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| OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 14 B 403/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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AO §§ 218 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 240 Abs. 1 Satz 1, 254 Abs. 2 Satz 1; VwVG NRW § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; KAG NRW §§ 1 Abs. 3, 12 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a
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AO § 240 Abs. 1 S. 1
Festsetzung und Vollstreckung von Säumniszuschlägen für jeden angefangenen Monat bei Nichtentrichtung der Steuer
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen - 2 L 167/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 14 B 403/22
Papierfundstellen
- NVwZ 2022, 1231
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 14 B 403/22
Der Bundesfinanzhof verweist hierzu auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 - und die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 - IX B 21/18 -, vom 11. Februar 2020 - VIII B 131/19 -, vom 4. Juli 2019 - VIII B 128/18 - und vom 3. September 2018 - VIII B 15/18 -. - BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18
BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 14 B 403/22
Der Bundesfinanzhof verweist hierzu auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 - und die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 - IX B 21/18 -, vom 11. Februar 2020 - VIII B 131/19 -, vom 4. Juli 2019 - VIII B 128/18 - und vom 3. September 2018 - VIII B 15/18 -. - BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18
AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 14 B 403/22
Der Bundesfinanzhof verweist hierzu auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 - und die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 - IX B 21/18 -, vom 11. Februar 2020 - VIII B 131/19 -, vom 4. Juli 2019 - VIII B 128/18 - und vom 3. September 2018 - VIII B 15/18 -.
- BFH, 11.02.2020 - VIII B 131/19
Zur tarifbegünstigten Veräußerung einer freiberuflichen Praxis
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 14 B 403/22
Der Bundesfinanzhof verweist hierzu auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 - und die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 - IX B 21/18 -, vom 11. Februar 2020 - VIII B 131/19 -, vom 4. Juli 2019 - VIII B 128/18 - und vom 3. September 2018 - VIII B 15/18 -. - BFH, 29.08.1991 - V R 78/86
Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 14 B 403/22
Rn. 7 Vgl. BFH, Urteil vom 29. August 1991 - V R 87/86 -, BFHE 165, 178 (183 f.) m.w.N. - BFH, 04.07.2019 - VIII B 128/18
AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 14 B 403/22
Der Bundesfinanzhof verweist hierzu auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 - und die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 - IX B 21/18 -, vom 11. Februar 2020 - VIII B 131/19 -, vom 4. Juli 2019 - VIII B 128/18 - und vom 3. September 2018 - VIII B 15/18 -. - BFH, 02.03.2017 - II B 33/16
Kein Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen möglicher …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 14 B 403/22
Rn. 5 Vgl. BFH, Beschluss vom 2. März 2017 - II B 33/16 -, BFHE 257, 27 (34 f.), Rdnr. 32 m.w.N. - BFH, 29.08.1991 - V R 87/86
Gegenstand der Besteuerung eines Grundstücksumsatzes
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 14 B 403/22
Rn. 7 Vgl. BFH, Urteil vom 29. August 1991 - V R 87/86 -, BFHE 165, 178 (183 f.) m.w.N.
- BFH, 15.11.2022 - VII R 55/20
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Rn. 44 Unbilligen Härten im Einzelfall kann lediglich durch (Teil-)Erlass nach § 227 AO begegnet werden (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Zeitschrift für Kommunalfinanzen 2022, 216; BFH-Beschluss zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, in BStBl II 2023, 12, Rz 32). - BFH, 28.10.2022 - VI B 15/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
Ein lediglich gedachter, nicht zu quantifizierender Zinsanteil vermag ernstliche Zweifel an deren gesetzlich festgelegter Höhe von 1 % je angefangenem Monat nicht zu begründen (ebenso Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen --OVG NRW--, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).Denn ein Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat der Säumnis wäre nach Auffassung des Senats jedenfalls im Hinblick auf die im vorliegenden Streitfall verspätet entrichteten Steuern auch allein zur Erzwingung deren rechtzeitiger Zahlung und zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands verhältnismäßig und daher verfassungsrechtlich auch unter Berücksichtigung des seit 2014 währenden strukturellen Niedrigzinsniveaus unbedenklich (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
Auch dieser Umstand streitet gegen die Verfassungswidrigkeit von § 240 AO (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
- BFH, 23.08.2022 - VII R 21/21
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des …
Rn. 54 Unbilligen Härten im Einzelfall kann lediglich durch (Teil-)Erlass nach § 227 AO begegnet werden (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Zeitschrift für Kommunalfinanzen 2022, 216, Rz 8).
- BFH, 09.03.2023 - VI B 31/22
Teilweise inhaltsgleich mit Beschluss des BFH vom 28.10.2022 VI B 15/22 (AdV) - …
Ein lediglich gedachter, nicht zu quantifizierender Zinsanteil vermag ernstliche Zweifel an deren gesetzlich festgelegter Höhe von 1 % je angefangenem Monat nicht zu begründen (ebenso Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen --OVG NRW--, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).Denn ein Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat der Säumnis wäre nach Auffassung des Senats jedenfalls im Hinblick auf die im vorliegenden Streitfall verspätet entrichtete Lohnsteuer auch allein zur Erzwingung deren rechtzeitiger Zahlung und zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands verhältnismäßig und daher verfassungsrechtlich auch unter Berücksichtigung des seit 2014 währenden strukturellen Niedrigzinsniveaus unbedenklich (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
Auch dieser Umstand streitet gegen die Verfassungswidrigkeit von § 240 AO (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
- BFH, 28.10.2022 - VI B 31/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
Ein lediglich gedachter, nicht zu quantifizierender Zinsanteil vermag ernstliche Zweifel an deren gesetzlich festgelegter Höhe von 1 % je angefangenem Monat nicht zu begründen (ebenso Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen --OVG NRW--, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).Denn ein Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat der Säumnis wäre nach Auffassung des Senats jedenfalls im Hinblick auf die im vorliegenden Streitfall verspätet entrichtete Lohnsteuer auch allein zur Erzwingung deren rechtzeitiger Zahlung und zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands verhältnismäßig und daher verfassungsrechtlich auch unter Berücksichtigung des seit 2014 währenden strukturellen Niedrigzinsniveaus unbedenklich (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
Auch dieser Umstand streitet gegen die Verfassungswidrigkeit von § 240 AO (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
- BFH, 28.10.2022 - VI B 27/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
Ein lediglich gedachter, nicht zu quantifizierender Zinsanteil vermag ernstliche Zweifel an deren gesetzlich festgelegter Höhe von 1 % je angefangenem Monat nicht zu begründen (ebenso Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen --OVG NRW--, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).Denn ein Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat der Säumnis wäre nach Auffassung des Senats jedenfalls im Hinblick auf die im vorliegenden Streitfall verspätet entrichteten Steuern auch allein zur Erzwingung deren rechtzeitiger Zahlung und zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands verhältnismäßig und daher verfassungsrechtlich auch unter Berücksichtigung des seit 2014 währenden strukturellen Niedrigzinsniveaus unbedenklich (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
Auch dieser Umstand streitet gegen die Verfassungswidrigkeit von § 240 AO (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
- BFH, 28.10.2022 - VI B 35/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
Ein lediglich gedachter, nicht zu quantifizierender Zinsanteil vermag ernstliche Zweifel an deren gesetzlich festgelegter Höhe von 1 % je angefangenem Monat nicht zu begründen (ebenso Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen --OVG NRW--, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).Denn ein Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat der Säumnis wäre nach Auffassung des Senats jedenfalls im Hinblick auf die im vorliegenden Streitfall verspätet entrichteten Steuern auch allein zur Erzwingung deren rechtzeitiger Zahlung und zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands verhältnismäßig und daher verfassungsrechtlich auch unter Berücksichtigung des seit 2014 währenden strukturellen Niedrigzinsniveaus unbedenklich (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
Auch dieser Umstand streitet gegen die Verfassungswidrigkeit von § 240 AO (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
- BFH, 28.10.2022 - VI B 38/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
Ein lediglich gedachter, nicht zu quantifizierender Zinsanteil vermag ernstliche Zweifel an deren gesetzlich festgelegter Höhe von 1 % je angefangenem Monat nicht zu begründen (ebenso Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen --OVG NRW--, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).Denn ein Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat der Säumnis wäre nach Auffassung des Senats jedenfalls im Hinblick auf die im vorliegenden Streitfall verspätet entrichteten Steuern auch allein zur Erzwingung deren rechtzeitiger Zahlung und zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands verhältnismäßig und daher verfassungsrechtlich auch unter Berücksichtigung des seit 2014 währenden strukturellen Niedrigzinsniveaus unbedenklich (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
Auch dieser Umstand streitet gegen die Verfassungswidrigkeit von § 240 AO (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
- BFH, 28.10.2022 - VI B 48/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
Ein lediglich gedachter, nicht zu quantifizierender Zinsanteil vermag ernstliche Zweifel an deren gesetzlich festgelegter Höhe von 1 % je angefangenem Monat nicht zu begründen (ebenso Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen --OVG NRW--, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).Denn ein Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat der Säumnis wäre nach Auffassung des Senats jedenfalls im Hinblick auf die im vorliegenden Streitfall verspätet entrichteten Steuern auch allein zur Erzwingung deren rechtzeitiger Zahlung und zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands verhältnismäßig und daher verfassungsrechtlich auch unter Berücksichtigung des seit 2014 währenden strukturellen Niedrigzinsniveaus unbedenklich (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
Auch dieser Umstand streitet gegen die Verfassungswidrigkeit von § 240 AO (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2022 - 14 B 403/22, Rz 8).
- VG Gelsenkirchen, 27.01.2026 - 5 L 1675/25
Abrechnungsbescheid; Aufrechnung; Erlass; Säumniszuschläge
Rn. 30 Vgl. Koenig, in: Koenig, AO, 6. Aufl. 2026, § 240 Rn. 7; die Regelung des § 240 Abs. 1 S. 1 AO ist nicht hinsichtlich der Höhe der Säumniszuschläge verfassungsrechtlich zu beanstanden, vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 18. September 2020 - 14 B 985/20 -, juris Rn. 67, und vom 29. April 2022 - 14 B 403/22 -, juris Rn. 3.Rn. 41 vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. September 2020 - 14 B 985/20 -, juris Rn. 67, und vom 29. April 2022 - 14 B 403/22 -, juris Rn. 4,.
- FG Hamburg, 02.08.2023 - 3 K 36/20
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen - Ermessensfehlerfreier hälftiger …
- FG Düsseldorf, 02.11.2022 - 4 K 3188/20
Streit über die Rechtmäßigkeit eines Leistungsgebots als Voraussetzung für die …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2023 - 3 LZ 168/23
Zusammengefasster Beitragsbescheid bei Auflistung von Beitragspflichtigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2026 - 9 E 348/25
- VG Halle, 28.11.2022 - 4 A 419/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2026 - 9 E 350/25
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2022 - 9 E 707/22
Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung; Streitwert in selbständigen …
- VG Gelsenkirchen, 01.07.2024 - 5 L 768/24
Vergnügungssteuer; Pfändungs- und Einziehungsverfügung
- VG Gelsenkirchen, 01.07.2024 - 5 L 767/24
Vergnügungssteuer; Pfändungs- und Einziehungsverfügung
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