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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.07.1997 - 14 B 95.3645   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6573
VGH Bayern, 30.07.1997 - 14 B 95.3645 (https://dejure.org/1997,6573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.1997 - 14 B 95.3645 (https://dejure.org/1997,6573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - 14 B 95.3645 (https://dejure.org/1997,6573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 5, § 114 Satz 1 VwGO; Art. 89 Satz 1 BayBO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis bei Ablehnung einer Beseitigungsanordnung; Bauordnungsrecht: Antrag einer Gemeinde auf bauaufsichtliches Einschreiten, Einbau und Austausch von Dachliegefenstern entgegen einer örtlichen Bauvorschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Ausschlusswirkung der Festsetzungen im Bebauungsplan - Pflicht zur Verwirklichung …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.1997 - 14 B 95.3645
    Dem polizeilichen Einschreiten können Fälle, in denen (noch) nicht eingeschritten wurde, nur ausnahmsweise dann entgegengehalten werden, wenn es der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese Art des (auch zeitlichen) Vorgehens keinerlei einleuchtende Gründe sprechen und deshalb die Handhabung als willkürlich angesehen werden muß (BVerwG in ständiger Rechtsprechung, s. BVerwG vom 2.3.1973 DVBl 1973, 636 [639] mit Verweisungen).
  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56

    Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.1997 - 14 B 95.3645
    Sie sind nicht verpflichtet, gegen bauliche Mißstände in allen Fällen gleichmäßig und schlagartig vorzugehen (vgl. BVerwG 5, 351 Leitsatz 2).
  • VGH Bayern, 16.12.1996 - 14 B 93.2981
    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.1997 - 14 B 95.3645
    Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 16. Dezember 1996 Az. 14 B 93.2981 entschieden, daß die Gemeinden örtliche Bauvorschriften nach Art. 98 Abs. 1 und 2 BayBO 1994 im eigenen Wirkungskreis erlassen.
  • VGH Bayern, 14.07.2026 - 9 B 25.2088

    Antrag der Gemeinde auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen bebauungsplanwidrige …

    Rn. 27 Es ist anerkannt, dass eine Gemeinde bei Beeinträchtigungen ihrer Planungshoheit ein subjektives Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung durch die Bauaufsichtsbehörde hat, die die Befugnis zum Einschreiten und damit zur Herstellung rechtmäßiger Zustände besitzt, weil andernfalls eine Missachtung der den Gemeinden vom Gesetzgeber eingeräumten Rechtsstellung sanktionslos bliebe (…BVerwG, U.v. 12.12.1991 - 4 C 31.89 - NVwZ 1992, 878 = juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 3.11.2000 - 26 ZB 99.2309 - juris Rn. 15; U.v. 30.7.1997 - 14 B 95.3645 -BayVBl 1998, 81).

    Rn. 28 Es ist auch anerkannt, dass sich das Eingriffsermessen (Art. 40 BayVwVfG) der Bauaufsichtsbehörde zu Gunsten der Gemeinde verengt, wenn diese zur Durchsetzung einer örtlichen Bauvorschrift einen Antrag auf Erlass einer Beseitigungsverfügung stellt (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.1997 a.a.O).

  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 1 B 14.2215

    Beseitigung einer Einfriedung - Widerruf einer abgegebenen Erledigungserklärung

    Die Vereinbarkeit der Anlage mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften beurteilt sich grundsätzlich nach der Rechtslage, die im Zeitpunkt der Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über die Beseitigungsanordnung gilt, es sei denn die Anlage ist zum Zeitpunkt der Errichtung materiell legal gewesen (vgl. BVerwG, B.v. 11.8.1992 - 4 B 161.92 - NVwZ 1993, 476; BayVGH, U.v. 30.7.1997 - 14 B 95.3645 - BayVBl 1998, 81;… U.v. 17.10.2006 - 1 B 05.1429 - juris Rn. 22; offen gelassen für rechtserhebliche Änderungen nach Erlass der Beseitigungsanordnung BVerwG, U.v. 12.12.2013 - 4 C 15.12 - NVwZ 2014, 454).
  • VG Ansbach, 10.04.2024 - AN 3 K 22.02458

    Anspruch einer Gemeinde auf Beseitigung von Einfriedungen

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bleibe die Forderung nach einem gleichheitsgemäßen Vorgehen auch bei einem Antrag der Gemeinde auf bauaufsichtliches Einschreiten nicht außer Betracht (BayVGH, U.v. 30.7.1997 - 14 B 95.3645).

    Rn. 37 a) Diese - aus Anfechtungsklagen der betroffenen Bauherren stammende - Rechtsprechung gilt im gleichen Maße auch bei dem hiesigen Verpflichtungsbegehren einer Gemeinde (…VGH Kassel, B.v. 10.11.2004 - 9 UZ 1400/03 - juris Rn. 2 ff. = NVwZ-RR 2005, 275;… vgl. auch BayVGH, B.v. 3.11.2000 - 26 ZB 99.2309 - juris Rn. 18; U.v. 30.7.1997 - 14 B 95.3645 = BayVBl 1998, 81).

  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 15 CS 21.1636

    Vorläufiger Rechsschutz einer Standortgemeinde gegen eine erteilte Baugenehmigung …

    Mithin wird eine Gemeinde in ihrem Selbstverwaltungsrecht (Satzungshoheit) verletzt, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung erteilt, obwohl das Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, die Gemeinde das Einvernehmen zu einer Abweichung von dieser versagt hat und die Voraussetzungen einer Einvernehmensersetzung nicht gegeben sind (zum Ganzen vgl. auch BayVGH, U.v. 16.12.1996 - 14 B 93.2981 - NVwZ 1998, 205 f.; U.v. 30.07.1997 - 14 B 95.3645 - BayVBl. 1998, 81 f.;… VGH BW, B.v. 28.3.2017 - 5 S 2427/15 - BauR 2017, 1356 = juris Rn. 13 ff.;… HessVGH, U.v. 10.4.2000 - 9 UE 2459/96 - NVwZ-RR 2001, 294 = juris Rn. 32, 45, 48 f;… B.v. 15.3.2021 - 4 A 629/20.Z - juris Rn. 10 ff.;… OVG MV, U.v. 14.6.2016 - 3 L 102/13 - juris Rn. 70;… VG München, B.v. 9.2.2007 - M 11 S 06.2936 - juris Rn. 21;… VG Würzburg, U.v. 2.5.2002 - W 5 K 01.955 - juris Rn. 2;… Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: März 2021, Art. 81 Rn. 11;… a.A. für das teilweise abweichende bzw. frühere Bauordnungsrecht anderer Bundesländer, wonach vergleichbare Gestaltungssatzungen im übertragenen Wirkungskreis erlassen werden / wurden, vgl. NdsOVG, B.v 28.1.2014 - 1 ME 176/13 - NVwZ-RR 2014, 430 = juris Rn. 6 ff.;… VG Schwerin, B.v. 19.8.2016 - 2 B 2149/16 SN - juris Rn. 5 ff.).
  • VG Augsburg, 04.03.2021 - Au 5 K 20.992

    Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Rn. 85 a) Es ist anerkannt, dass eine Gemeinde bei Beeinträchtigungen ihrer Planungshoheit (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 Abs. 2 BV) - etwa durch ein ohne ihre erforderliche Beteiligung bzw. ohne erforderliche Zustimmung (§ 36 i.V.m. §§ 29 ff. BauGB) errichtetes Bauwerk - ein subjektives Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung durch die Bauaufsichtsbehörde hat, welche die Befugnis zum Einschreiten und damit zur Herstellung zuständiger Zustände besitzt, weil andernfalls eine Missachtung der der Gemeinde vom Gesetzgeber eingeräumten Rechtsstellung sanktionslos bliebe (BVerwG, U.v. 12.12.1991 - 4 C 31/89 - NVwZ 1992, 878; BayVGH, U.v. 30.7.1997 - 14 B 95.3645 - BayVBl 1998, 81 ff und B.v. 30.09.1999 - 1 ZE 99.2849 - juris Rn. 22).

    Räumt der Gesetzgeber der Verwaltung Ermessen ein, so ist dem Grundsatz der Gewaltenteilung entsprechend die Entscheidungskompetenz der Verwaltungsgerichte gegenüber der originär das Gesetz vollziehenden und zu eigenverantwortlichem Handeln aufgerufenen Verwaltung durch § 114 Satz 1 VwGO in besonderer Weise eingegrenzt (BayVGH, U.v. 30.7.1997 - 14 B 95.3645 - BayVBl 1998, 81 ff.).

  • VGH Bayern, 29.06.1999 - 1 B 95.4059

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer auf einem Privatgrundstück …

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  • VG München, 04.06.2025 - M 9 K 23.3716

    Gemeindeklage, Verpflichtungsklage auf bauaufsichtliches Einschreiten, …

    Rn. 26 Diese - aus Anfechtungsklagen der betroffenen Bauherren stammende - Rechtsprechung gilt im gleichen Maße auch bei dem hiesigen Verpflichtungsbegehren einer Gemeinde (…VGH Kassel, B.v. 10.11.2004 - 9 UZ 1400/03 - juris Rn. 2 ff.;… vgl. auch BayVGH, B.v. 3.11.2000 - 26 ZB 99.2309 - juris Rn. 18; U.v. 30.7.1997 - 14 B 95.3645 - BeckRS 1997, 22840).

    Rn. 29 Gerade vor diesem Hintergrund muss es dem Beklagten jedoch grundsätzlich freistehen, zunächst eine eigene Analyse des Sachverhalts anzustellen und dann darüber zu entscheiden, ob und wie er in einer mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbaren Weise gegen den streitgegenständlichen Schwimmteich und ggf. - konsequent - gegen weitere vergleichbare Bezugsfälle einschreitet (vgl. BayVH, U.v. 3.9.1997 - 14 B 95.3645 - BeckRS 1997, 22840).

  • VGH Hessen, 15.03.2021 - 4 A 629/20

    Rechtswidrig erteilte Abweichung verletzt kommunales Selbstverwaltungsrecht!

    Soweit Hornmann diese Absicht daraus folgert, dass dem Gesetzgeber das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juli 1997 (- 14 B 95.3645 -, juris (Ls.)), in dem dieser aufgrund der bayerischen Rechtlage, in der das gemeindliche Einvernehmen zu einer Abweichung einzuholen ist, entschieden hatte, dass örtliche Bauvorschriften im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden erlassen werden und diese bei einem Verstoß in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt sein können, bekannt sein musste (…vgl. Hornmann, a.a.O., § 91 Rdnr. 8 Fn. 11), ist dies rein spekulativ.
  • VGH Hessen, 10.11.2004 - 9 UZ 1400/03

    Anspruch der Gemeinde auf bauordnungsrechtliches Einschreiten wegen Verletzung …

    Dieser Anspruch kann sich zu einem gebundenen Anspruch des Dritten auf bauaufsichtliches Einschreiten verdichten, wenn im Hinblick auf dessen beeinträchtigte Rechtsposition allein die behördliche Entscheidung, einzuschreiten, rechtmäßig ist (vgl. zu Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG 7 C 48.69 -, BVerwGE 37, 112; Urteil vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 31.89 -, NVwZ 1992, 878; Hess. VGH, Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184; Bay. VGH, Urteil vom 30. Juli 1997 - 14 B 95.3645 -, BayVBl. 1998, 81).
  • VG Würzburg, 24.08.2009 - W 5 K 09.166
    Auch aus den vom Bekl. in Anspruch genommenen Gerichtsentscheidungen (BayVGH v. 30.7. 1997, 14 B 95.3645: VG Würzburg, U. v. 26.10.2004, W 4 K 04.530) ergibt sich nichts anderes: Erstgenannter Fall betraf den Anspruch einer Gemeinde auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Verstößen Dritter gegen eine örtliche Bauvorschrift.
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