Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 WF 121/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 30; ZPO § 407a Abs. 3 S. 2
Rechtsfolgen eines fehlenden Hinweises des Sachverständigen auf die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen eines fehlenden Hinweises des Sachverständigen auf die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Hinweis auf unverhältnismäßige Kosten: Vergütungsverlust?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen - 20 F 24/09
- OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 WF 121/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 154
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97
Hinweispflicht des Sachverständigen bei Kostensteigerung - Kürzung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 WF 121/12
9 Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in einem Verfahren nach dem FamFG ein Sachverständiger grundsätzlich verpflichtet ist, das Gericht rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass voraussichtlich Kosten erwachsen, die erkennbar außerhalb im Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes stehen (vgl. dazu BayObLG, FamRZ 1998, 1456 zum FGG), kommt eine Kürzung des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen hier nicht in Betracht.Kann im Rahmen der durchgeführten Prognose nicht festgestellt werden, ob der Auftrag trotz Kostenüberschreitung weitergeführt worden wäre, so trägt der Sachverständige das Risiko der Unaufklärbarkeit (BayObLG FamRZ 1998, 1456).
- OLG Hamm, 18.12.2012 - 6 WF 43/12
Niederschlagung und Herabsetzung der Kosten für ein familienpsychologisches …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 WF 121/12
Dass der Sachverständige das für ihn angemessene Honorar auch für Zeiten erlangen kann, in denen er notwendige mit dem Gutachtenauftrag bzw. gerichtlichen Auftrag verbundene Reisen unternimmt, folgt aus § 8 Abs. 2 JVEG (vgl. dazu OLG Hamm, Beschl. v. 18.12.2012, 6 WF 43/12, zudem sind die Fahrtkostenauslagen zu erstatten nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 JVEG). - OLG Schleswig, 05.03.1997 - 9 W 7/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 WF 121/12
10 Ein Verlust des Vergütungsanspruches kommt aber dann nicht in Betracht, wenn die beauftragende Stelle auch bei einer rechtzeitigen Mitteilung den Auftrag nicht entzogen hätte (vgl. dazu KG JurBüro 1983, 1546; OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 1997, 539), sondern nur dann, wenn bei rechtzeitig erfolgter Anzeige des Sachverständigen dessen Tätigkeit eingeschränkt oder unterbrochen worden wäre (vgl. dazu BayObLG JurBüro 1982, 110).
- OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19
Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung
Dies war bereits Stand der Rechtsprechung vor den Reformen des Familienverfahrensrechts (vgl. zum FGG BayObLG, FamRZ 1998, 1456) und folgt seit dem 01. September 2009 aus den §§ 30 Abs. 1 FamFG, 407a Abs. 4 S. 2 ZPO (OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; i.E. auch OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154).Rn. 23 Zwar wird vertreten, dass ein Verlust des (vollen) Vergütungsanspruches dann nicht in Betracht kommt, wenn die beauftragende Stelle auch bei einer rechtzeitigen Mitteilung den Auftrag nicht entzogen hätte (OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154; KG JurBüro 1983, 1546; OLG Schleswig, JurBüro 1997, 539).
Kann im Rahmen der durchgeführten Prognose nicht festgestellt werden, ob der Auftrag trotz Kostenüberschreitung weitergeführt worden wäre, so trägt der Sachverständige das Risiko der Unaufklärbarkeit (OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154; BayObLG FamRZ 1998, 1456).
Fällt die Fortsetzungsprognose dagegen positiv aus, besteht der Vergütungsanspruch auch bei von Amts wegen eingeholten Gutachten fort (OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154; KG FamRZ 2002, 101).
- LG Neuruppin, 28.11.2018 - 4 T 108/18 Einer denkbaren Einschränkung des Gutachtenauftrags steht auch in familienrechtlichen Verfahren nach dem FamFG der Amtsermittlungsgrundsatz nicht entgegen; vielmehr ist auch hier zu berücksichtigen, dass die Beteiligten später regelmäßig für die entstandenen Kosten in Anspruch genommen werden (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.03.2013, 13 WF 121/12, juris Rn. 9).
Jedenfalls ist dies eine Prognoseentscheidung des Gerichts (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.03.2013, 13 WF 121/12, juris Rn. 10).
Im Übrigen trägt der Sachverständige nach richtiger Auffassung sowieso das Risiko der Unaufklärbarkeit bezüglich der Frage, ob der Gutachtenauftrag fortgesetzt oder abgebrochen worden wäre (Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 11.12.1997 - 1Z BR 143/97, Rn. 16, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.03.2013, 13 WF 121/12, juris Rn. 10;… BDPZ/Binz JVEG § 8a Rn. 14 m.w.N.).
Im Verfahren 13 WF 121/12 hat das OLG Brandenburg diese Fragen nicht entschieden (dort war zum einen keine Kostengrenze angegeben und zum anderen schied eine Kürzung aus anderen Gründen aus).
- OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 2 W 14/19
Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung
Das gilt auch in Verfahren nach dem FamFG, in denen der Amtsaufklärungsgrundsatz Anwendung findet, denn auch in diesen haften die Beteiligten regelmäßig für die dem Gericht entstehenden Auslagen (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07. März 2013, 13 WF 121/12, Rn. 9; BayObLG…, Beschluss vom 11. Dezember 1997, 12 BR 143/97, Rn. 17; jeweils zitiert nach Juris). - LG Neuruppin, 28.02.2017 - 1 O 34/16
Sachverständigenvergütung: Kürzung bei Überschreitung des Auslagenvorschusses
Die vom Sachverständigen in seinem Festsetzungsantrag vom 08.12.2016 zitierte frühere Rechtsprechung etwa des OLG Naumburg (Beschluss vom 19.06.2012 - 1 W 30/12; ähnlich seinerzeit auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 7.3.2013 - 13 WF 121/12; OLG Hamburg VersR 1967, 450; KG JurBüro 1983, 1546; OLG Schleswig JurBüro 1997, 539; BW-LSG DS 2004, 270; OLG Celle DS 2008, 77; LG Osnabrück JurBüro 2013, 437) ist insoweit durch die gesetzgeberische Entscheidung für den seit dem 01.08.2013 geltenden § 8a Abs. 4 JVEG als überholt anzusehen. - OLG Brandenburg, 26.11.2024 - 12 W 26/24
Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen in Höhe des Auslagenvorschusses
Auch die vom Sachverständigen unter Hinweis auf das Schreiben des Bezirksrevisors vom 12.04.2024 angeführte Entscheidung des 4. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 07.03.2013 (13 WF 121/12, FamRZ 2014, S. 154) rechtfertigt ein anderes Ergebnis nicht.
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