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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 27.03.2012

Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6986
OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09 (https://dejure.org/2009,6986)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.03.2009 - 13 W 20/09 (https://dejure.org/2009,6986)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. März 2009 - 13 W 20/09 (https://dejure.org/2009,6986)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Verfügungsantrags mit dem Ziel der Hauptsacheerledigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach Erledigung der Hauptsache

  • Judicialis

    ZPO § 922

  • kanzlei.biz

    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf einstweilige Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 922
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach Erledigung der Hauptsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1074
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 6 W 17/91
    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09
    Soweit eine sofortige Beschwerde für zulässig erachtet wird (vgl. z. B. OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 493. Zöller-Vollkommer, § 922 Rz. 4 m. w. N.), wird dies zum einen mit prozessökonomischen Erwägungen begründet, zum anderen mit der Überlegung, dass der Antragstellerseite die Möglichkeit einer einseitigen Erledigung nicht gänzlich abgeschnitten werden dürfe und es ausreiche, dem Antragsgegner im Beschwerdeverfahren rechtliches Gehör zu gewähren.
  • OLG Koblenz, 18.12.2002 - 4 W 747/02

    Zulässigkeit einer Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen …

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09
    Die gegenteilige Ansicht beruft sich vor allem auf die Regelungen in § 922 Abs. 3, § 936 ZPO, wonach der Antragsgegner im Falle der Zurückweisung des Arrestgesuchs nicht zu beteiligen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Januar 2001, 6 W 60/00. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Az. 4 W 747/02. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2004, Az. 3 W 36/02. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1984, Az. 4 W 143/84).
  • OLG Bamberg, 18.04.2002 - 3 W 36/02

    Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach Zurückweisung einer einstweiligen …

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09
    Die gegenteilige Ansicht beruft sich vor allem auf die Regelungen in § 922 Abs. 3, § 936 ZPO, wonach der Antragsgegner im Falle der Zurückweisung des Arrestgesuchs nicht zu beteiligen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Januar 2001, 6 W 60/00. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Az. 4 W 747/02. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2004, Az. 3 W 36/02. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1984, Az. 4 W 143/84).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2001 - 6 W 60/00

    Vertraglicher Anspruch eines Absolventen der Kunstakademie auf Durchführung einer …

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09
    Die gegenteilige Ansicht beruft sich vor allem auf die Regelungen in § 922 Abs. 3, § 936 ZPO, wonach der Antragsgegner im Falle der Zurückweisung des Arrestgesuchs nicht zu beteiligen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Januar 2001, 6 W 60/00. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Az. 4 W 747/02. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2004, Az. 3 W 36/02. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1984, Az. 4 W 143/84).
  • OLG Hamm, 25.10.1984 - 4 W 143/84
    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09
    Die gegenteilige Ansicht beruft sich vor allem auf die Regelungen in § 922 Abs. 3, § 936 ZPO, wonach der Antragsgegner im Falle der Zurückweisung des Arrestgesuchs nicht zu beteiligen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Januar 2001, 6 W 60/00. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Az. 4 W 747/02. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2004, Az. 3 W 36/02. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1984, Az. 4 W 143/84).
  • OLG München, 04.04.2022 - 18 W 1247/21

    Beschwerde zur Feststellung der Hauptsacheerledigung im einstweiligen …

    Rn. 27 aa) Mehrere Oberlandesgerichte halten eine sofortige Beschwerde unter den eingangs genannten Voraussetzungen für unzulässig (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84, WRP 1985, 227; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09, NJW-RR 2009, 1074).
  • OVG Saarland, 29.04.2014 - 5 B 188/14

    Zur Frage der Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung in …

    Rn. 17 vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - OLG Bamberg, Beschluss vom 18.4.2002 - 3 W 36/02 - OLG Celle, Beschluss vom 9.3.2009 - 13 W 20/09 -, sämtlich zitiert nach juris; Huber in Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 922 Rdnr. 10 a; Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. 2011, § 922 Rdnr. 7.

    Rn. 23 vgl. hierzu z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - OLG Celle, Beschluss vom 9.3.2009 - 13 W 20/09 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 -, sämtlich zitiert nach juris,.

  • OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22

    Berufung gegen ein Urteil in einem einstweiligen Verfügungsverfahren; …

    Während eine Meinung in der Rechtsprechung hier die Auffassung vertritt, eine sofortige Beschwerde sei in solchen Fällen stets unzulässig (OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00 njuris; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02 - juris OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - juris, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09 - juris) und hierbei auch darauf verweist, dass es an der für eine Eilentscheidung notwendigen Dringlichkeit mangelt, hält die Gegenmeinung die sofortige Beschwerde für zulässig (…OLG München Beschl. v. 4.4.2022 - 18 W 1247/21, BeckRS 2022, 6930 Rn. 25, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21

    Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung

    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, dass eine Beschwerde mit dem Ziel, die Erledigung des Verfügungsbegehrens festzustellen, unzulässig sei (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15.1.2001, 6 W 60/00, Rdz. 15, juris; OLG Celle, Beschluss vom 9.3.2009, 13 W 20/09, Rdz. 8, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 18.12.2002, 4 W 747/02, Rdn. 7, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 10.12.1997, 4 W 131/97, Rn. 4, juris;… Stein/Jonas-Bruns, § 922 ZPO Rdn. 19;… Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG Rn. 3.38 unter Verweis auf OLG Karlsruhe a. a. O.).
  • LG Berlin II, 06.11.2025 - 27 O 262/25

    Verneinung eines Verfügungsgrundes bei einseitiger Erledigungserklärung im …

    Denn weder der geänderte Sachantrag auf Feststellung der Erledigung noch die im vorrangigen Interesse des Antragstellers liegende prozessuale Kostengrundentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO sind besonders eilbedürftig (…st. Rspr., vgl. nur OLG Bamberg Beschluss vom 18.04.2004 - 3 W 36/02, juris Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09, NJW-RR 2009, 1074, juris Rn. 9; OLG Dresden…, Beschluss vom 05.12.2022 - 4 U 1856/22, BeckRS 2022, 39116 Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.04.2004 - 3 W 36/02, BeckRS 2009, 24381; OLG München…, Beschluss vom 04.04.2022 - 18 W 1247/21, NJOZ 2023, 141, 145 Rn. 50; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15.01.2001- 6 W 60/00, BeckRS 2009, 24379, juris Rn. 17):.
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   OLG Hamburg, 27.03.2012 - 13 W 20/09   

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https://dejure.org/2012,98579
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OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2012 - 13 W 20/09 (https://dejure.org/2012,98579)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2012 - 13 W 20/09 (https://dejure.org/2012,98579)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04

    Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2012 - 13 W 20/09
    Der Bericht des Hauptaktionärs gem. § 327c Abs. 2 S. 1 AktG muss gerade nicht "ausführlich" sein, sondern hinsichtlich der Angemessenheit der gebotenen Barabfindung lediglich eine Plausibilitätskontrolle ermöglichen (BGH ZIP 2006, 2080, 2083, I. Sp.; Schmidt/Lutter-Schnorbus, AktG, 2. Aufl. 2010, § 327c, Rnrn.
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2008 - 6 W 30/08

    Zum Inhalt des Freigabeverfahrens - Keine normative Ergänzung des § 21 Abs. 1 …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2012 - 13 W 20/09
    Eine umfassende Unternehmensdarstellung, die es dem Minderheitsaktionär gewissermaßen ermöglichen würde, das Unternehmen selbständig und abschließend zu bewerten, ist gerade nicht erforderlich (OLG Düsseldorf, AG 2009, 40, 43;… Heidelberger Kommentar-Schenk aaO., § 293a, Rn. 16).
  • LG Hamburg, 21.03.2014 - 417 HKO 205/12

    Höhe der Barabfindung gemäß § 327b AktG nach einem Squeeze-Out

    Ob dabei die Preise unberücksichtigt zu bleiben haben, die die Antragsgegnerin selbst zur Erlangung der nach § 327a AktG erforderlichen Mehrheit gezahlt hat (offenbar OLG Hamburg, Beschluss vom 27.3.12, 13 W 20/09; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.12.10, 5 W 15/10 und vom 24.11.11, 21 W 7/11, anders diese Kammer im Verfahren betr.

    Den Wert von 4, 5% hat die Kammer auch in fast allen bisherigen Beschlüssen über die Abfindungshöhe verwendet (z.B. Beschluss vom 3.3.09, 417 HKO 148/02, bestätigt durch OLG Hamburg, Beschluss vom 27.3.12, 13 W 20/09).

    Das von der Kammer in anderem Zusammenhang (417 HKO 148/02 - Systematics -) verwendete und vom HansOLG (Beschluss vom 27.3.12, 13 W 20/09) bestätigte Argument, die Vertretung durch Rechtsanwälte sei nicht nötig gewesen und die Kosten deshalb nicht erstattungsfähig, ist auf diesen Fall nicht anwendbar.

  • LG Hamburg, 23.04.2014 - 417 HKO 111/12

    Bemessung der Höhe der Barabfindung bei Durchführung eines Squeeze-Out

    Ob dabei die Preise unberücksichtigt zu bleiben haben, die die Antragsgegnerin selbst zur Erlangung der nach § 327a AktG erforderlichen Mehrheit gezahlt hat (offenbar OLG Hamburg, Beschluss vom 27.3.12, 13 W 20/09; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.12.10, 5 W 15/10 und vom 24.11.11, 21 W 7/11, anders diese Kammer im Verfahren betr.

    Den Wert von 4, 5% hat die Kammer auch in fast allen bisherigen Beschlüssen über die Abfindungshöhe verwendet (z.B. Beschluss vom 3.3.09, 417 HKO 148/02, bestätigt durch OLG Hamburg, Beschluss vom 27.3.12, 13 W 20/09).

    Das von der Kammer in anderem Zusammenhang (417 HKO 148/02 - Systematics -) verwendete und vom HansOLG (Beschluss vom 27.3.12, 13 W 20/09) bestätigte Argument, die Vertretung durch Rechtsanwälte sei nicht nötig gewesen und die Kosten deshalb nicht erstattungsfähig, ist auf diesen Fall nicht anwendbar.

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