Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.04.2008 - 14 U 149/07   

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https://dejure.org/2008,11359
OLG Frankfurt, 11.04.2008 - 14 U 149/07 (https://dejure.org/2008,11359)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2008 - 14 U 149/07 (https://dejure.org/2008,11359)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2008 - 14 U 149/07 (https://dejure.org/2008,11359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 StVG, § 7 StVG, § 9 StVG, § 254 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Alleinhaftung eines jugendlichen Radfahrers bei Kollision mit einem entgegen kommenden Pkw infolge grob verkehrswidrigen Verhaltens

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 823; ; StVG § 7; ; StVO § 1; ; StVO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines jugendlichen Radfahrers mit einem Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines jugendlichen Radfahrers mit einem Pkw

  • web.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Schuld oder nicht? - Wann Kinder im Verkehr haft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2008 - 14 U 149/07
    Soweit die Rechtsprechung bei der Bewertung des Mitverschuldens eines Jugendlichen für eine völlige Freistellung von der Gefährdungshaftung wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens voraussetzt, dass der Sorgfaltsverstoß altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar ist (BGH Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 31/02 - NJW 2004, 772 ; OLG Nürnberg Urteil vom 14.07.2005 - 13 U 901/05 VersR 2006, 1514 , beide zitiert nach JURIS) hat das Landgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen zutreffend bejaht.
  • KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Feststellung einer erheblichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2008 - 14 U 149/07
    Soweit die Rechtsprechung bei der Bewertung des Mitverschuldens eines Jugendlichen für eine völlige Freistellung von der Gefährdungshaftung wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens voraussetzt, dass der Sorgfaltsverstoß altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar ist (BGH Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 31/02 - NJW 2004, 772 ; OLG Nürnberg Urteil vom 14.07.2005 - 13 U 901/05 VersR 2006, 1514 , beide zitiert nach JURIS) hat das Landgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen zutreffend bejaht.
  • OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Jugendlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2008 - 14 U 149/07
    Soweit die Rechtsprechung bei der Bewertung des Mitverschuldens eines Jugendlichen für eine völlige Freistellung von der Gefährdungshaftung wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens voraussetzt, dass der Sorgfaltsverstoß altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar ist (BGH Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 31/02 - NJW 2004, 772 ; OLG Nürnberg Urteil vom 14.07.2005 - 13 U 901/05 VersR 2006, 1514 , beide zitiert nach JURIS) hat das Landgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen zutreffend bejaht.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.09.2007 - 14 U 149/07   

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https://dejure.org/2007,38190
OLG Frankfurt, 12.09.2007 - 14 U 149/07 (https://dejure.org/2007,38190)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2007 - 14 U 149/07 (https://dejure.org/2007,38190)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2007 - 14 U 149/07 (https://dejure.org/2007,38190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Verkehrsunfall zwischen mit einem entgegen kommenden Pkw infolge grob verkehrswidrigen Verhaltens eines jugendlichen Radfahrers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Jugendlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2007 - 14 U 149/07
    Soweit die Rechtsprechung bei der Bewertung des Mitverschuldens eines Jugendlichen für eine völlige Freistellung von der Gefährdungshaftung wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens voraussetzt, dass der Sorgfaltsverstoß altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar ist (BGH Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 31/02 - NJW 2004, 772; OLG Nürnberg Urteil vom 14.07.2005 - 13 U 901/05 VersR 2006, 1514, beide zitiert nach JURIS) hat das Landgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen zutreffend bejaht.
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2007 - 14 U 149/07
    Soweit die Rechtsprechung bei der Bewertung des Mitverschuldens eines Jugendlichen für eine völlige Freistellung von der Gefährdungshaftung wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens voraussetzt, dass der Sorgfaltsverstoß altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar ist (BGH Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 31/02 - NJW 2004, 772; OLG Nürnberg Urteil vom 14.07.2005 - 13 U 901/05 VersR 2006, 1514, beide zitiert nach JURIS) hat das Landgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen zutreffend bejaht.
  • KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Feststellung einer erheblichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2007 - 14 U 149/07
    Soweit die Rechtsprechung bei der Bewertung des Mitverschuldens eines Jugendlichen für eine völlige Freistellung von der Gefährdungshaftung wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens voraussetzt, dass der Sorgfaltsverstoß altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar ist (BGH Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 31/02 - NJW 2004, 772; OLG Nürnberg Urteil vom 14.07.2005 - 13 U 901/05 VersR 2006, 1514, beide zitiert nach JURIS) hat das Landgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen zutreffend bejaht.
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   OLG Frankfurt, 13.02.2008 - 14 U 149/07   

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https://dejure.org/2008,36411
OLG Frankfurt, 13.02.2008 - 14 U 149/07 (https://dejure.org/2008,36411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2008 - 14 U 149/07 (https://dejure.org/2008,36411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 14 U 149/07 (https://dejure.org/2008,36411)
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   SG Detmold, 28.09.2009 - S 14 U 149/07   

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https://dejure.org/2009,33538
SG Detmold, 28.09.2009 - S 14 U 149/07 (https://dejure.org/2009,33538)
SG Detmold, Entscheidung vom 28.09.2009 - S 14 U 149/07 (https://dejure.org/2009,33538)
SG Detmold, Entscheidung vom 28. September 2009 - S 14 U 149/07 (https://dejure.org/2009,33538)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

    Auszug aus SG Detmold, 28.09.2009 - S 14 U 149/07
    Durch die Typisierung verursachte Härten sind im Einzelfall hinzunehmen; erst wenn es in nicht geringer Anzahl gleichartige Betriebe gibt, bei denen aufgrund ihrer Betriebsweise eine derartige Abweichung vom Durchschnittsmaß vorliegt, dass die durchgeführte Abschätzung zu einem offensichtlichen unbilligen Ergebniss führt, entspricht die Abschätzung nicht mehr der Ermächtigungsgrundlage (BSGE 54, 232,235).
  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR -

    Auszug aus SG Detmold, 28.09.2009 - S 14 U 149/07
    Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der in der gesetzlichen Unfallversicherung der einzelnen Geschäftsjahre ergangenen Beitragsbescheide ( vgl. BSG Soz.3 - 2200 § 776 Nr. 5; BSGE 92, 190; 94, 38).
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus SG Detmold, 28.09.2009 - S 14 U 149/07
    Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der in der gesetzlichen Unfallversicherung der einzelnen Geschäftsjahre ergangenen Beitragsbescheide ( vgl. BSG Soz.3 - 2200 § 776 Nr. 5; BSGE 92, 190; 94, 38).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung -

    Auszug aus SG Detmold, 28.09.2009 - S 14 U 149/07
    Wie das BSG verschiedentlich ( z. B. Urteil vom 16.11.2005 -B 2 U 15/04 R-) dargelegt hat, bedeutet allein eine auch erhebliche Steigerung keine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit bzw. des Rechtsstaatsprinzipes, was aus dem Umstand resultiert, dass erforderliche Umgestaltungen der Beitragsberechnung ohne erhebliche Verwerfungen grundsätzlich nicht möglich sind.
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