Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.07.1995 - 13 W 22/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuGVÜ Art. 5 Nr. 1; ZPO §§ 29, 38
Gerichtsstandswirkung einer Erfüllungsortvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendungsbereich; Begrenzung des Personenkreises; Zivilprozeßordnung; Erfüllungsortvereinbarung; Gerichtsstandswirkung; Gerichtsstandsvereinbarung
Papierfundstellen
- VersR 1997, 81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 06.10.1976 - 12/76
Industrie tessili italiana / Dunlop AG
Auszug aus OLG Köln, 19.07.1995 - 13 W 22/95
Die Anforderungen an eine wirksame Erfüllungsortvereinbarung richten sich nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des angerufenen Gerichts für die in Rede stehende Verpflichtung maßgeblich ist (vgl. EuGH , NJW 1977, 491; NJW 1987, 1131; NJW 1995, 183). - EuGH, 15.01.1987 - 266/85
Shenavai / Kreischer
Auszug aus OLG Köln, 19.07.1995 - 13 W 22/95
Die Anforderungen an eine wirksame Erfüllungsortvereinbarung richten sich nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des angerufenen Gerichts für die in Rede stehende Verpflichtung maßgeblich ist (vgl. EuGH , NJW 1977, 491; NJW 1987, 1131; NJW 1995, 183). - EuGH, 29.06.1994 - C-288/92
Custom Made Commercial / Stawa Metallbau
Auszug aus OLG Köln, 19.07.1995 - 13 W 22/95
Die Anforderungen an eine wirksame Erfüllungsortvereinbarung richten sich nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des angerufenen Gerichts für die in Rede stehende Verpflichtung maßgeblich ist (vgl. EuGH , NJW 1977, 491; NJW 1987, 1131; NJW 1995, 183).
- EuGH, 17.01.1980 - 56/79
Zelger / Salinitri
Auszug aus OLG Köln, 19.07.1995 - 13 W 22/95
a) Anerkanntermaßen kann sich auch aus einem vertraglich vereinbarten Erfüllungsort die Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergeben; im Geltungsbereich des EuGVÜ richtet sich diese zuständigkeitsbegründende Wirkung grundsätzlich allein nach dessen Art. 5 Nr. 1 (vgl. EuGH vom 17.1.1980 - RS 56/79 -, WM 1980, 720 = IPRax 1981, 89). - BGH, 07.07.1980 - III ZR 15/78
Verneinung der Zuständigkeit deutscher Gerichte - Mündliche Vereinbarung eines …
Auszug aus OLG Köln, 19.07.1995 - 13 W 22/95
Da § 29 Abs. 2 ZPO die Wirksamkeit der Erfüllungsortvereinbarung nicht prorogationsbefugter Vertragsparteien unberührt läßt und ihr nur die Zuständigkeitswirkung versagt, erscheint es zutreffend, die Erfüllungsortvereinbarung insoweit allein nach dem vorrangigen Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ zu beurteilen, der eine entsprechende Schranke nicht enthält (so z.B. Kropholler, Handbuch des Internationalen Zivilverfahrensrechts, Bd. I (1982), Kap III, Rdnr. 357; ferner: Spellenberg, IPRax 1981, 75, 79: "Wenn dagegen das Gesetz wie z.B. § 29 ZPO solchen Vereinbarungen nur die Zuständigkeitswirkungen versagt, geht das EuGVÜ dem nationalen Recht vor. - OLG Nürnberg, 28.11.1984 - 9 U 3061/84
Derogation der deutschen Gerichtsbarkeit; Abbedingen der internationalen …
Auszug aus OLG Köln, 19.07.1995 - 13 W 22/95
c) Im übrigen wird auch im autonomen deutschen internationalen Zivilprozeßrecht § 29 Abs. 2 ZPO durchweg einschränkend ausgelegt (z.B. OLG Nürnberg, NJW 1985, 1296, 1298; Kartzke, ZfBR 1994, 1, 3 m.w.Nachw.).
- KG, 24.03.2026 - 7 U 20/25
Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen bei Online-Glücksspielen; …
Rn. 44 Daher spielt es auch keine Rolle, dass die bisherige Klägerin in der ersten Instanz unwidersprochen vorgetragen hat: "10551 Berlin wurde zwischen dem Spieler und der Beklagten bei Eröffnung des Spielkontos als Erfüllungsort vereinbart." Denn selbst wenn die in § 38 Abs. 2 ZPO vorgesehene Form eingehalten worden sein sollte (hierzu verhält sich der Vortrag der Klägerin allerdings nicht) und es sich dann bei dieser Vereinbarung um eine einen Erfüllungsgerichtsstand eröffnende internationale Erfüllungsortvereinbarung handeln könnte - die Beschränkung auf den in § 29 Abs. 2 ZPO genannten Personenkreis gilt hier nicht, weil die Voraussetzungen gemäß § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 28. November 1984 - 9 U 3061/84 -, NJW 85, 1296; OLG Köln, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 13 W 22/95 -, juris Rn. 8;… Stein/Roth, 24. Aufl. 2024, ZPO § 29 Rn. 55;… Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 36. Auflage, 10/2025, § 29 ZPO, Rn. 26) -, fallen die hier geltend gemachten kondiktionsrechtlichen Ansprüche gerade nicht unter den dann nach § 29 Abs. 1 i.V.m. § 38 Abs. 2 ZPO eröffneten Gerichtsstand am (vereinbarten) Erfüllungsort. - OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 13 U 96/05 Auch im Rahmen des Art. 5 Nr. 1 a EuGVVO ist eine nach § 269 BGB von den Parteien konkludent getroffene Bestimmung des Leistungsorts zu beachten, es sei denn, dass die Parteien den gesetzlichen Erfüllungsort nicht verändern wollten, vielmehr eine Zuständigkeitsvereinbarung im Sinn hatten (…Zöller-Geimer, a.a.O., EuGVVO, Art. 5, Rn. 17; BGH WM 1997, 1552 für EuGVÜ; OLG Köln VersR 1997, 81;… Geimer-Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl. 2004, A.1, Rn. 87, 124 ff.zu Art. 5 EuGVÜ).
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