie zum Schutz von Verbrauchern erlassen worden seien, Unternehmer aber nicht ausschließen sollten (OLG Celle NJW-RR 2024, 1181 Rn. 4;… MMR 2023, 864 Rn. 25 ff.;… LG Hamburg MMR 2024, 272 Rn. 37 f.), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • BayObLG, 23.06.2025 - 102 AR 43/25

    Örtliche Zuständigkeit bei einem Coachingvertrag

    Soweit die Klägerin meint, aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 29. Mai 2024, 13 U 8/24 (…juris Rn. 10), ergebe sich etwas anderes, ist dem nicht zu folgen.
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