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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,561
OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08 (https://dejure.org/2008,561)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.10.2008 - 13 Verg 4/08 (https://dejure.org/2008,561)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 13 Verg 4/08 (https://dejure.org/2008,561)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Antrags eines wegen Unvollständigkeit des Angebots ausgeschlossenen Bieters; Ausnahmefall des Ausschlusses eines Angebots wegen Unvollständigkeit als Verstoß gegen Treu und Glauben; Anforderungen an die Bestimmbarkeit des ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 2 GWB; § 107 Abs. 3 GWB; § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A; § 21 Nr. 1 Abs. 2 S. 5 VOB/A
    Ausschließbarkeit eines Angebots aus anderen als den mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen als Frage der Begründetheit; Zwingender Ausschluss eines Angebots aufgrund des Fehlens von Preisen und geforderten Erklärungen bei ihrer Relevanz für die ...

  • Judicialis

    GWB § 107 Abs. 2; ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit b; ; BGB § 242

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Frage, ob ein Angebot auszuschließen gewesen wäre, ist eine Frage der Zulässigkeit; Ausnahme vom Grundsatz des Angebotsausschlusses beim fehlen von Preisen und geforderten Erklärungen; Zum Umfang und der Bestimmbarkeit der Nachunternehmerleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ausschließbarkeit eines Angebots aus anderen als den mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen als Frage der Begründetheit; Zwingender Ausschluss eines Angebots aufgrund des Fehlens von Preisen und geforderten Erklärungen bei ihrer Relevanz für die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Ausschluss trotz fehlender Preise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Neue Chance für Bieter beim Neubau der Schellenbergbrücke in Osnabrück

Besprechungen u.ä. (3)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberecht: Fehlende geforderte Erklärungen führen nicht in jedem Fall zum Ausschluss.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Angebotsausschluss trotz fehlender Preisaufschlüsselung! (IBR 2008, 673)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an den Nachweis der Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb (IBR 2008, 755)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 794 (Ls.)
  • NZBau 2009, 58
  • VergabeR 2009, 77
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08
    aa) Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach bestimmten Formblättern gefordert, dann sind diese Erklärungen als Umstände ausgewiesen, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen, so dass die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot regelmäßig zwingend zum Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A führt (BGH, Urteile vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02, VergabeR 2005, 617 ff., zitiert nach juris Tz. 15 und vom 10. Juni 2008 - X ZR 78/07, Umdruck Tz. 9).

    Bei einer Auslegung nach dem maßgebenden objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - X ZR 78/07, Umdruck Tz. 10) ergibt sich, dass für die Benennung der für den Bieter tätigen Unternehmer nicht die zwischen ihnen bestehenden rechtlichen Beziehungen, sondern lediglich der Umstand entscheidend ist, dass diese Unternehmer Tätigkeiten aus dem Aufgabenkreis des Bieters für ihn ausführen.

    Ob die im Rahmen der Auslegung einer Klausel, die eine Benennung des vorgesehenen Nachunternehmers auf Verlangen vorsah, stehenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. Juni 2008 - X ZR 78/07, Tz. 14), wonach die verbindliche Mitteilung der bei der Ausführung vorgesehenen Nachunternehmer die Bieter in Anbetracht des Umstands, dass der Zuschlag naturgemäß nur auf ein Angebot ergeht, in einem Maße belasten kann, das regelmäßig nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen dieser Vorgehensweise für die Vergabestelle steht, auf den hiesigen Fall, in dem die Benennung der Nachunternehmer ausdrücklich bereits bei Angebostabgabe gefordert wurde, übertragbar sind, bedarf keiner Entscheidung.

    Vor dem Hintergrund, dass ein formelles Zulassungsverfahren mit einem entsprechenden Zulassungsbescheid der DB AG bislang nicht existiert, ist diese Vorgabe nach dem für die Auslegung maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - X ZR 78/07, zitiert nach juris Tz. 10) aber dahingehend zu verstehen, dass die Vorlage einer Referenzliste genügt, aus der sich ergibt, dass der Bieter bereits in der Vergangenheit für die DB AG vergleichbare Arbeiten ausgeführt hat.

    Gegen ein solches Verständnis spricht auch, dass die anderen Bieter, auf deren objektiven Empfängerhorizont maßgebend abzustellen ist (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - X ZR 78/07, Umdruck Tz. 10), die Formulierung anders verstanden und den geforderten Nachweis bereits mit Angebotsabgabe übersandt haben.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08
    Ob ein Angebot aus anderen als den mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuschließen gewesen wäre, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit (BGHZ 169, 131, 142).

    Deshalb ist es keine die Zulässigkeit des Gesuchs um Nachprüfung beeinflussende Frage, ob das Angebot der Antragstellerin ohnehin von der Wertung in dem eingeleiteten Vergabeverfahren hätte ausgeschlossen werden können oder müssen (BGHZ 169, 131, 142, Tz 32 m. w. N.).

    Ob die Voraussetzungen für einen solchen Ausschluss vorliegend tatsächlich gegeben sind, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit (BGHZ 169, 131, 142, Tz 32 m. w. N.).

    Eine Einschränkung danach, wie das eigene Angebot beschaffen ist, oder danach, ob der betroffene Bieter seinerseits Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten hat, sieht das Gesetz nicht vor (BGHZ 169, 131, 145, Tz. 52).

    Um einem Beigeladenen kostenrechtlich wie ein Antragsteller oder Antragsgegner zu behandeln, ist es notwendig, dass er die durch die Beiladung begründete Stellung im Verfahren auch nutzt, indem er sich an dem Verfahren beteiligt (BGHZ 169, 131, 152 f.).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08
    Einem Bieter, der auf die Ausschreibung hin ein Angebot abgegeben und damit sein Interesse an dem Auftrag bekundet hat, und im Nachprüfungsverfahren die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Auftraggebers, sein Angebot nicht als bestes Angebot zu bewerten, zur Überprüfung stellt, kann der Zugang zum Nachprüfungsverfahren daher nicht mit der Begründung verwehrt werden, sein Angebot sei aus anderen als den mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen, sodass ihm wegen der von ihm behaupteten Rechtswidrigkeit kein Schaden erwachsen sei oder drohe (BGHZ 159, 186, 191 f.).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, weil ihnen Preise oder geforderte Erklärungen fehlen, gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 85/97, NJW 1998, 3634 unter II, Beschluss vom 18. Mai 2004 - X ZB 7/04, BGHZ 159, 186, 192. Urteile vom 24. Mai 2005 - X ZR 243/02, VergabeR 2005, 754, 755, vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02, VergabeR 2005, 617, 618 f. und 18. September 2007 - X ZR 89/04, VergabeR 2008, 69, 70).

    Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 a. a.O. …und Urteil vom 24. Mai 2005 a. a. O.).

    Dafür, dass die Beigeladene zu 1 entgegen der ausdrücklichen Vorgaben unter dieser Position auch - wie die Antragstellerin meint - Kosten für die Vorhaltung von Gerät mit einberechnet und damit eine unzulässige Mischkalkulation (BGHZ 159, 186, 193 f.. BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - X ZR 243/02, VergabeR 2005, 754, 755).

  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des …

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, weil ihnen Preise oder geforderte Erklärungen fehlen, gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 85/97, NJW 1998, 3634 unter II, Beschluss vom 18. Mai 2004 - X ZB 7/04, BGHZ 159, 186, 192. Urteile vom 24. Mai 2005 - X ZR 243/02, VergabeR 2005, 754, 755, vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02, VergabeR 2005, 617, 618 f. und 18. September 2007 - X ZR 89/04, VergabeR 2008, 69, 70).

    Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (BGH…, Beschluss vom 18. Mai 2004 a. a.O. und Urteil vom 24. Mai 2005 a. a. O.).

    Dafür, dass die Beigeladene zu 1 entgegen der ausdrücklichen Vorgaben unter dieser Position auch - wie die Antragstellerin meint - Kosten für die Vorhaltung von Gerät mit einberechnet und damit eine unzulässige Mischkalkulation (BGHZ 159, 186, 193 f.. BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - X ZR 243/02, VergabeR 2005, 754, 755).

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02

    Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden …

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, weil ihnen Preise oder geforderte Erklärungen fehlen, gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 85/97, NJW 1998, 3634 unter II, Beschluss vom 18. Mai 2004 - X ZB 7/04, BGHZ 159, 186, 192. Urteile vom 24. Mai 2005 - X ZR 243/02, VergabeR 2005, 754, 755, vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02, VergabeR 2005, 617, 618 f. und 18. September 2007 - X ZR 89/04, VergabeR 2008, 69, 70).

    Der Bieter muss dagegen im Rahmen des Zumutbaren angeben und erklären, was ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert und somit als Umstand ausgewiesen ist, der für die Vergabeentscheidung relevant sein soll (BGH, Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02, VergabeR 2005, 617, 619. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. April 2006 - VII Verg 3/06, zitiert nach juris Tz. 58. BayObLG, Beschluss vom 15. September 2004 - Verg 26/03, zitiert nach veris S.8).

    aa) Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach bestimmten Formblättern gefordert, dann sind diese Erklärungen als Umstände ausgewiesen, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen, so dass die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot regelmäßig zwingend zum Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A führt (BGH, Urteile vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02, VergabeR 2005, 617 ff., zitiert nach juris Tz. 15 und vom 10. Juni 2008 - X ZR 78/07, Umdruck Tz. 9).

  • OLG Schleswig, 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05

    Vollständigkeit der Nachunternehmererklärungen

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08
    Ausgehend von den Vorgaben des Bundesgerichtshofs, wonach zum einen die vom Bieter bekannt zu gebenden Parameter auf solche beschränkt sind, "deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet", und zum anderen der Gedanke von Treu und Glauben zu den von den öffentlichen Auftraggebern zu beachtenden rechtlichen Grundlagen nach § 97 Abs. 7 GWB gehört (BGHZ 154, 32, 45.169, 131, 137, Tz.23), gilt der Grundsatz, dass beim Fehlen von Preisen und geforderten Erklärungen ein Angebot zwingend auszuschließen ist, ausnahmsweise dann nicht, wenn die Unvollständigkeit eine unbedeutende und sich auf den Wettbewerb nicht auswirkende Position betrifft und wenn der Auftraggeber selbst bei der Wertung der verschiedenen Angebote zu erkennen gibt, dass es ihm auf die geforderte Angabe in keiner Weise ankommt (vgl. zu ähnlichen Ausnahmefällen: BayObLG, Beschluss vom 15. September 2004 - Verg 26/03, zitiert nach veris S. 8. OLG Schleswig, Beschluss vom 10. März 2006 - 1 (6) Verg 13/05, zitiert nach juris Tz. 40. Thüringer OLG, Beschluss vom 8, April 2003 - 6 Verg 1/03, ZfBR 2003, f, zitiert nach juris Tz. 3 f.

    Der Angebotsausschuss greift ein, wenn eine geforderte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz fehlt oder wenn dessen Art und Umfang unzureichend angegeben werden, so dass die Eignung des Bieters, die Zuverlässigkeit der Leistungserbringung oder der wertende Angebotsvergleich nicht mehr gewährleistet sind (OLG Schleswig, Beschluss vom 10. März 2006 - 1 (6) Verg 13/05, zitiert nach juris Tz. 32).

    Sie sollen den Auftraggeber in die Lage versetzen, die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit des Bieter überprüfen und beurteilen zu können (vgl. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A. OLG Schleswig, Beschluss vom 10. März 2006 - 1 (6) Verg 13/05, zitiert nach juris Tz. 40).

  • OLG Dresden, 11.04.2006 - WVerg 6/06

    Wertungsausschluss von einem Vergabeverfahren bei fehlender Zuordenbarkeit des …

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08
    Indem die Antragsgegnerin keine Leistungsposition von der Verpflichtung zur Benennung etwaiger zu ihrer Erfüllung eingesetzter Nachunternehmen ausgenommen hat sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen bereits bei Angebotsabgabe verlangt hat, wird hinreichend deutlich, dass sie jeder der in dem Leistungsverzeichnis genannten Positionen eine wettbewerbliche Relevanz beimisst (OLG Dresden, Beschluss vom 11. April 2006 - WVerg 6/06, OGR Dresden 2006, 656 ff., zitiert nach juris Tz. 9).

    Ein Bieter, der zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung jedenfalls in Teilen Nachunternehmer einsetzen will, erweitert dadurch sein Leistungsspektrum über das hinaus, was er mit den Kräften des eigenen Betriebes zu gewährleisten in der Lage ist (OLG Dresden, OLGR 2006, 656, 657).

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu …

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, weil ihnen Preise oder geforderte Erklärungen fehlen, gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 85/97, NJW 1998, 3634 unter II, Beschluss vom 18. Mai 2004 - X ZB 7/04, BGHZ 159, 186, 192. Urteile vom 24. Mai 2005 - X ZR 243/02, VergabeR 2005, 754, 755, vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02, VergabeR 2005, 617, 618 f. und 18. September 2007 - X ZR 89/04, VergabeR 2008, 69, 70).

    Zu diesen "Erklärungen" gehören z.B. auch Angaben dazu, welche Leistungen der Bieter nicht selbst erbringen, sondern durch Nachunternehmer erbringen lassen will (BGH, Urteil vom 18. September 2007 - X ZR 89/04, VergabeR 2008, 69 ff. zitiert nach juris Tz. 10).

  • BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis bei rechtswidriger Ausschreibung eines Leitfabrikates

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08
    Der Bieter muss dagegen im Rahmen des Zumutbaren angeben und erklären, was ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert und somit als Umstand ausgewiesen ist, der für die Vergabeentscheidung relevant sein soll (BGH, Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02, VergabeR 2005, 617, 619. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. April 2006 - VII Verg 3/06, zitiert nach juris Tz. 58. BayObLG, Beschluss vom 15. September 2004 - Verg 26/03, zitiert nach veris S.8).

    Ausgehend von den Vorgaben des Bundesgerichtshofs, wonach zum einen die vom Bieter bekannt zu gebenden Parameter auf solche beschränkt sind, "deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet", und zum anderen der Gedanke von Treu und Glauben zu den von den öffentlichen Auftraggebern zu beachtenden rechtlichen Grundlagen nach § 97 Abs. 7 GWB gehört (BGHZ 154, 32, 45.169, 131, 137, Tz.23), gilt der Grundsatz, dass beim Fehlen von Preisen und geforderten Erklärungen ein Angebot zwingend auszuschließen ist, ausnahmsweise dann nicht, wenn die Unvollständigkeit eine unbedeutende und sich auf den Wettbewerb nicht auswirkende Position betrifft und wenn der Auftraggeber selbst bei der Wertung der verschiedenen Angebote zu erkennen gibt, dass es ihm auf die geforderte Angabe in keiner Weise ankommt (vgl. zu ähnlichen Ausnahmefällen: BayObLG, Beschluss vom 15. September 2004 - Verg 26/03, zitiert nach veris S. 8. OLG Schleswig, Beschluss vom 10. März 2006 - 1 (6) Verg 13/05, zitiert nach juris Tz. 40. Thüringer OLG, Beschluss vom 8, April 2003 - 6 Verg 1/03, ZfBR 2003, f, zitiert nach juris Tz. 3 f.

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 2/05

    Angebotsausschluss wegen fehlender Aufschlüsselung von Einheitspreisen

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08
    Ansonsten ist sein Angebot nicht vollständig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 - Verg 2/05, zitiert nach ibronline S. 5).

    Es obliegt allein dem Auftraggeber, im Rahmen seines Entschließungsermessens die Regeln der Vergabe festzulegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 - Verg 2/05, zitiert nach ibronline S.5).

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit …

  • OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im …

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 5/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachprüfungsantrag eines ausgeschlossenen Bieters …

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung …

  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - …

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 3/06

    Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen fehlender Preisangabe nach § 21 Abs. 1 Satz …

  • OLG Jena, 08.04.2003 - 6 Verg 1/03

    Ausschluss wegen unvollständigen Angebots

  • OLG München, 07.11.2017 - Verg 8/17

    Hinweis im Nachprüfungsverfahren wegen fehlender wesentlicher Preisangaben

    Zum Teil wurde die Wesentlichkeit verneint, wenn die Kalkulationsunschärfe durch die Preislücke im Promillebereich liegt (OLG Thüringen, Beschluss vom 08.04.2003, 6 Verg 1/03, juris Tz. 3; OLG Celle, Beschluss vom 02.10.2008, 13 Verg 4/08, juris Tz. 44 - jeweils zu § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A a.F.), hingegen Wesentlichkeit bejaht, wenn sich der Gesamtpreis um ca. 1/5 erhöhen würde (OLG Brandenburg…, Beschluss vom 24.05.2011, Verg W 8/11, juris Tz. 30 zu § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit c 1. HS VOB/A a.F., zustimmend Dicks, a.a.O., § 56 VgV Fn. 121).
  • OLG München, 22.01.2009 - Verg 26/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zeitpunkt der Benennung von Nachunternehmern und …

    b) Eine Ausnahme von dieser stringenten Vorgabe hat die Rechtsprechung in der Folgezeit nur dann gebilligt, wenn den Bietern unwesentliche Verstöße gegen die Erklärungspflicht unterlaufen sind, welche offensichtlich nicht wettbewerbsrelevant waren (OLG Celle vom 2.10.2008, 13 Verg 4/08), oder wenn Erklärungen verlangt worden sind, welche in keinem Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehen (BayObLG vom 15.9.2004, Verg 26/03), oder wenn Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen, wie das Leistungsverzeichnis oder Zusätzliche Vertragsbedingungen nicht zurückgegeben worden sind, wenn der Bieter im übrigen erklärt, dass diese Unterlagen Bestandteil seines Angebotes werden sollen (OLG Düsseldorf vom 25.6.2008, Verg 22/08; ähnlich schon OLG München vom 23.5.2007, Verg 3/07).
  • OLG Dresden, 21.02.2012 - Verg 1/12

    Ausschließung eines inhaltlich unvollständigen Angebots; Abgrenzug nzur Ergänzug …

    Dies gilt selbst dann, wenn die Rechtsprechung zur Unvollständigkeit von unbedeutenden und sich auf den Wettbewerb nicht auswirkenden Positionen, bei denen der Auftraggeber selbst bei der Wertung der verschiedenen Angebote zu erkennen gegeben hat, dass es ihm auf die geforderte Angabe in keiner Weise ankommt, auch nach den Neuregelungen in der VOB/A 2009 Geltung beanspruchen können sollte (vgl. hierzu OLG Celle, Beschluss vom 02.10.2008 - 13 Verg 4/08 - zitiert nach juris).
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