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   OLG Köln, 18.04.1996 - 14 WF 66/96   

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https://dejure.org/1996,5000
OLG Köln, 18.04.1996 - 14 WF 66/96 (https://dejure.org/1996,5000)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.04.1996 - 14 WF 66/96 (https://dejure.org/1996,5000)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. April 1996 - 14 WF 66/96 (https://dejure.org/1996,5000)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1339
  • FamRZ 1996, 1150
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22

    Infektionsschutz - Betriebsschließung zur Pandemiebekämpfung

    Es kann weder eine Fristsetzung für die Einreichung einer Begründung verlangt noch kann angekündigt werden, die Begründung innerhalb einer bestimmten Frist nachzuliefern (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18. April 1996 - 14 WF 66/96 -, juris Rn. 7 f.).
  • OLG Köln, 06.03.2019 - 20 W 1/19

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen generellen Äußerungen über

    Aus § 44 Abs. 2 ZPO ergibt sich, dass es zur Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gehört, dass der Ablehnende konkrete Tatsachen substantiiert bezeichnet, aus denen sich seiner Meinung nach die Befangenheit ergeben soll (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 18.04.1996, Az. 14 WF 66/96 - zitiert nach juris; Vollkommer in: Zöller, aaO, § 44 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 26.01.2018 - 7 W 4/18

    Richterablehnung: Begründungserfordernis bei einem Ablehnungsgesuch; Behandlung

    Dem stehen die Rechtsgedanken, die das Oberlandesgericht Köln in dem vom Landgericht herangezogenen Beschluss vom 18. April 1996 (Az. 14 WF 66/96, NJW-RR 1996, S. 1339) angeführt hat, nicht entgegen.
  • BFH, 29.06.2000 - III B 102/99

    Anforderungen an Antrag auf Ablehnung eines Richters

    Ohne Angabe von Tatsachen liegt kein zulässiges Ablehnungsgesuch vor (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. August 1992 III S 21/92, BFH/NV 1993, 183; vom 22. Januar 1993 III S 44, 45/92, nicht veröffentlicht --NV--, juris STRE 935021560; Gräber/Koch, a.a.O., § 51 Anm. 23, m.w.N.; Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- Köln vom 18. April 1996 14 WF 66/96, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport Zivilrecht --NJW-RR-- 1996, 1339).

    Ausgehend von diesem Normzweck fordert die Rechtsprechung, dass die Begründung eines Ablehnungsgesuchs --jedenfalls in ihrem wesentlichen Kern-- sofort abzugeben ist; sie kann nicht nachgereicht werden (s. Senatsentscheidung in BFH/NV 1996, 611; OLG Köln in NJW-RR 1996, 1339; Vollkommer in Zöller, a.a.O., § 43 Rz. 2, m.w.N.).

  • OLG Köln, 15.01.2001 - 27 WF 8/01

    Anforderungen an bloßen Befangenheitsantrag

    Ein bloßer Befangenheitsantrag, dessen Begründung lediglich in Aussicht gestellt wird, genügt nicht den Anforderungen, die das Gesetz an ein ordnungsgemäßes Ablehnungsgesuch stellt (OLG Köln MDR 1964, 423 mit zust. Anmerkung Teplitzky und NJW-RR 1996, 1339; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 44 Rdn,.

    Der Ablehnende kann weder vom abgelehnten Richter noch von dem über das Ablehnungsgesuch entscheidenden Gericht eine Frist zum Beibringen einer Begründung verlangen (OLG Köln NJW-RR 1996, 1339; Stein/Jonas/Bork § 44 Rdn. 3; Wieczorek/Schütze/Niemann a.a.O.).

  • AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20

    Befangenheitsablehnung eines Richters wegen Nichtgestattung des Tragens einer

    Zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen und wegen der Folgen für den Fortgang des Verfahrens (§ 47 ZPO) ist eine sofortige Begründung des Ablehnungsgesuchs erforderlich, denn nur ein substantiiertes Ablehnungsgesuch kann nach § 44 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht werden (OLG Köln, FamRZ 1996, 1150 = NJW-RR 1996, 1339 = OLGR Köln 1997, 15; BFH/NV 2001, 48 jeweils m.w.N. - jeweils zitiert nach juris -) .

    Auf die fehlende Glaubhaftmachung waren die anwaltlich vertretenen Beklagten grundsätzlich weder hinzuweisen, noch war diese nachzufordern (Bork in Stein/Jonas/ ZPO, 22. Aufl. § 44, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 18.04.1996 - 14 WF 66/96 -, juris) .

  • OLG Dresden, 05.02.2010 - 3 W 104/10

    Unverzügliche Anbringung eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit des

    Auch die ebenfalls von neuem herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (NJW-RR 1996, 1339) trägt die erneute Bewertung des vorliegenden Ablehnungsgesuchs als unzulässig nicht.
  • VG Weimar, 21.09.1999 - 4 K 1294/96

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Unzulässiger

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist gemäß § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 44 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz ZPO - erstens - eine substanziierte Darlegung eines Ablehnungsgrundes unter Bezeichnung konkreter, individuell auf den Richter bezogener Tatsachen, aus denen sich nach Meinung des ablehnenden Beteiligten eine Befangenheit ergeben soll, und - zweitens - die Glaubhaftmachung des Ablehnungsgrundes (BVerwGE 50, 36, 37; vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1993, 1 B 154/93 , Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 sowie BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1998, 2 B 68/97 ; vgl. ferner OLG Köln, NJW-RR 1996, 1339; vgl. auch Kopp/Schenke, a. a. O., § 54 Rdz. 14).

    Zudem würde die Bejahung einer solchen Hinweispflicht auf eine mittelbare - freilich unzulässige - Fristgewährung hinauslaufen (so auch OLG Köln, NJW-RR 1996, 1339).

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