Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 66/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zustandekommen einer äußerungsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung mit Unterlassungsverpflichtung: Voraussetzungen für die Teilannahme eines Vertragsangebotes; Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden; Annahmefrist
- Justiz Baden-Württemberg
Zustandekommen einer äußerungsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung mit Unterlassungsverpflichtung: Voraussetzungen für die Teilannahme eines Vertragsangebotes; Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden; Annahmefrist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustandekommen einer äußerungsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung mit Unterlassungsverpflichtung; Voraussetzungen für die Teilannahme eines Vertragsangebotes; Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 147 Abs. 2; BGB § 150 Abs. 2; BGB § 151
Zustandekommen einer äußerungsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung mit Unterlassungsverpflichtung; Voraussetzungen für die Teilannahme eines Vertragsangebotes; Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Eine Unterlassungserklärung kann nicht ohne Weiteres nur teilweise angenommen werden
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht - die Annahme einer abgeänderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Vertragsstrafe nur für wirksamen Unterlassungsvertrag
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vertragsstrafe nur bei zustande gekommenem Unterlassungsvertrag
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 30.04.2008 - 3 O 422/07
- LG Konstanz, 03.07.2008 - 3 O 422/07
- OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 66/08
- OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 14 W 53/08
Papierfundstellen
- afp 2009, 270
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14
Zustandekommen eines Vertragsstrafeversprechens
Mit dieser Zahlungsaufforderung wegen Verwirkung der Vertragsstrafe hat die Klägerin ihren Annahmewillen konkludent in eindeutiger Weise bekundet, so dass von einer, auch für den Abschluss einer Vertragsstrafevereinbarung ausreichenden, konkludenten Annahme auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1999, 2179, wonach selbst in einer Klageerhebung eine konkludente Annahme liegen kann. Siehe auch OLG Karlsruhe 14 U 66/08 BeckRs 2009, 25705).
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2009 - L 14 U 66/08 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 14 U 186/10 Die vom Kläger am 2. April 2008 eingelegte Berufung wies der erkennende Senat mit Urteil vom 24. September 2009 - L 14 U 66/08 - zurück.
Dem Senat haben außer der dieses Verfahren betreffenden Prozessakten die den Kläger betreffenden Verwaltungsunterlagen der Beklagten zum Az. 70 U 31988-92 S sowie die Vorprozessakte (Az. des LSG: L 14 U 66/08) vorgelegen.
Ergänzend verweist der Senat in diesem Zusammenhang auch auf seine Ausführungen im Urteil vom 24. September 2009 - L 14 U 66/08 -, die nach wie vor Gültigkeit haben.