Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 132-IV-07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,40137
VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 132-IV-07 (https://dejure.org/2008,40137)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.05.2008 - 132-IV-07 (https://dejure.org/2008,40137)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - 132-IV-07 (https://dejure.org/2008,40137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,40137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 4-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 132-IV-07
    Die Rechtsschutzgleichheit wird durch Art. 18 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Satz 2 SächsVerf inhaltsgleich mit ihrer grundgesetzlichen Gewährleistung nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06; st. Rspr.).

    b) Art. 18 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Satz 2 SächsVerf gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 28-IV-03; Sächs- VerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06).

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 28-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 132-IV-07
    b) Art. 18 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Satz 2 SächsVerf gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 28-IV-03; Sächs- VerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06).

    Verfassungsrecht wird jedoch dann verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 18 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Satz 2 SächsVerf verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen; etwa wenn die Anforderungen an die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt werden und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 28-IV-03).

  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 132-IV-07
    Eine Beweisantezipation im Prozesskostenhilfeverfahren ist nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2004 - Vf. 12-IV-02).

    Es gehört nicht zu seinen Aufgaben, die fachgerichtliche Anwendung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen zu kontrollieren (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2004 - Vf. 12-IV-02).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 132-IV-07
    Zudem dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer Klärung im Hauptsacheverfahren zugeführt werden können (vgl. BVerfG NJW 2008, 1060 [1061]; BVerfGE 81, 347 [359]).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 132-IV-07
    Zudem dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer Klärung im Hauptsacheverfahren zugeführt werden können (vgl. BVerfG NJW 2008, 1060 [1061]; BVerfGE 81, 347 [359]).
  • VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 20-IV-07

    Zu den Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 132-IV-07
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - Vf. 20-IV-07).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 47-IV-22

    Anforderungen an die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten durch die …

    Der Verfassungsgerichtshof kann nur korrigierend eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 100-IV-21; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 132-IV-07; st. Rspr.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1791/22 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
    Der Verfassungsgerichtshof kann nur korrigierend eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. November 2017 - Vf. 149-IV-17; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 132-IV-07; st. Rspr.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 1671/13 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 59-IV-12
    Seinem Vorbringen ist insbesondere nicht zu entnehmen, dass eine schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfrage im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden worden sei oder dass eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht gekommen wäre und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorgelegen hätten, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgegangen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 132-IV-07).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2008 - 75-IV-08
    Selbst wenn der Verfassungsbeschwerde entnommen werden könnte, dass der Beschwerdeführer eine Verletzung seines in Art. 18 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Satz 2 SächsVerf verbürgten Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit geltend machen wollte (vgl. dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 132-IV-07), ist sie unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen des § 28 SächsVerfGHG genügt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfGH Sachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht