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| VG Hamburg, 18.12.2001 - 13 VG 569/2001 |
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Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 12 A 2434/02
Anwendung der Vorschriften über ErstattungsansprüQualifizierung der Betreuung …
Auch die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des Hess.VGH, Beschluss vom 12.12.2000 - 1 TG 3694/00 -, FEVS 52, S. 462, und des VG Hamburg, Urteil vom 18.12.2001 - 13 VG 569/01 -, ZfJ 2002, S. 241, wonach die gemeinsame Unterbringung eines Kindes mit seinen (drogenkranken) Eltern in einer Therapieeinrichtung als eine - im Gesetz nicht ausdrücklich geregelte - Form der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 39 SGB VIII eingestuft wird, betreffen Sachverhalte, in denen eine wesentliche Voraussetzung des § 19 SGB VIII, nämlich die alleinige Sorge eines Elternteils für das Kind, nicht vorgelegen hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 12 A 2598/02
Anspruch auf Erstattung von Kosten der Jugendhilfe in Form einer Heimerziehung; …
Rn. 84 Urteil vom 18. Dezember 2001 - 13 VG 569/01 -, ZfJ 2002, S. 241,. - OVG Hamburg, 31.01.2003 - 4 Bs 443/02
Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger in Hamburg
Insoweit ist der Sachverhalt im vorliegenden Fall nicht vergleichbar mit den Einzelumständen des - vom Bezirksamt mit der Beschwerde angeführten und noch im Zulassungsverfahren beim Beschwerdegericht anhängigen - Verfahrens 13 VG 569/2001 = 4 Bf 86/02. - VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 3 K 10.1234
Abgrenzung Jugendhilfe zur Sozialhilfe; Unterbringung einer behinderten Mutter …
Rn. 20 Als Hilfeart kommt vorliegend eine Hilfe nach § 19 SGB VIII ("Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder") oder Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII entweder in Verbindung mit § 34 SGB VIII (sonstige betreute Wohnform) oder als "unbenannte" (atypische) Hilfe (vgl. dazu HessVGH vom 12.12.2000 1 TG 3694/00; VG Hamburg vom 18.1.2001 13 VG 0569/2001 und vom 26.05.2005 13 K 195/05, sämtliche juris) in Betracht, wofür jeweils die Beklagte zuständiger Träger der Jugendhilfe ist; bei allen genannten Hilfearten ist auch der notwendige Unterhalt (jedenfalls) des Kindes Bestandteil der Hilfe.
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